Mich würde eine Quelle mit diesem Hinweis sehr interessieren. Wärst du so lieb?
Phoenix 4
Einklappen
X
-
AW: Phoenix 4
Beispielsweise Windows 7 oder Office 2010 kann jeder kostenlos von den Microsoft Servern runterladen. Die CD ist hier reine Beigabe, was du kaufst ist der Lizenz-Key. Die CD ist mein Eigentum, natürlich darf ich die verkaufen. Dass der Käufer die darauf befindliche Software nicht ohne Key nutzen kann ist dafür unerheblich.Zitat von Yoshi Beitrag anzeigen
Mich würde eine Quelle mit diesem Hinweis sehr interessieren. Wärst du so lieb?
Natürlich verliere ich die Berechtigung an der Nutzung, wenn ich jemandem meinen Laptop mit Windows und Key verkaufe. Dass mit einem Key nur eine Installation betrieben werden darf, ergibt sich aus den Lizenzbedingungen.Zitat von Yoshi Beitrag anzeigen
- Top
-
AW: Phoenix 4
Gegenfrage!
Warum sollte ich mir eine Replacement DVD für 18.- kaufen, wenn ich die Software auf der Website Downloaden kann*
ANTWORT!
Damit Du die Software "Original CD MIT DONGLE" (So wie es vom Hersteller Vorgeschrieben ist) Verkaufen kannst.
EDIT:
Natürlich kann ich auch NUR den Dongel Verkaufen, aber eben nicht NUR die Software.Michael
KDS 450C,450SD,550
- Top
Kommentar
-
AW: Phoenix 4
Hast du irgendwas stichhaltiges, was deine Behauptungen irgendwie untermauert?Zitat von Yoshi Beitrag anzeigenNatürlich kann ich auch NUR den Dongel Verkaufen, aber eben nicht NUR die Software.
Grundsätzlich ist die CD mit der Software mein Eigentum. Ich darf die Software und erst Recht den Datenträger mit der Software weiterverkaufen und der Urheber kann das auch nicht verbieten.
Nennt sich Erschöpfungsgrundsatz.
Das gilt auch dann noch, wenn die eigentlich Nutzungslizenz nicht im Verkauf enthalten ist und die Software dadurch nicht vollständig (über die Installation hinaus) nutzbar ist. Kannst dir beispielsweise das Urteil des BGH vom 11.02.2011 - I ZR 178/08 zu Gemüte führen. Gibt aber noch einige weitere Urteile, die in ähnliche Richtung gehen.
Wenn also aus der Auktion ersichtlich ist, dass der Dongle nicht dabei ist, ist das vollkommen in Ordnung.
@toddi013: Bevor du hier rumragest von wegen Anwalt und Klage, gehe doch bitte dem geäußerten Vorschlag nach, die Auktion hier zu verlinken. Dann kann man dir eher sagen, ob du hier eine Chance hast oder das als Lehrgeld verbuchen musst. So können wir nur raten, statt dir zu helfen
- Top
Kommentar
-
toddi013
AW: Phoenix 4
ich werde es NICHT! verlinken.
urteile wurden auch schon von gegen urteile aufgehoben!
also warten wir es ab...
werde euch berichten
- Top
Kommentar
-
Itzehoer
AW: Phoenix 4
Wo ist dann das Problem, der Verkäufer hat sich brav die Replacement DVD gekauft und die Software "Original CD MIT DONGLE" verkauft. (Obwohl unter Edit widersprichst Du Dir selbst, das SW einzeln nicht verkauft werden darf). Danach kann der Verkäufer dann den Dongle einzeln verkaufen und zum Schluß die Replacement DVD. Wenn er bei EBAY noch alles sauber beschrieben und für die erste SW mehr wie 18.- bekommen hat, dann ist das freie Marktwirtschaft.Zitat von Yoshi Beitrag anzeigenWarum sollte ich mir eine Replacement DVD für 18.- kaufen, wenn ich die Software auf der Website Downloaden kann*
ANTWORT!
Damit Du die Software "Original CD MIT DONGLE" (So wie es vom Hersteller Vorgeschrieben ist) Verkaufen kannst.
- Top
Kommentar

Kommentar