Ein kleiner Schritt für die Menschheit, und einige Fragen!

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Freeman
    Freeman

    #1

    Ein kleiner Schritt für die Menschheit, und einige Fragen!

    Heute war ein toller Flugtag! Erster Looping und erstes mal am Rücken geflogen!
    Hier mal zum angucken:


    Wie einige auf dem Bild sicher erkannt haben fliege ich mit einem Helicommand, der gestern vom update zur 3D Version zurückgekommen ist.
    Vor dem update war ich mit dem einegbauten Kreisel eigentlich recht zufrieden, ich habe die Woche ohne HC aber genutzt um meinen gebraucht erstandenen Mini Titan mal mechanisch sauber einzustellen und jetzt will das Heck nicht mehr so recht.
    Ich musste die Empfindlchkkeit die vorher mit den Standard 65% eigentlich ok war auf 40% reduzieren um das Heck mal ruhig zu bringen. In der Luft traten aber immernoch einige Probleme auf:
    1. funktionierte der Kreisel fast nicht und ich musste oft gegenlenken.
    2. setzte die Steuerung des Heckservos mehrmals kurz aus oder es lief ein paar sekunden in die verkehrte Richtung! :dknow:
    3. dreht das Heck bei Vollpitch (10°) stark weg.
    Ich habe dafür derzeit 2 Verdächtige:
    => Ich fliege jetzt mit höherer Drehzahl (vorher 65, jetzt 75 Rundflug und 100-90-80-90-100 für die ersten Gehversuche am Rücken)
    => Ich habe das Antennenkabel mit Schrumpfschlauch entlang der 2 Heckstreben verlegt da es mir da gut aufgehoben schien. das Kabel vom Heckservo ist auf ca 10 cm länge parallel zum Antennenkabel ebenfalls in der verstrebung eingeschrumpft.
    reicht das schon um das Servo zu stören??
    => Nullpunkt ohne trimmung am servo steht 90° zum Heckrohr. Der Hebel für die Heckanlenkung steht dabei ebenso 90° zum Rohr. In dieser Stellung ist der weg zu den 2 endpunkten aber nicht gleich, sodass ich nach dem endpunkt setzen im Helicommand auf der innenseite noch ca. 1.5 mm weg bin, aber genau dieser Weg fehlt mir wohl zum gegenhalten bei Vollpitch.

    Schon mal sorry für den langen Beitrag aber das war noch nicht alles: Einige Flieger aus dem Nachbardorf haben ca. 200 Meter neben dem Feld meiner Großeltern einen "Flugplatz" gegründet, der eigentlich nur aus einer Windfahne und einem kleinen Tisch besteht. Ich fahr also da hin, es sind 5 Leute da von denen grad keiner fliegt. Auf die Frage ob ich bei ihnen eine Runde fliegen kann wurde ich gleich äußerst unfreundlich abgewimmelt. Auf die Ankündigung dass ich dann halt weiter am Feld der Goßeltern fliege droht ER MIR mit einer Besitzstörungsklage weil ich ja fahrlässig seinen Funkverkehr stören könnte. Weiß hier jemand über die rechtliche Situation dazu bescheid?? Ich respektiere ja seine Entschedung mich nicht auf seinem Platz fliegen zu lassen (wenngleich ich es auch lächerlich finde und er es freundlicher hätte sagen können) aber der kann mir doch nicht verbieten auf praktisch meinem Feld zu fliegen! ODER??
  • scheich
    Senior Member
    • 03.07.2007
    • 3957
    • Ugur
    • Aschaffenburg

    #2
    AW: Ein kleiner Schritt für die Menschheit, und einige Fragen!

    Hast du eine Versicherung fürs "Wild" fliegen**

    Oder: hast du überhaupt eine Versicherung*??

    Gruss Scheich...........
    Forza 700...Goblin 500...Chase 360
    MZ 24 Hott

    Kommentar

    • Freeman
      Freeman

      #3
      AW: Ein kleiner Schritt für die Menschheit, und einige Fragen!

