Laut Lufttüchtigkeitsanforderungen für Modelle grösser 20 KG müssen diese Modell gekennzeichnet sein.
Auszug aus der Anforderung:
[FONT="Comic Sans MS"]8.1 Allgemeines
Flugmodelle müssen an sichtbarer Stelle den
Namen und die Anschrift des Eigentümers in
dauerhafter und feuerfester Beschriftung führen.[/FONT]
Kennt einer von euch die Anforderung diesbezüglich an Modelle kleiner 20 KG. Am besten mit Namen der Vorschrift.
Andreas




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