Wo hört der versicherungsschutz in österreich auf ?

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  • joe54
    Member
    • 30.03.2010
    • 528
    • Josef
    • MFC Steinbrunn Ã?sterreich

    #16
    AW: Wo hört der versicherungsschutz in österreich auf ?

    Hallo,

    weitere Bsp. für grobe Fahrlässigkeit:

    nichtlanden, obwohl Anrainer oder Zuschauer zu nahe sind-am Flugplatz glbt es Zaun und Flugplatzordnung

    fliegen auf einen Parkplatz, auf dem noch Autos stehen-am Flugplatz wieder Zaun

    Flurschaden ist ein Grenzfall, da man nicht absichtlich im Feld landet, ein Verschulden also nur aus dem Betrieb des Helis und damit dessen Versagen konstruiert wird und da keine vorsatzähnliche Tatbegehung vorliegt.

    Zusammenfassend heisst das, dass man als Wildflieger besonders auf seine unmittelbare Umwelt achten muß, sein Equipment in Ordnung halten und beim Fliegen besonders vorsichtig sein muß.

    Bricht bei dem Heli während des Betriebes plötzlich und unvorhersehbar, trotz bester Wartung ein Teil und Menschen konnen zu Schaden, so wird die Haftung nach dem EKHG schlagend (EKHG=EisenbahnKraftfahrzeugHaftpflichtversicherun gsGesetz)

    Sollte noch Fragen sein, bitte posten

    LG Joe
    Zuletzt geändert von joe54; 08.05.2010, 01:46.
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    • seijoscha
      seijoscha

      #17
      AW: Wo hört der versicherungsschutz in österreich auf ?

      Das Problem ist doch wie die Versicherungen im Falle eines Unfalls oder Sachschaden
      das Wort Fahrlässig auslegt am wann es Fahrlässig ist,ist ein weiter Begriff den man
      bis ins endlose Dokumentieren kann .
      Wenn jemand mit seinem Heli in der Stadt auf einem Parkplatz fliegt und 100m weiter stehen
      Wohnhäuser und Autos ,Pilplatz ect. wird es sicherlich als Fahrlässig ausgelegt und die Versicherungen
      könnten sich quer stellen .
      Fliege ich auf einer Wiese 1000m weit und breit nichts und der Heli hat einen Defekt und
      haut mir ab ,und fliegt 1500m weit in den Garten eines Hauses ist es dann Fahrlässig?
      Die Interpretation ist da schon eine Sache für sich.

      Ich würde auf alle Fälle eine reine Modellflugversicherung mit Zusatzversicherung im Schadensfall
      abschließen die auch Wild Fliegen abdeckt.
      Ich habe mich bei der der DMFV Versichern lassen und hoffe mal das das im Notfall auch
      wirklich reicht.Die hatten mir Versichert das mit der Zusatzversicherung 3
      Deckung: Pauschal € 3,0 Mio für Personen- und/oder Sachschäden

      Weiterhin gilt die Versicherung ja für alle Modellflugplätze Europaweit !

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      • QuickMick
        QuickMick

        #18
        AW: Wo hört der versicherungsschutz in österreich auf ?

        Da es in den Versicherungsbedingungen keine Einschränkung gibt, gilt eben jeder Ort. Allerdings ist davon auszugehen dass mündige Erwachsene die grob fahrlässig handeln mit Regressforderungen zu rechnen haben.

        lG
        M.

        Kommentar

        • ncharly50
          ncharly50

          #19
          AW: Wo hört der versicherungsschutz in österreich auf ?

          Zitat von DocMichi Beitrag anzeigen
          Gute Frage, was in den Versicherungsbedingungen der Allianz drinnensteht, die die Modellflugversicherung im Namen von der Firma Schweighofer Modellbau abschließt.

          Ich habe nie einen Durchschlag der Bedingungen mitgeschickt bekommen...
          soll heißen, man muss wohl den zuständigen Sachbearbeiter bemühen und dann hast Du vermutlich 5 Meinungen, wo sie gilt und wo sie nicht gilt.

          Letztlich hab ich mir die Mühe gespart und fliege nur mehr am Modellflugplatz, denn da muss sie ja gelten, sofern die Flugregeln bzw. Platzregeln, etc. eingehalten werden.

