Folgeschäden durch BEC-Defekt abtretbar?

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  • mysteryx
    Member
    • 18.05.2013
    • 345
    • Florian
    • Köln

    #1

    Folgeschäden durch BEC-Defekt abtretbar?

    Huhu

    des öfteren lese ich: BEC kaputt, Servos hinüber, Regler kaputt etc.

    Wenn mir jetzt bei meinem Stock Trex450 der Regler/BEC (Unterschiede/Begriffe muss ich noch lernen ) abraucht, und dadurch weitere Komponenten kaputt gehen... Kann ich solche Schäden an irgendwen, außer meine Geldbörse, abtreten? Ich mein, ist ja im Grunde nicht meine Schuld... :dknow:

    Weder praktisch, noch rechtlich kenne ich mich an der Stelle gut genug aus, um im Fall der Fälle was zu machen, außer neu zu kaufen.

    Denn im Grunde, wenn ich meinen Heli anschmeiße, und "alles" kaputt geht, der Heli aber schon mehrere Flüge hinter sich hat, kanns ja wohl schlecht meine Schuld sein, oder? ^^

    Grüße,
    Flo
  • Uwe Z.
    Senior Member
    • 14.08.2005
    • 9887
    • Uwe

    #2
    AW: Folgeschäden durch BEC-Defekt abtretbar?

    Ich glaube, das alle Händler, wenn es so wäre, zu machen müssten, da man wohl aus dem Gerichtsaal nicht mehr raus kommen würde. Die ganzen Kosten dann für die kaputten Helis könnte ein Händler gar nicht bezahlen.

    Wenn einer Servos in einen Jet einbaut und dann beim zweiten Flug abstürzt, weil das Servo ausgefallen ist.... die Turbine schon fast ausgegraben werden muss aus dem Acker und man ca 5000 Euro oder mehr Schaden hat....

    Kein Selbständiger könnte solche Schäden in einer haufigkeit "überleben". Er hätte dann wohl mehr Geld über, wenn er nix macht.

    Also wenn man sich so ansieht, wie oft Helis oder insagesamt Modelle abstürzen, wäre das ja ein Wahnsinn. Es müsste dann auch jeder einen Beweis führen das wer auch immer die Schuld hat.

    Sprich ist ein Heckservo falsch eingestellt und es geht auf Blockieren beim rumtragen des Helis, man fliegt und der Heli fällt runter, wer ist dann Schuld ? Das Servo, der wo den Heli gebaut hat ? oder das BEC weil könnte ja auch der Strom nicht gereicht haben usw usw.

    Ich denke das wenn überhaupt es nur geht, bei Modellen, die komplett fertig und Ready to Fly verkauft werden. Sprich wo der Kunde nur noch einen Schalter umlegt. Und kracht er damit dann in seinem Wohnzimmer Schrank geht die Gaudi auch wieder von vorne los... er könnte sich ja auch versteuert haben und der Schaden ist ein Folgeschaden ....

    schwierig das ganze....

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    • Cereal
      Cereal

      #3
      AW: Folgeschäden durch BEC-Defekt abtretbar?

      hmm...also ich kann hier jetzt mal nur versuchen die Rechtslage in ß ein wenig zu beleuchten (da ich hier Jura studiere), aber so abwegig ist das für mich das Ganze auf den ersten Blick eigentlich nicht.

      Ich denke, hier müssen wir einen Blick ins PHG (in DE ProdHaftG) (Produkthaftungsgesetz) werfen, denn darin ist das (u.a.) geregelt.
      Im PHG (also ich spreche wieder die öst. Version an, was ich aber so gelesen habe, ist das in DE gleich geregelt) ist im §2 Abs. 2 PHG schon mal geregelt, dass der Schaden nur "überdies nur mit dem 500 Euro übersteigenden Teil." zu ersetzen ist.
      Also es gibt da schon mal einen Selbstbehalt von 500€.
      Hier liegt aber die Beweislast beim Kunden, daher ist das nicht ideal als Anspruchsgrundlage.

