Ich wäre mir da nämlich nicht so sicher.
Versicherungspflicht für Modellflieger: Hinweispflicht für Online-Händler
Der in dem Artikel genannte §1 Abs. 2 Nr. 9 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) nennt nur Flugmodelle und macht da keinerlei Unterschied bei der Steuerung.
LuftVG - Einzelnorm
Und ein Zitat aus dem Artikel:
Diese Pflicht gilt - um es gleich klarzustellen - für sämtliche Flugmodelle, die unter freiem Himmel betrieben werden sollen, und zwar unabhängig vom Abfluggewicht. Sämtliche Ausnahmen, die früher noch für den Modellflug galten, wurden im Jahr 2005 gestrichen!
Hier sei besonders auf den letzten Satz hingewiesen.
Patrick




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