Nun ist es passiert

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  • Wheelgunner
    Member
    • 24.06.2002
    • 459
    • Norbert

    #1

    Nun ist es passiert

    Hi Leute

    Asche auf mein Haupt: Zum Einstellen meines Beat-Reglers am Logo 20 bin ich in die Natur, sprich ungemähte Wiese ?( gefahren. Habe mich an die Anleitung für den Beat gehalten Modus 1 dann Modus 4 usw. Der Sound fordert seine Respekt! Und dann hat es mich gepackt , Nur mit Erfahrung an Sim habe ich den Heli OHNE Rettungsring abgehoben 8o , Und des ging eigentlich recht gut, konnte mich, bzw. den Heil ohne grosse Probs in einem Berech von 5 auf 5 Metern halten. Tja und dann kam das Absetzen ( ein bis zwei Minute " rumstöpseln" reichte mir zum Anfang ), Absetzen funktionierte auch noch gut, etwas unsanft, nichts gebrochen, NUR 8o den Unterbrund nicht richtig beachtet. Motor auch sofort runtergefahren, Rotor auslaufen lassen, Pitch in den negativen Bereich gefahren. Nachdem der Abrtieb immer weniger wurde, hat das Gras versucht, sich gegen den Druck ( = Heli ) zu wehren. Irgendwann hatte der Grasbüschel oberhand, Rotor drehte noch, Heli kippt, grässliche Geräusche entstehen, Hose ( fast ) nass, hin zum Heli, Antriebsakku abgesteckt, Haube runter, Empfängerakku abgesteckt, . Nach einigen Minuten Cool-Down, die einem Nichtraucher wie mir noch lääääänger vorkommen, erst mal den Schaden begutachtet.

    Erster Eindruck: Höhenleitwert nur noch auf einer Seite vorhanden, Padelstange verbogen, Keine Schramme/Einschlag im Heckrohr, Rotorblätter ohne optische Schäden, HeRo dreht leer -> Riemen wieder Spannen

    Bei der Nachlese zu Hause wurde die erste Bilanz bestätigt, Ersatzteilbestellung schon getätigt und nun heist es warten. Oder habe ich Etwas beim ßberprüfen noch zu beachten? Ja, der Rettungsring liegt schon im Auto, dann ist der wenigstens immer dabei :loeblich:

    Und nun zu meiner Frage: Wie haltet ihr es mit der Paddelstange? Dass Sie zu ersetzten ist, darüber brauche wir nicht reden 8)
    a) Kauft ihr Neue von Mikado oder
    b) von anderen Anbietern/Herstellern, bzw. Wenn ja, Warum und Welche oder
    c) macht ihr euch die Stange aus Federstahldraht und unter zuhilfenahme eines Windeisens in M3 in gewünschter Länge selbst? Wenn Selbermachen, was ist dabei zu beachten?

    Bevor hier Einer wegen der unbgemähten Wiese schreit: Sie liegt in meinem Jagdrevier, da kann mich keiner aus der grünen Fraktion anpöblen X( , geschweige den ein Anderer. Da habe ich einfach Recht

    So und Jetzt könnt ihr lästern 8)
    Norbert
  • A.E.R
    A.E.R

    #2
    Nun ist es passiert

    Hallo Norbert,

    Deine Rechte im Revier beschränken sich auf die Jagdausübung und nicht Hubschrauberfliegen. Es sei denn, es ist eine Eigenjagd. (Grundstück im Eigentum des Jagdbevollmächtigten)

    "Da hab ich einfach recht"

    Das macht die Jäger so sympathisch, die haben immer Recht.

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    • Maik Otto
      Maik Otto

      #3
      Nun ist es passiert

      hi

      b) von anderen Anbietern/Herstellern, bzw. Wenn ja, Warum und Welche oder
      das spielt weniger eine rolle haupsache die paddelstange hat den richtigen durchmesser

      und in etwa die richtige länge . sollte sie etwas länger sein auch kein problem.

      selber "schnitzen" 8o würde ich ohne materialkenntnise nicht.

      das nächste mal bitte nur mit ring und der logo lebt länger

      Kommentar

      • Dieter F. Heinlin
        Dieter F. Heinlin

        #4
        Nun ist es passiert

        Hallo Norbert,
        für die nächsten "Flüge" würde ich dir ein "gemähtes Wiesle" anraten!

