Abmahnwelle: Airwolf

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  • Amok
    Senior Member
    • 12.04.2009
    • 7316
    • Thomas
    • EDKA

    #31
    AW: Abmahnwelle: Airwolf

    Das stimmt aber mal so gar nicht.

    Genau umgekehrtes ist der Fall.

    Markenrecht: Opel-Blitz darf auf Spielzeugauto - SPIEGEL ONLINE

    Urteil: -Modellauto- - Spielzeug vs. Markenrecht

    BGH: Auch unauthorisierte Modellautos dürfen Marke des Pkw-Originals tragen | Dr. Damm Partner Rechtsanwälte


    mfg
    Amok
    StabiDB - Projekt: Euro1

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    • Looser27
      Senior Member
      • 15.08.2002
      • 1234
      • Thomas
      • MC Karken

      #32
      AW: Abmahnwelle: Airwolf

      Wenn man die Ausführungen des BGH dann ein wenig interpretiert, bauen wir nur Originale nach und verletzen somit keine Markenrechte der Hersteller des Originals.

      Also los: Kräftig weiter böse schwarze Helis bauen mit MG's und Co....
      Das stinkt nicht....das ist Modellflieger-Parfüm!

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      • Morcy
        Member
        • 10.09.2009
        • 592
        • Thomas
        • Wildnis um Ludwigsburg

        #33
        AW: Abmahnwelle: Airwolf

        Zitat von Looser27 Beitrag anzeigen
        Also los: Kräftig weiter böse schwarze Helis bauen mit MG's und Co....
        Wiso böse? der Airwolf war doch immer der Liebe gute schnelle Killer Hähähähä
        Was hab ich da nur angefangen ?!!!!

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        • Dirk Albrecht
          Member
          • 14.06.2001
          • 520
          • Dirk

          #34
          AW: Abmahnwelle: Airwolf

          Zitat von tasse Beitrag anzeigen
          Tja. So sind sie, unsere ehemaligen Jurastudenten. Dumm wie Brot weil nicht in der Lage, ihr Geld auf ehrliche Art und Weise zu verdienen. Kotzen könnte man Tag und Nacht bei sowas.
          Früher wurde sowas Politiker, das scheint heute wohl nicht mehr zu funktionieren.
          Wobei.. die Schäden die sie als Politiker anrichten (würden) noch größer sind.

          Vielleicht findet sich ja mal jemand der so einen besucht und seinen IKEA Meinungsverstärker Typ "Kloppe" dabei hat.

          Gruß
          Dirk

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          • JMalberg
            RC-Heli TEAM
            • 05.06.2002
            • 22636
            • J
            • D: um Saarbrücken drum rum

            #35
            AW: Abmahnwelle: Airwolf

            Zitat von Schorch62 Beitrag anzeigen
            Soviel ich weiß, sind selbst die dicksten Modellflugzeuge und Modellhelis rechtlich nur Spielzeug.
            Sehe ich anders, denn dadurch dass Modellflugzeuge dem Luftrecht unterstehen (komplett mit Versicherungspflicht, Aufstiegserlaubnis, Halterkennzeichnung, ...) , sind sie nicht als "Spielzeug" zu handhaben.
            Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
            Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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            • Schorch62
              Schorch62

              #36
              AW: Abmahnwelle: Airwolf

              Gutes Argument, Jürgen. Wie verhält sich das aber bei Koaxialhelis? Selbst dafür benötigt man die Versicherung, wenn man damit draußen bei Windstille rumpropellert. Und die Halterkennzeichnung ist auf den teilweise winzigen Dingern kaum durchführbar. Wie sieht es da mit den China-Luftwölfen aus, die teilweise erstaunlich detailgetreu sind, obwohl sie nur mit 3 Kanälen gesteuert werden?

              Ich schätze, das sollte in einen extra Thread. Aber ich mach den nicht auf... könnte sein daß es da schon was gibt und ich nur die falschen Suchbegriffe benutze, wie so oft.

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              • tasse
                Senior Member
                • 12.09.2011
                • 6061
                • Tassilo

                #37
                AW: Abmahnwelle: Airwolf

                Seit August 2005 fällt selbst jeder 40gr Koax in die Zuständigkeit des Luftverkehrsgesetzes. Ausnahme sind IR gesteuerte Modelle.
                "Verdammt! Alle auÃ?er mir haben sich verirrt .... " (c) Indiana Jones

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                • Amok
                  Senior Member
                  • 12.04.2009
                  • 7316
                  • Thomas
                  • EDKA

                  #38
                  AW: Abmahnwelle: Airwolf

                  Nur dadurch, dass etwas im Luftverkehrsgesetz erwähnt wird, bedeutet dies nicht gleich, dass es sich dabei nicht um ein "Spielzeug" bzw. korrekt (und konkret) um ein "Modell" handeln kann. Bzw. wird unser Modell ja erst durch das Luftverkehrsgesetz zu einem Modell. Und auch nur dann, wenn es unter freiem Himmel fliegt - denn nur da greift das Luftverkehrsgesetz.

