Stellungnahme des DMFV zur Kennzeichnungpflicht

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Snake
    Senior Member
    • 25.08.2012
    • 2157
    • Klaus
    • MUC Süd

    #16
    AW: Stellungnahme zur Kennzeichnungpflicht vom DMFV

    Zitat von el-dentiste Beitrag anzeigen
    Schön wäre es gewesen wenn auchn QR code gelten würde (in der modernen digitalen Welt....)
    Wie wahr...aber offensichtlich sind die Behörden im Ernstfall nicht fähig, einen QR-Code zu dechiffrieren...können wahrscheinlich nur Klartext lesen...

    Wenngleich die Minimalisierung der Schildchen sicher noch über 20x4mm hinausgeht...und dann braucht man schon bald ein Mikoskop um die Inschrift zu entziffern...
    Zuletzt geändert von Snake; 28.04.2017, 10:00.
    ...many happy landings, Snake

    Kommentar

    • 7719andreas
      Member
      • 03.09.2008
      • 773
      • andreas
      • Voitsberg (A)

      #17
      AW: Stellungnahme zur Kennzeichnungpflicht vom DMFV

      Für mich als Modellflieger finde ich die Idee SEHR gut.
      Kennzeichnen wir ,

      etwas Nachdenkpause ist angesagt:

      Dh für mich
      -) Keine Kennzeichnung, auch kein Versicherungsschutz
      -) Schwarzfliegen ist nur mehr möglich mit Kennzeichnung
      -) Verkauf nur nach diesen Grundsätzen !!!

      Für den Vertrieb gilt:
      -) bis 250gr - ist Spielzeug, darüber ist der Händler voll verantwortlich
      -) Kein Verkauf an Personen ohne registrierter Kennzeichnung
      -) Internetvertrieb über die Großhändler ist nicht mehr möglich-Personifizierter Verkauf
      -) Importeure über nicht zertifizierten Stellen verlieren den Schutz des Rechtsstatus und sind somit voll haftbar

      wunderbar
      [FONT="Arial"][/FONT]GruÃ? ANDREAS

      Spektrum DX9 - Hirobo Freya Nitro - Hirobo Lepton

      Kommentar

      • BlackBaron1971
        RC-Modellbau-Center
        • 21.07.2009
        • 3527
        • Uwe
        • Dettingen am Albuch

        #18
        AW: Stellungnahme des DMFV zur Kennzeichnungpflicht

        - Der Händler ist für den mangelfreien Zustand des verkauften Objektes haftbar.
        - Verkauf weiterhin wie bisher, nur muss derjenige der das Modell in Betrieb nimmt spätestens beim ersten Start diese Auflagen (Kennzeichnung, Nachweispflicht etc.) erfüllen.

        -Schutz des Rechtsstatus ? - Was soll das sein ?

        Ab dem Verkauf ist der Besitzer des Fluggerätes in der Pflicht. Es kann kein Händler kontrollieren ob und wo und wie und wann diese Kennzeichnung an das Model angebracht worden ist oder ob derjenige diese Nachweispflicht erbracht hat

        Auch diese Nachweispflicht kann nach dem Verkauf von keinem Händler kontrolliert werden

        Zudem ist es unmöglich diese Vorgaben zu kontrollieren, wer soll das machen, die Stadt,Gemeinde,Polizei.......real gesehen - ein Stuss im Quadrat

        Warten wir es ab. In 12 Monaten sieht man mehr


        Meine Meinung nach wie vor: Es ging bzw. geht nicht um die Modellflieger, da ist was anderes im Gange wo man den Luftraum benötigt und diese Gefährdung nur vorschiebt. Es passieren mehr Unfälle und auch tödliche durch Ski- und Snowboardfahrer wie durch Modellflieger. Und da interessiert es auch keinen ob der wo auf den Brettern steht einen Kurs oder etwas in der Richtung abgelegt hat !
        RC-Modellbau-Center
        OnlineShop
        RC-Modellbau-Center

        Kommentar

        • el-dentiste
          Senior Member
          • 26.08.2007
          • 1702
          • nico

          #19
          AW: Stellungnahme zur Kennzeichnungpflicht vom DMFV

          Zitat von Snake Beitrag anzeigen
          Wie wahr...aber offensichtlich sind die Behörden im Ernstfall nicht fähig, einen QR-Code zu dechiffrieren...können wahrscheinlich nur Klartext lesen...

