Beschriftung des Modells mit Namen erforderlich?

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    Member
    • 21.02.2008
    • 868
    • Stefan
    • Düsseldorf

    #31
    AW: Modelle ab 5Kg mit Namen und Adresse versehen

    Zitat von Maltroc Beitrag anzeigen

    Ja. Dann würd ich froh sein ,wenn da nicht mein Name drin steht.
    Wer weiß , wo das dann einschlägt.

    Natürlich kann man sagen: " Was ein Hinterteil ( entschärft , übernimmt nicht die Verantwortung."
    oder " Stell dir mal vor ,da kommt ein Rc Flieger und trifft einen deiner Familie."

    Aber da denk ich an Selbsterhaltung.

    Das so etwas nicht passiert, versuche ich jedoch mit gutem Gewissen, meine
    Modelle immer im einwandfrei technischem Zustand zu halten.
    Gut das du dich selber schon richtig bezeichnet hast.

    Dafür gibt es schließlich Versicherungen.
    Oder solltest du etwa auch noch einer diesre Deppen sein die unversichert fliegen?

    Und solche Leute wie DU bringen dann wieder alle in Verruf und sorgen irgendwann für ein Verbot unseres Hobbys.

    Schonmal vielen Dank dafür.

    Gruß
    Stefan
    "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten."

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    • Crizz
      Gast
      • 10.03.2009
      • 1514
      • Chris

      #32
      AW: Beschriftung des Modells mit Namen erforderlich?

      Ich kann Stefan da nur beipflichten. Auch mri sträuben sich die Nackenhaare, wenn ich sowas lese wie "wenn Schaden entsteht soll ja keiner wissen, das es mein Modell war...."

      Das sind die Zeitgenossen, die beim ausparken anderen die Fahrertür verbeulen und sich verpissen - und solche Leute müssen auch im Schadensfall mti aller Härte verfolgt und zur Rechenschaft gezogen werden, no mercy.

      Zum einen geht es nicht allein um Sachschaden - es können auch Personen schwer geschädigt werden - zum anderen geht es darum ,das eine entsprechende Versicherung nicht die Welt kostet und wenn man was verbraxt, sollte man dafür auch geradestehen.

      Wer meint, er müsse sich bei sowas aus der Affäre ziehen, der sollte gleich die Finger von solchen Hobbys lassen und lieber Salat anbauen.

      Kommentar

      • Maltroc
        Maltroc

        #33
        AW: Beschriftung des Modells mit Namen erforderlich?

        Mir kommen die Tränen.


        Es kommt halt immer auf schon gemachte Erfahrungen an.
        Und eins kann ich euch sagen.
        Wer zu ehrlich ist, den bestraft das Leben.

        Daher .. flieg ... flieg kleiner Flieger

        Kommentar

        • Donidon
          Gesperrt
          • 01.04.2010
          • 661
          • Don

          #34
          AW: Beschriftung des Modells mit Namen erforderlich?

          Wo soll man denn das noch lassen? Ins Heckrohr gravieren lassen?

          Für den Schaden zahle ich über 60€ Versicherung im Jahr. Für über 4 Millionen kann ich schon die eine oder andere Familie auslöschen. (nicht hauen, war nur Spaß)

          Kommentar

          • Maltroc
            Maltroc

            #35
            AW: Beschriftung des Modells mit Namen erforderlich?

            Hehehe

            Ich mag deinen Humor

            Kommentar

            • Klaus O.
              Senior Member
              • 03.12.2007
              • 22475
              • Klaus

              #36
              AW: Beschriftung des Modells mit Namen erforderlich?

              Zitat von Maltroc Beitrag anzeigen
              Hehehe

              Ich mag deinen Humor
              Ich nicht, denn darüber kann ich wirklich nicht lachen.
              Gruß Klaus

              Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

              Kommentar

              • Crizz
                Gast
                • 10.03.2009
                • 1514
                • Chris

                #37
                AW: Beschriftung des Modells mit Namen erforderlich?

                Mit 4 Mio. kannste froh sein wenn du jemanden dauerhaft geschädigt und berufsunfähig gemacht hast, wenn es reicht. Mal überlegt was auf dich zukommen kann, wenn du jemanden zum Krüppel machst und der noch 50 Jahre im Rolli rumfährt ? Da ist sicher der Humor schnell verflogen....

                Ich klink mich hier aus, soviel Unverstand und Arroganz kann ich nicht ab, da krieg ich Plaque....

                Kommentar

                • Snowman2
                  Snowman2

                  #38
                  AW: Beschriftung des Modells mit Namen erforderlich?

