Wo bekome ich einen Kenntnisnachweis?

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  • Schraubcopterflieger
    Senior Member
    • 15.01.2013
    • 2953
    • Dominique

    #31
    AW: Wo bekome ich einen Kenntnisnachweis?

    Zitat von luha Beitrag anzeigen
    ...eine Liste von Stellen/Verbänden/Behörden ... haben, die einem so einen Kenntnisnachweis ausstellen können.
    Ist doch ganz einfach, erst mal alle damit beauftragten Verbände. Und die können dann auf Wunsch in ihren untergeordneten Vereinen Personen damit beauftragen.
    Also Aktuell gar nicht, dann zuerst bei den Verbänden, später bei einigen Vereinen. Finden die Vereine in deiner Nähe Wildflieger generell nicht toll dann da wohl gar nicht.

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    • Mr. M
      Member
      • 08.04.2013
      • 950
      • Matthias
      • Beelitz

      #32
      AW: Wo bekome ich einen Kenntnisnachweis?

      Zitat von Ulli600 Beitrag anzeigen
      *grrrrrrrrrrrrrrrrrr*

      Da steht übersetzt: Wenn ich mit meinem Flieger, über 2 kg, irgend einen Blödsinn veranstalte und die Polizei an meinen Fähigkeiten zweifelt, darf sie von mir verlangen, diesen Nachweis zu machen und beim PK vor zu legen.

      Da steht nicht: Dass dieser Nachweis Voraussetzung für den Betrieb ist.

      Hallo Ulli und alle anderen Interessierten,

      ich bin berufsmäßig mit der Auslegung von Gesetzen befasst (kein Anwalt/Richter), habe so etwas also an der FH studiert.
      Von der Rechtssystematik ist es so, dass der Terminus "auf Verlangen nachweisen" bedeutet, dass man es wirklich in dem Moment vorlegen muss, wenn es verlangt wird.
      Ergo muss man es natürlich vorher schon haben.



      Aber ich kann ja viel erzählen. Daher kurz die Zitate aus der Verordnung:

      § 21a Abs. 2 Satz 1
      "Keiner Erlaubnis nach Absatz 1 und eines Nachweises nach Absatz 4 (Anm: Die Erwähnung des Kenntnisnachweises für Flugmodelle an dieser Stelle ist der spielentscheidende Punkt!) bedarf der Betrieb von ... " und jetzt kommen die Voraussetzungen für den Betrieb ohne Erlaubnis und Kenntnisnachweis.

      Das bedeutet im Umkehrschluss, wer nicht unter die nachfolgend genannten Ausnahmen fällt benötigt für den Betrieb immer (!) einen Kenntnisnachweis oder eine Erlaubnis.

      Diese Erlaubnis nach §21a Abs. 4 ist "auf Verlangen" nachzuweisen. Ich kann mir vorstellen, weil da nicht "vorlegen" steht, dass auch eine elektronische Kopie auf deinem Handy ausreichen könnte.


      Warum hat man dann aber "auf Verlangen" überhaupt erst eingefügt?
      Könnte man ja auch weglassen, wenn sowieso eine allgemeine Pflicht zum Kenntnisnachweis besteht, oder?
      Hätte man das nicht getan, wäre der Besitz einer Erlaubnis stets nachzuweisen sobald man sein Modell in Betrieb nimmt. Also vor jedem Flug erst mal ein Fax an die Landesluftfahrtbehörde.
      Durch die Ergänzung "auf verlangen" braucht die Vorlage nur bei einer Kontrolle erfolgen.




      Was den Zeitpunkt des Inkrafttretens betrifft:

      Plakette/Kennzeichnung: 01.10.2017 -> Artikel 4 Satz 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 3

      (zur Berechnung siehe Artikel 4 Satz 2: "Artikel 1 tritt ab dem ersten Tag des sechsten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft."

      Verkündet im April -> Mai (1) -> Juni (2) -> Juli (3) -> August (4) -> September (5) -> Oktober (6) ! - > davon der erste Tag: 01.10.)

      Kenntnisnachweis: ab 01.10.2017 -> § 21a Abs. 4 Satz 1
      Nemo me impune lacessit

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      • BOcnc
        Senior Member
        • 14.06.2010
        • 1139
        • Werner

        #33
        AW: Wo bekome ich einen Kenntnisnachweis?

