). Aber hier mal der Passus aus den Besonderen Bedingungen zur Privathaftpflichtversicherung (05/09), ..."Versichert ist jedoch die Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von..." Lit. C, 2. : "Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen, deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt;..."Eine Einschränkung wie sonst üblich in den Versicherungsbedingungen (...nur ohne Versicherungspflicht...) gibt es hierbei nicht.
Viele Grüße
Heiko





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