frage zur versicherungspflicht rc heli

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  • PatrickS3
    Member
    • 07.05.2012
    • 568
    • Patrick
    • Volkertshausen

    #46
    AW: frage zur versicherungspflicht rc heli

    Zitat von Casshern Beitrag anzeigen
    Wenn Du nen billigen Baumarkt Koax hast, der über Infrarot gesteuert wird, musst Du den nicht versichern. Der zählt noch als Spielzeug.
    Das steht wo?

    Ich wäre mir da nämlich nicht so sicher.

    Versicherungspflicht für Modellflieger: Hinweispflicht für Online-Händler

    Der in dem Artikel genannte §1 Abs. 2 Nr. 9 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) nennt nur Flugmodelle und macht da keinerlei Unterschied bei der Steuerung.
    LuftVG - Einzelnorm

    Und ein Zitat aus dem Artikel:
    Diese Pflicht gilt - um es gleich klarzustellen - für sämtliche Flugmodelle, die unter freiem Himmel betrieben werden sollen, und zwar unabhängig vom Abfluggewicht. Sämtliche Ausnahmen, die früher noch für den Modellflug galten, wurden im Jahr 2005 gestrichen!

    Hier sei besonders auf den letzten Satz hingewiesen.


    Patrick
    Blade mqx, mCP X2, 130 X mit Spektrum DX6i
    T-Rex 450 Sport V2 mit Graupner MX-16 Hott

    Kommentar

    • Klaus O.
      Senior Member
      • 03.12.2007
      • 22475
      • Klaus

      #47
      AW: frage zur versicherungspflicht rc heli

      Zitat von Casshern Beitrag anzeigen
      Soweit mein Stand der Dinge.
      Da isses aber nicht weit her damit.

      Alles was am Luftverkehr teilnimmt, sprich fliegt, egal wie.......
      Gruß Klaus

      Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

      Kommentar

      • Casshern
        Member
        • 06.11.2011
        • 137
        • Stefan
        • Gelsenkirchen

        #48
        AW: frage zur versicherungspflicht rc heli

        Zitat von Klaus Ortner Beitrag anzeigen
        Da isses aber nicht weit her damit.
        Der war aber nicht nett Klaus.

        War das nicht bei, "nur für innen zugelassenen Spielzeughubschraubern", das diese nicht der Versicherungspflicht unterstehen?
        Diese haben keine Reichweite von mehr als 30m und fallen somit laut
        LuftVG § 1

        (1) Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei, soweit sie nicht durch dieses Gesetz, durch die zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften, durch im Inland anwendbares internationales Recht, durch Verordnungen des Rates der Europäischen Union und die zu deren Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften beschränkt wird.

        (2) Luftfahrzeuge sind Flugzeuge, Drehflügler (Hubschrauber), Luftschiffe, Segelflugzeuge, Motorsegler, Frei- und Fesselballone, Drachen, Rettungsfallschirme, Flugmodelle, Luftsportgeräte, und alle sonstigen, für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können. Raumfahrzeuge, Raketen und ähnliche Flugkörper gelten als Luftfahrzeuge, solange sie sich im Luftraum befinden.

        Soweit reicht die Infrarotsteuerung ja nicht.
        Zuletzt geändert von Casshern; 21.06.2012, 14:45.
        [FONT="Arial Black"]Grüsse
        Stefan[/FONT]

        T-Rex 450 Sport; Bixler (FPV Flieger); Quadcopter; MCPX; DX8

        Kommentar

        • PatrickS3
          Member
          • 07.05.2012
          • 568
          • Patrick
          • Volkertshausen

          #49
          AW: frage zur versicherungspflicht rc heli

          Zitat von Casshern Beitrag anzeigen
          (2) Luftfahrzeuge sind Flugzeuge, Drehflügler (Hubschrauber), Luftschiffe, Segelflugzeuge, Motorsegler, Frei- und Fesselballone, Drachen, Rettungsfallschirme, Flugmodelle, Luftsportgeräte, und alle sonstigen, für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.
          Wenn man dies nun mal in der Aufzählung anschaut:
          LuftVG - Einzelnorm