          Wenngleich die Minimalisierung der Schildchen sicher noch über 20x4mm hinausgeht...und dann braucht man schon bald ein Mikoskop um die Inschrift zu entziffern...
          Kannst du mit deiner fräse dann mal testen. denke auch da geht noch was.

          zur not wird geätzt .....


          Wenns Pflicht wird werden die Modelle beschildert. vorher nicht. da es erst ab Oktober gilt. bleiben alle meine Modelle schilderfrei.

          Wer ob und wie das später kontrolliert steht eh aufm andren blatt.................

          Schönes Weekend. ich hab das Auto voller Kopter u Lipos und geh gleich fliegen
          2xTBSsource1DJI/GEPRC-P16DJI/Explorer4"LR-DJI/TBS5"UlDJI/DQUADobsessionDJI/ZohdFlotteDJI

          Kommentar

          • papads
            Senior Member
            • 07.01.2012
            • 5575
            • Werner
            • Koblenz

            #20
            AW: Stellungnahme zur Kennzeichnungpflicht vom DMFV

            Zitat von el-dentiste Beitrag anzeigen
            Wenns Pflicht wird werden die Modelle beschildert. vorher nicht. da es erst ab Oktober gilt. bleiben alle meine Modelle schilderfrei.
            dann hoffe ich das du keinen Heli über 5kg fliegst.

            Kommentar

            • DieterB
              Member
              • 17.01.2016
              • 792
              • Dieter
              • Kamp-Lintfort

              #21
              AW: Stellungnahme des DMFV zur Kennzeichnungpflicht

              Genau die Fragen hatte ich bei Facebook dem DMFV gestellt. Und genau solche Schwammigen Antworten kamen dort vom DMFV. Haben die sich das ausgedacht oder ist das, was die sagen Rechtskonform. Jeder poplige Anwalt nimmt das auseinander, sollte es zu einem Schadensfall kommen. Aber Hauptsache was geschrieben, damit ihre Schildchen verkauft werden. Feuerfest ist auch Alufolie. Zumindest ein paar Sek.

              Kommentar

              • el-dentiste
                Senior Member
                • 26.08.2007
                • 1702
                • nico

                #22
                AW: Stellungnahme zur Kennzeichnungpflicht vom DMFV

                Zitat von papads Beitrag anzeigen
                dann hoffe ich das du keinen Heli über 5kg fliegst.
                Nein flieg ich nicht.
                Aus dem Alter bin ich raus, noch nicht wieder drin und/oder hab zuviel andre Hobbys
                2xTBSsource1DJI/GEPRC-P16DJI/Explorer4"LR-DJI/TBS5"UlDJI/DQUADobsessionDJI/ZohdFlotteDJI

                Kommentar

                • papads
                  Senior Member
                  • 07.01.2012
                  • 5575
                  • Werner
                  • Koblenz

                  #23
                  AW: Stellungnahme des DMFV zur Kennzeichnungpflicht

                  evtl. sollte man über den zweck dieses Schildchens nachdenken.
                  Kommt es durch ein Fluggerät zu einem Schaden, sollte es anhand des Schildchens möglich sein den Schuldner ausfindig zu machen, mehr nicht.
                  Zu 99% der Fälle wird der Schuldner auch den ungefähren Absturzort kennen. In diesen Fällen wo der Schuldner direkt vor Ort ist interessiert ohnehin niemand das Schildchen.