      Zitat von scheich Beitrag anzeigen
      Hast du eine Versicherung fürs "Wild" fliegen**

      Oder: hast du überhaupt eine Versicherung*??

      Gruss Scheich...........
      ähm, nein aber wir reden hier von einem Mini Titan auf einer 2*2 km großen Grünfläche mit absolut nix außer Wiese!!
      Aber was kostet so eine Versicherung und was deckt die dann?

      Kommentar

      • scheich
        Senior Member
        • 03.07.2007
        • 3957
        • Ugur
        • Aschaffenburg

        #4
        AW: Ein kleiner Schritt für die Menschheit, und einige Fragen!

        Ein "ßhhmmmm" gibt es nicht.........genausowenig wie ein"wusste ich nicht".......

        Es ist zwar schön und gut dass du irgendwo auf deinem eigenen Grundstück fliegst

        aber du bist verpflichtet eine Modelhaftpflichtversicherung abzuschliessen.........

        Oder eine Haftpflicht die dies mit eion schliesst...........

        Du wirst ja nicht ewig auf der Wiese rumfliegen......ausserdem werden die

        Modelle in der Regel immer grösser........

        ich muss den guten Leuten am Flugplatz recht geben.......

        Du fliegst da gleich nebenan und hast nichtmal eine Versicherung.........

        geschweige denn eine zweite zum Wild fliegen...........

        Klar......die hätten es ein wenig höflich rüber bringen können...........

        Theoretisch brauchst du heut zu Tage sogar beim Drachen fliegen eine

        Versicherung......
        Forza 700...Goblin 500...Chase 360
        MZ 24 Hott

        Kommentar

        • Accuentlader
          Accuentlader

          #5
          AW: Ein kleiner Schritt für die Menschheit, und einige Fragen!

          ca 50.-

          Ja, auch „Spielzeugpiloten“ brauchen eine Haftpflichtversicherung. Für Freizeitpiloten aller Art ist die versicherungsfreie Zeit ganz still zu Ende gegangen. Im August 2005 sind Ausnahmen von der Versicherungspflicht aus dem Gesetz gestrichen worden. Seit Veröffentlichung der 9. Verordnung zur ßnderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) im Bundesgesetzblatt am 10. August 2005 gibt es in der Luft keinen versicherungsfreien Raum mehr.

          Beachten: Halterhaftpflicht ist nun ausnahmslos für alle Modellflieger Pflicht!
          (Keine Ausnahmen mehr für Flugmodelle unter 5kg Fluggewicht)

          Hinweis: Hilfe zur Auswahl der richtigen Versicherung ist in unserem Artikel Hauptsache gut versichert zu finden.

          § 33 LuftVG
          Ersatzpflicht des Halters, Schwarzflug

          (1) Wird beim Betrieb eines Luftfahrzeugs durch Unfall jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter des Luftfahrzeugs verpflichtet, den Schaden zu ersetzen.

          (2) Benutzt jemand das Luftfahrzeug ohne Wissen und Willen des Halters, so ist er an Stelle des Halters zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Daneben bleibt der Halter zum Ersatz des Schadens verpflichtet, wenn die Benutzung des Luftfahrzeugs durch sein Verschulden ermöglicht worden ist. Ist jedoch der Benutzer vom Halter für den Betrieb des Luftfahrzeugs angestellt oder ist ihm das Luftfahrzeug vom Halter überlassen worden, so ist der Halter zum Ersatz des Schadens verpflichtet; die Haftung des Benutzers nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. (...)


          § 37 LuftVG

          Haftungshöchstbeträge

          (1) Der Ersatzpflichtige haftet für die Schäden aus einem Unfall.

          a) bei Luftfahrzeugen unter 500 kg Höchstabflugmasse nur bis zu einem Kapitalbetrag von 750.000 Rechnungseinheiten (ca. 920.000,00 EURO). Stand 20.04.2005 (...)


          Das Gewicht ist das für den Abflug zugelassene Höchstgewicht des Luftfahrzeugs.