          1. Flugzeuge
          2. Drehflügler
          3. Luftschiffe
          4. Segelflugzeuge
          5. Motorsegler
          6. Frei- und Fesselballone
          7. (weggefallen)
          8. Rettungsfallschirme
          9. Flugmodelle
          10. Luftsportgeräte
          11. sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.
          bedeutet das für mich, dass die 30 Meter Begrenzung nur für Punkt 11 gilt, ansonsten würde dieser Satzteil "sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können." unterhalb der Aufzählung stehen.

          So verstehe ich es zumindest.

          Patrick
          Blade mqx, mCP X2, 130 X mit Spektrum DX6i
          T-Rex 450 Sport V2 mit Graupner MX-16 Hott

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          • goemichel
            Senior Member
            • 11.01.2012
            • 4180
            • Michael
            • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

            #50
            AW: frage zur versicherungspflicht rc heli

            rrrrrüschtüsch!

            Aber das wurde ja alles schon zweihundertdreiundvierzigmal angsprochen, durchdiskutiert und festgestellt.

            Es gibt halt immer wieder ein paar Leute, die alles zu ihren Gunsten auslegen (wollen).
            GruÃ? Michael
            [FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]

            Bedienungsanleitungen werden nicht nur kostenlos, sondern meistens auch völlig umsonst beigelegt!

            Kommentar

            • bernharda
              bernharda

              #51
              AW: frage zur versicherungspflicht rc heli

              Guten Tag Marco,
              hier http://www.rc-network.de/magazin/art...2-0001-00.html mal ein Link zum selber Nachlesen.

              Gruß Bernhard

              p.s. Gesetzestexte immer genau lesen und nicht denken das kann doch nur so oder so gemeint sein. Wenn es anders gemeint wäre würde es auch da stehen.

              Kommentar

              • Klaus O.
                Senior Member
                • 03.12.2007
                • 22475
                • Klaus

                #52
                AW: frage zur versicherungspflicht rc heli

                Zitat von Casshern Beitrag anzeigen
                Der war aber nicht nett Klaus.
                Nett hin, nett her,

                ich war noch nie nett.

                Willst Du Dir den Schuh anziehen und unterscheiden, was ist Spielzeug und was nicht?
                Im Endeffekt ist alles Spielzeug, aber nicht nach der gesetzlichen Interpretation.
                Gruß Klaus

                Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

                Kommentar

                • PatrickS3
                  Member
                  • 07.05.2012
                  • 568
                  • Patrick
                  • Volkertshausen

                  #53
                  AW: frage zur versicherungspflicht rc heli

                  Man sollte diese ganzen relevanten Informationen in diesem Thread:
                  Versicherungspflicht - RC-Heli Community

                  im Eingangsbeitrag einsetzen, schön säuberlich und für jeden verständlich.

                  Bei zukünftigen neuen Threads mit den gleichen Fragen zu diesem Thema kann man dann schön auf den Thread verlinken und ein Mod den Beitrag schliessen.

                  So würde ich das machen.
                  Denn es gibt eigentlich wirklich genügend Diskussionsbeiträge zu dem Thema die, wie bereits erwähnt wurde, immer in die gleiche Richtung laufen.

