Stellungnahme des DMFV zur Kennzeichnungpflicht

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  • HeliLink
    Member
    • 23.04.2017
    • 409
    • christian
    • MFSV Sippersfeld

    #46
    AW: Stellungnahme des DMFV zur Kennzeichnungpflicht

    Hier die Info vom Bundesministerium
    Angehängte Dateien
    GruÃ? Christian

    Kommentar

    • Schraubcopterflieger
      Senior Member
      • 15.01.2013
      • 2953
      • Dominique

      #47
      AW: Stellungnahme des DMFV zur Kennzeichnungpflicht

      Zitat von HeliLink Beitrag anzeigen
      Hier die Info vom Bundesministerium
      Typischer Dobrind...
      Dem Text nach gilt das für Helis also alles nicht

      Kommentar

      • HeliLink
        Member
        • 23.04.2017
        • 409
        • christian
        • MFSV Sippersfeld

        #48
        AW: Stellungnahme des DMFV zur Kennzeichnungpflicht

        Hubschrauber zählen zu den Modellflugzeugen!
        GruÃ? Christian

        Kommentar

        • Schraubcopterflieger
          Senior Member
          • 15.01.2013
          • 2953
          • Dominique

          #49
          AW: Stellungnahme des DMFV zur Kennzeichnungpflicht

          Klar in dem Text ist das mal einfach zusammen geworfen.
          Aber was ist mit:
          - Parrot Swing
          - Ripmax A-RMX200
          - Revell 23946 Jet-Fighter
          bzw. ähnlich aufgebauten Modellen die auch in der Lage sind 100m hoch zu fliegen.

          Kommentar

          • HeliLink
            Member
            • 23.04.2017
            • 409
            • christian
            • MFSV Sippersfeld

            #50
            AW: Stellungnahme des DMFV zur Kennzeichnungpflicht

            spielzeug unter 250g
            ok der Ripmax nicht aber trotzdem ein modellflugzeug!
            GruÃ? Christian

            Kommentar

            • steffen0678
              Senior Member
              • 14.01.2013
              • 1412
              • Steffen
              • MSC Goldene Aue (51.479491, 10.946178)

              #51
              AW: Stellungnahme des DMFV zur Kennzeichnungpflicht

              Die sind dann aus der Sichtweite, da darf man eh nicht mehr fliegen.


              Hört auf alles kaputt zu regeln, es hätte weitaus schlimmer kommen können. Genau dieses Hätte, Wäre, Könnte bringt in Deutschland diesen Zwang, alles bis auf die letzte Eventualität regeln zu wollen, ob es jeder, und sein sie noch so klein, Minderheit recht machen zu wollen.

              Die Regeln sind keine 4 Wochen in Kraft, gebt den Juristen etwas Zeit.
              Viele Grü�e
              Steffen
              http://steffen-mueller-kelbra.de/

              Kommentar

              • Schraubcopterflieger
                Senior Member
                • 15.01.2013
                • 2953
                • Dominique

                #52
                AW: Stellungnahme des DMFV zur Kennzeichnungpflicht

                Auch mal den letzten Satz lesen und nicht schon nach dem ersten anfangen zu antworten...

                Und klar schlimmer geht immer, aber das ist wirklich kein Maßstab an dem man was messen sollte. Zeigt sich ja auch hier, nach oben ist doch erheblich mehr Luft als in Richtung "es hätte schlimmer kommen können".

                Kommentar

                • MrMaJo
                  Senior Member
                  • 14.02.2007
                  • 1919
                  • Marco
                  • Bottrop

                  #53
                  AW: Stellungnahme des DMFV zur Kennzeichnungpflicht

                  Zitat von extreme011 Beitrag anzeigen
                  Es geht doch um die Höhe Begrenzung und nicht um das Gewicht.


                  Torsten

                  Also den Unterschied muss du mir jetzt mal erklären.
                  Dir als Flugschule sollte man ja vertrauen können.

                  Ich habe es so verstanden (was ja vielleicht falsch ist?):
                  Der Kenntnisnachweis ist bei >2kg nötig. Und bei >100m.
                  Und nicht nur in Kombination von beiden.

                  Aber hat sich ja eigentlich eh erledigt, da ja laut der BMVI Webpage auch der Kenntnisnachweis die ßbergangsfrist hat.
                  Zuletzt geändert von MrMaJo; 28.04.2017, 18:04.
                  Gruß,
                  Marco

                  Kommentar

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