[/quote]
Verwaltungsgrundsätze Frequenznutzungen VwGrds-FreqN) kann die Bundeswehr den 35 MHz Bereich nur nutzen, wenn vorher eine Anmeldung und Genehmigung durch die RegTP erfolgt. In Friedenszeiten kommt dies nicht vor, wie mir schon vor längerer Zeit versichert wurde.
Wir können davon ausgehen, daß nach wie vor das 35 MHz A- und B-Band exclusiv für Modellflug freigehalten ist.
Fachreferent für Funk im DMFV
[/quote]
ßhhh..
also wenn Krieg ist wird die Bundeswehr erst einen Antrag bei der RegTP stellen um die Frequenz nutzen zu dürfen *
Leute, das der Bund das nich öffentlich macht ist doch logisch, da ja sonst die hohen Gebühren für die " Excluisivität" nicht berechtigt wären !!
Papier ist geduldig, und mein Nachbar war auch beim Bund ( Funkanlagen-Elektroniker ) und hat mir die Nutzung auch bestätigt !
Nur das dazu, daß sind meine Info´s welche ich bekommen habe.
Grüße
Michael

Kommentar