                  Patrick
                  Blade mqx, mCP X2, 130 X mit Spektrum DX6i
                  T-Rex 450 Sport V2 mit Graupner MX-16 Hott

                  Kommentar

                  • HeliChris1993
                    Senior Member
                    • 21.07.2011
                    • 1543
                    • Christian
                    • Bedburg Hau

                    #54
                    AW: frage zur versicherungspflicht rc heli



                    Wenn jemandem die 60 Euro im Jahr zu viel sind dann soll er meiner Meinung nach lieber mit einem modellboot über eine See shipern.
                    Aber nicht auf befahrenen Gewässern.
                    Chronos 700 Trex 700 nitro
                    Goblin 570 Goblin 380 mz 24 hott

                    Kommentar

                    • bernharda
                      bernharda

                      #55
                      AW: frage zur versicherungspflicht rc heli

                      Zitat von HeliChris1993 Beitrag anzeigen


                      Wenn jemandem die 60 Euro im Jahr zu viel sind dann soll er meiner Meinung nach lieber mit einem modellboot über eine See shipern.
                      Aber nicht auf befahrenen Gewässern.
                      Na dann guck mal hier http://youtu.be/kPH72bcTCBU

                      Kommentar

                      • Klaus O.
                        Senior Member
                        • 03.12.2007
                        • 22475
                        • Klaus

                        #56
                        AW: frage zur versicherungspflicht rc heli

                        Zitat von HeliChris1993 Beitrag anzeigen


                        Wenn jemandem die 60 Euro im Jahr zu viel sind dann soll er meiner Meinung nach lieber mit einem modellboot über eine See shipern.
                        Aber nicht auf befahrenen Gewässern.
                        Toller Beitrag, sehr hilfreich.
                        Um es zu konkretisieren, bei mit sinds 69 Eus.
                        Form 4, wildfliegen weltweit, versichert bis 4 Mio und bis 50 kg Abfluggewicht.
                        Zuletzt geändert von Klaus O.; 21.06.2012, 16:20.
                        Gruß Klaus

                        Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

                        Kommentar

                        • mike65
                          mike65

                          #57
                          AW: frage zur versicherungspflicht rc heli

                          Na man darf einen Gesetzestext doch mal hinterfragen. Ist ja nicht so das das alles so im unwiderlegbarem Klartext dort steht. Wenns so wäre gäbs keine Anwälte.
                          Wir wollen doch nicht deutscher sein als die Deutschen.

                          Wer kennt denn ein sonstiges Fluggerät unter Punkt 11 das unter 30 Meter Höhe fliegt und keines der anderen 10 Typen von Luftfahrzeug ist?
                          Könnte ein Papierflieger sein...hmm.. hoffentlich kommt keine Thermik..nicht das ich mir noch eine Genehmigung vom Grundstückeigentümer besorgen muss und eine Versicherungspolice.

                          LG Mike

                          Kommentar

                          • Marco_LEV
                            Marco_LEV

                            #58
                            AW: frage zur versicherungspflicht rc heli

                            Zitat von bernharda Beitrag anzeigen
                            Guten Tag Marco,
                            hier http://www.rc-network.de/magazin/art...2-0001-00.html mal ein Link zum selber Nachlesen.

                            Gruß Bernhard

                            p.s. Gesetzestexte immer genau lesen und nicht denken das kann doch nur so oder so gemeint sein. Wenn es anders gemeint wäre würde es auch da stehen.
                            Hi Bernhard,

                            danke für den sehr aufschlussreichen link, ist gebookmarked
                            Fliegen ohne Versicherungsschutz ist also eine Ordnungswidrigkeit.
                            Und für Ordnungswidrigkeiten, vor allem beim wiederholtem male, hagelt es Bußgelder.

                            Ordnungswidrigkeiten

                            (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 58 Abs. 1 Nr. 10 LuftVG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig (...)