          Mir ist davon abgesehen sowieso kein Platz in Wien und Umgebung bekannt, wo ich gefahrlos fliegen könnte... einmal gehen daneben die Spaziergänger vorbei, dann mal wieder ein Wald gleich daneben, ergo Gefahr von Flurschäden, ev. Naturschutzgebiet...
          dann wieder Privatgelände und der Besitzer nicht wirklich auf einfachem Wege eruierbar, dann sind wieder Schnellstraßen, Autostraßen, usw. in der Nähe...

          summa summarum hätte ich inzwischen ein echt unangenehmes Gefühl, wenn ich wild durch die Gegend düse.

          Ich habe zwar ein Feld, auf dem ich - was den Besitzer desselbigen anbelangt - fliegen darf, sprich dessen Einverständnis habe, allerdings wird man mir im Zweifelsfall, d.h. wenn ein Unfall mit Sach- oder Personenschaden passiert, objektive Fahrlässigkeit vorwerfen können, was im Hinblick auf strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen eine gewisse existenzgefährdene Situation entstehen lässt.

          Mfg,
          Michi
          Schöne Abend Mich !

          Also grundsätzlich ist ja der Flugraum generell frei. Also wenn man nicht die Wiese des Bauern oder Grundstücksbesitzers betritt kann er Dir auch nicht verbieten über seinen Grund zu fliegen. Anders verhält es sich wenn man giftige Abgase auf seien schöne Biowiese rieseln lässt oder der Helikopter ein Lärmbelästigung darstellt.

          Wenn Du also mit einem Elektrohelikopter von der Straße aus startest und seine Wiese nicht betritst sondern nur diese überfliegt kann der Besitzer gar nichts dagegen tun.

          Die bemannten Flieger fragen ja auch nicht ! Ich hab mal gelesen dass in die Bedingungen für Modellflieger die gleichen wie für die Echten Flieger also die bemannten sind.

          Trotzdem werde ich mich mal nächste Woche bei der Wr.Allianz Versicherung anrufen und mal fragen in Bezug auf Deckung beim Wildfliegen !

          Grüße
          Norbert

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          • joe54
            Member
            • 30.03.2010
            • 528
            • Josef
            • MFC Steinbrunn Ã?sterreich

            #20
            AW: Wo hört der versicherungsschutz in österreich auf ?

            Hallo,

            ich habe 26 Jahre bei der Allianz Haftpflichtschäden bearbeitet, Modellfliegerschäden waren an einer Hand abzuzählen.

            Grundsätzlich ist ja das Wildfliegen nicht das Problem. Das ist ja, insbesondere mit E-Modellen, sicher versichert.

            Das Problem ist, wie ich bereits vorher angedeutet habe, der Grad der Fahrlässigkeit. Einfaches Versehen-ja, übertriebene Sorglosigkeit nein.

            Das wird dann immer am Einzelfall zu klären sein, eine allgemeine Richtschnur gibt es nicht.

            Daher aufpassen,aufpassen, dann gibts mit der Versicherung keine Probleme.

            LG Joe

            PS: Der Luftraum ist zwar frei, aber wenn ich auf dem Grundstück eines Bauern lande, brauche ich sein Einverständnis. Bleibe ich auf dem Weg, brauche ich keines.
            Zuletzt geändert von joe54; 08.05.2010, 21:51.
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            • Kottan
              Kottan

              #21
              AW: Wo hört der versicherungsschutz in österreich auf ?

              www.ris.bka.gv.at da werden sie geholfen.

              Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes.

              Fahrlässigkeit ist der § 6 im Strafgesetzbuch

              Grobe Fahrlässigkeit ist mit `auffallender Sorglosigkeit` verbunden,
              d.h. ich weiß, dass ich einen Schaden verursachen kann, rechne zwar nicht damit, falls er doch passiert, ist es mir egal (betrunken Auto fahren ist der absoluter Bringer vor Gericht)

              Darunter fallen aber auch jene Fliegerkollegen, die man ständig darauf aufmerksam machen muss, dass sie nicht auf Menschen zufliegen, oder nicht dauernd die Platzordnung ignorieren sollen und die immer antworten: "Mir doch wurscht, bin eh versichert."

              Hier verlangt die Versicherung 100% Regress.

              Nicht zu verwechseln mit bedingtem Vorsatz: ich weiß, dass ein Schaden eintreten wird und finde mich damit ab.
              Hier zahlt die Versicherung nicht, aber ein Gerichtstermin ist fix.