          (...)

          (2) Im Falle der Tötung oder Verletzung einer Person haftet der Ersatzpflichtige für jede Person bis zu einem Kapitalbetrag von 600.000 Euro oder bis zu einem Rentenbetrag von jährlich 36.000 Euro.

          (3) ßbersteigen die Entschädigungen, die mehreren auf Grund desselben Ereignisses zustehen, die Höchstbeträge nach Absatz 1, so verringern sich die einzelnen Entschädigungen vorbehaltlich des Absatzes 4 in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht.

          (4) Beruhen die Schadensersatzansprüche sowohl auf Sachschäden als auch auf Personenschäden, so dienen zwei Drittel des nach Absatz 1 Satz 1 errechneten Betrages vorzugsweise für den Ersatz von Personenschäden. Reicht dieser Betrag nicht aus, so ist er anteilmäßig auf die Ansprüche zu verteilen. Der übrige Teil des nach Absatz 1 Satz 1 errechneten Betrages ist anteilmäßig für den Ersatz von Sachschäden und für die noch ungedeckten Ansprüche aus Personenschäden zu verwenden.


          § 43 LuftVG

          Haftpflichtversicherung, Sicherheitsleistung

          (1) (...)

          (2) Der Halter eines Luftfahrzeugs ist verpflichtet, zur Deckung seiner Haftung auf Schadenersatz nach diesem Unterabschnitt eine Haftpflichtversicherung in einer durch Rechtsverordnung zu bestimmenden Höhe zu unterhalten.


          § 102 LuftVZO

          Vertragsinhalt

          (1) Der Haftpflichtversicherungsvertrag für Drittschäden muss die sich aus dem Betrieb eines Luftfahrzeugs für den Halter ergebende Haftung decken.

          (2) Die Mindesthöhe der Versicherungssumme bestimmt sich bei Luftfahrzeugen nach § 37 Abs. 1 LuftVG.

          (3) Für Drachen, Flugmodelle und nichtmotorgetriebene Luftsportgeräte ist Gruppenversicherung zulässig.


          § 105 LuftVZO

          Versicherer

          (1) Der Versicherungsvertrag ist mit einem Versicherer abzuschließen, der zum Geschäftsbetrieb in Deutschland befugt ist.


          § 106 LuftVZO

          Versicherungsbestätigung

          (1) Der Versicherer ist verpflichtet, dem Versicherungspflichtigen bei Beginn des Versicherungsabschlusses eine Versicherungsbestätigung kostenlos zu erteilen, die das Bestehen eines Haftpflichtversicherungsvertrages und die Einhaltung der jeweils maßgeblichen Mindestdeckung bestätigt.

          (2) Bei dem Betrieb von Luftfahrzeugen ist als Versicherungsnachweis eine Bestätigung über die Haftpflichtversicherung für Drittschäden mitzuführen, die den Anforderungen des Abs. 1 genügt.
          Zuletzt geändert von Gast; 09.05.2008, 19:33.

          Kommentar

          • scheich
            Senior Member
            • 03.07.2007
            • 3957
            • Ugur
            • Aschaffenburg

            #6
            AW: Ein kleiner Schritt für die Menschheit, und einige Fragen!

            Hier:

            Guckst du:



            Ich bezahle knapp 60€/Jahr..........

            DMFV Mitgliedschaft+Zusatzversicherung............
            Forza 700...Goblin 500...Chase 360
            MZ 24 Hott

            Kommentar

            • Freeman
              Freeman

              #7
              AW: Ein kleiner Schritt für die Menschheit, und einige Fragen!

              naja, ich hätte wohl noch dazusagen sollen dass ch ßsterreicher bin, aber ich schätze mal das ist hier auch so oder?
              So eine Versicherung ist sicher sinnvoll und ich werde wohl auch eine abschließen (da ich eh schon mit dem 600er Rex liebäugle) aber gibt ihm das das Recht mich von "meinem" Feld zu verjagen bzw. ist es generell illegal ohne Versicherung auf seinem Grund zu fliegen?

