Wiedereinstieg???
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AW: Wiedereinstieg???
Mündliche zusagen haben keinen rechtlichen Bestand! Und die Erlaubnis, ob oder ob nicht nötig, kannst du gerne beim DMFV nachfragen. Ich habe die Aussage schriftlich hier liegen vom DAEC und DMFV. Also .... weniger und laber nicht so einen stuss! Die Erlaubnis zum Betreten des Grundstückes von dem du Starten oder Landen willst ist Pflicht wenn du nicht "illegal" Wild fliegen willst.Zitat von Polten Sepp Beitrag anzeigenGru� Michael
Voodoo700 Pyro 650-62 19Tund V400, einige Flächen,
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Gast
AW: Wiedereinstieg???
Zwar OT, aber wo steht denn das? Ich habe, außer beim DMFV, noch nichts darüber finden können.Zitat von Feinkostgewölbe Beitrag anzeigenDie Erlaubnis zum Betreten des Grundstückes von dem du Starten oder Landen willst ist Pflicht wenn du nicht "illegal" Wild fliegen willst.
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AW: Wiedereinstieg???
mach mal bitte ein Bild oder Bildschirmausdruck davon und stell es ein.Zitat von Feinkostgewölbe Beitrag anzeigenIch habe die Aussage schriftlich hier liegen vom DAEC und DMFVXK K110, T-Rex 450/500/550, Goblin 380, Blade 550x, Spirit Pro, Taranis X9D+
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AW: Wiedereinstieg???
Nicht vergessen: neue Saison, neue Regeln - DMFV
Unter " Fliegen im Wohngebiet" etwas weiter unten! Ist das Gleiche was ich hier liegen habe nur als PDF.
Außerdem steht hier im Forum auf zig Seiten genau das selbe! Und jetzt bitte zum Thema wieder.Zuletzt geändert von Feinkostgewölbe; 08.11.2018, 21:30.Gru� Michael
Voodoo700 Pyro 650-62 19Tund V400, einige Flächen,
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AW: Wiedereinstieg???
Versuch du mal eine mündliche Aussage zu beweisen. Nur schriftliches hat Bestand. Ich weiß es leider und musste die Erfahrung selber machen.Zitat von RalfWo Beitrag anzeigenkurze offtopic Stellungnahme:
Da steht nichts von schriftlich, außer ich habe es überlesen
So, ENDE von mir! Alles weitere steht schon im Forum.GruÃ? Michael
Voodoo700 Pyro 650-62 19Tund V400, einige Flächen,
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AW: Wiedereinstieg???
Zum überfliegen eines Grundstücks braucht man keine Erlaubnis des Grundstückseigentümer. Der Luftraum ist nicht Gegenstand des Grundstücks und für jedermann nutzbar. Für das betreten eines Grundstücks braucht man eine Erlaubnis, oder mindestens die Aufforderung des Eigentümer sein Grundstück zu verlassen ist zu befolgen.
Sollte das ßberfliegen allerdings die Rechte einer anderen Person verletzen oder eine Gefährdung von Mensch, Lebewesen oder Sachgütern darstellen ist dies nicht erlaubt.
Gr. OlliT-Rex 300X, Oxy 3, Goblin Fireball, T-Rex 470L, Goblin 570 Sport
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AW: Wiedereinstieg???
Ja und? Was anderes habe ich nie behauptet. Ihr solltet schon lesen was geschrieben wurde. Und die Krugs an der Sache ist, das man zum Fliegen auch vorher starten muss, später auch landen. Dafür braucht man die Erlaubnis des Grundstückseigentümer.Zitat von Olli99 Beitrag anzeigenZum überfliegen eines Grundstücks braucht man keine Erlaubnis des Grundstückseigentümer. Der Luftraum ist nicht Gegenstand des Grundstücks und für jedermann nutzbar. Für das betreten eines Grundstücks braucht man eine Erlaubnis, oder mindestens die Aufforderung des Eigentümer sein Grundstück zu verlassen ist zu befolgen.
Sollte das ßberfliegen allerdings die Rechte einer anderen Person verletzen oder eine Gefährdung von Mensch, Lebewesen oder Sachgütern darstellen ist dies nicht erlaubt.