              `Unfälle` gibt es im öst. Strafrecht nicht - irgendjemand ist immer Schuld im Sinne gewöhnlicher Fahrlässigkeit- diese zahlt die Versicherung auf jeden Fall.

              soweit zum Strafrecht.

              Modellfliegen gilt übrigens als Risikosportart: Das heißt, der Betreiber haftet.

              Flurschaden fällt unter das Zivilrecht. Der Flurschaden den ein Heli verursachen kann, ist gering, folglich eine Klage nahezu ausgeschlossen.
              Bei 5 Liter Kerosin und einem Aufschlagbrand sollte man allerdings schon freundlich mit dem Bauern reden.

              Besitzstörung ist eher zu erwarten:Kostet bei Parken auf einem fremden Mietparkplatz etwa 200 Lappen. Wir beim Fliegen auf einem fremden Grundstück ähnlich sein. Höflich fragen sollte aber ohnehin selbstverständlich sein. (Irgendeinen penetrant unhöflichen Wildflieger würde ich auch verjagen, obwohl ich selbst Heliflieger bin)

              Lärmerregung: Wenn der Lärm vermeidbar, ortsunüblich und ungebührlich störend ist, hast du das Delikt vollendet. Das heißt: Am Waldrand, im Siedlungsgebiet etc. verursachst du eine Lärmerregung, auch mit dem E-Heli, mit dem Verbrenner sowieso.

              Alle Angaben betreffen nur österreichisches Recht.
              Zuletzt geändert von Gast; 08.05.2010, 21:59. Grund: Tippfehler

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              • ncharly50
                ncharly50

                #22
                AW: Wo hört der versicherungsschutz in österreich auf ?

                Zitat von Kottan Beitrag anzeigen
                www.ris.bka.gv.at da werden sie geholfen.

                Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes.

                Fahrlässigkeit ist der § 6 im Strafgesetzbuch

                Grobe Fahrlässigkeit ist mit `auffallender Sorglosigkeit` verbunden,
                d.h. ich weiß, dass ich einen Schaden verursachen kann, rechne zwar nicht damit, falls er doch passiert, ist es mir egal (betrunken Auto fahren ist der absoluter Bringer vor Gericht)

                Darunter fallen aber auch jene Fliegerkollegen, die man ständig darauf aufmerksam machen muss, dass sie nicht auf Menschen zufliegen, oder nicht dauernd die Platzordnung ignorieren sollen und die immer antworten: "Mir doch wurscht, bin eh versichert."

                Hier verlangt die Versicherung 100% Regress.

                Nicht zu verwechseln mit bedingtem Vorsatz: ich weiß, dass ein Schaden eintreten wird und finde mich damit ab.
                Hier zahlt die Versicherung nicht, aber ein Gerichtstermin ist fix.

                `Unfälle` gibt es im öst. Strafrecht nicht - irgendjemand ist immer Schuld im Sinne gewöhnlicher Fahrlässigkeit- diese zahlt die Versicherung auf jeden Fall.

                soweit zum Strafrecht.

                Modellfliegen gilt übrigens als Risikosportart: Das heißt, der Betreiber haftet.

                Flurschaden fällt unter das Zivilrecht. Der Flurschaden den ein Heli verursachen kann, ist gering, folglich eine Klage nahezu ausgeschlossen.
                Bei 5 Liter Kerosin und einem Aufschlagbrand sollte man allerdings schon freundlich mit dem Bauern reden.

                Besitzstörung ist eher zu erwarten:Kostet bei Parken auf einem fremden Mietparkplatz etwa 200 Lappen. Wir beim Fliegen auf einem fremden Grundstück ähnlich sein. Höflich fragen sollte aber ohnehin selbstverständlich sein. (Irgendeinen penetrant unhöflichen Wildflieger würde ich auch verjagen, obwohl ich selbst Heliflieger bin)

                Lärmerregung: Wenn der Lärm vermeidbar, ortsunüblich und ungebührlich störend ist, hast du das Delikt vollendet. Das heißt: Am Waldrand, im Siedlungsgebiet etc. verursachst du eine Lärmerregung, auch mit dem E-Heli, mit dem Verbrenner sowieso.

                Alle Angaben betreffen nur österreichisches Recht.
                Hallo Kottan !

