...gibt es Modellflugplätze wo Modelle über 5 Kg oder Verbrenner Modelle fliegen dürfen ohne eine Aufstiegsgenehmigung??
Wir reden von einem Vereinsgelände, - keine Wildflieger.
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ciao, Frank
Nein,
natürlich nicht. Trotzdem ist genehmigungsfrei halt genehmigungsfrei. Du kannst doch nicht einfach Regeln über 5kg, evtl. mit Verbrenner, auf genehmigungsfreien Modellflug übertragen. Die Aufstiegserlaubnis gilt nur für die Modelle , die auch dieser bedürfen. In Deutschland ist nur das verboten, was durch Gestez oder Verordnung auch ausdrücklich verboten ist.
Gruß
neben der Erfüllung bürokratischer Vorschriften - hat der Flugleiter wirklich praktische Vorteile im Modellfliegeralltag?
Eigentlich doch nur einen: Koordinierung des Flugbetriebs, also wenn zu viele Piloten fliegen wollen und/oder sich Piloten in die Quere kommen.
Ansonsten kann ich mir auch keinen praktischen Vorteil vorstellen.
GruÃ? Michael
[FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]
Bedienungsanleitungen werden nicht nur kostenlos, sondern meistens auch völlig umsonst beigelegt!
Danke für den vielen Input!
Bisher kann ich also zusammenfassen:
1) Gewährleistung der Einhaltung der Bestimmungen der Aufstiegserlaubnis
2) Führung eines Flugtagebuches (o.ä.)
3) "Ordnungshüter" für den Flugbetrieb (Kein ßberfliegen des Vorbereitungsraumes etc.)
4) Herstellern von "Gerechtigkeit" bei der "Zuteilung" von Flugzeit
5) Ggf. Kontaktstelle zu Flugplätzen im Einzugsbereich
Im wensentlichen also Dinge, die mit der Aufstiegserlaubnis zusammenhängen zu scheinen.
Das andere fällt für mich in den Bereich "gesundes Miteinander".
Kurt
Bauberichte und viele Fotos auf meiner Homepage - siehe dazu im Profil
Unser Modellbaureferent hat das ganze mal nach unserer Flugleiterschulung (ich war auch dabei) im März 2012 zusammengefasst:
-1-
Aufgaben, Rechte und Pflichten des Flugleiters und der Piloten
Jeder Teilnehmer am Luftverkehr ist nach §1 der Luftverkehrsordnung verantwortlich für Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr!
Der Flugleiter hat auf dem Modellflugplatz, im Auftrag des LSV, das Hausrecht. Der Flugleiter ist weisungsbefugt!
Den Weisungen des Flugleiters ist Folge zu leisten!
Ein Flugleiter kann nicht abgesetzt werden!
Der Flugbetrieb auf den Plätzen des LSV ist nur im Beisein eines Flugleiters erlaubt. Seinen Weisungen ist absolut Folge zu leisten. Der Flugleiter muss dazu seine Aufsichtspflicht jederzeit wahrnehmen.
1. Rechtliche Rahmenbedingungen
Flugmodelle sind nach §1 des Luftverkehrsgesetzes Luftfahrzeuge, daher nimmt man mit seinem Modell am (öffentlichen) Luftverkehr teil, mit allen Rechten und Pflichten und unterliegt damit auch dem Luftverkehrsgesetz.
Zwei Dokumente sind für uns wichtig: Die Aufstiegserlaubnis und die Flugplatzordnung.
Die Aufstiegserlaubnis wurde vom Regierungspräsidium NRW erteilt und gewährt uns auf unserem Flugplatz das Recht zu fliegen und benennt die Auflagen. Die Flugordnung ist ein vereinsinternes Papier, das die Aufstiegserlaubnis umsetzt und weitere Regelungen beinhaltet.
Zu den Pflichten des Vereins gehört laut Aufstiegserlaubnis an unserem Platz die Gewährleistung eines sicheren Flugbetriebes. Laut Platzordnung des LSV ist daher ein Flugleiter einzusetzen (siehe § 6 der Flugordnung). Er soll den sicheren Flugbetrieb gewährleisten und die Flugordnung überwachen. Durch Eintrag in das Flugbuch wird er zum Beauftragten des Vorstandes und ist letztlich der verlängerte Arm des Regierungspräsidium NRW Bei Verstößen gegen die Vorgaben der Aufstiegserlaubnis drohen der Verlust der Aufstiegserlaubnis und damit
auch die Schließung des Flugplatzes.
Bei einem Schaden haftet zunächst der Führer des Luftfahrzeuges. Als Flugleiter ist man zwar verantwortlich für die Sicherheit, kann aber nur bei grob pflichtwidrigem Verhalten oder bei Fahrlässigkeit zur Verantwortung herangezogen werden. In der Praxis ist selbst bei schweren Unfällen mit Todesfolge noch kein Flugleiter bestraft worden. Die zivilrechtliche Haftung des Flugleiters ist über den DAEC versichert. Gegen strafrechtliche Vorwürfe gewährt der DAEC Rechtsschutz.