        Kommentar

        • pchubi
          pchubi

          #5
          Nun ist es passiert

          ... oder 'ne Sichel mitnehmen - irgendwann reicht ein Quadratmeter zum Landen. 8)

          Kommentar

          • Dieter F. Heinlin
            Dieter F. Heinlin

            #6
            Nun ist es passiert

            ...normalerweise jedoch erst "nach" einigen (zig) Flügen!

            Kommentar

            • Looser27
              Senior Member
              • 15.08.2002
              • 1234
              • Thomas
              • MC Karken

              #7
              Nun ist es passiert

              irgendwann reicht ein Quadratmeter zum Landen
              Wird aber eng bei 1,35m Rotordurchmesser... Wenn da mal nicht die Blätter leiden müssen...

              Viel Spaß mit dem Logo...

              Gruß Thomas
              Das stinkt nicht....das ist Modellflieger-Parfüm!

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              • Wheelgunner
                Member
                • 24.06.2002
                • 459
                • Norbert

                #8
                Nun ist es passiert

                @A.E.R: Rate mal, was es ist

                wenn ich das mir angeeignete Wissen richtig wiedergebe gilt auch beim "Wildfliegen" erst mal Luftfahrtrecht. Bei Modellgewichten unter 5 kg ist meines Wissens nach so, das der Besitzte/Pächter der Startfläche der generellen Aufstiegserlaubniss WIDERSPRECHEN muss, ausser du startest von öffentlichen Grund aus. Bei Verbrennern gilt ein zusätzlichern Abstand von 1,5 km zum nächsten Siedlung mit mehr als 3 ständig bewohnten Gebäuden als Lärmschutzauflage.

                Aber zu den "Da habe ich Recht" folgende Anektote: Ein guter Freund und Jäger flog am Nachmittag an der Reviergrenze auf seiner Seite. Logischerweise in Zivil, nicht in Jägergrün und keine weitern Erkennungsmerkmale. Die zwei Jäger des Nachbarreviers kamen über die Reviergrenzen und wollten das Ganze lautstark schimpfend unterbinden. In den Nähe sein ein Einstand eines Bocks usw. Die Jagdwaffen über die Schultern und geladen, wie er an den Signalstiften erkannte. Die freilaufenden Hunde und die 50 m entfernte Liegewiese mit Kindern, eltern Lärm usw. waren uninteresannt.

                Rechtliches Hintergrund:
                - Generell: Luftfahrtrecht und Jagdrecht sind sehr hochwertige, aber gleichwertige Recht in der deutschen Rechtssprechung.
                - In Naturschutzgebieten jeglicher Art gilt die Nutzungsverordnung
                - Mit geladenen Langwaffen fremde Reviere betretten > unberechtigtes Führen von Waffen
                - Ist dein Modell in der Luft kann dir erstmal nur das Luftfahrtbundesamt , bzw dessen Angestellte und Beamten, was sagen, alles andere sind "Empfehlungen", aber denen sollte man schon Folge leisten! Wir alle wollen ja noch lange weiterfliegen
                - Aufstiegerlaubniss von privaten Gundstücken aus liegt generell vor, der Besitzer muss dir ( wichtig ) das Recht zum Starten von seinenm Besitz aus widersprechen! Auf öffentlichen Flächen ist es allerdings andersrum ( Starten von der Wiese > Ja, Starten vom Feldweg > Nein )
                - Feldwege sind öffentliche Flächen und nur für land- und forstwirtschaftliche Belange zu benutzen. Du darfst sie nur im Falle eines Notstandes benutzten, also nicht, um zur Wiese zu kommen. Wenn du, bzw. dein Verein eine Wiese gepachtet habt, ist das logicherweise eine berechtigte Benuzung der Anfahrtswege.

                Persönlicher Fehler der Jäger: Lautstark schimpfen, nicht vernünftig reden. Könnte ja auch ein Richter oder Saatsanwalt oder unser Landrat sein....

