Im Bundesgesetzblatt 317 der Republik ßsterreich aus 1998 BUNDESGESETZBLATT befindet sich Nitromethan in Liste 1 des Abschnittes 1, die im Eingang so beschrieben wird:
"In der Teil 1 Liste des Abschnittes 1 finden sich die als sehr giftig und als giftig eingestuften [...] Stoffe"
Oder kann ich nicht mehr klicken?
Kurt
Nitro ist in Teil 1 Abschnitt 2. Aber ich weiss nicht was das nun ist.
Außerdem schließe ich mich der Meihnung von Niko an.
In der Luft fliegen so viele Bakterien rum, da sind unsere Rückstände vieleicht sogar harmlos. Natürlich nur in den geringen mengen. Denn niemand wird das Zeug wohl inhalieren.

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