Also Aktuell gar nicht, dann zuerst bei den Verbänden, später bei einigen Vereinen. Finden die Vereine in deiner Nähe Wildflieger generell nicht toll dann da wohl gar nicht.
Wo bekome ich einen Kenntnisnachweis?
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AW: Wo bekome ich einen Kenntnisnachweis?
Ist doch ganz einfach, erst mal alle damit beauftragten Verbände. Und die können dann auf Wunsch in ihren untergeordneten Vereinen Personen damit beauftragen.Zitat von luha Beitrag anzeigen
Also Aktuell gar nicht, dann zuerst bei den Verbänden, später bei einigen Vereinen. Finden die Vereine in deiner Nähe Wildflieger generell nicht toll dann da wohl gar nicht.
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AW: Wo bekome ich einen Kenntnisnachweis?
Zitat von Ulli600 Beitrag anzeigen*grrrrrrrrrrrrrrrrrr*
Da steht übersetzt: Wenn ich mit meinem Flieger, über 2 kg, irgend einen Blödsinn veranstalte und die Polizei an meinen Fähigkeiten zweifelt, darf sie von mir verlangen, diesen Nachweis zu machen und beim PK vor zu legen.
Da steht nicht: Dass dieser Nachweis Voraussetzung für den Betrieb ist.
Hallo Ulli und alle anderen Interessierten,
ich bin berufsmäßig mit der Auslegung von Gesetzen befasst (kein Anwalt/Richter), habe so etwas also an der FH studiert.
Von der Rechtssystematik ist es so, dass der Terminus "auf Verlangen nachweisen" bedeutet, dass man es wirklich in dem Moment vorlegen muss, wenn es verlangt wird.
Ergo muss man es natürlich vorher schon haben.
Aber ich kann ja viel erzählen. Daher kurz die Zitate aus der Verordnung:
§ 21a Abs. 2 Satz 1
"Keiner Erlaubnis nach Absatz 1 und eines Nachweises nach Absatz 4 (Anm: Die Erwähnung des Kenntnisnachweises für Flugmodelle an dieser Stelle ist der spielentscheidende Punkt!) bedarf der Betrieb von ... " und jetzt kommen die Voraussetzungen für den Betrieb ohne Erlaubnis und Kenntnisnachweis.
Das bedeutet im Umkehrschluss, wer nicht unter die nachfolgend genannten Ausnahmen fällt benötigt für den Betrieb immer (!) einen Kenntnisnachweis oder eine Erlaubnis.
Diese Erlaubnis nach §21a Abs. 4 ist "auf Verlangen" nachzuweisen. Ich kann mir vorstellen, weil da nicht "vorlegen" steht, dass auch eine elektronische Kopie auf deinem Handy ausreichen könnte.
Warum hat man dann aber "auf Verlangen" überhaupt erst eingefügt?
Könnte man ja auch weglassen, wenn sowieso eine allgemeine Pflicht zum Kenntnisnachweis besteht, oder?
Hätte man das nicht getan, wäre der Besitz einer Erlaubnis stets nachzuweisen sobald man sein Modell in Betrieb nimmt. Also vor jedem Flug erst mal ein Fax an die Landesluftfahrtbehörde.
Durch die Ergänzung "auf verlangen" braucht die Vorlage nur bei einer Kontrolle erfolgen.
Was den Zeitpunkt des Inkrafttretens betrifft:
Plakette/Kennzeichnung: 01.10.2017 -> Artikel 4 Satz 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 3
(zur Berechnung siehe Artikel 4 Satz 2: "Artikel 1 tritt ab dem ersten Tag des sechsten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft."
Verkündet im April -> Mai (1) -> Juni (2) -> Juli (3) -> August (4) -> September (5) -> Oktober (6) ! - > davon der erste Tag: 01.10.)
Kenntnisnachweis: ab 01.10.2017 -> § 21a Abs. 4 Satz 1Nemo me impune lacessit
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AW: Wo bekome ich einen Kenntnisnachweis?
Wie geschrieben: Veröffentlicht im April -> Kennzeichnung und Kenntnisnachweis ab 01.10. -> Begründung siehe obenZitat von BOcnc Beitrag anzeigenDie neue Verordnung steht seit gestern im Bundesanzeiger. Ist also seit heute gültig.
Alle anderen Paragraphen: 2 Tage nach Verkündung -> also Morgen (Art. 4 Satz 1).
Sehe gerade: Mein 500ter Beitrag!
Zuletzt geändert von Mr. M; 07.04.2017, 13:53.Nemo me impune lacessit
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AW: Wo bekome ich einen Kenntnisnachweis?