                In diesem Fall hatt die Jäger keinerlei Handhabe, und über den Verstoß gegen das Waffengesetz wollen wir nicht weiter diskutieren. Sollte sich das Ganze im Revier der Jäger abspielen, Sie höflich bleiben, ist es eine zu respektierende Bitte, der ich auch nachkommern werde, bzw ich würde versuchen eine Regelung zu finden, denn an konstante Störungen gewöhnt sich Wild.

                Wenn ich dass so zusammenfasse, habe ich schon das Recht auf meiner Seite:
                - Aufsteigserlaubniss: liegt vor
                - Benutzen des Felsweges: Legal da Forstbetrieb
                - Antrieb elektrisch: die 1,5 km brauche ich nicht zu berücksichtigen, halte ich aber doch ein

                Zudem habe ich noch den Vorteil, nicht als Jäger erkenntlich im Revier unterwegs zu sein. Dadurch konnte ich schon einen Müllablagerer zur Umkehr bewegen :rolleyes:
                Norbert

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                • TobyK
                  TobyK

                  #9
                  Nun ist es passiert

                  tsts,
                  du sollst doch meinem ex-hubi net weh tun
                  hab ich mir schon gedacht, dass du es nicht erwarten kannst, ist aber normal
                  freu mich auf post
                  gruß
                  tobias

                  Kommentar

                  • Dieter F. Heinlin
                    Dieter F. Heinlin

                    #10
                    Nun ist es passiert

                    - Aufstiegerlaubniss von privaten Gundstücken aus liegt generell vor, der Besitzer muss dir ( wichtig ) das Recht zum Starten von seinem Besitz aus widersprechen! Auf öffentlichen Flächen ist es allerdings andersrum ( Starten von der Wiese > Ja, Starten vom Feldweg > Nein )
                    Hallo,
                    soweit mir bekannt ist, benötigt man z.B. für eine "Aufsiegserlaubnis" das EINVERSTßNDNIS des Grundstückseigentümers, daher ist es eher anzuraten den Eigentümer "vorher" zu fragen.....!!!!

                    Kommentar

                    • pchubi
                      pchubi

                      #11
                      Nun ist es passiert

                      Eine leicht verbogene Paddelstange (z.B. nach Not-AR ins Weizenfeld) habe ich bislang immer händisch wieder gerade gebogen. Konnte dabei keine Nachteile erkennen. Man sieht ja beim durchpeilen, ob sie wieder fluchtet oder nicht. Bin ich dabei ein Risiko eingegangen?

                      Kommentar

                      • Wheelgunner
                        Member
                        • 24.06.2002
                        • 459
                        • Norbert

                        #12
                        Nun ist es passiert

                        @Dieter: Mach mich nochmals schlau, kann sein, das ich etwas falsch verstanden habe. 8o

                        Um die Aufstiegserlaubniss brauch ich mich nicht kümmern, da mein Jagdkamerad der Inhaber der Eigenjagd ist und selbst von dieser Wiede fliegt

                        @Toby: Ersatzteile kommen von Volker, sind Heute raus und dementsprechend morgen bei mir
                        Norbert

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                        • JD
                          JD

                          #13
                          Nun ist es passiert

                          @ Wheelgunner

                          wenns deine eigene wiese ist, nicht.
                          auch wen du der jagdpächter bist, so hast du "nur" die jagd gepachtet.
                          aber kamerad hin oder her: du mußt das einverständniß des eigentümers haben, wollt ihr in frieden weiterleben.
                          oder mal anders gesagt: wenn er seine frau pfeffert und spaß dran hat und dich tuts auch interessieren geht man dennoch nicht so mir nichts dir nichts dabei. :loeblich:

                          abfluggewicht von unter 5kg ist nicht modellflugplatzgebunden.


                          EDIT:
                          meine anteilnahme am crash.
                          kannst du nicht hinlegen zum starten und landen, eine holzplatte z.b. ?
                          oder einfach ein paar m² umgraben und fest trampeln?
                          aber nimm niemals eine decke oder diese leichten fußmatten aus'm auto. die findest du nachher noch im rotor wieder.

                          gruß vom wildflieger
                          jd

                          ps:

                          ich habe auch von mehreren bauern die erlaubnis zu fliegen, aber einige jäger wollten es besser wissen.
                          leider ging der schuß nach hinten los. hier fliege ich jetzt gerne auch abends am wochenende.