      Habe hierzu hier noch eine recht gute Seite gefunden, wo diese Rechtsmaterie beleuchtet wird: Rechtsanwalt Produkthaftungsrecht Rechtsanwlte | anwalt.de

      Alternativ könnte man auch noch einen Mangelfolgeschaden in Betracht ziehen und hier im Zuge der Gewährleistung den Händler in die Pflicht nehmen.
      Hier Infos zum Mangelfolgeschaden:
      Mangelfolgeschaden
      Wobei das bei der Gewährleistung dann eben so ist, dass innerhalb der ersten 6 Monate ab Kauf der Händler beweisen muss, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufes noch nicht bestanden hat, nach den 6 Monaten erfolgt eine Beweislastumkehr bis zum Ende der Gewährleistung (2 Jahre ab Kauf).

      Ich denke aber, dass das alles SEHR theoretisch ist, denn wenns hier nicht grad um einen 2000€ Heli geht, der wegen eines offensichtlichen Serienfehlers einer Komponente das Zeitliche segnet, wird ein Rechtsstreit wohl das Prozessrisiko nicht Wert sein.

      Aber um ehrlich zu sein: Bin ich in den ersten 6 Monaten der Gewährleistung und ist die Absturzursache für mich wirklich eindeutig auf eine mangelhafte elektronische Komponente zurück zu führen, dann würde ich hier durchaus mal andenken, den Händler in die Gewährleistungspflicht zu nehmen. Denn in diesem Fall muss er MIR beweisen, dass das von ihm verkaufte Teil eben nicht fehlerhaft ist und ich denke, in einem Rechtsstreit hat man da nicht sooo schlechte Karten (sofern es überhaupt zu einem Rechtsstreit kommt).

      Für alles oben Genannte gilt natürlich: IANAL (I am not a lawyer), sondern nur ein kleiner (metaphorisch gesprochen) Jurastudent, daher keinerlei Gewähr auf Richtigkeit meiner Ausführungen und ich würde mich über Feedback (sei es positiv oder negativ) von (richtigen) Juristen freuen.

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      • Michael62
        Michael62

        #4
        AW: Folgeschäden durch BEC-Defekt abtretbar?

        Rechtsberatung ist unzulässig in D, das haben sich die Anwälte vorbehalten, deswegen nur meine persönliche Meinung, kein Rat.

        Ich glaube aber, wenn du ein "Gerät" kaufst (BNF Heli) und der in den ersten 6 Monaten versagt oder abstürzt oder abraucht, die Beweislast beim Händler liegt und er tauschen muss oder nachweisen, dass der Heli zum Zeitpunkt nicht defekt war, was ihm regelmässig nicht gelingen wird.

        Nach 6 Monaten sieht es vielleicht anders aus.

        Wenn ein einzeln gekauftes Servo oder ein Bausatz im Spiel ist mag die Lage anders aussehen, aber nur im Bereich des Nachweises, der hier dem Händler zeitweilig gelingen könnte.
        Für Folgeschäden gibt es - so ich mal unverbindlich gehört habe - im Sachschadensbereich einen Selbstbehalt von 500,- Euro.

        Wenn der Jet abstürzt wegen dem Servo, und die Ursache von einem Sachverständigen nachweisbar ist, könnte eventuell der die 500,- Euro übersteigende Sachschaden ein Thema sein.

        Aber ich kenne mich da sicherlich weniger aus als der grosse G**gle und so ich mich erinnere ist doch einer der Mitglieder RA, der weiss das sicher genau.
        Zuletzt geändert von Gast; 09.08.2013, 12:25.

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        • Inder-Nett
          Senior Member
          • 09.07.2012
          • 1559
          • Lutz
          • Seligenstadt

          #5
          AW: Folgeschäden durch BEC-Defekt abtretbar?

          Grundsätzlich ist das ein Mangelfolgeschaden, die Produkthaftung ist eigentlich eher dafür gedacht, wenn Dritte durch ein fehlerhaftes Produkt zu Schaden kommen.