Mal ehrlich jetzt: Du bist vermutlich der einzige, der diese beiden Texte als inhaltsgleichZitat von Ulli600 Beitrag anzeigenDa steht übersetzt: Wenn ich mit meinem Flieger, über 2 kg, irgend einen Blödsinn veranstalte und die Polizei an meinen Fähigkeiten zweifelt, darf sie von mir verlangen, diesen Nachweis zu machen und beim PK vor zu legen."müssen auf Verlangen eine Bescheinigung über eine bestandene Prüfung erbringen"
ansieht.Torsten
Voodoo 600, Logo 600SX
Spektrum, Spirit, Heli X
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AW: Wo bekome ich einen Kenntnisnachweis?
Da steht aber tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Von 2 Tagen finde ich nichts.Zitat von Mr. M Beitrag anzeigenWie geschrieben: Veröffentlicht im April -> Kennzeichnung und Kenntnisnachweis ab 01.10. -> Begründung siehe oben
Alle anderen Paragraphen: 2 Tage nach Verkündung -> also Morgen (Art. 4 Satz 1).
Sehe gerade: Mein 500ter Beitrag!
Ich habe nicht genug Geld um billig einzukaufen.
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AW: Wo bekome ich einen Kenntnisnachweis?
Jeder Mensch hat so seine Probleme, ich halt auchZitat von parkplatzflieger Beitrag anzeigenMal ehrlich jetzt: Du bist vermutlich der einzige, der diese beiden Texte als inhaltsgleich
ansieht.
Mindestens haltbar bis: 17.04.2020
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AW: Wo bekome ich einen Kenntnisnachweis?
Gut aufgepasst! Da hast Du vollkommen Recht. Ich habe versehentlich den Restsatz mit verwurstet.Zitat von BOcnc Beitrag anzeigenDa steht aber tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Von 2 Tagen finde ich nichts.
Also wie Du geschrieben hast, trat die VO heute in Kraft!Zuletzt geändert von Mr. M; 07.04.2017, 14:26.Nemo me impune lacessit
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AW: Wo bekome ich einen Kenntnisnachweis?
An diese konstellation hat kein Deutscher Politiker gedacht !Zitat von NitroRex Beitrag anzeigenhmm, und wie ist das wen ich von der CH nach D an ein Treffen kommen würde und meine 22kg Turbinenkiste fliegen möchte ?
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AW: Wo bekome ich einen Kenntnisnachweis?
Deine 22kg Turbinenkiste (Neid
) darfst Du in D sowieso nur auf einem Gelände mit Aufstiegserlaubnis betreiben. Da brauchst Du weder den Kenntnisnachweis, noch gelten die 100m. Ab Oktober müsstest du allerdings eine Plakette mit deiner Adresse drin haben.
LG, Thomas
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AW: Wo bekome ich einen Kenntnisnachweis?
Ich zieh in die Schweiz , da kann man unser Hobby besser betreiben.Zitat von Schwebephase Beitrag anzeigenDeine 22kg Turbinenkiste (Neid
) darfst Du in D sowieso nur auf einem Gelände mit Aufstiegserlaubnis betreiben. Da brauchst Du weder den Kenntnisnachweis, noch gelten die 100m. Ab Oktober müsstest du allerdings eine Plakette mit deiner Adresse drin haben.
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AW: Wo bekome ich einen Kenntnisnachweis?
Die Kennzeichnung ist bei Modellen >5kg schon seit Jahrzehnten Pflicht, die Plakette sollte in D bereits jetzt bei jedem Heli >5Kg vorhanden sein.Zitat von Schwebephase Beitrag anzeigenAb Oktober müsstest du allerdings eine Plakette mit deiner Adresse drin haben.
Oder wurde dieses jetzt durch die neue Verordnung auch aufgehoben bis 1.Oktober?
Das würde ja bedeuten das man bei Modellen >5kg zur Zeit die Plakette bis 1 Oktober entfernen dürfte.
Neu ist ab 1 Oktober die Kennzeichnung bei Modellen ab 250g.Zuletzt geändert von papads; 07.04.2017, 18:35.
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AW: Wo bekome ich einen Kenntnisnachweis?
ja bis 30Kg , 150m Höhe, Versicherung und mit Erlaubnis vom Landbesitzer darfst in jeder ''Ecke'' fliegen , solange niemand belästigt wird (Lärm)Zitat von torsten__gt Beitrag anzeigenIch zieh in die Schweiz , da kann man unser Hobby besser betreiben.
ich denke mal dies ist vorhanden bei einem grösseren Treffen auf einem FlugplatzZitat von Schwebephase Beitrag anzeigendarfst Du in D sowieso nur auf einem Gelände mit Aufstiegserlaubnis betreiben. Da brauchst Du weder den Kenntnisnachweis, noch gelten die 100m.
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