                          mit anderen jägern habe ich mich geeinigt, bei jagden nicht zu fliegen und am wochenende das fliegen so gegen 19.00 einzustellen.
                          man lebt in friedlicher koexistenz.

                          Kommentar

                          • Wheelgunner
                            Member
                            • 24.06.2002
                            • 459
                            • Norbert

                            #14
                            Nun ist es passiert

                            @o_nee: Wir reden hier von einer Eigenjagd, nicht von einem gepachteten Revier. Die Eigenjagd gehört meinem Jagdkameraden, der den meinsten Schmarn, den ich mache auch, mitmacht, nur beim Fliegen war es anders herum. Bin nur gespannt, wann er auch von Fläche auf Heli umsteigt, bzw. nachrüstet

                            Eigenjagd: Eigentümer jagd selbst, bzw kann auch verpachten. In BY sind dazu 83,3 ha zusammenhängende land- und forstwirtschaftliche Fläche notwendig, fremde Kleinflächen werden dazugeschlagen. Auf Wunsch des Eigentümers kann die Eigenjagd wiederum zu einer Genossenschaftsjagd hinzugeschlagen werden, jedoch nicht mehr herausgenommen werden.

                            Jagdgenossenschaft: gebunden an die kleineste Verwaltungseinheit, d.H. Gemeindefläche und mindestens 250ha groß. Die Mitgliedschaft ist zwanghaft für alle Eigentümer von nicht befiedetem Grund und Boden, d.h. alles ausserhalb der Ortschaft selbst. Eine Jagdgenossenschaft kann die Gesamtfläche in mehrere sog. Bögen aufteilen lassen, ist bei der Unteren Jagdbehörte ( in BY LRA ) zu beantragen, auch hier gelten Mindestgrößen.

                            Wenn du die Jäger wirklich ßrgern willst, musst du auch mal für einige Zeit Wild beobachten. Meiner Erfahrung nach gibt es Morgen-, Abend- und Immer- ßsungsflächen, d.h. der Zeitraum wann das Wild zum ßsen austritt. Du musst nur rausfinden auf welcher Art von Wiese du fliegst Wenn du dann auch noch das Ganze regelmäßig machst, so ab 3 Monate ( besse Länger ) , kann dir kein Jäger mehr irgendetwas von Störung erzählen, das Wild gewöhnt sich daran Als täglichen Zeitpunkt orientieren dich am Sonnenauf- und/oder Untergang, das Wild orientiert sich auch am Sonnenstand, d.h. erscheine z.B. 3 Stunden vor Sonnenuntergang oder 2 Stunden nach Sonnenaufgang


                            Nachtrag: Ich habe da schon einen Verein, bei dem ich um Aufnahmer ersuchen möchte, nur habe ich an deren Platz bis jetzt noch keine Person angetroffen. ;( Der dazugehörige Flugplatz liegt auch halben Weg zwischen Arbeit und Schläfstätte, bei meinem Nachtschichten hätte ich den die Möglichkeit, vor Schichtbeginn so ein bis zwei Akkusätze leerzuschweben. Eine festere Untelage habe ich mir auch schon organisiert, so eine faserverstätkte Folie aus dem Baumarkt. Jetzt noch ßsen rein und mit Häringen vom Zelt am Boden fixieren, dann fiegt nur der Heli und sonst nichts.

                            Norbert

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                            • Wheelgunner
                              Member
                              • 24.06.2002
                              • 459
                              • Norbert

                              #15
                              Nun ist es passiert

                              Hi Dieter,

                              wegen der Aufstiegserlaubniss, die der Grundstückseigentümer oder Pächert erteilen muss, hast du recht und ich lag falsch.

                              Ansonsten - LOGO fliegt wieder, jetzt mit "Anti-Kipp-Ring" und neuer Paddelstange Das Training am Sim hat sich wirklich bezahlt gemacht! Heute war ein Freund und Piccolo-Flieger dabei - Reaktion "Wie, du hast das Ding noch keine 15 min in der Luft gehabt 8o ? Ich wollt, mein Piccolo flüge so eigenstabil ?( "
                              Norbert

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