                  Ob das Schildchen unter einer Haube klebt oder nicht ist wohl egal. Wichtig ist halt das dieses Schildchen ohne den Heli komplett zu zerlegen auffindbar ist und nicht zB. auf der Innenseite eines Rahmens klebt. Ebenso ist das mit Feuerfest zu verstehen. Es sollte halt nicht bei kleinster Feuer Entwicklung unkenntlich sein. Wenn es trotz Alu dann doch unkenntlich ist, wird man wohl niemanden dafür verantwortlich machen. (Und falls doch lacht sich jeder Rechtsanwalt darüber tot)
                  Dies ist das was mir mein gesunder Menschenverstand sagt.
                  Und wie bereits hier öfters erwähnt, für Modelle ab 5kg schon seit Ewigkeiten Pflicht.
                  Hat bisher niemanden interessiert.
                  Selbst wenn man ohne Schildchen fliegen sollte, ist das keine Straftat sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit.

                  Gruß
                  Werner

                  Kommentar

                  • 7719andreas
                    Member
                    • 03.09.2008
                    • 773
                    • andreas
                    • Voitsberg (A)

                    #24
                    AW: Stellungnahme des DMFV zur Kennzeichnungpflicht

                    Zitat von BlackBaron1971 Beitrag anzeigen
                    -

                    -Schutz des Rechtsstatus ? - Was soll das sein ?

                    Ab dem Verkauf ist der Besitzer des Fluggerätes in der Pflicht. Es kann kein Händler...
                    Du sagst der Besitzer ist in der Pflicht.
                    => Wieviele shen es als Pflicht einen Hubschrauber zu melden
                    Soweit mein Informationsstand ist - keiner - ist ja Spielzeug

                    Das ist nicht so, der Inverkehr- oder Importeur ist dafür zuständig

                    Ich sehe es mittlerweile so:
                    Der Händler hat die Pflicht ( auch alle Internetverkäufe ) :
                    -) dafür gibt es ja Fachhändler, die aufklären sollen und auch müssen
                    -) du darfst das nicht, aber wir bieten dir das Service der Kennzeichnung an
                    -) dafür musst du dich registrieren
                    .) Was ist Spielzeug ? Meine Helis, ab 1.000mm DM sind es nicht

                    Warum und Wieso gibt es soviel Schwarzflieger:

                    Alleine in meiner Siedlung fliegen:
                    .) 2 Styroporbomer
                    .) 1 Heli
                    .) zig Quatrocopters
                    ist zwar im ländlichen Raum-lt. deren Aussage darf man das!

                    und deshalb bin ich für eine Kennzeichnung>!
                    [FONT="Arial"][/FONT]GruÃ? ANDREAS

                    Spektrum DX9 - Hirobo Freya Nitro - Hirobo Lepton

                    Kommentar

                    • rocket-tom
                      Member
                      • 03.06.2011
                      • 962
                      • Thomas
                      • SÜW

                      #25
                      AW: Stellungnahme des DMFV zur Kennzeichnungpflicht

                      Oh mein Gott ...
                      Bapp't das Schildchen drauf und geht fliegen ...
                      Mann kann auch aus allem eine Wissenschaft machen *kopfschüttel*

                      Grüße
                      Tom

                      Kommentar

                      • HeliLink
                        Member
                        • 23.04.2017
                        • 409
                        • christian
                        • MFSV Sippersfeld

                        #26
                        AW: Stellungnahme zur Kennzeichnungpflicht vom DMFV

                        Zitat von el-dentiste Beitrag anzeigen
                        Gilt doch eh erst ab Oktober also warum jetzt schon stressen...........


                        Schön wäre es gewesen wenn auchn QR code gelten würde (in der modernen digitalen Welt....)

                        hätte man schön integrieren können und ist auch nicht so gross. wobei in andren foren sind sie bei 20mmx4 fürs gefräste schild . da ist mir das auch am Race Kopter Latte
                        Die Kennzeichnungspflicht gilt seit dem 7.4.17.
                        Es ist aber ein halbes Jahr ßbergang das jeder Zeit hat die Schildchen anzubringen.