                            5. als Führer eines Luftfahrzeugs entgegen

                            e) § 106 Abs. 2 oder 3 Satz 1 die Bestätigung über die Haftpflichtversicherung

                            beim Betrieb des Luftfahrzeugs nicht mitführt. (...)
                            Heißt also, selbst wenn ich an einem Ort fliegen dürfte, ein Rentner sich jedoch gestört fühlt und die Schmier ruft, hab ich schlechte Karten, sofern die Gesetzeshüter informiert sind, was Versicherungsschutz und Co angeht.
                            Und dann muß man theoretisch schon mit einem Bußgeld rechnen, selbst wenn man nur mit dem MCPX hinter den sieben Bergen seine Runden dreht.
                            Es gibt KEINEN versicherungsfreien Luftraum mehr, seit 2005.
                            Aktuell wird es nicht soviele aufgeklärte Herren vom Ordnungsamt oder der Polizei geben. Davon konnte ich mich schon ein wenig überzeugen.
                            Aber es sieht schwer danach aus, dass in Zukunft immer mehr Helis in der Luft ihr Unwesen treiben. Dann dauert es auch nicht mehr lange, bis der Gesetzesgeber sich was schickes einfallen lässt. Führerschein für RC-Flugmodelle oder so?!

                            Kommentar

                            • Axim
                              Axim

                              #59
                              AW: frage zur versicherungspflicht rc heli

                              Moin,

                              ich habe einige Polizisten in meinem Bekanntenkreis. Mit einem gehe ich sogar des öfteren fliegen. Die haben alle keine Ahnung davon. Der Fliegerkollege wusste nicht mal was von Null Meter Kontrollzonen.

                              Ich bin mir sicher, das es in Zukunft aber anders aussehen wird. Besonders da es immer popolärer wird. Dazu noch die GPS Systeme, die am Kunden getestet werden. Ich bin mal auf die Threads gespannt, wenn der GPS Heli bei "go home and landing" Funktion einfach mal in die andere Richtung davon fliegt, und nicht mehr wieder gefunden wird. Es gibt da bereits Videos aus Australien, die wohl Probleme mit GPS haben.

                              Ich habe eine Versicherung (KFZ, Modellflug usw.), und zwar nicht nur weil der Gesetzgeber es vorschreibt, oder um Bußgeldern zu entgehen, sondern weil ich für evtl. entstandenen Schaden aufkommen möchte. Ja, ganz recht. Ich möchte freiwillig für meinen verursachten Schaden aufkommen, ohne wenn und aber. Ohne Anwalt und Gerichtsverfahren. Ich betreibe ein Hobby, was Schaden verursachen kann. Dafür brauche ich keine Gesetzte. Es ist für mich selbstverständlich für entstandenen Schaden aufzukommen. Dafür brauche ich keine Gesetzte. Die Gesetzte gibt es nur, weil so mancher einfach nicht einsehen möchte, für den verursachten Schaden aufzukommen.

                              Eine aus der Sicht unserer heutigen Gesellschaft unmögliche Aussage, aber so bin ich erzogen worden, und das ist auch gut so.

                              Wenn ein Landwirt mir erlaub über seinem bepflanzten Feld zu fliegen, möchte ich auch, falls der Heli abstürzt für den entstandenen Flurschaden aufkommen. Genauso wenn der Heli aus welchen Gründen auch immer in das parkende Auto vom Fliegerkollegen kracht. Da zahle ich gerne 60€ im Jahr für. Das ist eine Sache der Erziehung. Solche Werte werden heutzutage überhaupt nicht mehr vermittelt. Nur noch NIMM was du kriegst, und gönne keinem anderen was.

                              Was meint ihr, wieso jeder kleinste Streit um Sachschäden in der heutigen Gesellschaft vor Gericht landet? Weil alle nur noch an sich und ihren eigenen Vorteil denken. Und Schuld sind immer die anderen, aber nie der Verursacher.
                              Kein Respekt vor anderer Leute Eigentum. Neid und Missgunst. Kein Miteinander, sondern Gegeneinander. Eine Gesellschaftliche Entwicklung, die mir missfällt.

                              GRAUSAM

                              Ich spreche hier niemanden Persönlich an. Es ist nur eine allgemeine Feststellung resultierend aus persönlichen Erfahrungen.

                              Grüße Andre

                              Kommentar

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