Wo wir gerade bei der Schallmessung sind - wo kann ich als Wildflieger der keinem Verein angehört eine Schallmessung durchführen und mir den Lärmpass ausstellen lassen?
Schallmessung beim Heli
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AW: Schallmessung beim Heli
Wo wir gerade bei der Schallmessung sind - wo kann ich als Wildflieger der keinem Verein angehört eine Schallmessung durchführen und mir den Lärmpass ausstellen lassen?
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Michael,
hier findest Du die Vorschriften, die die Lärmmessung regeln:
http://www.lsvrp.de/modell/NFLI6905.pdf
http://www.dmfv.de/de/dmfv/LVLAuszug010804.pdf
Wenn Du diese genau durchliest, wirst Du vermutlich zu dem Schluss kommen, dass Du ohne weiteres Deinen Briefträger mit der Messung auf einer x-beliebigen kurzgemähten Wiese beauftragen kannst (Stammtischkumpel geht zur Not auch). Der darf Dir dann auch den Lärmpass ausstellen.
ßber den Sinn solcher Regelungen sag ich jetzt mal nix....
Grüße,
Holger
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AW: Schallmessung beim Heli
Hallo Holger,
vielen Dank für die Links, da werd ich mal demnächst meinen Kaminkehrer beauftragen
ßber den Sinn werde ich mich auch nicht weiter äussern - man weiß es ja ....
Noch mal vielen Dank für die Links
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AW: Schallmessung beim Heli
Hi Leute,
welche Modelle (Hersteller, Typ) von Schallpegelmessern benutzt ihr so im Verein? Gibt es da ne DIN auf die man achten sollte? Mir ist nur bekannt, der Schallpegelmesser muss kalibrierfähig sein. Ich nehme doch mal an, dass das ziemlich alle sind, weil das in keiner Beschreibung von solchen Messgeräten mit aufgeführt ist. Danke für eure Hilfe.
Grüße
DominikGoblin 700, 2x Goblin 500, BO-105, Suzi Janis, T-Rex 700E Speed, MC-20 HOTT
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Steht alles in der LVL.welche Modelle (Hersteller, Typ) von Schallpegelmessern benutzt ihr so im Verein? Gibt es da ne DIN auf die man achten sollte? Mir ist nur bekannt, der Schallpegelmesser muss kalibrierfähig sein. Ich nehme doch mal an, dass das ziemlich alle sind, weil das in keiner Beschreibung von solchen Messgeräten mit aufgeführt ist. Danke für eure Hilfe.
Was aber nirgends geschrieben steht, ist wie man die Messung durchzuführen hat.
Selbst von den Verbänden kommt nur "Ups...shice...jetzt fragt da doch einer nach"
Das kann es doch nicht sein, wenn man fragt und dann feststellen muss, es werden Regeln festgeschrieben und keiner kann die Durchführung erklären?
Klar,
- kein Niederschlag
- 10-30°C
- keine Gegenstände im 30 meter Umfeld
- wind im Rücken
- Wind unter 5m/s
- 1m +/- 0,1m
-...
alles ok. beim Flächenmodell und leicht machbar.
Aber beim Heli? Ich denke, die wenigsten werden ihr Modell fesseln (am Gestell), noch weniger werden das geforderte "Vollgas" geben...
Am sinnvollsten wäre es mit "Kampfdrehzahl" zu schweben und zu messen, wobei die Hauptrotordrehzahl auch aufgenommen werden sollte.
Von denejenigen, die so ein Papier verbrochen haben fühle ich mich allerdings mehr als verschaukelt und meine, daß die Verbände hier mal den Hintern hoch bekommen sollten.Gru� Martin
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AW: Schallmessung beim Heli
Da kann einem mal wieder so richtig die Galle hochkommen. Meine Konsequenz: wild mit Akkus. Mal seh'n wie lange das noch gestattet ist...GruÃ? Markus
Acrobat SE, Agusta A109 (Century Swift 550), Bell 212 (JR Parkmite)
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pbskat
AW: Schallmessung beim Heli
Mein Gott, ihr müsst das wieder mit eurer deutschen Gründlichkeit auf die Spitze treiben.
Bei uns bekommt der Jägerverein ein paar Flaschen Wein, dem Bürgermeister zeigen wir, dass wir ein bedeutender Wirtschaftsfaktor sind (allein die MwSt von den Pizzen, die ich in der örtlichen Pizzeria schon verdrückt habe...), und die Dorfbewohner werden am Fronleichnam zum Show-Fliegen eingeladen, auch mit einem Ultralight, das bei uns vom Platz kurze Rundflüge machen wird.
