Flugrecht E-Heli

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  • MasterJo
    MasterJo

    #16
    Flugrecht E-Heli

    Bin ich doof oder was?

    Wieso finde ich beim DMFV nichts über Wildflug?
    Wer weiß von euch was das im Jahr zusätzlich kostet?

    Könnt ihr hier mal einen Link reinsetzen wenn ihr was beim DMFV findet?

    Ich habe mal eben nachgeguckt was ich habe.
    Ich zahle 10,79 EUR und habe glaube ich eine Vereins-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG (Deckung 1.500.000 € pauschal für Personen- und /oder Sachschäden).
    Mehr glaube ich nicht.

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    • GerdS
      Senior Member
      • 20.03.2005
      • 1219
      • Gerd
      • Bodensee

      #17
      Flugrecht E-Heli

      Meiner Meinung nach kann eine fehlende Erlaubnis kein Grund sein den Versicherungsschutz wegen Fahrlässigkeit einzuschränken.
      Würde ich auch so sehen. Denn mal angenommen, das Modell macht sich selbstständig und stürzt außerhalb des Geländes ab, auf dem Du gestartet bist und wozu Du auch die Erlaubnis des Besitzers hattest, was dann?
      Man kann ja schlecht alle Geländebesitzer rundum um Erlaubnis fragen, ob das Modell zufällig über deren Grundstück fliegen und abstürzen dürfe.

      Also wird die Versicherung in jedem Fall bezahlen müssen.

      Gruß Gerd
      FPV mit Quadrocoptern und Booten, U-Boote

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      • Fantus
        Senior Member
        • 25.05.2005
        • 8357
        • Torsten

        #18
        Flugrecht E-Heli

        Ist zwar nur ein kleiner T-Rex aber dann kann bestimmt auch gefährlich werden.
        enthauptungen sind da eher selten, aber auch da steckt ne ziemliche Wucht hinter... durfte das mla am nachlaufnen Roto erleben war etwas zu flott
        GruÃ?, Torsten
        nein, das wird tatsächlich ohne 'h' geschrieben) :D

        "Gott hat die Welt ja nur in sieben Tagen erschaffen können, weil es keine installierte Basis gab."

        Kommentar

        • Fantus
          Senior Member
          • 25.05.2005
          • 8357
          • Torsten

          #19
          Flugrecht E-Heli

          Würde ich auch so sehen. Denn mal angenommen, das Modell macht sich selbstständig und stürzt außerhalb des Geländes ab, auf dem Du gestartet bist und wozu Du auch die Erlaubnis des Besitzers hattest, was dann?
          Man kann ja schlecht alle Geländebesitzer rundum um Erlaubnis fragen, ob das Modell zufällig über deren Grundstück fliegen und abstürzen dürfe.

          Also wird die Versicherung in jedem Fall bezahlen müssen.

          Gruß Gerd
          naja ist ein Unterschied .. man kann über Starterlaubniss reden, aber eien Notlandung darf niemand verweigen
          GruÃ?, Torsten
          nein, das wird tatsächlich ohne 'h' geschrieben) :D

          "Gott hat die Welt ja nur in sieben Tagen erschaffen können, weil es keine installierte Basis gab."

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          • Skump
            Skump

            #20
            Flugrecht E-Heli

            Also soviel ich weis ist in der Zusatzversicherung Form IV (24 € im Jahr zusätzlich) des DMFV der Wildflug mit eingeschlossen (bei Form II und III nicht)!!!

            Wenn ich kein Erlaubnis des Eigentümers habe oder z.B. auch mal unter den 1,5 km zur nächsten Ortschaft fliege, ist das sicherlich unbeabsichtigt fahrlässig und die Versicherung müsste zahlen. Wo sie allerding nicht zahlen würde, wäre wenn ich in nem Fussballstadion fliegen würde wo zig Leute in unmittelbarer Nähe sind!!!

            Wenn man es ganz genau wissen will, müsste man beim GERLING KONZERN in Köln nachfragen, da die das ja versichern und nicht der DMFV direkt, über die wird sie nur abgeschlossen!!!

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            • MasterJo
              MasterJo

              #21
              Flugrecht E-Heli

              Also soviel ich weis ist in der Zusatzversicherung Form IV (24 € im Jahr zusätzlich) des DMFV der Wildflug mit eingeschlossen (bei Form II und III nicht)!!!
              Hmmm.. meinst du?
              Auf meinem alten Papierausweiß steht da nur was von der Deckung von 4.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden.

