Ich habe mir vor kurzem mal die Anleitung vom Kontronik Jive durchgelesen und im Punkt Gewährleistung steht geschrieben:
"Die KONTROINK GmbH bietet 24 Monate
Gewährleistung auf dieses Produkt bei Kauf in
der EU. Produktkäufe außerhalb der EU
entsprechen den jeweiligen gesetzlichen
Vorschriften. Alle weitergehenden Ansprüche
sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für
Schadensersatzansprüche die durch Ausfall
oder Fehlfunktion ausgelöst wurden. Für
Personenschäden, Sachschäden und deren
Folgen, die aus unserer Lieferung oder Arbeit
entstehen, können wir, außer bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit unsererseits, keine
Haftung übernehmen, da uns eine Kontrolle der
Handhabung und Anwendung nicht möglich ist. "
Ich denke so etwas wird in sehr vielen Anleitungen stehen weil ein Hersteller oder Händler kann ja nicht überprüfen ob die jeweiligen Komponenten innerhalb ihrer Spezifikationen betrieben wurden.
Gruß Sven

) so stelle ich dennoch (auch in anderen Foren mit technischem Bezug) immer wieder fest, dass das Wissen um Gewährleistung/Garantie (und vor allem den Unterschied zwischen den beiden Dingen) oftmals recht gering ist oder die Leute einfach rechtlich vollkommen falsche Vorstellungen haben. Dabei ist gerade das eine Rechtsmaterie die uns Konsumenten nun wirklich regelmäßig betrifft und ein wenig Wissen hierüber kann nicht schaden. Und es gibt leider auch wirklich genug Händler die hiervon erschreckenderweise genau so wenig Ahnung haben wie viele der Konsumenten. Daher verzeiht bitte meine langen Ausführungen zu dem Thema, ich denke einfach, hier kann eine gewisse Aufklärung (sofern ich dazu beitragen kann) nicht schaden.
):
Irgendwann entwickelt man dagegen nämlich eine gewisse Allergie. 
Kommentar