          Der Knackpunkt an der Sache: Gewährleistung und Produkthaftung kann ein Händler/Hersteller nicht wirksam per AGB ausschließen, die Haftung für Mangelfolgeschäden aber sehr wohl!
          Gewährleistungsansprüche und Ansprüche aus Mangelfolgeschäden hat man übrigens gegenüber dem Händler (nicht gegenüber dem Hersteller, auch wenn die meisten Händler versuchen, Ihre Gewährleistungspflichten auf die Garantie des Herstellers abzuwälzen).
          Haftung für Mangelfolgeschäden schließen Händler in der Regel über verschiedenste Formulierungen in den AGB wirksam aus.
          Und selbst wenn es der Händler vergessen hat wird es schwierig, den Nachweis anzutreten, dass tatsächlich ein Mangelfolgeschaden aufgetreten ist... wenn der Händler nicht freiwillig irgendwas bezahlt, dann hätte man schlechte Karten vor Gericht.

          Die Sache wird ja noch spannender, wenn z.B. ein defektes BEC eines Reglers die Elektronik gekillt hat.
          Der Händler hat ja im Rahmen der Gewährleistung erstmal nur Reparatur oder Ersatz zu leisten... was wenn der Ersatzregler aufgrund des gleichen Fehlers noch einen Satz Servos killt?
          Saubere Landungen werden völlig überbewertet...

          ... besonders von Passagieren!

          Kommentar

          • Uwe Z.
            Senior Member
            • 14.08.2005
            • 9887
            • Uwe

            #6
            AW: Folgeschäden durch BEC-Defekt abtretbar?

            Zitat von Michael62 Beitrag anzeigen
            Rechtsberatung ist unzulässig in D, das haben sich die Anwälte vorbehalten, deswegen nur meine persönliche Meinung, kein Rat.

            Ich glaube aber, wenn du ein "Gerät" kaufst (BNF Heli) und der in den ersten 6 Monaten versagt oder abstürzt oder abraucht, die Beweislast beim Händler liegt und er tauschen muss oder nachweisen, dass der Heli zum Zeitpunkt nicht defekt war, was ihm regelmässig nicht gelingen wird.

            Nach 6 Monaten sieht es vielleicht anders aus.
            Die Frage ist auch , wenn der Händler diesen zb Heli auspackt und vorfliegt und somit nachweisen kann, das er zum Verkaufszeitpunkt ok war.. was ist dann, wenn nach 5 Monaten was kaputt geht.



            Der Nachweis wurde ja dann somit erbracht.. somit ist der Käufer wieder am zug? Glaub das ganze wird schon sehr kompliziert werden insgesamt... aber einfach war es noch nie, sein Recht zu bekommen... wenn man überhaupt eines hat.
            Zuletzt geändert von Uwe Z.; 09.08.2013, 18:54.

            Kommentar

            • Tom.E
              Tom.E

              #7
              AW: Folgeschäden durch BEC-Defekt abtretbar?

              Zitat von Uwe Z. Beitrag anzeigen
              Die Frage ist auch , wenn der Händler diesen zb Heli auspackt und vorfliegt und somit nachweisen kann, das er zum Verkaufszeitpunkt ok war.. was ist dann, wenn nach 5 Monaten was kaputt geht.



              Der Nachweis wurde ja dann somit erbracht.. somit ist der Käufer wieder am zug? Glaub das ganze wird schon sehr kompliziert werden insgesamt... aber einfach war es noch nie, sein Recht zu bekommen... wenn man überhaupt eines hat.
              ach Sabbel nicht!

              Sowas darf einfach nicht sein!

              uhwee uhwee

              Kommentar

              • yammx
                yammx

                #8
                AW: Folgeschäden durch BEC-Defekt abtretbar?

                Zitat von mysteryx Beitrag anzeigen
                Huhu

                des öfteren lese ich: BEC kaputt, Servos hinüber, Regler kaputt etc.