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              • Skump
                Skump

                #22
                Flugrecht E-Heli

                Ja, auf dem Ausweis / Schrieb steht das mit 4 Mio. Deckung.

                Mir wurde gesagt, das bei der Form IV der Wildflug mit abgedeckt ist, da hierbei immer ein erhöhtes Risiko ist (weis zwar nicht genau warum) wurde dies nur in die höchste Einstufung mit aufgenommen.

                Wie gesagt, meines Wissenstands !!!

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                • schwaabbel
                  schwaabbel

                  #23
                  Flugrecht E-Heli

                  Soviel ich weiss , muss beim genehmigungsfreien Modellflug, der Besitzer des Grundstückes nicht gefragt werden.
                  Er kann es verbieten, aber er muss nicht um Erlaubnis gefragt werden.

                  Bei Bergung des Modells ist das Betreten grundsätzlich erlaubt, das heisst, er darf es nicht verbieten.

                  Wir fliegen mit einer lockeren IG auch wild, und irgendwann wurden wir vom Bauern wegen der neuen Nutzung des alten Geländes gebeten, den Nachbargrund zu nutzen. Nun wird das alte Gelände nur noch überflogen oder zur Bergung betreten, und 5m weiter ist das neue Gelände. Mit Ansprache läuft es halt besser.
                  Gruß Frank

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                  • Eddi E. aus G.
                    Gast
                    • 12.12.2003
                    • 6399
                    • Edward

                    #24
                    Flugrecht E-Heli

                    Wie sieht's eigentlich mit wildem Nachtflug aus?

                    Grüßle

                    EE

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                    • JMalberg
                      RC-Heli TEAM
                      • 05.06.2002
                      • 22636
                      • J
                      • D: um Saarbrücken drum rum

                      #25
                      Flugrecht E-Heli

                      @Eddi der Nachtfalter

                      Es gibt keine zeitliche Begrenzung des Modellfliegens. Allerdings gilt immer §1 der LuftVO: Niemand gefährden! Auch dich selbst nicht!


                      Man(n) braucht immer eine Erlaubnis das Grundstück eines anderen zu betreten. D.h. man kann wie gesegt nur vom Grundstück vertrieben werden oder kriegt eine Ordnungswidrigkeit an den Hals.

                      Nebenbei bemerkt ist die Polizei nicht Exekutive für das Luftrecht; sie kann nur bei konkreter Gefährdung das Fluggerät beschlagnahmen, wenn also Axel M. sie anruft weil du ständig über ihm fliegst, wenn er seine Uschi im Weizen poppt.
                      Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                      Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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                      • dheli
                        dheli

                        #26
                        Flugrecht E-Heli

                        Hi Jürgen,

                        auf diesem Gebiet kennst Du dich doch auch bestens aus.

                        wenn er seine Uschi im Weizen poppt.

                        Zahlt da auch der DMFV und gilt auch dort der 1,5 km Abstand.

                        Gibts da auch für Folgeschäden ne Versicherung ?( 8o

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                        • Eddi E. aus G.
                          Gast
                          • 12.12.2003
                          • 6399
                          • Edward

                          #27
                          Flugrecht E-Heli

                          tscha, Jürgen, und ned vergessen: das Heck ist hinten!

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                          • dheli
                            dheli

                            #28
                            Flugrecht E-Heli

                            Hi

                            Zahlt da auch der DMFV und gilt auch dort der 1,5 km Abstand.
                            Damit meine ich natürlich den Abstand zum Wohngebiet und nicht wie manche annehmen zur Uschi 8)

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                            • KawaMan
                              KawaMan

                              #29
                              Flugrecht E-Heli

                              Ich meine irgendwo gelesen zu haben (im DMFV-Forum?), dass die DMFV auch dann zahlt, wenn du mit dem Heli näher als 1,5km an Wohngebieten fliegst. Es ist ja nicht aus Sicherheitsgründen die Entfernungsgrenze sondern wegen des Geräusches. In 1km Nähe zum nächsten Wohngebiet zu fliegen ist ja noch keine Fahrlässigkeit!

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                              • schwaabbel
                                schwaabbel

                                #30
                                Flugrecht E-Heli


                                Man(n) braucht immer eine Erlaubnis das Grundstück eines anderen zu betreten. D.h. man kann wie gesegt nur vom Grundstück vertrieben werden oder kriegt eine Ordnungswidrigkeit an den Hals.
                                das stimmt nicht! um grösseren Schaden abtzuwenden, darfst du direkt , auch ohne Erlaubnis bergen.
                                Gruß Frank

                                Kommentar

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