Wo bekome ich einen Kenntnisnachweis?
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AW: Wo bekome ich einen Kenntnisnachweis?
§20 Absatz 5: "Der Kenntnisnachweis wird erbracht durch .... eine Bescheinigung über eine bestandene Prüfung von einer nach §21.... oder .... eine Bescheinigung über eine ERfolgte Einweisung durch einen beauftragen Luftsportverband...."Zitat von Ulli600 Beitrag anzeigenDu musst den Kenntisnachweis erbringen (machen), nicht vorlegen.
Ich bin kein Jurist aber für mich hört sich das eindeutig an
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AW: Wo bekome ich einen Kenntnisnachweis?
Ja, aber erst auf Verlangen.Zitat von b-bird Beitrag anzeigen§20 Absatz 5: "Der Kenntnisnachweis wird erbracht durch .... eine Bescheinigung über eine bestandene Prüfung von einer nach §21.... oder .... eine Bescheinigung über eine ERfolgte Einweisung durch einen beauftragen Luftsportverband...."
Ich bin kein Jurist aber für mich hört sich das eindeutig anMindestens haltbar bis: 17.04.2020
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AW: Wo bekome ich einen Kenntnisnachweis?
Sobald eine Aufstiegs Genehmigung vorliegt, gilt die genehmigte Gewichtshöhe. Nicht pauschal bis 5kg. (Bei uns zB. 25kg)Zitat von b-bird Beitrag anzeigenSo lange Du auf Modellflugplätzen unterwegs bist brauchst Du den Kenntnissnachweis gar nicht (bzw. erst über 5kg)
Für Vereinsflieger änderts sich also nichts bis auf die Neuerungen der Kennzeichnungspflicht der Modelle.
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AW: Wo bekome ich einen Kenntnisnachweis?
Stimmt natürlich - nur die Kennzeichnungspflicht hat sich geändert - ab 5kg galt die Kennzeichnungspflicht doch auch vorher schon... hab ich durcheinander gebrachtZitat von papads Beitrag anzeigenSobald eine Aufstiegs Genehmigung vorliegt, gilt die genehmigte Gewichtshöhe. Nicht pauschal bis 5kg.
Für Vereinsflieger änderts sich also nichts bis auf die Neuerungen der Kennzeichnungspflicht der Modelle.
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AW: Wo bekome ich einen Kenntnisnachweis?
Ich dachte auch grad zuerst, was will der Ulli600 denn bitte. Aber je länger ich darüber nachdenke, desto mehr verstehe ich die Problematik in der Formulierung. Ich hab tatsächlich auch grad ein bisschen überlegen müssen, aber ich denke, mit folgendem Ansatz kommt man zu der Interpretation, wie sie vom Gesetzgeber gedacht ist.
Basisaussage: "müssen auf Verlangen Kenntnisse in diversen Gebieten nach Satz 3 nachweisen".
Nun ist "Kenntnisse in diversen Gebieten nach Satz 3 nachweisen " aber gleichbedeutend mit "eine Bescheinigung über eine bestandene Prüfung erbringen", denn das sagt ja Satz 3 gerade. Wenn man das also direkt in die Basisaussage einsetzt, erhält man folgende neue Aussage:
"müssen auf Verlangen eine Bescheinigung über eine bestandene Prüfung erbringen"
Ich denke damit wird dann schon klar, was eigentlich gemeint ist: Auf Verlangen muss die Bescheinigung vorgelegt werden.
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AW: Wo bekome ich einen Kenntnisnachweis?
*grrrrrrrrrrrrrrrrrr*Zitat von Ilasor Beitrag anzeigen
"müssen auf Verlangen eine Bescheinigung über eine bestandene Prüfung erbringen"
Ich denke damit wird dann schon klar, was eigentlich gemeint ist: Auf Verlangen muss die Bescheinigung vorgelegt werden.
Da steht übersetzt: Wenn ich mit meinem Flieger, über 2 kg, irgend einen Blödsinn veranstalte und die Polizei an meinen Fähigkeiten zweifelt, darf sie von mir verlangen, diesen Nachweis zu machen und beim PK vor zu legen.
Da steht nicht: Dass dieser Nachweis Voraussetzung für den Betrieb ist.Mindestens haltbar bis: 17.04.2020
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Ich finde der DMVF sollte sich zu dem Thema mal langsam äußern !Zitat von Thorsten85 Beitrag anzeigenEs werden bestimmt bald Möglichkeiten über den DMFV gezeigt.
Manfred
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AW: Wo bekome ich einen Kenntnisnachweis?
Zitat von Ulli600 Beitrag anzeigen*grrrrrrrrrrrrrrrrrr*
Da steht übersetzt: Wenn ich mit meinem Flieger, über 2 kg, irgend einen Blödsinn veranstalte und die Polizei an meinen Fähigkeiten zweifelt, darf sie von mir verlangen, diesen Nachweis zu machen und beim PK vor zu legen.
