Wenn ich das richtig sehe, ist das Thema schon etwas älter... und solange da nichts von offizieller Seite, und vor allem einer dafür tatsächlich zuständigen Behörde kommt, würde ich mir da wenig Gedanken machen.
@Walter zum OT Deutschland:
Irgendwie widersprichst Du Dir mit Deinen Beiträgen hier.
Denn entweder bleibt ein Modellhubschrauber auch mit Kamera ein Modell, dann gilt er als Luftfahrzeug nach § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 9 LuftVG mit der berühmten 5kg-Grenze aus § 16 Abs. 1 Nr. 1 a) LuftVO... ooooder... ein Modellheli mit Kamera wird zum "UAV", wobei sich die Frage stellt ob nach § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 11 oder S. 3 LuftVG, dann aber mit der Konsequenz, dass eigentlich auch unter 5kg eine Aufstiegserlaubnis nach § 16 Abs. 1 Nr. 7 LuftVO notwendig wäre.
Ich würde hier LuftVO und LuftVG nicht so interpretieren, dass ein Modellheli mit Kamera zu etwas anderem mutiert. Bei den von Dir zitierten Vorschriften zu den UAV geht es wohl eher um selbststeuernde Drohnen... und natürlich um gewerbliche Kamera-Helis (ein Modell dient ja eigentlich per Definion der Freizeitgestaltung, so dass gewerbliche Kamera-Helis nicht in diese Kategorie fallen dürften).
Wie FPV-Modelle einzuordnen sind, frage ich mich aber auch...

Aber an der Argumentation zur Deutschen Rechtslage (die doch schon merkwürdig genug ist) sieht man auch, wie idiotisch die Idee in ßsterreich ist... eine Kamera soll dazu führen, dass das Modell "befrachtet" und damit kein Modell mehr ist.
Ist ein Heli mit Trainingsgestell dann auch befrachtet?
Oder wenn in einem Scale-Heli eine Pilotenpuppe sitzt...?!
Natürlich bleibt die Frage nach Persönlichkeitsrechten gefilmter Personen, oder nach der Rechtslage zu Luftbildaufnahmen... aber solange es für den privaten Zweck ist, sollte auch das wenig Kopfzerbrechen bereiten.
Meine 2 Cents...
Gute Nacht.




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