Damit ist das Konfliktpotential minimiert und die Leute akzeptieren den von dem Häufchen Verrückter produzierten minimalen Lärm ohne viel Murren. Auch ohne komplizierte Messverfahren, die offenbar weitere Konflikte produzieren...
LG Peter
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Hallo,
unser Verein hat eine ältere Aufstiegserlaubnis im Ländlichenraum. Bei uns sollte noch in 7m Entfernung gemessen werden und darf dabei nur "63" db erreichen - möglich bei 90er mit einer Kopfdrehzahl von 1250U/min. Mit 25m wird es auch Probleme geben, da wir sehr nahe einer Autobahn sind und bei dem richtigen Wind wir unsere Helis auf 25 m kaum mehr hören können.
Bürokratie ist es wenn man trotzdem lacht.
MfG. Christian
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SledgeHammer
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Meine Rede, obwohl ich ja mehr oder weniger selber davon betroffen bin.Zitat von pbskat Beitrag anzeigenMein Gott, ihr müsst das wieder mit eurer deutschen Gründlichkeit auf die Spitze treiben.
Frag mich immernoch was dieser Fetzen Papier an Lärmminderung bringt, und vorallem wieso und für wen?
Wenns hier auch mal so weit kommt dann werde ich bestimmt nimmer auf nem Platz fliegen, sondern wieder zum Wildflieger. Sehe es halt einfach nicht ein dass von so ein paar *piiiieeeep* wieder Regeln aufgestellt werden, die keinem was außer weiteren Schwierigkeiten bringen.
Für mich unbegreiflich dass man inzwischen schon von Modellbauern, die ihr Hobby mal am Wochenende ausleben wollen ein "Lärmgutachten" verlang.
Wenn das so weiter geht verkauf ich den Krempel, investier das Geld wieder in Sprit und Reifen, und mach mitm Motorrad (seit letzter Woche mit TßV-Segen) krach
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AW: Schallmessung beim Heli
...wenn es wenigstens "gründlich" durchdacht wäre, was der Amtsschimmel auf Papier textet.Mein Gott, ihr müsst das wieder mit eurer deutschen Gründlichkeit auf die Spitze treiben.
Mich würde interessieren, wie diejenigen damit umgehen, die die 25m Messung nach neuer Aufstiegsgenehmigung haben.
Gibt es wirklich jemand, der seinen Heli festbindet? (hab ich so leichte Bedenken, sprich kann gut gehen oder auch nicht...)
Lustig ist auch, wenn man sich dazu die Lärmmessung in der Bemod durchliest.
Diese ist im Vergleich wirklich sehr simpel.
Wenn sich hier nun rausstellt, daß das kaum oder nicht durchführbar ist - was dann? Wir haben ja 2 Sportreferenten beim DMFV, denke, die werd ich auch mal dazu befragen...
Im ßbrigen ist bei mir im Moment Stein des Anstoßes, daß im Verein überlegt wird auf 25 Kg zu erweitern (bisher 20 Kg).
Das bedeutet allerdings dann die Pflicht zum Lärmpass und eben diese unausgegorene Messmethode.
Recht und schön, bist dann aber vom Modell her schon eingeschränkt (5 Kg max.).Meine Konsequenz: wild mit Akkus. Mal seh'n wie lange das noch gestattet ist...
Ob das erstrebenswert ist auf Dauer?
Naja, ganz so stimmt das ja nicht, es schaut aus Helifliegersicht evtl. so aus.Sehe es halt einfach nicht ein dass von so ein paar *piiiieeeep* wieder Regeln aufgestellt werden, die keinem was außer weiteren Schwierigkeiten bringen.
Das Problem entstand durch die Großmodelle und die Turbinen, letztere auch bei Helis im Einsatz.
Genau genommen bringt man eine Bine wohl nicht auf 84 db(A) in 7 Metern.
Die neuere Lärmmessmethode lässt sogar mehr Emission zu als die Alte.
Dafür ist sie stärker an die Lage des Platzes, bzw. Abstände zu Ortschaften, etc. gebunden. (Abstandstabelle)
So wie ich das sehe kommen die Binen-Flieger/Schrauber nicht um die neue Regel rum. (Wie machen die das eigentlich?)GruÃ? Martin
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Hi Mitangeklagte.
Da muss ich mich auch mal kurz zu Wort melden und meinem ßrger Luft machen.
Auch wir haben unaufgefordert eine neue Betriebsordnung für das Modellfluggelände erhalten. In der neuen Vorschrift sind dann solche Nettigkeiten wie ein vorgeschriebener Fangzaun oder auch die Lärmmessung verewigt worden. Was hier noch niemand geschrieben hat, ist die Tatsache, daß diese neuen Platzordnungen nichts mit der Aufstiegserlaubnis zu tun hat. Unsere alte Aufstiegserlaubnis wurde nicht angetastet und ist nach wie vor gültig.
