Nu ja, der Gesetzestext ist interpretierbar. Was bedeutet "Sichtweite"? Was ist Deine
Sichtweite, wenn Du eine Augenbinde um hast? In meinen Augen ist Dein Quad
ausserhalb _Deiner_ Sichtweite, sobald _Du_ die FPV-Brille auf hast.
Die Definition der Sichtweite liefert der Text gleich mit:
Der Betrieb erfolgt außerhalb der Sichtweite des Steuerers, wenn das Luftfahrtgerät ohne besondere optische Hilfsmittel nicht mehr zu sehen oder eindeutig zu erkennen ist.
Da steht nichtmal, dass ich keine optischen Hilfsmittel benutzen darf. Solange ich nur in einem Bereich fliege indem ich das Modell nur mit meinen blossen Augen erkennen könnte, darf ich auch ein Fernglas benutzen. Ich muss nur dafür sorgen, dass es möglich bleibt, das Modell ohne optische Hilfsmittel zu steuern (z.B. bei Defekt der Hilfsmittel).
Optische Hilfsmittel werden hierbei explizit nicht verboten, sie werden nur herangezogen um die normale Sichtweite zu definieren.
Wenn ich Deiner Interpretation folgte, dürfte man nicht mal blinzeln denn wie ist Deine Sichtweite bei geschlossenen Augen?
Wenn ich Deiner Interpretation folgte, dürfte man nicht mal blinzeln denn wie ist Deine Sichtweite bei geschlossenen Augen?
Diese Argumentation hilft Dir nicht weiter. Ein Jurist wird eine zeitliche Komponente
einführen und bei einem Wimpernschlag ändert sich die Position eines Fluggerätes
bestenfalls marginal, also unbedeutend.
Wie dem auch sei: Entweder es ist, wie weiter oben vermutet, tatsächlich nichts
geregelt, dann übertreibt der DMFV oder es gibt eine gesetzliche Regelung, dann
versucht der DMFV diese zu präzisieren, um ggflls. mit einer zu erwartenden
Rechtssprechung konform zu sein. Wenn die DMO dies laxer formuliert, dann
heisst das aber nicht, dass man im Falle eines Falles auf der sicheren Seite
ist.
Mein Bauchgefühl sagt mir, dass ein Spotter sinnvoll ist, auch wenn das eine
Spassbremse sein mag. Eine Geschwindigkeitsbergrenzung auf der Autobahn
ist auch häufig eine Spassbremse und trotzdem meist sinnvoll.
Torsten
Voodoo 600, Logo 600SX
Spektrum, Spirit, Heli X
Nö, ist er nicht.
Da steht das der § 15a Abs. 3 Luftvo für Unbemannte Luftfahrtsysteme gilt. Seit Schaffung der Gewerblichen Klasse Unbemannte Luftfahrtsysteme letztes Jahr gilt der schlicht und ergreifend nicht mehr für Privaten Modellflug.
DMFV und Ahnung von Luftrecht? Hab ich da igendwas verpasst das dass auf einmal so währe?
Na ja, immerhin dürfen sie auf dem Flur vor der Tür warten wenn der DAeC wichtige Dinge, auch was das Modellfliegen angeht, mit dem BMVI verhandelt damit sie das Ergebnis zuerst erfahren.
Das kann ich dir nicht sagen, aber für Modellflugplätze gilt doch nur "Halterhaftpflichtversichert"
und das ist man mit der doch, also sollte das passen...
Ich habe bisher noch an keinem Platz gehört welche Versicherung ist das den?
Das müsste man halt mal mit dem Platz klären,
aber Versicherung ist Versicherung...
Das kann ich dir nicht sagen, aber für Modellflugplätze gilt doch nur "Halterhaftpflichtversichert"
und das ist man mit der doch, also sollte das passen...
Ich habe bisher noch an keinem Platz gehört welche Versicherung ist das den?
Das müsste man halt mal mit dem Platz klären,
aber Versicherung ist Versicherung...
Die meisten Vereine lassen keine anderen Versicherungen als DMO/DMFV und DAEC für Gastflieger mehr zu. Bei uns hättest du auch schlechte Karten als Gastflieger gehabt. Es gibt/gab einfach zu viele Ungereimtheiten und als Verein liegt man in der Pflicht, also nix mit Fremdversicherungen.
