Startgrenze 5 kg...

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  • Dieter F. Heinlin
    Dieter F. Heinlin

    #16
    Startgrenze 5 kg...

    Hallo Peter,
    mal eine Frage zu deiner "privaten Aufstiegserlaubnis": Beschränkt sich diese auf ein beschriebenes Gelände, oder ist sie allgemeingültig? War ein Gutachten erforderlich?
    Ich trage mich auch mit dem Gedanken...

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    • Gast-Avatar
      Gast

      #17
      Startgrenze 5 kg...

      Hallo Dieter,
      ist "allgemein" bis 20kg gültig. Hast Du ein Fax? Dann lass ich Dir den Schrieb mal durch.
      Gutachten war übrigens nicht erforderlich, das bräuchte ich nur wenn ich "meine" Wiese als öffentlichen Platz genehmigen lassen möchte. Zudem habe ich mich mit Landratsamt und Luftamt soweit verständigt, daß ich rein für mich privat(!) auf meiner Wiese die nur 350m vom nächsten Haus (Reiterhof und 3 Wohnhäuser) entfernt liegt, fliegen darf. Auch die Anwohner haben nix dagegen: Meine Helis haben ca.78dB(A, sind genügend leise und stören also nicht (ca. 45dB(A) Immssion). Man muß halt mit den Leuten reden (können).

      btw.
      Ist aber schon etwas lustig ... Im Schrieb heißt es, daß gültige Bestimmungen eines Modellflugplatzes vorrangig sind. Heißt also: Ist so ein Platz NICHT für Modelle über 5kg zugelassen, dürfte ICH auf der Nebenwiese trotzdem meine 8kg Jungs fliegen ... ?( :]

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      • Lars
        Lars

        #18
        Startgrenze 5 kg...

        hier ist ein guter Link, da sollten eigentlich alle Fragen beantwortet sein !

        Grüße,

        Lars

        [a href=\"http://www.luftrecht-online.de/literatur/aufsaetze/modellflugrecht.htm\" target=\"_blank\"]Rechtsfragen zur Aufstiegsgenehmigung[/a]

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        • Bee
          Bee

          #19
          Startgrenze 5 kg...

          Hi zusammen,

          ich möchte mal wieder auf etwas hinweisen:

          Bei Lars´ Link ist zu lesen:

          "2. Zulässige Einschränkungen der freien Nutzung des Luftraums durch Flugmodelle ergeben sich zunächst aus § 16 Abs. 4 bis Abs. 7 LuftVO. Danach bedarf der Betrieb von Flugmodellen[6] in drei Fällen einer besonderen sog. Aufstiegserlaubnis[7]:

          - bei einem Betrieb von Flugmodellen jeder Art mit mehr als 5kg bis 25kg (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 8 LuftVZO)

          ..."

          Somit sollte klar sein, dass Flugmodelle nicht unter 5 kg liegen müssen, damit keine Aufstiegserlaubis nötig ist. Das gilt vielmehr nur für Modelle, die mehr als 25kg wiegen.

          Kurz gesagt: Man suche sich eine Wiese, die 1,5km von Wohngebieten und Flughäfen entfernt ist, nehme ein Modell, das nicht schwerer als 25kg ist und geniesse sein Fliegen.

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          • Lars
            Lars

            #20
            Startgrenze 5 kg...

            Hi Bee,

            fast richtig:

            1. "mit mehr als 5Kg bis 25Kg" also in jedem Fall unter 5Kg !
            2. in jedem Fall brauchst Du eine Genehmigung vom Inhaber der Wiese !
            3. Umweltbestimmungen sind zu beachten etc etc !

            Also eine Genehmigung des Inhabers muß noch lange nicht ausreichen, wenn es irgendwelche Auflagen im Umweltbereich gibt. Etwaige umherirrende Grüne können da ganz schnell einen Strich durch die Rechnung machen... Größtes Hindernis sind oft Bodenbrüter..

            Auf denn, neue Wiese gesucht.

            Grüße,

            Lars

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            • Dieter F. Heinlin
              Dieter F. Heinlin

              #21
              Startgrenze 5 kg...

              Hallo Bee..
              ich glaube Du hast da etwas mißinterpretiert... ;(

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              • Geronimo
                Geronimo

                #22
                Startgrenze 5 kg...

                Hallo Bee,

                Lars hat schon Recht. Lese mal die Bestimmung genau. Diese sagt konkret aus:

                Eine Aufstiegsgenehmigung brauchst du auf jeden Fall für Modell größer 5 kg - kleiner 25 kg. ßber 25 KG bekommst du gar nix! Für diesen Fall mußt du dein Modell technisch abnehmen lassen (Sonderzulassung) fast so als hättest du ein Ultraleicht selbst in der Garage gebaut. Denn dann zählt dein Modell schon zu den Großflugzeugen die am Luftverkehr teilnehmen. Dabei viel Spaß und Erfolg...

                Geronimo

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