                        Grüße HeliLink
                        GruÃ? Christian

                        Kommentar

                        • BladeMaster
                          Senior Member
                          • 10.09.2011
                          • 3372
                          • Dirk

                          #27
                          AW: Stellungnahme des DMFV zur Kennzeichnungpflicht

                          Und das alles über 5kg schon lange solch ein Schild haben muss, ist doch sicher allen bekannt :-)
                          Von daher weiter wie gehabt .....

                          Gruß,
                          Dirk

                          Kommentar

                          • el-dentiste
                            Senior Member
                            • 26.08.2007
                            • 1702
                            • nico

                            #28
                            AW: Stellungnahme zur Kennzeichnungpflicht vom DMFV

                            Zitat von HeliLink Beitrag anzeigen
                            Die Kennzeichnungspflicht gilt seit dem 7.4.17.
                            Es ist aber ein halbes Jahr ßbergang das jeder Zeit hat die Schildchen anzubringen.

                            Grüße HeliLink
                            also übergang bis oktober.....

                            kann ja jeder auch jetzt schon kleben/nieten/schrauben wenn er mag. ab 7.okt halt MUSS

                            stört mich jetzt auch nicht so das schild. obs sinnn o unsinn ist ist egal. müssen sie halt montieren u fertig.
                            2xTBSsource1DJI/GEPRC-P16DJI/Explorer4"LR-DJI/TBS5"UlDJI/DQUADobsessionDJI/ZohdFlotteDJI

                            Kommentar

                            • Ilasor
                              Member
                              • 26.12.2011
                              • 736
                              • Daniel
                              • Saarland

                              #29
                              AW: Stellungnahme des DMFV zur Kennzeichnungpflicht

                              Zitat von DieterB Beitrag anzeigen
                              Haben die sich das ausgedacht oder ist das, was die sagen Rechtskonform
                              Weder das eine, noch das andere. Der DMFV kann auch nur die Regeln lesen und interpretieren. Auch Anwälte sind keine Magier - die kochen auch nur mit Wasser und machen nichts anderes, als die Regeln zu lesen und zu interpretieren. Genau das was wir hier auch machen.

                              Der DMFV ist manchmal in seiner Interpretation tatsächlich recht konservativ, hier jetzt beispielsweise in der Auslegung von "sichtbar". Die haben aber auch immer die FPV Regeln extrem restriktiv ausgelegt. Das macht aber halt auch deshalb Sinn, weil es eben keine rechtswirksame Interpretation gibt und auch keine Präzedenzfälle dazu gibt. Bevor sie also etwas empfehlen, was am Ende doch nicht erlaubt ist, bleiben sie lieber ein wenig übervorsichtig.

                              Letztendlich ist das aber auch nur eine Interpretation, die so nicht stimmen muss. Eine rechtsgültige Auskunft kann niemand geben, abseits der Personen, die die Regelungen ausgedacht und verfasst haben. Und selbst das kann ein Richter anders auslegen. Und genau deshalb ist auch "feuerfest" und "sichtbar" nicht eindeutig bestimmt - es bleibt nichts anderes übrig, als das einfach nach eigener Meinung bestmöglich umzusetzen.
                              Zuletzt geändert von Ilasor; 28.04.2017, 11:36.

                              Kommentar

                              • BlackBaron1971
                                RC-Modellbau-Center
                                • 21.07.2009
                                • 3527
                                • Uwe
                                • Dettingen am Albuch

                                #30
                                AW: Stellungnahme des DMFV zur Kennzeichnungpflicht

                                Das ist doch oft so. Alles sehr schwammig was der Gesetzgeber da vormuliert und vor allem erst mal so etwas raushauen und sich erst dann überlegen wie man es umsetzen kann, z.B. die Abnahme des erbrachten Nachweises etc.

                                Auch für die Händler gibt es NULL Info, ob und wenn ja wie aufgeklärt werden muss, soll, kann etc.
                                RC-Modellbau-Center
                                OnlineShop
                                RC-Modellbau-Center

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X