GruÃ? Michael
Voodoo700 Pyro 650-62 19Tund V400, einige Flächen,
Die meisten Vereine lassen keine anderen Versicherungen als DMO/DMFV und DAEC für Gastflieger mehr zu. Bei uns hättest du auch schlechte Karten als Gastflieger gehabt. Es gibt/gab einfach zu viele Ungereimtheiten und als Verein liegt man in der Pflicht, also nix mit Fremdversicherungen.
Dito, so ists auch bei uns.
Ich lasse niemanden fliegen des mit sowas exotischem kommt.
Nicht umsonst wird hier im Forum immer und immer wieder auf die großen Modellflugversicherer hingewiesen.
Da würde mich der genaue/exakte Wortlaut dazu interessieren.
Der exakte Wortlaut ist (aus den Versicherungsbedingungen - nur die zählen!!):
7 Besonders zu beantragende Haftpflichtversicherungen
Ausgeschlossen von der Versicherung sind ferner, soweit sie nicht auf Antrag des Versicherungsnehmers vom Versicherer gegen
einen von diesem festzusetzenden Sonderbeitrag (vorbehaltlich der an anderen Stellen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen
enthaltenen Ausschlussbestimmungen) besonders in Deckung genommen worden sind:
... 7.7Haftpflichtansprüche wegen Schäden die der VN, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch
- von Kraftfahrzeugen aller Art (Personen- und Güterfahrzeugen, Krafträdern, Dampf- und Motorwalzen, Bulldogs, Sattel- und Raupenschleppern, Raupenbaggern) oder Kraftfahrzeug-Anhängern verursachen, - von Wasser-, Luft- oder Raumfahrzeugen verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines solchen Fahrzeugs in Anspruch genommen werden
Trotzdem werden die meisten Vereine diese Versicherung nicht anerkennen wollen - was ihr gutes Recht ist. Schließlich sind sie ja Hausherr auf privatem Gelände und niemand hat einen Anspruch darauf, das Gelände benutzen zu dürfen - außer der Verein erlaubt es.
Zuletzt geändert von goemichel; 26.08.2015, 17:24.
GruÃ? Michael
[FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]
Bedienungsanleitungen werden nicht nur kostenlos, sondern meistens auch völlig umsonst beigelegt!
Bin in ßsterreich auch (nur) Privathaftpflicht versichert.
Mir wurde gesagt und das hol ich mir kommende Woche schriftlich:
Ich bin bei Modellhubschraubern versichert beim Wildflug und natürlich Privatgelände.
Sofern das Modell nicht über (glaub) 5 kg ist und ich keinen Nitro/Benziner fliegen würde.
Schade, dass niemand irgendwo genau bescheid weiss..
Im Ernstfall kann ich mir aber schon den Stress mit der Versicherung vorstellen.
Hab auch ein ungutes Gefühl dabei und werde mich vielleicht auch noch zusätzlich bei einem Modellflugverband mitversichern lassen.
Hier ist irgendwo auch der Versicherungsthread angepinnt.
Leider nur die deutsche Version.
obwohl hier genug ßsterreicher aktiv sind?
So Liebe Leute,
Ich habe heut das Schreiben der VHV Haftpflicht erhalten,
Da ich wirklich auf Nummer sicher gehen wollte und was dabei haben wollte zum Wildfliegen.
Telefonisch wurde mir gesagt ist alles abgesichert, ich habe genau das Modell Beschrieben (T-Rex450 Dom)
mit Motorleistung und Blattlänge
Größe und Gewicht
Ja ist abgesichert.
Jetzt habe ich das Schreiben, und ich würde gern Eure Meinung haben,
Schreiben im Anhang.
Mich macht der Satz:
"Die nicht der Versicherungspflicht unterliegen"
Stutzig.
Aber ich finde das Schreiben etwas widersprüchlich...
Schließlich wird von Modellen MIT MOTOR:
gesprochen die unter 5KG liegen.
Ich meine für Helis gilt eine ModellHalterhaftpflicht
Aber wer oder was entscheidet, wann den jetzt ein Flugmodell in den Bereich fällt oder nicht?
"Die nicht der Versicherungspflicht unterliegen"
Stutzig.
Was zu erwarten war. Diese Klausel steht in den allermeisten, wenn nicht in allen Versicherungsbedingungen.
Sie bedeutet, dass dein TRex NICHT VERSICHERT ist. Denn ALLE Flugmodelle unterliegen der Versicherungspflicht nach § 102 LuftVZO (=Luftverkehrszulassungordnung)!
GruÃ? Michael
[FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]
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