Flugverbot für RC-Modelle mit Kamera in �sterreich??

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  • mbarch
    Member
    • 24.02.2012
    • 258
    • Matthias
    • Köln

    #46
    AW: Flugverbot für RC-Modelle mit Kamera in ßsterreich??

    Wenn ich das richtig sehe, ist das Thema schon etwas älter... und solange da nichts von offizieller Seite, und vor allem einer dafür tatsächlich zuständigen Behörde kommt, würde ich mir da wenig Gedanken machen.

    @Walter zum OT Deutschland:
    Irgendwie widersprichst Du Dir mit Deinen Beiträgen hier.
    Denn entweder bleibt ein Modellhubschrauber auch mit Kamera ein Modell, dann gilt er als Luftfahrzeug nach § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 9 LuftVG mit der berühmten 5kg-Grenze aus § 16 Abs. 1 Nr. 1 a) LuftVO... ooooder... ein Modellheli mit Kamera wird zum "UAV", wobei sich die Frage stellt ob nach § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 11 oder S. 3 LuftVG, dann aber mit der Konsequenz, dass eigentlich auch unter 5kg eine Aufstiegserlaubnis nach § 16 Abs. 1 Nr. 7 LuftVO notwendig wäre.
    Ich würde hier LuftVO und LuftVG nicht so interpretieren, dass ein Modellheli mit Kamera zu etwas anderem mutiert. Bei den von Dir zitierten Vorschriften zu den UAV geht es wohl eher um selbststeuernde Drohnen... und natürlich um gewerbliche Kamera-Helis (ein Modell dient ja eigentlich per Definion der Freizeitgestaltung, so dass gewerbliche Kamera-Helis nicht in diese Kategorie fallen dürften).
    Wie FPV-Modelle einzuordnen sind, frage ich mich aber auch...


    Aber an der Argumentation zur Deutschen Rechtslage (die doch schon merkwürdig genug ist) sieht man auch, wie idiotisch die Idee in ßsterreich ist... eine Kamera soll dazu führen, dass das Modell "befrachtet" und damit kein Modell mehr ist.
    Ist ein Heli mit Trainingsgestell dann auch befrachtet?
    Oder wenn in einem Scale-Heli eine Pilotenpuppe sitzt...?!
    Natürlich bleibt die Frage nach Persönlichkeitsrechten gefilmter Personen, oder nach der Rechtslage zu Luftbildaufnahmen... aber solange es für den privaten Zweck ist, sollte auch das wenig Kopfzerbrechen bereiten.

    Meine 2 Cents...

    Gute Nacht.
    GruÃ? Matthias
    T-Rex 450 Sport V2 DFC / mQX // DX6i

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    • macfly
      Member
      • 28.03.2010
      • 181
      • Bernhard
      • Tirol

      #47
      AW: Flugverbot für RC-Modelle mit Kamera in ßsterreich??

      Hallo,

      als Threadersteller muss ich mich jetzt nochmal zu Wort melden:

      Natürlich stimmt die Aussage "wo kein Kläger, da kein Richter". Letztlich geht es vielmehr darum, dass sich im Falle eines Absturzes eines solchen Heli (aber auch Flächenflugzeuge) mit Schäden jedweder Art, der Haftpflichtversicherer "schadensfrei" halten kann/wird.

      Dass es keine offiziellen Meldungen dazu gibt, liegt m.E. einfach daran, dass es ja kein neues Gesetz gibt, welches diese Flüge verbietet, sondern dass das gültige LFG dzt. einfach so ausgelegt wird. Aus diesem Grund, soll ja auch versucht werden dieses Gesetz zu novellieren.

      Fragt man im zuständigen Ministerium nach, so erhält man sehr wohl eine "offizielle" Auskunft dazu (dies hätte ja bspw. auch der Aeroclub einmal machen können):

      Sehr geehrter Herr XXXX,

      nachstehend der Letztstand an Informationen über die derzeitige Lage betreffend Luftbildaufnahmen:

      Zu der vom bmvit gegenüber der WKß auf Anfrage getätigten Aussage

      -Es besteht derzeit ein Betriebsverbot für ferngesteuerte Flugkörper, egal wie schwer sie sind oder in welcher Höhe sie fliegen, sobald eine Kamera montiert ist. Mit Kamera wären diese Flugkörper nämlich nach derzeitiger Rechtslage als Luftfahrtzeuge zu qualifizieren, wobei sie jedoch nie sämtliche Auflagen für Luftfahrzeuge erfüllen könnten. Bewilligungsfrei unterwegs sein können nur Modelle bis 25 kg, weil diese dann als Luftfahrgeräte qualifiziert werden - diese dürfen aber wiederum keine Kamera transportieren.