Da steht nicht: Dass dieser Nachweis Voraussetzung für den Betrieb ist.
lese noch mal die rot markierten Bereiche (links unten beginnen)
Nachweis.jpg
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AW: Wo bekome ich einen Kenntnisnachweis?
Du hast auf Verlangen deine Kenntnisse nachzuweisen - sofort bei einer Kontrolle, nicht irgendwann, wenn wieder eine Prüfung stattfindet. Das geht nur, wenn Du die Prüfbescheinigung besitzt.
Deinen Personalausweis kannst du auch nicht erst beantragen, wenn du aufgefordert wirst, dich auszuweisen.
Im Zweifelsfall darfst du dann darauf hoffen, dass der Richter deiner Argumentation folgt. Wenn nicht, Pech gehabt.
Mit dem Kenntnisnachweis wurde eine für uns erträgliche Lösung gefunden.
Wenn jetzt nur genügend Leute mit derartig unsinnigen Spitzfindigkeiten diese Lösung sabotieren, weil sie meinen schlauer als alle anderen zu sein, beweist ihr unseren Gegnern, dass sie Recht hatten und man mit Modellfliegern nicht zusammen arbeiten kann. Die Konsequenz dürfte jedem klar sein...LG, Thomas
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AW: Wo bekome ich einen Kenntnisnachweis?
Jep, das steht in der Tat nicht da. Aber es steht da, dass du auf Verlangen die Bescheinigung erbringen musst.Zitat von Ulli600 Beitrag anzeigenDa steht nicht: Dass dieser Nachweis Voraussetzung für den Betrieb ist.
Die Frage um die es doch dann geht ist: wann? wann muss ich den Kenntnisnachweis durch diese Bescheinigung erbringen? Und da kein Zeithorizont genannt ist, wird die Antwort wohl "sofort" lauten. Auf verlangen musst du die Bescheinigung erbringen - sofort, nicht erst in 5 Wochen.Zuletzt geändert von Ilasor; 07.04.2017, 11:01.
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AW: Wo bekome ich einen Kenntnisnachweis?
Ich weiß gar nicht, warum man sich jetzt schon wieder bekloppt macht. Der Nachweis wird erst ab 1. Oktober fällig. Den ganzen Sommer kann noch ohne geflogen werden. Und ab Oktober ist die Flugsaison sowieso fast vorbei. Es ist also noch fast ein Jahr Zeit. Da mache ich mir doch nicht jetzt schon einen Kopf, wo ich den dämlichen Schriebs herkriege.XK K124 EC145, Protos 500, 450ger Jet Ranger
Walkera Devo10
Sim:Clearview, Heli-X
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AW: Wo bekome ich einen Kenntnisnachweis?
Warum? Wo steht das?Zitat von Ilasor Beitrag anzeigenJep, das steht in der Tat nicht da. Aber es steht da, dass du auf Verlangen die Bescheinigung erbringen musst.
Die Frage um die es doch dann geht ist: wann? wann muss ich den Kenntnisnachweis durch diese Bescheinigung erbringen? Und da kein Zeithorizont genannt ist, wird die Antwort wohl "sofort" lauten.
Ich denke, hier wird ein Gesetzestext frei interpretiert.
Wenn das nicht so wäre, heißt es in Gesetzestexten: "Der Betrieb ist untersagt, wenn..." oder "Voraussetzung für den Betrieb ist...."
Es ist immer gut, wenn man Gesetze nicht mit Meinungen oder Glauben verwässert. Sonst werden schnell mal alternative Fakten geschaffen.Mindestens haltbar bis: 17.04.2020
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AW: Wo bekome ich einen Kenntnisnachweis?
Zitat von raimcomputi Beitrag anzeigenIch weiß gar nicht, warum man sich jetzt schon wieder bekloppt macht. Der Nachweis wird erst ab 1. Oktober fällig. Den ganzen Sommer kann noch ohne geflogen werden. Und ab Oktober ist die Flugsaison sowieso fast vorbei. Es ist also noch fast ein Jahr Zeit. Da mache ich mir doch nicht jetzt schon einen Kopf, wo ich den dämlichen Schriebs herkriege.
Du sprichst wahres ...
... denn das ist mal wieder der vorraus eilende Gehorsam der Deutschen.
Alles was nicht zu 100% klar reguliert ist, muss in eine Regel gepresst werden und ja keinen Ermessenspielraum lassen.
Zum Glück bin ich Vereinsflieger mit eigenem Gelände und AG ...
Grüße
Tom
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AW: Wo bekome ich einen Kenntnisnachweis?
Leute bitte
Ich wollte hier keine Diskussion über Sinn und Unsinn (hatten wir schon zu genüge) lostreten, sondern einfach eine Liste von Stellen/Verbänden/Behörden ... haben, die einem so einen Kenntnisnachweis ausstellen können.Gruss, Lutzceterum censeo librum facierum esse delendam
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*edit: Catnova war schneller
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