DMFV Versicherung für Wildflieger
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AW: DMFV Versicherung für Wildflieger
Nein, bis jetzt hat noch niemand eine PrivatHP vorzeigen können, in der die Modelle mit versichert werden. Dort steht immer ein Passus, dass (sinngemäß) gesetzliche Pflichtversicherungen wie zB KFZ-HP und eben auch Modellflug-HP ausgenommen sind.Zitat von sroko Beitrag anzeigenWenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!
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AW: DMFV Versicherung für Wildflieger
Leutz ich kann nur den Kopf schütteln, bezgl. eures Wissens (Unwissens) über die Versicherungspflicht.
Lest bitte mal hier, dieser Thread ist in diesem Board sogar gepinnt.
DMFV Versicherte mit der Zusatzform 3 oder 4 sind definitv für das Wildfliegen versichert.
Privathaftpflichtversicherung könnts in der Pfeife rauchen, außer man bestätigt euch explizit und schriftlich, daß Modellflug mitversichert ist.
Normalerweise ist es jedoch nicht so.
Immer auf das Kleingedruckte achten.
Zuletzt geändert von Klaus O.; 04.10.2009, 09:28.Gruß Klaus
Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.
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axelderbruchpilot
AW: DMFV Versicherung für Wildflieger
[CENTER]ßbrigens bietet die Deutsche-Modellsport-Organisation kurz DMO auch eine Modell-Halter-Haftpflichtversicherung an![/CENTER]
Zitat:
[CENTER]Bei uns zahlen Sie e i n e n Jahresbeitrag und sind damit für
a l l e Ihre Flug-, Schiffs- und Automodelle
rundum abgesichert.
Privat- und Vereinskunden:
Erwachsene zahlen bei uns 39,96 Euro pro Jahr,
Jugendliche zahlen bei uns 26,64 Euro pro Jahr,
Die Grundversicherungssumme beträgt 1.500.000 Euro und kann auf 3.000.000 Euro aufgestockt werden![/CENTER]
Und was auch interesant ist - Zitat:
[CENTER]Für den Flugmodellsport:
Für Flüge außerhalb von genehmigten Geländen gilt der Versicherungsschutz nur,
wenn die gesetzlichen Bestimmungen und behörtlichen Auflagen eingehalten worden sind und das Abfluggewicht unter 5 kg liegt.
Hierbei ist bei DMO keine Zusatzversicherung erforderlich.[/CENTER]
...und übrigens: Eine Versicherung sollte grundsätzlich selbstverständlich und ein MUß sein! :-)
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AW: DMFV Versicherung für Wildflieger
Saublöder Satz....und übrigens: Eine Versicherung sollte grundsätzlich selbstverständlich und ein MUß sein! :-)
Versicherung ist ein absolutes muß.
Es heißt ja auch Versicherungspflicht.
Ob ich es jemals erlebe, das dies hier jeder begreift?
Gruß Klaus
Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.
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axelderbruchpilot
AW: DMFV Versicherung für Wildflieger
Mensch Klaus denk an Dein Herz!
Ich habs genauso gemeint wie DU!Zitat von Klaus Ortner Beitrag anzeigenVersicherung ist ein absolutes muß.
Es heißt ja auch Versicherungspflicht.
Ob ich es jemals erlebe, das dies hier jeder begreift?

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AW: DMFV Versicherung für Wildflieger
Die Entfernungseinschränkung gilt nur für Verbrenner und nicht für Elektromodelle. Ich persönlich würde trotzdem genug Abstand halten, um niemanden zu gefährden.Zitat von heimworker Beitrag anzeigen
...
Jetzt hab ich aber schon vielerorts gehört, daß dann im Umkreis von 1,5km keine Wohngebäude oder dergleichen sich befinden darf.
In den Klauseln von DMFV hab ich nichts dergleichen gefunden.
Könnte ihr mir da vielleicht weiterhelfen?
Wenn ich diese Zusatzversicherung abschließe, darf ich dann vor meiner Haustür fliegen? Nächstes Gebäude ist ca. 50 m entferntBis bald, Stefan
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FloHeiss
AW: DMFV Versicherung für Wildflieger
Sollte selbstverständlich sein, dass wenn man "Wild" fliegt, nicht in der nähe eines Wohngebiets oder eines Kinderspielplatzes oder dergleichen unterwegs ist.
Ich kann die DMO bestens empfehlen, keine Zusatzversicherung oder sonstwas nötig. Ist alles inklusive - und der Service ist top!
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Digger
AW: DMFV Versicherung für Wildflieger
hi,
bin auch beim DMO. super Kontakt und ich bin auch mit meinem Auto versichert.
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AW: DMFV Versicherung für Wildflieger
Soweit ich weiß ist es schnurz ob DMFV oder DMO, denn beide laufen über die ehem. Gerling.
Noch was zu der Erwähnung eines Midestabstandes o.ä.: Wozu soll eine Versicherung es auch noch explizit in ihre Verträge drucken, wenn es eh Gesetz ist? Bei der nächsten Gesetzesänderung müssten sie alle Verträge ändern lassen.
Ich bin auch immer wieder erstaunt über die "Diskussionsfreudigkeit" und das Unbedarfte einiger Modellflieger.
Eine Privathaftpflichtversicherung ist KEINE Pflichtversicherung, aber eine Haftpflicht besteht für jeden ab dem 7 bzw 10 Lebensjahr.
KFZ-Haftpflichtversicherung und auch Modellflughaftpflichtversicherung sind eine MUSS-Versicherung.Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
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AW: DMFV Versicherung für Wildflieger
Hallo,
in der LuftVO ist das im §15a und §16 erklärt mit den 1,5 km.
Grüße, Matthias
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Heimi
AW: DMFV Versicherung für Wildflieger
Soweit ich das richtig gelesen und Verstanden habe gilt das bereits ab Form II. Form III und IV Unterscheiden sich davon nur noch in der Deckungssumme.Zitat von Klaus Ortner Beitrag anzeigen....
DMFV Versicherte mit der Zusatzform 3 oder 4 sind definitv für das Wildfliegen versichert.
....
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marius
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So ist das ja auch logisch, weil Form I nur für Vereinsflug ist.
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Ulf
AW: DMFV Versicherung für Wildflieger
Kommt halt auf die Deckungssumme und im Zweifel auf den Verein an, wenn man denn mal in einem Fliegen will ob die auch mit der DMO zufrieden sind. Und sind die Leistungen auch komplett identisch?
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und bei der DMO ist das Wildfliegen inclusive
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