              Kommentar

              • scheich
                Senior Member
                • 03.07.2007
                • 3957
                • Ugur
                • Aschaffenburg

                #8
                AW: Ein kleiner Schritt für die Menschheit, und einige Fragen!

                niemand hat das Recht dich von deinem Grundstück zu jagen.........

                Wenn du da auf deinem Grundstück feuchtfröhlich vor dich hin schwebst und

                fliegst ungewollt auf ein Auto oder schlimmer auf eine Person hast du echte Probleme.

                Dann bringt dir das eigene Stück Land auch nichts.........

                Deshalb die Versicherung...........

                Ein Modelhubschrauber ist nun mal kein Spielzeug...........

                Sondern Männerspielzeug............

                Im ernst:

                Erkundige dich mal beim DMFV wegen dem Konflikt..........

                Und schliess eine Versicherung ab...............
                Forza 700...Goblin 500...Chase 360
                MZ 24 Hott

                Kommentar

                • Simon75
                  Simon75

                  #9
                  AW: Ein kleiner Schritt für die Menschheit, und einige Fragen!

                  Ich weiss das sich jetzt wieder viele aufregen, aber ich würde auf meiner eigenen Wiese weiterfliegen.

                  1. Finde ich es eine absolute Frechheit wie man als Vereinsmitglied einem Neueinsteiger mit einer so aroganter Weise entgegen kommt.

                  2. Als Grundstückbesitzer und benutzer der eigenen Wiese gehe ich doch nicht jeden Tag im Umkreis von 2Km erkunden ob sich da irgend ein Verein gegründet hat.

                  Ich hatte ein ähnliches Problem, bei uns in ca. 50 km Umgebung gibt es drei Vereine von denen ALLE mit einer Aroganz klar gemacht haben, dass ich nicht willkommen bin.
                  Ich kam mir wie ein Aussetziger vor und hatte fast ein schlechtes Gewissen, dass es mir in den Sinn kam in das Hobby zu schnuppern!!!!

                  Nun sind wir eine Gruppe von bis 10 Wildflieger die bei uns ihren Spass am Fliegen haben, wenn jemand dazu kommt freut es jeden von uns und wir stehen mit Rat und Tat zur Seite. Ist unsere Wiese besetzt mit Ausstellung, Vergnügungspark, Zirkus oder andere Veranstaltungen, fliegen wir eine Wiese weiter.

                  Wenn mich Heute jemand anspricht und dem Hobby beitreten will, rate ich von einem Verein ab, wenn jemand mit dem Hobby dringend aufhören will, schicke ich Sie zu einem Verein, denn spätestens nach dem dritten Verein ist auch der stärkste Helivirus geheilt.

                  Sicher gibt es auch Vereine, die was taugen, aber bis Heute habe ich noch nie gehört, dass ein Neuling willkommen war, Ihr dürft mich gerne eines besseren belehren.

                  Gruss Simon

                  Kommentar

                  • scheich
                    Senior Member
                    • 03.07.2007
                    • 3957
                    • Ugur
                    • Aschaffenburg

                    #10
                    AW: Ein kleiner Schritt für die Menschheit, und einige Fragen!

                    Das Problem hatte ich auch.............

                    Wollte bei uns in Niedernberg auch mal zu Gast fliegen..........

                    So wirklich interresiert hat es die Menge nicht........

                    Hat mich schwer enttäuscht............

                    Ich hab leider keinen Verein in unmittelbarer Nähe..........

                    Ich würde gerne in einen Verein beitreten.........

                    ABER:

                    Egal ob Trebur,Ober-Ramstadt,Habichstal,Elsenfeld.............

                    War ich immer Willkommen.............und das weiss ich zu schätzen.............
                    Forza 700...Goblin 500...Chase 360
                    MZ 24 Hott

                    Kommentar

                    • Freeman
                      Freeman

                      #11
                      AW: Ein kleiner Schritt für die Menschheit, und einige Fragen!

                      bezüglich der Versicherung zum Wildfliegen werde ich mich erkundigen und wohl auch eine abschließen.

