DFS Flugsicherungs GmbH: Flugbeschränkungen zur WM 2006
Jo, danke!! X( Straftat nach §62 LuftVG!! :evil:
(1) Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und
Gebiete mit Flugbeschränkungen zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit
schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder
mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.

:rolleyes: 
- NOTAM
aber viel um die Ohren... *lol*
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