                Scheinst ja einiges zu Wissen über das Recht hier im Lande, aber wenn ich mit dem Elektroheli über die Weise des Bauern drüberfliege kann er mir trotzdem nichts anhaben, außer ich betrete seine Wiese oder Starte bzw Lande auf ihr.

                grüße
                Norbert

                Kommentar

                • thomas1130
                  RC-Heli TEAM
                  Admin
                  • 26.11.2007
                  • 25912
                  • Thomas
                  • Österreich

                  #23
                  AW: Wo hört der versicherungsschutz in österreich auf ?

                  Zitat von Kottan Beitrag anzeigen
                  Darunter fallen aber auch jene Fliegerkollegen, die man ständig darauf aufmerksam machen muss, dass sie nicht auf Menschen zufliegen, oder nicht dauernd die Platzordnung ignorieren sollen und die immer antworten: "Mir doch wurscht, bin eh versichert."

                  Hier verlangt die Versicherung 100% Regress.
                  Schön herausgearbeitet - kann mich dem nur vollinhaltlich anschließen!

                  Vor allem der Glaube, Versicherung "schützt" vor dem Strafgericht ist ja weit verbreitet.
                  Und wie du oben so schön anführst - grobe Fahrlässigkeit ist oft näher als vermutet!

                  Also: Hirn immer einschalten und extrem vorsichtig sein - dann "klappt" es auch mit dem Strafrichter..

                  Grüße
                  Thomas
                  Stay hungry. Stay foolish.

                  Kommentar

                  • Kottan
                    Kottan

                    #24
                    AW: Wo hört der versicherungsschutz in österreich auf ?

                    Richtig, drüberfliegen darfst du, solange du seine Rinder nicht gefährdest, die Brutstätte eines Auerhahnpärchens nicht störst, den Wildvogelflug nicht beeinträchtigst....LOL

                    ßber die Beweisführung muss man immer separat urteilen. Was sich rechtstheoretisch gut anhört, muss nicht automatisch zur Gerechtigkeit führen.
                    Ein Acrobat SE mit 1400 U am Kopf wird keinen Lärm verursachen, mein T Rex 600 pfeift beim Fliegen - damit darf ich einpacken, weil ungebührlich störend usw. - nervt mich auch schon.
                    Und der SE packt ein, weil der Jäger sagt, dass er die Auerhöhne vertreibt (z.B)

                    Freundlich fragen ist oberstes Gebot.

                    Im öst. Verwaltungsrecht muss man auch noch seine Unschuld beweisen.
                    Soll heißen: Wenn`s den Bauern/Jäger/Anrainer stört, dann störts ihn.
                    Wenn der Polizist sagt, du bist zu schnell gefahren, dann bist du.

                    Bei allen Verfahren gilt: Wenn eine OGH/VwGH/VfGH Entscheidung vorliegt, dann gilt diese auf biegen und brechen. Kein nachgeordnetes Gericht / keine Behörde entscheidet dagegen, weil es erstens bequem ist und weil die Oberbehörde/das Oberlandesgericht (wer auch immer) die Entscheidung/ das Urteil aufheben könnte.
                    Wegen irgendeines Kleinschisses ruft auch niemand ein Höchstgericht an ( -i.d.R.-/oft politisch motivierte Streithansln). 400 Lappen kostet schon die Vorprüfung der Zuständigkeit, ca. 6.500 zahlt man, wenn der Fall angenommen wird (VfGH/VwGH) und rechtsanwaltspflichtig isses auch - der greift voll hin - ca. 300 die Stunde. 20 Stunden dauert schon mal die Vorbereitung - Minimum .
                    Die Verwaltungshöchstgerichgte beurteilen aber nur das formal richtige Zustangekommen einer Entscheidung - Formalfehler der Behörden. In der Sache entscheiden die nicht (OGH ausgenommen, ist auch kein Verwaltungsgericht)

                    Kommentar

                    • dl7uae
                      dl7uae

                      #25
                      AW: Wo hört der versicherungsschutz in österreich auf ?

                      Kottan ermittelt.

                      Kommentar

                      • DocMichi
                        DocMichi

                        #26
                        AW: Wo hört der versicherungsschutz in österreich auf ?