                Wenn mir jetzt bei meinem Stock Trex450 der Regler/BEC (Unterschiede/Begriffe muss ich noch lernen ) abraucht, und dadurch weitere Komponenten kaputt gehen... Kann ich solche Schäden an irgendwen, außer meine Geldbörse, abtreten? Ich mein, ist ja im Grunde nicht meine Schuld... :dknow:

                Weder praktisch, noch rechtlich kenne ich mich an der Stelle gut genug aus, um im Fall der Fälle was zu machen, außer neu zu kaufen.

                Denn im Grunde, wenn ich meinen Heli anschmeiße, und "alles" kaputt geht, der Heli aber schon mehrere Flüge hinter sich hat, kanns ja wohl schlecht meine Schuld sein, oder? ^^

                Grüße,
                Flo
                Ist dir jetzt der Regler abgeraucht, ja oder nein? Oder ist das ein präventiv Thema ...?

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                • Michael62
                  Michael62

                  #9
                  AW: Folgeschäden durch BEC-Defekt abtretbar?

                  Zitat von Uwe Z. Beitrag anzeigen
                  Die Frage ist auch , wenn der Händler diesen zb Heli auspackt und vorfliegt und somit nachweisen kann, das er zum Verkaufszeitpunkt ok war.. was ist dann, wenn nach 5 Monaten was kaputt geht.



                  Der Nachweis wurde ja dann somit erbracht.. somit ist der Käufer wieder am zug? Glaub das ganze wird schon sehr kompliziert werden insgesamt... aber einfach war es noch nie, sein Recht zu bekommen... wenn man überhaupt eines hat.
                  ich glaube, dass sich die gesetzliche Gewährleistung nicht auf den ßbergabezeitpunkt bezieht, genausowenig wie die Produkthaftung.
                  Wenn Dir der Motor in deinem Auto nach 3 Wochen mit Kolbenfresser liegenbleibt, da will ich dich mal sehen, wenn der Händler dir sagt, "auf der Probefahrt bei der Auslieferung war der fehlerfrei!"

                  Bei der Gewährleistung kann der gewerbliche Händler gegenüber einem Endkunden ( privat ) keine Einschränkung vornehmen für 24 Monate.
                  Jegliche Vereinbarung , Geschäftsbedingungen etc wären hier unbedeutend, so ich es mal gelesen habe.
                  Bei der Produkthaftung haftet er 10 Jahre ab Verkauf, auch nicht durch eine GmbH pder sonstige Konstruktion geschützt.

                  Die 6 Monate gelten, so ich weiss, nur für die Beweislast.

                  Einem Händler wird es regelmässig innerhalb der 6 Monate unmöglich sein, nachzuweisen, dass das Produkt keinen Fehler gehabt hat zu dem Zeitpunkt als der Absturz oder das Versagen passiert ist.
                  Der Endkunde braucht -so ich glaube- keinen Gegenbeweis anzutreten, oder überhaupt Stellung zu nehmen.
                  Eine nachvollziehbare Fehlerbeschreibung ( wozu auch die Anleitung als Fehler zählt ) und der schwarze Peter wird meines Erachtens nach immer beim Händler verbleiben.

                  Wenn ein RTF im Flug abstürzt, dann reicht die Aussage, dass er sich nicht mehr steuern liess, so sehe ich dies in den ersten 6 Monaten.

                  Deswegen war ich nach einiger Abwesenheit baff, als ich gesehen habe, dass jetzt RTF Helis angeboten werden.
                  Als Händler hätte ich da ernste Bauchschmerzen.

                  Auch was die Anleitungen angeht, ....
                  Zuletzt geändert von Gast; 09.08.2013, 20:20.

                  Kommentar

                  • Uwe Z.
                    Senior Member
                    • 14.08.2005
                    • 9887
                    • Uwe

                    #10
                    AW: Folgeschäden durch BEC-Defekt abtretbar?