                  Unbemannte Ballone, Drachen, Flugmodelle mit einem Gewicht von fünf Kilogramm
                  Was zeigt denn die Wage an, wenn mein einen Startklaren Ballon drauf stellt? Der wird nie über 5kg wiegen . Ein Fluggerät ist es außerdem nicht da der Ballon fährt.



                  Ja ja, die gute alte Bürokratie.

                  Kommentar

                  • Donidon
                    Gesperrt
                    • 01.04.2010
                    • 661
                    • Don

                    #39
                    AW: Beschriftung des Modells mit Namen erforderlich?

                    Zitat von Crizz Beitrag anzeigen
                    Mit 4 Mio. kannste froh sein wenn du jemanden dauerhaft geschädigt und berufsunfähig gemacht hast, wenn es reicht. Mal überlegt was auf dich zukommen kann, wenn du jemanden zum Krüppel machst und der noch 50 Jahre im Rolli rumfährt ? Da ist sicher der Humor schnell verflogen....

                    Ich klink mich hier aus, soviel Unverstand und Arroganz kann ich nicht ab, da krieg ich Plaque....
                    Dann solltest du besser dieses Hobby sein lassen. Denn eine höhere Deckungssumme gibt es nicht.

                    Kommentar

                    • Maltroc
                      Maltroc

                      #40
                      AW: Beschriftung des Modells mit Namen erforderlich?

                      Genau da liegt ja auch das Problem.

                      Wenn das Modell zbs. einen LKWfahrer erschreckt/trifft , der dann das Steuer verzieht.Dann noch ein Auto mit Großfamilie umdonnert.
                      Wo wie Crizz beschrieben 2 oder 3 im Rollstuhl landen und ein Elterneteil stirbt.

                      Dann will ich den mal sehen ,der dann locker seinen Versicherungsausweis zückt und sagt.

                      " Hey, ich bin mit 4 Mil versichert....."

                      Dann hatt man sowas von ins Klo gegriffen.
                      Alles was dann nicht mit 4 Mil abgedeckt ist kann man selber bezahlen.
                      Da kann man mit Familie und Zelt auf den Acker ziehn.

                      Spätestens jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, wo man sich wünschte, dass Schild aus dem Flieger gelassen zu haben.

                      Da lass ich doch lieber die Krankenkasse der geschädigten Familie bezahlen.
                      Als eine zweite Familie mit in den Abgrund zu ziehen.



                      Und nochwas . Lasst eure Postpubertäreoraldiarrhoe.
                      Ich gehe mit euch auch freundlich und sachlich um.
                      Meine Meinung ist halt meine Meinung.
                      Wenn es euch nicht passt , ist das euer Problem.
                      Und ja! Ich lache gern über schwarzen Humor.

                      Kommentar

                      • D-KOLE
                        Member
                        • 17.09.2006
                        • 678
                        • Georg
                        • im Chiemgau

                        #41
                        AW: Modelle ab 5Kg mit Namen und Adresse versehen

                        Zitat von Klaus Ortner Beitrag anzeigen
                        Hab die beiden Themen miteinander verwurstelt. (zusammengeführt)
                        des passd schon, iss eh besser so......merci


                        Gruß Georg

                        Kommentar

                        • Leafgreen
                          Leafgreen

                          #42
                          AW: Beschriftung des Modells mit Namen erforderlich?

                          Zitat von Donidon Beitrag anzeigen
                          Für den Schaden zahle ich über 60€ Versicherung im Jahr. Für über 4 Millionen kann ich schon die eine oder andere Familie auslöschen. (nicht hauen, war nur Spaß)


                          ich glaub kaum das jemand mit 4 mio. weit kommt wenn du ihn erstmal zum krüppel geflogen hast..
                          hast du eine ahnung was op´s kosten um denjenigen erstmal wieder zusammenzuflicken?und wenns richtig schiefgeht und du den richtig erwischt hast wirds nicht bei einer op bleiben,geschweige denn die kosten der folgebehandlungen!
                          frag doch mal deine krankenkasse was es allein schon kostet wenn du mit ner erkältung zum dok gehst....
                          sorry,aber solche witze sind hier fehl am platz!

                          Kommentar

                          • Snowman2
                            Snowman2

                            #43
                            AW: Beschriftung des Modells mit Namen erforderlich?

                            Spätestens jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, wo man sich wünschte, dass Schild aus dem Flieger gelassen zu haben.
                            Meinst du wirklich, dass die Polizei keine Untersuchung einleiten wird? Evtl. kommt dann noch bei raus, dass es grob fahrlässig ist kein Beschriftung zu haben oder das es als Unfallflucht gewertet wird.

                            Ich würde aber mal sagen .

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