ich bin in knapp drei Wochen über die Uni auf der "Kinder-Kult" Messe in Erfurt. Das ist eine Messe für Medien, Freizeit, etc.. und ich wurde gefragt ob ich da nicht mit meinem Hexakopter mit Kameraausrüstung am Stand mitwirken und die die Technik vorstellen möchte.
Damit die Besucher/Kinder auch was zum anfassen haben habe ich gedacht meinen Flugsimulator (AccuRC) nebenbei auf dem eh schon vorhandenen Bildschirm laufen zu lassen.
Sofern ich den guten Glauben nicht verliere, dass meine Simulator-Funke danach noch brauchbar ist (ich kenn das mittlerweile, wenn sich die Kleinen im wahrsten Sinne des Wortes um sowas "reissen"), oder das ganze nicht zu unnötigem Chaos an dem Stand führt, habe ich eher eine rechtliche Frage:
Darf ich einen Flugsimulator öffentlich als Privatmann ausstellen? Gibt's da sowas wie die GEMA, wie es z.B. bei Musik der Fall ist?
Sollte ich den Hersteller um Erlaubnis dazu bitten? Es geht ja weniger um Werbung für das Produkt, sondern mehr darum, nochwas bieten zu können - denn unweigerlich wird die Frage am Tag gefühlt hundert mal kommen: "Darf ich das mal fliegen lassen?"
Danke für die Ratschläge und Grüße,
Stephan


("Die fliegt ja sicher einfacher als im Simulator"). Mit dem Anreiz, sie dürften mal fliegen wenn sie im Simulator 10mal hintereinander sauber gelandet sind, ging's dann schon minimal vernünftiger.
!
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