                      Ich war kürzlich mal bei einem Vereinsflugplatz in Wien. Zumindest als Zuseher habe ich mich da recht willkommen gefühlt und auch nur nette Leute getroffen. Wies da mit
                      fliegen ausschaut habe ich nicht gefragt da ich da ohne Auto sowieso nicht hinkomme.

                      Kommentar

                      • scheich
                        Senior Member
                        • 03.07.2007
                        • 3957
                        • Ugur
                        • Aschaffenburg

                        #12
                        AW: Ein kleiner Schritt für die Menschheit, und einige Fragen!

                        Wies da mit
                        fliegen ausschaut habe ich nicht gefragt da ich da ohne Auto sowieso nicht hinkomme.
                        Ich kann dir sagen wie es da mit fliegen ausschaut...........

                        Du darfst auf keinem Modelflugplatz fliegen.............

                        Du hast nämlich keine Versicherung..............

                        Forza 700...Goblin 500...Chase 360
                        MZ 24 Hott

                        Kommentar

                        • Freeman
                          Freeman

                          #13
                          AW: Ein kleiner Schritt für die Menschheit, und einige Fragen!

                          Zitat von scheich Beitrag anzeigen
                          Ich kann dir sagen wie es da mit fliegen ausschaut...........

                          Du darfst auf keinem Modelflugplatz fliegen.............

                          Du hast nämlich keine Versicherung..............

                          Das ist mir klar. Mir gehts ja auch nicht darum dass ich zu einem Verein will sondern ich wollte wissen ob er mir rein rechtlich beim fliegen auf meinem Grund was anhaben könnte.


                          Wie siehts eigentlich mit dem technischen Teil meines Anfangsposts aus? Ich habe jetzt mal das Servokabel weit weg von der Antenne verlegt. Ausserdem die 0 Position vom Servo nicht auf 90° anlenkhebel sondern auf 0° Pitch und dadurch etwas Weg gewonnen. Leider ist es schon zu dunkel ums zu testen, aber ich werds euc morgen schreiben. Ist es grundsätzlch schon blödsinn die Antenne mit Schrumpfschlacuh da zu verlegen oder kann ich das machen??

                          Kommentar

                          • troet64
                            Member
                            • 02.10.2007
                            • 279
                            • Martin

                            #14
                            AW: Ein kleiner Schritt für die Menschheit, und einige Fragen!

                            @ simon75

                            Mal as ganz anderes: Geile Landschaft im Hintergrund. Wo fliegst denn Du?

                            So schöne Berge haben wir hier nicht im Rheinland :-((

                            Gruß Martin
                            Zuletzt geändert von troet64; 09.05.2008, 20:42.
                            GruÃ? Martin

                            Kommentar

                            • thomas1130
                              RC-Heli TEAM
                              Admin
                              • 26.11.2007
                              • 25912
                              • Thomas
                              • Österreich

                              #15
                              AW: Ein kleiner Schritt für die Menschheit, und einige Fragen!

                              @Freeman

                              Das ist aber ein juristisch sehr verzwicktes Problem..

                              Also von deiner Wiese kann dich natürlich NIEMAND vertreiben - allerdings könnte es bei Inbetriebnahme einer 35MHz Anlage gewisse Probleme geben - da bin ich jetzt mit den Vorschriften im Detail nicht vertraut - aber kann schon sein, dass du dich da vorher im Umfeld schlau machen musst, ob wer die gleich Frequenz fliegt..
                              (Das hat nichts mit den Grenzen deiner eigenen Wiese zu tun!!! )

                              Meine Lösung: Kauf dir eine 2,4GHz Anlage - dann kannst du niemand stören, brauchst daher auch niemanden fragen - und kannst viel Spaß auf deiner Wiese haben

                              Gruß
                              Thomas
                              Stay hungry. Stay foolish.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X