                  Ob dann ein 10gr IR-Koax oder ein 25kg Turbinenheli ist erst mal egal. Zwar gelten weitere Vorschriften, aber dennoch definiert man dies ganz klar als Flugmodell. Und unter 5kg braucht man auch keine Kennzeichnung - demzufolge auch keine Zulassung (wobei das auch wieder 2 paar Schuhe sind).

                  Das "Spielzeugauto" im Beispiel kann ja auch auf der Straße gefahren werden, unterliegt
                  dann dem Straßenverkehrsgesetz, ist aber nach wie vor ein Spielzeug (bzw. Modellauto).

                  mfg
                  Amok
                  StabiDB - Projekt: Euro1

                  Kommentar

                  • tasse
                    Senior Member
                    • 12.09.2011
                    • 6061
                    • Tassilo

                    #39
                    AW: Abmahnwelle: Airwolf

                    Zitat von Amok Beitrag anzeigen
                    Nur dadurch, dass etwas im Luftverkehrsgesetz erwähnt wird,
                    Es wird darin nicht "erwähnt", sondern ausdrücklich definiert, was als Luftfahrzeug gilt. Viel Raum für Auslegung bietet §1 Abs. 2 LuftVG da nicht.
                    Code:
                    (2) Luftfahrzeuge sind
                    1. Flugzeuge
                    2. Drehflügler
                    3. Luftschiffe
                    4. Segelflugzeuge
                    5. Motorsegler
                    6. Frei- und Fesselballone
                    7. (weggefallen)
                    8. Rettungsfallschirme
                    9. Flugmodelle
                    10. Luftsportgeräte
                    11. sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig
                    Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.
                    Raumfahrzeuge, Raketen und ähnliche Flugkörper gelten als Luftfahrzeuge, solange sie sich im Luftraum
                    befinden. Ebenfalls als Luftfahrzeuge gelten unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht
                    zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte Luftfahrtsysteme).
                    Zuletzt geändert von tasse; 24.05.2012, 15:02.
                    "Verdammt! Alle auÃ?er mir haben sich verirrt .... " (c) Indiana Jones

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                    • Amok
                      Senior Member
                      • 12.04.2009
                      • 7316
                      • Thomas
                      • EDKA

                      #40
                      AW: Abmahnwelle: Airwolf

                      Sagte ich ja bzw. meinte ich doch

                      Es ist ausdrücklich ein Modell.

                      Und was sagt der BGH (wie auch die Instanzen darunter):
                      Nach den Vorinstanzen wies nun auch der BGH die Klage in oberster Instanz ab. Das am Modellauto angebrachte Markenzeichen werde von den Verbrauchern als Nachbildungsdetail des Modells angesehen, nicht aber als Verweis auf dessen Hersteller.
                      Quelle ist oben

                      mfg
                      Amok
                      StabiDB - Projekt: Euro1

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                      • tasse
                        Senior Member
                        • 12.09.2011
                        • 6061
                        • Tassilo

                        #41
                        AW: Abmahnwelle: Airwolf

                        Ob Steven Spielberg sich "T-Rex" schützen hat lassen?
                        "Verdammt! Alle auÃ?er mir haben sich verirrt .... " (c) Indiana Jones

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                        • Amok
                          Senior Member
                          • 12.04.2009
                          • 7316
                          • Thomas
                          • EDKA

                          #42
                          AW: Abmahnwelle: Airwolf

                          Sicher nicht für "Spielzeug"

                          mfg
                          Amok
                          StabiDB - Projekt: Euro1

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                          • Uija
                            Senior Member
                            • 15.08.2010
                            • 2668
                            • Jens
                            • Hamburg

                            #43
                            AW: Abmahnwelle: Airwolf

                            Ziemlich sicher sogar exakt dafür, da er viel Geld mit Merchandise machen wird.
                            LG, Jens
                            Voodoo 700, Voodoo 600, Goblin 380
                            Heli-Club Hamburg

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                            • PatrickS3
                              Member
                              • 07.05.2012
                              • 568
                              • Patrick
                              • Volkertshausen

                              #44
                              AW: Abmahnwelle: Airwolf

                              Registerauskunft des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA)

                              T-Rex als Suchbegriff bei "Wiedergabe der Marke" eingeben und wundern wofür das alles eingetragen ist.

                              Unter anderem kommt dann auch dieses als Treffer Nummer 19:
                              Registerauskunft des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA)
                              Blade mqx, mCP X2, 130 X mit Spektrum DX6i
                              T-Rex 450 Sport V2 mit Graupner MX-16 Hott

                              Kommentar

                              • tasse
                                Senior Member
                                • 12.09.2011
                                • 6061
                                • Tassilo

                                #45
                                AW: Abmahnwelle: Airwolf

                                Zitat von PatrickS3 Beitrag anzeigen
                                Unter anderem kommt dann auch dieses als Treffer Nummer 19:
                                Registerauskunft des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA)
                                Und er führt in seinem Shop nichtmal Align Helis .....
                                "Verdammt! Alle auÃ?er mir haben sich verirrt .... " (c) Indiana Jones

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