        Die neue Verordnung steht seit gestern im Bundesanzeiger. Ist also seit heute gültig.
        Ich habe nicht genug Geld um billig einzukaufen.

        Kommentar

        • Mr. M
          Member
          • 08.04.2013
          • 950
          • Matthias
          • Beelitz

          #34
          AW: Wo bekome ich einen Kenntnisnachweis?

          Zitat von BOcnc Beitrag anzeigen
          Die neue Verordnung steht seit gestern im Bundesanzeiger. Ist also seit heute gültig.
          Wie geschrieben: Veröffentlicht im April -> Kennzeichnung und Kenntnisnachweis ab 01.10. -> Begründung siehe oben

          Alle anderen Paragraphen: 2 Tage nach Verkündung -> also Morgen (Art. 4 Satz 1).


          Sehe gerade: Mein 500ter Beitrag!
          Zuletzt geändert von Mr. M; 07.04.2017, 13:53.
          Nemo me impune lacessit

          Kommentar

          • parkplatzflieger
            Senior Member
            • 18.03.2012
            • 8994
            • Torsten
            • FMBG Schifferstadt-Assenheim

            #35
            AW: Wo bekome ich einen Kenntnisnachweis?

            Zitat von Ulli600 Beitrag anzeigen
            "müssen auf Verlangen eine Bescheinigung über eine bestandene Prüfung erbringen"
            Da steht übersetzt: Wenn ich mit meinem Flieger, über 2 kg, irgend einen Blödsinn veranstalte und die Polizei an meinen Fähigkeiten zweifelt, darf sie von mir verlangen, diesen Nachweis zu machen und beim PK vor zu legen.
            Mal ehrlich jetzt: Du bist vermutlich der einzige, der diese beiden Texte als inhaltsgleich
            ansieht.
            Torsten
            Voodoo 600, Logo 600SX
            Spektrum, Spirit, Heli X

            Kommentar

            • BOcnc
              Senior Member
              • 14.06.2010
              • 1139
              • Werner

              #36
              AW: Wo bekome ich einen Kenntnisnachweis?

              Zitat von Mr. M Beitrag anzeigen
              Wie geschrieben: Veröffentlicht im April -> Kennzeichnung und Kenntnisnachweis ab 01.10. -> Begründung siehe oben

              Alle anderen Paragraphen: 2 Tage nach Verkündung -> also Morgen (Art. 4 Satz 1).


              Sehe gerade: Mein 500ter Beitrag!
              Da steht aber tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Von 2 Tagen finde ich nichts.
              Ich habe nicht genug Geld um billig einzukaufen.

              Kommentar

              • Ulli600
                Senior Member
                • 02.07.2012
                • 4223
                • Ulrich
                • Hamburg

                #37
                AW: Wo bekome ich einen Kenntnisnachweis?

                Zitat von parkplatzflieger Beitrag anzeigen
                Mal ehrlich jetzt: Du bist vermutlich der einzige, der diese beiden Texte als inhaltsgleich
                ansieht.
                Jeder Mensch hat so seine Probleme, ich halt auch
                Mindestens haltbar bis: 17.04.2020

                Kommentar

                • Mr. M
                  Member
                  • 08.04.2013
                  • 950
                  • Matthias
                  • Beelitz

                  #38
                  AW: Wo bekome ich einen Kenntnisnachweis?

                  Zitat von BOcnc Beitrag anzeigen
                  Da steht aber tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Von 2 Tagen finde ich nichts.
                  Gut aufgepasst! Da hast Du vollkommen Recht. Ich habe versehentlich den Restsatz mit verwurstet.

                  Also wie Du geschrieben hast, trat die VO heute in Kraft!
                  Zuletzt geändert von Mr. M; 07.04.2017, 14:26.
                  Nemo me impune lacessit

                  Kommentar

                  • NitroRex
                    Senior Member
                    • 12.06.2015
                    • 2103
                    • Gery
                    • Aargau - CH

                    #39
                    AW: Wo bekome ich einen Kenntnisnachweis?

                    hmm, und wie ist das wen ich von der CH nach D an ein Treffen kommen würde und meine 22kg Turbinenkiste fliegen möchte ?