      Die Tatsache, dass ferngesteuerte Fluggeräte und Drohnen mit Kameras somit weder in die eine noch in die andere Kategorie fallen, war ein Hauptbeweggrund für die geplante Regelung in der anstehende LFG-Novelle. Diese wird allerdings noch etwas auf sich warten lassen, nachdem noch auf Rückmeldungen des Justizministeriums (zu anderen Regelungen in der Novelle) sowie der Austro Control gewartet wird. Frau Mag Nonnenmacher rechnet jedoch damit, dass voraussichtlich über Weihnachten die Begutachtung (mit einer den Feiertagen entsprechenden langen Frist) stattfinden wird. Bis zur ßnderung der rechtlichen Lage sind Flüge mit ferngesteuerten Fluggeräten und Drohnen mit Kameras jedoch unzulässig und könnten im Schadensfall auch versicherungsrechtliche Komplikationen nach sich ziehen.-

      wurde seitens einer Landesinnung nun auch eine direkte Anfrage an das bmvit gestellt, auf welcher rechtlichen Basis das Verbot für Flüge mit ferngesteuerten Fluggeräten verordnet wurde.

      Seitens des bmvit wurde nun die Aussage getätigt, -dass es kein grundsätzliches Verbot für Fotoflüge mit ferngesteuerten Fluggeräten gibt. Da diese Geräte eine Kamera montiert haben, sind diese - nach derzeitiger Rechtslage - gemäß § 11 Abs. 1 des Luftfahrtgesetzes (LFG) als Luftfahrzeuge zu qualifizieren (-Luftfahrzeuge sind Fahrzeuge, die sich zur Fortbewegung von Personen oder Sachen (Anm: zB Kamera) in der Luft ohne mechanische Verbindung mit der Erde eignen). Daraus folgt, dass diese Geräte nur eingesetzt werden dürfen, wenn die für die Verwendung von Luftfahrzeugen im Fluge erforderlichen Voraussetzungen (zB erforderliche Lufttüchtigkeitszertifizierungen, Registrierungspflicht, Sonder-Pilotenschein etc.) erfüllt werden sowie die Luftverkehrsregeln und alle anderen flugbetrieblichen Bestimmungen eingehalten werden.
      Es ist geplant, in Rahmen der nächsten Luftfahrtgesetznovelle spezielle Bestimmungen für derartige Fluggeräte zu schaffen, um deren besonderen Erfordernissen besser berücksichtigen zu können und die zu zulässige Verwendung zu erleichtern.-

      Auf die Frage, dass, wenn die vorliegenden Voraussetzungen erfüllt werden, bis auf Widerruf auch Drohnen, die mit Kameras versehen sind, verwendet werden dürfen hat das bmvit geantwortet, dass, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt werden, die Fluggeräte mit Kamera verwendet werden dürfen. Das Problem ist jedoch, dass die Voraussetzungen in den meisten Fällen nicht erfüllt werden.

      Freundliche Grüße


      Ich hoffe ich konnte nun für den einen oder anderen Hobby-Advokaten etwas Licht in die Sache bringen...

      lg.
      macfly
      [FONT="Tahoma"]HELICOPTER PILOTS DO IT BETTER[/FONT]

      Kommentar

      • HP66
        Member
        • 04.06.2012
        • 140
        • Horst

        #48
        AW: Flugverbot für RC-Modelle mit Kamera in ßsterreich??

        Hallo zusammen,

        aha, also da steck das Problem in ßstereich. Modellflugzeuge sind bei euch keine Luftfahrzeuge und werden durch anbau einer Kamera zu solchigem.
        OK, dann ist auch logisch das man dann das Gerät nicht mehr ohne Zulassung betreiben kann weil Luftfahrzeuge wohl auch in ßstereich zulassungspflichtig sind.
        Das ist natürlich deutlich gegensätzlich zu Deutschland da hier ja alles was Bauartbedingt höher wie 30m fliegen kann als LFZ gilt. ( Ob gesteuert oder nicht ist unerheblich. Also sind auch Drachen mit 40m Kordel auch ein LFZ, und s.g. Himmelslaternen bedürfen mittlerweile sogar einer Einzelaufstiegsgenehmigung, also für jeden Start eine neue. )

        Damit sind wir allerdings auch von solchen Auswüchsen wie in ß befreit. Hier darf man nämlich aus Luftfahrzeugen Filmen und Fotografieren soviel und solange man will, egal ob Privat oder Gewerblich. ( Persönlichkeitrechte Dritte natürlich..... )
        Das Luftbildverbot in D wurde nach der Wiedervereinigung nämlich aufgehoben. Davor mussten die Negative von Luftbildaufnahmen sowie Filme aus der Luft erst vom Regierungspräsidium freigegeben werden.

