Hier die Info vom Bundesministerium
Stellungnahme des DMFV zur Kennzeichnungpflicht
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AW: Stellungnahme des DMFV zur Kennzeichnungpflicht
Typischer Dobrind...Zitat von HeliLink Beitrag anzeigenHier die Info vom Bundesministerium
Dem Text nach gilt das für Helis also alles nicht
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AW: Stellungnahme des DMFV zur Kennzeichnungpflicht
Klar in dem Text ist das mal einfach zusammen geworfen.
Aber was ist mit:
- Parrot Swing
- Ripmax A-RMX200
- Revell 23946 Jet-Fighter
bzw. ähnlich aufgebauten Modellen die auch in der Lage sind 100m hoch zu fliegen.
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AW: Stellungnahme des DMFV zur Kennzeichnungpflicht
Die sind dann aus der Sichtweite, da darf man eh nicht mehr fliegen.
Hört auf alles kaputt zu regeln, es hätte weitaus schlimmer kommen können. Genau dieses Hätte, Wäre, Könnte bringt in Deutschland diesen Zwang, alles bis auf die letzte Eventualität regeln zu wollen, ob es jeder, und sein sie noch so klein, Minderheit recht machen zu wollen.
Die Regeln sind keine 4 Wochen in Kraft, gebt den Juristen etwas Zeit.
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AW: Stellungnahme des DMFV zur Kennzeichnungpflicht
Auch mal den letzten Satz lesen und nicht schon nach dem ersten anfangen zu antworten...
Und klar schlimmer geht immer, aber das ist wirklich kein Maßstab an dem man was messen sollte. Zeigt sich ja auch hier, nach oben ist doch erheblich mehr Luft als in Richtung "es hätte schlimmer kommen können".
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AW: Stellungnahme des DMFV zur Kennzeichnungpflicht
Zitat von extreme011 Beitrag anzeigenEs geht doch um die Höhe Begrenzung und nicht um das Gewicht.
Torsten
Also den Unterschied muss du mir jetzt mal erklären.
Dir als Flugschule sollte man ja vertrauen können.
Ich habe es so verstanden (was ja vielleicht falsch ist?):
Der Kenntnisnachweis ist bei >2kg nötig. Und bei >100m.
Und nicht nur in Kombination von beiden.
Aber hat sich ja eigentlich eh erledigt, da ja laut der BMVI Webpage auch der Kenntnisnachweis die ßbergangsfrist hat.Zuletzt geändert von MrMaJo; 28.04.2017, 18:04.Gruß,
Marco
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