                    Kommentar

                    • torsten__gt
                      Member
                      • 24.04.2014
                      • 198
                      • Torsten

                      #40
                      AW: Wo bekome ich einen Kenntnisnachweis?

                      Zitat von NitroRex Beitrag anzeigen
                      hmm, und wie ist das wen ich von der CH nach D an ein Treffen kommen würde und meine 22kg Turbinenkiste fliegen möchte ?
                      An diese konstellation hat kein Deutscher Politiker gedacht !

                      Kommentar

                      • Schwebephase
                        Member
                        • 25.07.2016
                        • 231
                        • Thomas

                        #41
                        AW: Wo bekome ich einen Kenntnisnachweis?

                        Deine 22kg Turbinenkiste (Neid) darfst Du in D sowieso nur auf einem Gelände mit Aufstiegserlaubnis betreiben. Da brauchst Du weder den Kenntnisnachweis, noch gelten die 100m. Ab Oktober müsstest du allerdings eine Plakette mit deiner Adresse drin haben.
                        LG, Thomas

                        Kommentar

                        • torsten__gt
                          Member
                          • 24.04.2014
                          • 198
                          • Torsten

                          #42
                          AW: Wo bekome ich einen Kenntnisnachweis?

                          Zitat von Schwebephase Beitrag anzeigen
                          Deine 22kg Turbinenkiste (Neid) darfst Du in D sowieso nur auf einem Gelände mit Aufstiegserlaubnis betreiben. Da brauchst Du weder den Kenntnisnachweis, noch gelten die 100m. Ab Oktober müsstest du allerdings eine Plakette mit deiner Adresse drin haben.
                          Ich zieh in die Schweiz , da kann man unser Hobby besser betreiben.

                          Kommentar

                          • papads
                            Senior Member
                            • 07.01.2012
                            • 5575
                            • Werner
                            • Koblenz

                            #43
                            AW: Wo bekome ich einen Kenntnisnachweis?

                            Zitat von Schwebephase Beitrag anzeigen
                            Ab Oktober müsstest du allerdings eine Plakette mit deiner Adresse drin haben.
                            Die Kennzeichnung ist bei Modellen >5kg schon seit Jahrzehnten Pflicht, die Plakette sollte in D bereits jetzt bei jedem Heli >5Kg vorhanden sein.
                            Oder wurde dieses jetzt durch die neue Verordnung auch aufgehoben bis 1.Oktober?
                            Das würde ja bedeuten das man bei Modellen >5kg zur Zeit die Plakette bis 1 Oktober entfernen dürfte.
                            Neu ist ab 1 Oktober die Kennzeichnung bei Modellen ab 250g.
                            Zuletzt geändert von papads; 07.04.2017, 18:35.

                            Kommentar

                            • NitroRex
                              Senior Member
                              • 12.06.2015
                              • 2103
                              • Gery
                              • Aargau - CH

                              #44
                              AW: Wo bekome ich einen Kenntnisnachweis?

                              Zitat von torsten__gt Beitrag anzeigen
                              Ich zieh in die Schweiz , da kann man unser Hobby besser betreiben.
                              ja bis 30Kg , 150m Höhe, Versicherung und mit Erlaubnis vom Landbesitzer darfst in jeder ''Ecke'' fliegen , solange niemand belästigt wird (Lärm)

                              Zitat von Schwebephase Beitrag anzeigen
                              darfst Du in D sowieso nur auf einem Gelände mit Aufstiegserlaubnis betreiben. Da brauchst Du weder den Kenntnisnachweis, noch gelten die 100m.
                              ich denke mal dies ist vorhanden bei einem grösseren Treffen auf einem Flugplatz
                              .

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                              • luha
                                Senior Member
                                • 07.10.2013
                                • 4847
                                • Lutz
                                • Lehrte bei Hannover

                                #45
                                AW: Wo bekome ich einen Kenntnisnachweis?

                                Wow, schon 5 Seiten und noch keine Antwort auf die eigentliche Frage.
                                Gruss, Lutzceterum censeo librum facierum esse delendam

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