        ßbrigens ist das Paradebeispiel für die Gewerblichen Luftbilder bei den Airlinern zu sehen. Da durfte man früher nicht Fotografieren und Filmen, Heute darf das jeder Fluggast und hier handelt sich eindeutig um Gewerbliche Luftfahrt. Und son A 380 wiegt auch deutlich über 5 Kg.
        Somit könnte auch der genannte Kamerahubschrauber seine Gewerblichen Luftaufnahmen ohne weitere Genehmigungen machen wenn er das von einem Platz mit entsprechender Aufstiegsgenehmigung tun würde.
        Die Sonder AE für das Ding, weil schwerer wie 5Kg, muss übrigens begründet sein, d.h. als Grund für diese sind die gewerblichen Kameraflüge angeführt.

        Die genannten UAV`s, also Autonom fliegende LFZ, bedürfen im übrigen einer generellen Aufstiegserlaubnis und Zulassung. Damit könnte man nämlich wirklich Anschläge verüben, Spionage betreiben bzw. außerhalb der Sichtweite des Betreibers fliegen lassen also nicht mehr im VFR Bereich. ( Die neuen Rückholsysteme von z.B. Align sind m.M.n auch schon Grenzwertig, vor allem wenn die Dinger noch Programierbar sein sollten um dann einen GPS gesteuerten Kurs abfliegen zu können weil dann auf jeden Fall genehmigungspflichtig in D )

        So genug OT, ging ja auch um ßstereich die wohl wirklich nicht mehr vom Modell aus Bilder machen dürfen.


        Gruß Horst

        Fällt mir gerade noch ein: Bei nem Flächenflieger zumind. könnte man doch die Kamera als notwendigen Balast deklarieren. Dann wird sie ja nicht mehr transportiert sondern gilt als Ausrüstung des Modellflugzeugs.

        Kommentar

        • mbarch
          Member
          • 24.02.2012
          • 258
          • Matthias
          • Köln

          #49
          AW: Flugverbot für RC-Modelle mit Kamera in ßsterreich??

          Naja, viel Licht bringt auch das nicht.
          Die zitierte Aussage vom bmvit hatte ich auch irgendwo anders schon gelesen.

          Auch das Gesetz bringt mir da keine Klarheit...
          § 11. (1) Luftfahrzeuge sind Fahrzeuge, die sich zur Fortbewegung von Personen oder Sachen in der Luft ohne mechanische Verbindung mit der Erde eignen, gleichgültig, ob sie schwerer als Luft (zum Beispiel Flugzeuge, Segelflugzeuge, Hänge- oder Paragleiter, Schwingenflugzeuge, Hubschrauber, Tragschrauber und Fallschirme) oder leichter als Luft (zum Beispiel Luftschiffe und Freiballone) sind.
          Wenn ich eine Kamera an meinen Heli montiere, dient der Heli ja nicht der Fortbewegung der Kamera...

          Ich will die Kamera ja nicht von A nach B transportieren, sondern sie dient als Elektronikbauteil am Heli dazu, Aufnahmen zu machen...
          Warum soll eine Kamera Fracht sein?

          Bei richtigen (gewerblichen) Kamerahelis oder gar "Drohnen" kann ich das gerade noch ein wenig verstehen. Da ist der Heli Mittel zum Zweck. Er ist kein Modell mehr (dient nicht der Freizeitgestaltung)... aber wenn ich an einen Hobbyheli eine Keycam oder GoPro hänge, bleibt es doch mein Hobbyheli.

          Absolut verständlich finde ich, dass Neuregelungen oder zumindest Klarstellungen im Bereich FPV (auch in D) nötig sind... aber das ist ja noch einmal etwas anderes als nur eine Kamera am Heli.

          Interessant finde ich die merkwürdig enge Auslegung des Gesetzes jetzt...bisher schien ßsterreich doch etwas offener zu sein, was Modellflug betrifft.
          Komisch auch, dass es in den österreichischen Luftfahrtgesetzen problematisch wird, wenn ein Modellheli als Luftfahrzeug qualifiziert wird. In Deutschland ist ein Modell auch immer ein Luftfahrzeug, und hier gibt es dafür einfach besondere Bestimmungen, bzw. Ausnahmen innerhalb der Gesetze.

          Nun war ich etwas langsam... egal.
          GruÃ? Matthias
          T-Rex 450 Sport V2 DFC / mQX // DX6i

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          • Chaos-Walter
            Chaos-Walter

            #50
            AW: Flugverbot für RC-Modelle mit Kamera in ßsterreich??

            Ich denke mal das Luftfahrtamt in ßsterreich hat ein Telefon und einen freundlichen Mitarbeiter, der gerne Auskunft zu diesem Thema geben kann. Ich hatte für mein Bundesland in Deutschland selbiges unternommen und sehr viele Details zum Thema bekommen. Zudem war interessant, dass es im Thema "Kamera-Helis" einige zusätzliche Auflagen gibt ... letztendlich hatte ich eine gesonderte Aufstiegserlaubnis über sechs DIN A4 auf meinem Schreibtisch liegen ... aber wir wollen ja hier bei ßsterreich bleiben ...

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