                        Zitat von dl7uae Beitrag anzeigen
                        Kottan ermittelt.
                        ROFL
                        Inspektor gibts kan... *zitier*

                        off topic: daß die österreichische Exekutive noch immer dazu befugt ist, die Geschwindigkeit zu SCHßTZEN und darauf basierend auch Organstrafmandate ausstellen darf, zaubert mir jedes Mal wieder ein Lächeln ist Gesicht und dem deutschen Touristen, der auf diese Weise beim GTI Treffen im schönen Kärnten seine Reisekasse gemindert sah, die Zornesröte...

                        frei nach dem Motto: wenn die Polizei sagt, dass Du schwanger bist, solltest Du in absehbarer Zeit ein Kind gebähren - ob Mann oder Frau ist egal - sonst wirst Du wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt belangt....

                        Mfg,
                        Michi

                        Kommentar

                        • Kottan
                          Kottan

                          #27
                          AW: Wo hört der versicherungsschutz in österreich auf ?

                          Zitat von dl7uae Beitrag anzeigen
                          Kottan ermittelt.
                          Jo, aber verbesserungsbedürftig - war von Salma Hajek on TV vereinnahmt:
                          sorry

                          Nochmal:
                          Grob fahrlässiig = ich weiß, dass ich einen Schaden/ein Tatbild verursachen kann, rechne aber nicht damit - Sorglosigkeit muss vorwerfbar sein.

                          Bedingter Vorsatz = ich weiß, dass ich ein Tatbild verursachen kann und finde mich damit ab.

                          Kommentar

                          • waldo-A
                            Senior Member
                            • 03.04.2003
                            • 1131
                            • Walter

                            #28
                            AW: Wo hört der versicherungsschutz in österreich auf ?

                            @Joe,
                            bei euch in Burgenland gab´s vor einiger Zeit den Fall:
                            Helianer gen Jägerschaft,
                            so viel ich gehört hab,war das damals auch Wildfliegerei,
                            weiß man da näheres,wie dies ausgegangen ist?
                            is a bissl OT,
                            passt aber irgend wie dazu,find ich,
                            LG
                            Waldo,

                            Kommentar

                            • QuickMick
                              QuickMick

                              #29
                              AW: Wo hört der versicherungsschutz in österreich auf ?

                              Zitat von DocMichi Beitrag anzeigen
                              ROFL
                              Inspektor gibts kan... *zitier*

                              off topic: daß die österreichische Exekutive noch immer dazu befugt ist, die Geschwindigkeit zu SCHßTZEN

                              Mfg,
                              Michi
                              OT:
                              Nein, darf sie nicht, die Exekutive, dazu gibt es bereits einen Spruch des OgH. Die Exekutive darf messen, auch ohne Radarpistole, allerdings nur auf geraden Strassenstücken und auch nur Fahrzeuge die weder beschleunigen noch bremsen. In der Praxis muss der Beamte eine Strecke ausgemessen haben und die Fahrzeit auf dieser Strecke mit einer Stoppuhr messen.

                              Meinereiner ist bis VwGh und UVS gegangen weil ein Beamter meine Geschwindigkeit am Mottorengeräusch abgeschätzt hat....

                              lG
                              M.

                              Kommentar

                              • joe54
                                Member
                                • 30.03.2010
                                • 528
                                • Josef
                                • MFC Steinbrunn Ã?sterreich

                                #30
                                AW: Wo hört der versicherungsschutz in österreich auf ?

                                Hallo Waldo,

                                der Fall ist mir nicht bekannt.

                                Aber zu den Anfängen unserer Fliegerei, als wir noch keinen Platz hatten, versuchten die Hobbyjäger uns mit aller Gewalt aus dem Revier zu verjagen. Da aber die Ausübung eines Hobbys gegen ein anderes stand, wurden Anzeigen von der Behörde-Polizei-nicht entgegen genommen.

                                Damals war es eine eher "lustige" Auseinandersetzung, ich weiß aber von einem anderen Klub im Nordburgenland, die trotz Platz sehr unter der Jägerschaft zu leiden haben.

                                Und auch ein anderer Verein hat plötzlich Schwierigkeiten wegen angeblicher Lärmbelästigung-nach mehrjährigem Betrieb.

                                D.h. ein gutes Einvernehmen mit der Umwelt ist Voraussetzung für friedliches Zusammenleben.

                                LG Joe
                                Goblin Uru +700, Logo 800 Exxtreme
                                2xT-Rex 600ESP+100X, Hirobo EC-120,
                                DNHP 60

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