Interessanterweise wurden die Gundlagen für die Platzordnungen ja in 2006 durch die neue LuftVO neu gefasst. Da man damals (ist ja immerhin schon 2 Jahre her
) noch nichts von 2,4 GHz Anlagen gewusst hat, wurden dort nur 35 und 40 MHz in die LuftVO aufgenommen. Als man Ende letzten Jahres bei den Dachverbänden aufmerksam wurde, daß da ja noch was existiert, musste man tätig werden und hat sich zu dem in den einschlägigen Medien dokumentierten Meeting mit der Bundesnetzagentur, der Modellbauindustrie und den Dachverbänden getroffen. Wie hinlänglich bekannt, hat ja die Bundesnetzagentur nichts gegen die Verwendung der neuen Frequenzen. Leider waren aber schon Modellflugplätze nach den neuen Regeln zugelassen worden und man stellte mit Erschrecken fest, daß dort eine 2,4 GHz Anlage nicht betrieben werden durfte. Sehr wohl ist aber die Benutzung auf der Straße vor dem Modellflugplatz gestattet. Folglich wurde man erneut tätig und erließ ein Rundschreiben an die Luftfahrtbehörden, in dem darum gebeten wurde, die Regelungen für die Frequenzen dahingehend abzuändern, daß man alles was nicht verboten ist auch benutzen darf. Diese Formulierung hätte man eigentlich von vorn herein aufnehmen müssen, weil eine Luftfahrtbehörde keine Befugnisse hat, Frequenzen zu erlauben oder zu verbieten. Das obliegt alleinig der Bundesnetzagentur. Als Resultat haben nun die Luftfahrtbehörden reagiert und die LuftVO auch auf alte Platzgenehmigungen umgesetzt.
Für mich ist das eine Realsatire und wenn es nicht so traurig vom Ergebnis wäre, könnte man sogar herzhaft über die Sachkunde der gewählten Vertreter in den Dachverbänden lachen. So das solls jetzt erstmal von meiner Seite aus gewesen sein. Ich höre da hinterm Haus was wiehern. Sollte das etwa der Amtsschimmel sein, der Einsicht in das Protokoll der Lärmemissiionsmessung der Gartenpunmpe nehmen will? In diesem Sinne ... munter bleiben!CU,
Egbert.
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AW: Schallmessung beim Heli
Das ist aber ganz und gar nicht so: In der LuftVO 2006-05-24 ist explizit keinerlei Frequenzbeschränkung drin; ebenso wenig in der LuftVZO 2005-07-25 und des LuftVG 2006-05-24.Zitat von echo.zulu Beitrag anzeigenInteressanterweise wurden die Gundlagen für die Platzordnungen ja in 2006 durch die neue LuftVO neu gefasst. Da man damals (ist ja immerhin schon 2 Jahre her
) noch nichts von 2,4 GHz Anlagen gewusst hat, wurden dort nur 35 und 40 MHz in die LuftVO aufgenommen.
Entweder hat es ein übereifriger Luftämtler anhand einer hausinternen Vorschrift oder einfach so reingebastelt.
Nichtsdestotrotz ist die Umsetzung der "neuen" Emissionsmessung beim RC-Heli mMn nicht praktikabel.
Soweit ich informiert bin müssen aber solche Vorschriften so gefaßt sein, dass sie entsprechende Ausnahmen (hier RC-Heli) eben mit Ausnahmebestimmungen regeln. Wenn dem nicht so ist kann mWn die Verordnung nicht angewendet werden und damit ist sie dann "gekippt" und das zuständige Amt muss sich selbst schleunigst darum kümmern.Zuletzt geändert von JMalberg; 20.04.2008, 12:27.Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!
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AW: Schallmessung beim Heli
Hallo Jürgen.
Sorry, wenn ich jetzt für Wirrwarr gesorgt habe. Du hast Recht. In der Tat liegt mir aktuell keine Musterplatzzulassung vor, in der die Frequenzen verewigt wurden. In unserer alten Platzordnung jedoch waren noch 35 MHz ohne B-Band sowie 27 MHz und 40 MHz angegeben. Es kann gut sein, daß ich da etwas verwechselt habe. Fakt ist aber, daß es offensichtlich ja Platzordnungen gab und gibt, in denen Frequenzen aufgeführt wurden und folglich 2,4 GHz Anlagen verboten sind. Gerade was neue Techniken angeht sind die Dachverbände aber immer noch süß am träumen und arbeiten lieber gegeneinander, statt eine brauchbare Lobby gegenüber der breiten ßffentlichkeit aufzubauen. So fühle ich mich von den gewählten Interessenvertretern jedenfalls nicht gut vertreten.CU,
Egbert.
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