                    Ja dann muss der Händler Glück haben, das alle Probleme erst nach 6 Monaten auftauchen. Hatte das selber mal das einer einen Motor Schaden hatte bei einem PKW und der nach 7 Monaten passiert ist. Die Leute meinten auch ich müsste alles bezahlen weil sie ja Garantie haben usw... was sich dann auf Sachmangelhaftung reduziert hat und dann greifen die 6 Monate. Um es kurz zu machen.... ich musste keinen Cent bezahlen. Schaden ca 5000 Euro. Der gute Mann hatte dann auch noch keinen Kundendienst gemacht bei mehr als 15000 und ßl war zu wenig im Motor. Deshalb dann auch der Schaden.

                    Sprich es kommt auch noch darauf an, wie ein Kunde mit dem Produkt umgeht! Wenn man beim Heli bleibt, könnte das auch hier eine Rolle spielen. Das ganze wird somit immer komplizierter
                    Wobei was will man bei einem BEC schon falsch machen... falsch anstecken ... falsche montage...
                    Zuletzt geändert von Uwe Z.; 10.08.2013, 07:25.

                    Kommentar

                    • Dachlatte
                      Senior Member
                      • 19.05.2011
                      • 9259
                      • Maik
                      • Braunschweig und Umgebung

                      #11
                      AW: Folgeschäden durch BEC-Defekt abtretbar?

                      Zitat von Uwe Z. Beitrag anzeigen
                      Die Frage ist auch , wenn der Händler diesen zb Heli auspackt und vorfliegt und somit nachweisen kann, das er zum Verkaufszeitpunkt ok war.. was ist dann, wenn nach 5 Monaten was kaputt geht.
                      Spielt keine Rolle, innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler nachweisen das der Defekt nicht vorhanden war beim Kauf. Das der Heli einmal einwandfrei flog is egal. Bei einem RTF Heli löst sich eine Schraube auch nicht gleich wenn da Schraubenlack vergessen wurde. Ein überdehnte Schraube geht nicht beim ersten Mal fliegen kaputt, ebenso wenig ein Haarriss irgendwo, und eine eine schlechte Lötstelle auch nicht.
                      Banshee 850

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                      • Cereal
                        Cereal

                        #12
                        AW: Folgeschäden durch BEC-Defekt abtretbar?

                        ich glaube, dass sich die gesetzliche Gewährleistung nicht auf den ßbergabezeitpunkt bezieht, genausowenig wie die Produkthaftung.
                        Hier muss ich widersprechen. Denn die gesetzliche Gewährleistung zielt sogar explizit auf den Zeitpunkt der ßbergabe bzw. des Gefahrüberganges ab. (Im dt. BGB im §434 geregelt, im öst. ABGB im §924).
                        Der Mangel muss also bei der ßbergabe zumindestens schon angelegt gewesen sein, muss aber nicht erkennbar (versteckter Mangel) gewesen sein.
                        Auf unser Hobby umgelegt und auf dein Beispiel mit dem Vorfliegen vom Heli umgelegt, würde ich als Beispiel anführen: Nehmen wir an, das FBL System hat einen ordentlichen Softwarebug und bringt den Heli bei gewissen Fluglagen/Bewegungen zum Absturz. Der Händler, der dir den Heli vorgeflogen ist hat den Fehler beim Flug nicht provoziert, bei dir tritt er später aber auf. Du hast also vermeintlich ein fehlerfreies Produkt gekauft, es hatte aber eben bereits bei ßbergabe einen versteckten Mangel. Hier zieht natürlich die Gewährleistung mit den entsprechenden Fristen zur Beweislast.
                        Aber wie gesagt, das ist, wie immer alles seeehr theoretisch, ich denke in der Praxis sieht das anders aus (wenn hier Rechtsanwälte anwesend sind, würde mich eben genau interessieren, wie sie das in der Rechtspraxis erleben) und es ist wohl fraglich, ob jemand hier wirklich bei eher geringem Streitwert (also wenns unter 1000€ ist, wenns um einen 2000€ Heli geht, dann kann man das schon in Betracht ziehen, denke ich, wenn man eine gute Rechtsschutzversicherung hat, die das übernimmt) seine Rechte einklagen würde (eben wegen Prozesskostenrisiko etc.).