Gr. OlliGruÃ? Michael
Voodoo700 Pyro 650-62 19Tund V400, einige Flächen,
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AW: Wiedereinstieg???
das hast geschrieben:
und das ist nicht richtigZitat von Feinkostgewölbe Beitrag anzeigenschriftliche Erlaubnis des Grundstückseigentümers wenn du Wildfliegen willst
es ist nicht notwendig die Genehmigung SCHRIFTLICH zu haben.XK K110, T-Rex 450/500/550, Goblin 380, Blade 550x, Spirit Pro, Taranis X9D+
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AW: Wiedereinstieg???
Ich schätze, es hängt davon ab, wem der Feldweg gehört und ob man ihn z. B.Zitat von Django Beitrag anzeigenAlso ich Starte und Lande im vom Feldweg aus, damit betrete ich kein Grundstück und brauch auch kein fragen.
So einfach ist das...
befahren darf, falls man mit dem Auto noch ein Stück einfahren muss.Torsten
Voodoo 600, Logo 600SX
Spektrum, Spirit, Heli X
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AW: Wiedereinstieg???
auch ein Feldweg hat immer einen oder manchmal sogar mehrere Eigentümer !Zitat von Django Beitrag anzeigenAlso ich Starte und Lande im vom Feldweg aus, damit betrete ich kein Grundstück und brauch auch kein fragen.
So einfach ist das...
Grüßle Thomas
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AW: Wiedereinstieg???
Typisch Deutschland... macht euch nicht in die Hosen, wo kein Kläger, da kein Richter. Frag mal 10 Anwälte was ein Gesetzestext bedeutet, man bekommt mindestens 15 Antworten! Ich finds absurd, das jeder Hanswurst einen öffentlichen Feldweg mit dem Fahrrad, zu Fuß oder wie auch immer betreten darf, aber wir sollen davon nicht starten dürfen... ich starte einfach vom Feldweg, solange mir das keiner verbietet und ich wette, dass das nicht so bald passieren wird...
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AW: Wiedereinstieg???
Ich würde in diesem Fall auch nicht nachfragen sondern einfach loslegen. Solange sich niemand beschwert und ich keinen gefährde wäre mir das ziemlich wurscht.Zitat von Fetzi Beitrag anzeigenTypisch Deutschland... macht euch nicht in die Hosen, wo kein Kläger, da kein Richter. Frag mal 10 Anwälte was ein Gesetzestext bedeutet, man bekommt mindestens 15 Antworten! Ich finds absurd, das jeder Hanswurst einen öffentlichen Feldweg mit dem Fahrrad, zu Fuß oder wie auch immer betreten darf, aber wir sollen davon nicht starten dürfen... ich starte einfach vom Feldweg, solange mir das keiner verbietet und ich wette, dass das nicht so bald passieren wird...
Da gibts andere sachen wo ich kritischer wäre. Zb Im Lichtkegel vom Auto fliegen etc
MfG Tobias
Leider darf hier nicht stehen was gesagt gehört. (Gandhi)
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AW: Wiedereinstieg???
Ich muss da nochmal kurz einhaken, da ich jetzt im Winter wieder vermehrt wild fliege. Welche Probleme hast Du denn bekommen? Ich denke es gilt -ganz normal- Paragraph 123 StGB - Hausfriedensbruch. Und wenn das Grundstück nicht befriedet, also erkennbar eingezäunt oder anderweitig abgegrenzt ist liegt dieser Straftatbestand kaum vor. Also kann Dir der Eigentümer maximal die Starterlaubnis verweigern - dann muss man sich eben leider eine andere Wiese suchen.Zitat von Feinkostgewölbe Beitrag anzeigenVersuch du mal eine mündliche Aussage zu beweisen. Nur schriftliches hat Bestand. Ich weiß es leider und musste die Erfahrung selber machen.
So, ENDE von mir! Alles weitere steht schon im Forum.
Aber weitergehende Konsequenzen gibt es da eigentlich nicht - oder irre ich mich?Keep going!
Dennis
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