Hallo,
weitere Bsp. für grobe Fahrlässigkeit:
nichtlanden, obwohl Anrainer oder Zuschauer zu nahe sind-am Flugplatz glbt es Zaun und Flugplatzordnung
fliegen auf einen Parkplatz, auf dem noch Autos stehen-am Flugplatz wieder Zaun
Flurschaden ist ein Grenzfall, da man nicht absichtlich im Feld landet, ein Verschulden also nur aus dem Betrieb des Helis und damit dessen Versagen konstruiert wird und da keine vorsatzähnliche Tatbegehung vorliegt.
Zusammenfassend heisst das, dass man als Wildflieger besonders auf seine unmittelbare Umwelt achten muß, sein Equipment in Ordnung halten und beim Fliegen besonders vorsichtig sein muß.
Bricht bei dem Heli während des Betriebes plötzlich und unvorhersehbar, trotz bester Wartung ein Teil und Menschen konnen zu Schaden, so wird die Haftung nach dem EKHG schlagend (EKHG=EisenbahnKraftfahrzeugHaftpflichtversicherun gsGesetz)
Sollte noch Fragen sein, bitte posten
LG Joe




- war von Salma Hajek on TV vereinnahmt
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