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                        • Uwe Z.
                          Senior Member
                          • 14.08.2005
                          • 9887
                          • Uwe

                          #13
                          AW: Folgeschäden durch BEC-Defekt abtretbar?

                          Man muss ja auch sehen, das wenn man jetzt 10 Anwälte nimmmt, wird jeder was anderes sagen und der Richter argumentiert zum Ende hin völlig anders.

                          Aber die Unterhaltung hier im Forum, über solch ein Thema ist ja mal grundsätzlich nichts schlimmes und zeigt vor allem, das wir uns hier auch Gedanken darüber machen, auch wenn wir keine Profis sind. Wobei wer ist das schon.

                          Ja gut und wegen der ßbergabe... der Gegenstand muss zum Zeitpunkt der ßBergabe auch die Eigenschaften aufweisen, die im Vertrag beschrieben sind. Sprich schreibt einer rein, das eine Beule in der Motorhaube ist, muss der Verkäufter nachbessern , falls diese nicht vorhanden ist. Ansonsten kann der Käufer vom Vertrag zurück tretten, wenn er nicht nachbessert. Man muss dann eine Beule rein machen und die Welt ist wieder in Ordnung. lol

                          Also irgendwie ist der Zeitpunkt der ßbergabe und die Vorhanden Eigenschaften schon wichtig. (Sarkasmus)

                          Is aber jetzt beim Thema Heli irgendwie schwer zu vergleichen. War auch nur mal so zum drauf hinweisen gedacht.
                          Zuletzt geändert von Uwe Z.; 10.08.2013, 11:33.

                          Kommentar

                          • mysteryx
                            Member
                            • 18.05.2013
                            • 345
                            • Florian
                            • Köln

                            #14
                            AW: Folgeschäden durch BEC-Defekt abtretbar?

                            Zitat von yammx Beitrag anzeigen
                            Ist dir jetzt der Regler abgeraucht, ja oder nein? Oder ist das ein präventiv Thema ...?
                            Präventiv, hab schon mehrfach gelesen das Regler XY einfach abgeraucht ist, oder nach Reparatur/Austausch "abgefackelt" ist und Folgeschäden am Chassis hinterlassen hat, oder oder oder.
                            Bestes Beispiel was mir grad einfällt, ist der CC Ice Regler aufm größeren Rex(?), wo ein Video hier im Forum war. Akku ran, Funken, Rauch, Regler kaputt.

                            Aber wie schon erwähnt wurde, gut das man sich über sowas Gedanken machen kann, ohne eine Verbindliche Rechtsauskunft zu erhalten ^^ (was auch nicht der Sinn dieses Themas ist, sondern eher die Thematisierung von Folgeschäden durch "Produktionsfehlern")

                            Danke im übrigen für die ganzen Meinungen, jetzt weiß ich wie ich mich im Fall der Fälle "wehren" kann

                            Kommentar

                            • Inder-Nett
                              Senior Member
                              • 09.07.2012
                              • 1559
                              • Lutz
                              • Seligenstadt

                              #15
                              AW: Folgeschäden durch BEC-Defekt abtretbar?

                              Zitat von Cereal Beitrag anzeigen
                              Der Mangel muss also bei der ßbergabe zumindestens schon angelegt gewesen sein, muss aber nicht erkennbar (versteckter Mangel) gewesen sein.
                              ... wobei man davon ausgehen kann, dass der Ausfall eines Bauteils oder einer Baugruppe (die nicht ausdrücklich als regelmäßig zu wechselndes und mit einer konkreten Betriebsdauer behaftetes Verschleißteil deklariert ist) innerhalb der Gewährleistungsfrist auf einen verdeckten Mangel hin deutet.

                              Wenn z.B. der Leistungstransistor eines BEC innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist kaputt geht, obwohl das BEC innerhalb der vom Hersteller angegebenen Parameter betrieben wurde, dann ist das ein verdeckter Mangel des BEC, weil ein mängelfreier Leistungstransistor mehrere tausend Betriebsstunden funktioniert.
                              Saubere Landungen werden völlig überbewertet...

                              ... besonders von Passagieren!

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