Die Grenzen für "öffentliches" fliegen außerhalb von Modellflugplätzen sind immer noch:
1. 1,5 km (bei Verbrennern)
2. max 5kg
3. Erlaubnis des Grundstückbesitzers
oder ?
Bei über 5kg bedarf es einer Erlaubnis des Luftfahrtbundesamtes ?
Ich frage wegen eines Vario Benziners, der ja über 5kg wiegt (zumal später auch noch ein Rumpf drumrum soll).
Diesen dürfte man dann NICHT mehr auf privatem Grund fliegen, oder ?
Hallo BetaX !
Deine Annahme stimmt, lediglich die Entfernung zur nächsten bewohnten Ansiedlung hat sich wohl auf 500 mtr. reduziert.
Gruß Thomas / RC-Hoppers
in der allgemeinen Aufstiegsgenehmigung steht so was drin....die neue seit diesem Jahr hat sich einiges geändert,
( hab meine über den Verein bekommen )
man muß jetzt sogar bei unter 5kg wenn man weniger wie 1,5 km eine Aufstiegserlaubnis haben......
bin gerade in der Arbeit aber werde mal am Abend nachgucken...
ich dachte auch, das wäre schon einige Jahre so...(Aufstiegserlaubnis bei Entfernung weniger als 1500m).
Das mit den 500 m ist mir jedoch gänzlich unbekannt, ich dachte, der Genehmigungsfreie Modellflug unter 5 Kg müsste immer min. 1500m außerhalb stattfinden.
Also was die neue 500 Meter - Regelung betrifft, bin auch auch nicht auf dem neuesten Stand. FALSCH ist aber dass man bei Modellen über 5 KG auf einen Flugplatz MUSS. Für Modell unter 5 KG genügte bisher die Erlaubnis des Grundbesitzers, und die Einhaltung der 1,5 KM-Grenze. Hält man diese Grenze ein und ist das Modell schwerer als 5 KG benötigt man für das Grundstück eine Aufstiegsgenehmigung (gebührenpflichtig beim Luftfahrtsamt bis max. 20 KG. 25 KG-Modelle müssen auf einen dafür genehmigten Platz). Diese AG für das "wilde" Fliegen bekommt man auch in der Regel, wenn man die 1,5 KM einhält und sonst nichts dagegen spricht, z.B. Naturschutzgebiet oder Einflugschneise von Flugplätzen etc. Wir haben diese Genehmigung bisher immer bekommen.
Aber das mit den 500 Metern interessiert mich auch. Kann man das mal klären?
Mit Aufstiegserlaubnis wird der "Wildflug-Acker" doch zum zugelassenen Flugplatz.
Genehmigungsfrei ist alles bis 5kg, was weiter als 1,5 km von Ansiedlungen (Dazu können auch Aussiedlerhöfe gehören - je nach Definition der zuständigen Behörde) betrieben wird.
da bin ich mir nicht so sicher, dass mit einer AG eine Wiese zum Flugplatz wird. Da gibt es sicher noch Unterschiede im Status; z.B ist bei einem zugl. Flugplatz ist ein Flugleiter Pflicht, aber auf einer Wiese hab ich noch keinen gesehen. Selbst wenn da mehrere Leute beieinander waren fliegt doch jeder eigenverantwortlich.
Aber was ist jetzt dran am "500-Meter Gerücht". Weiß da jemand was NEUES*
Hei Leutz,
ich bin glücklicher Besitzer einer solchen "privaten Aufstiegserlaubnis". Dies meines Wissen übrigens nur in Bayern gibt. Damit darf ich im Raum Südbayern meine Helis fliegen.
Was Flugleiter usw. angeht, steht darüber alles im Merkblatt zum "Betrieb von Flugmodellen" (Paragraph? müsste ich erst nachsehen). Ein Flugleiter wird übrigens nach (allgemeinen!) geltendem Recht erst bei mehr als 3 Flugmodellen verlangt. Natürlich habe ich auch Auflagen in meiner Erlaubnis stehen, die sind aber im üblichen Rahmen. (Abstand, Grundbesitzerserlaubnis, ErstHilfe Ausrüstung, usw.usf.)
Den Ursprung der 500m-Geschichte kann ich mir nur in der neuen Regelung denken, daß die Zulassung eines Modellflugplatzes nach der "Sportplatzverordnung" erfolgt bzw. zukünftig erfolgen soll.
Hier gehts aber ausschließlich um die Lärmimmission. Und rein rechnerisch reicht bei einem 82dB(A) lauten Flugmodell ein Abstand von 500m um am Immissionsort "nur" noch 45dB(A) ankommen zu lassen.
Das dürfte DER Grund für dieses Gerücht sein.
Ich glaube aber kaum, daß sich hier etwas ändern wird, da sonst auch geltende Gesetze für den Betrieb von Flugmodellen geändert werden müssen. Der dort festgeschriebene 1,5km Abstand steht nämlich der "Sportregelung" entgegen ... und nu?
Uuups, da hat sich Uwe dazwischen gedrängt ... sag ich doch: Geht nur um den Lärm.
Nachtrag: Habe schnell noch nachgerechnet. Um bei 1,5km Abstand am Immissionsort noch im gesetzlichem Rahmen von max. 52dB(A) zu bleiben, dürfte also nach der neuen (Sportplatz)Regelung ein Modell dann 98dB(A) haben. Das wars aber auch schon, sonst ändert sich nix
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