2. Grundsätzliche Aufgaben des Flugleiters
Die Aufgaben des Flugleiters sind insbesondere: � *ßberwachung *der *Einhaltung *des *Flugsektors, sowie der Sicherheitsabstände zu Personen,
Tieren, Straße, landwirtschaftlichem Gerät und Gebäuden. � *ßberwachung *der *Einhaltung *der *Betriebszeiten
� *ßberwachung der Einhaltung von Regeln zum Umweltschutz
â?¢ *Koordination des Flugbetriebes wie z.B. Starts, Landungen, Anzahl fliegender Modelle,
Hubschrauber, Flächenflieger, Speedmodellen, Hoch-, Windenstarts, Schleppflügen, Anfängern.
Einrichten von Zeitfenstern für verschiedene Modellgruppen,
� *Führen *des *Flugleiterbuches und Eintragung von Gastfliegern bzw besonderen Vorkommnissen
wie Verstöße gegen die Platzordnung.
â?¢ *Beobachtung des Luftraumes und der Umgebung im Sicherheitsbereich und Warnen der
Piloten, ggf. einstellen des Flugbetriebes z.B. vor manntragenden Flugzeugen, Personen, Wild,
landwirtschaftliche Fahrzeugen, Wetter, Modellpiloten mit Flugproblemen, usw. � *ßberprüfung *der *Einhaltung *von *Schallpegelgrenzen bei Modellen mit Verbrennungsmotor
durch Kontrolle
des Lärmpasses. Sofern nicht vorhanden, kann ein Flugverbot ausgesprochen werden.
??
� *ßberwachung *der *Flugtauglichkeit von Piloten z.B wegen Alkohol, ßberforderung einzelner Piloten, durch zu anspruchsvolle Modellflugzeuge (siehe auch §7 der Flugordnung) ßberwachung der Flugtauglichkeit von Modellflugzeugen offensichtliche Baufehler, unzuverlässige Antriebe, unzuverlässige Fernsteuerungen
� *Bei *Gastfliegern: ßberprüfen des Versicherungsnachweises und Einweisung in die Platzordnung, Einschätzung des Gefährdungspotentials bei allen Flugaktivitäten
3. Was der Flugleiter vor Dienstantritt tun muss:
� *Er *muss *sich *über *die *Einträge *im *Flugbuch *informieren � *Er *muss *sich *über *die *aktuellen *Platzverhältnisse *informieren. *Sind *alle *Sicherheitseinrichtungen
in Ordnung. Gibt es Beschwerden oder Beschränkungen, z.B.durch landwirtschaftliche
Tätigkeiten, Bodenbeschaffenheit oder manntragenden Flugverkehr. � *Er *muss *wissen, *wo *der *Erste-Hilfe-Kasten ist und ob dieser im ordnungsgemäßen Zustand ist
4. Dienstende:
Bei Dienstende hat der Flugleiter den Flugbetrieb einzustellen oder die Aufgabe an einen anderen Flugleiter zu übergeben. Es ist nicht zulässig, sich im Flugbuch auszutragen, wenn kein anderer mehr als Flugleiter eingetragen ist (bei Fortführung des Flugbetriebes
Als Flugleiter darf man nicht selbst fliegen. Bei uns am Platz ist die Regelung möglich, dass sich mehrere Flugleiter nacheinander eintragen. Es muss dann aber immer einer aktiv die Flugleiterfunktion übernehmen. Als sichtbares Zeichen, und um sich auch selbst seiner Rolle bewusst zu sein, muss er die Flugleiterplakette tragen.
5. Wann muss das Fliegen untersagt werden?
� *Wenn *ein *sicherer *Flugbetrieb *nicht *mehr *gewährleistet *werden *kann, *ist *der *Flugbetrieb einzustellen! z.B.
� *wegen *landwirtschaftliche *Arbeiten *innerhalb *der *Sicherheitszone � *wenn *sich *Menschen *durch *die *Flugmodelle *bedroht *fühlen � *wenn *Personen *oder *Tiere *angeflogen *werden * � *bei *schlechte *Witterungsverhältnisse *(Wind, *Nebel, *Dunkelheit, *Gewitter) � *wenn den Weisungen des Flugleiters nicht Folge geleistet wird
6. Alkohol und Modellfliegen §1, Abs. 3 LuftVO:
Wer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
infolge geistiger oder körperlicher Mängel in der Wahrnehmung der Aufgaben als Führer eines Luftfahrzeuges beeinflusst ist, darf kein Luftfahrzeug führen
Für den Flugleiter heißt das: Wenn der Flugleiter mitbekommt, dass ein Pilot Alkohol getrunken hat (z.B. auf einem Flugtag) und dann fliegen will, muss er ihm Startverbot erteilen. Das gleiche gilt, wenn ein Pilot für den Flugleiter erkennbar nicht in der Lage ist, ein Modell sicher zu steuern (z.B. *durch *Medikamente, *Krankheit...).
7. Rechte und Pflichten beim Fliegen
�Grundsätzlich *ist *die *Nutzung *des *Luftraumes frei, soweit sie nicht durch Gesetze oder Vor- schriften eingeschränkt ist.
�In *unserem *Verein *gibt *es *keine *besonderen *Vorrechte *(auch *nicht *für *Vorstände). *Der *Flugleiter gibt die Flugerlaubnis oder erteilt Flugverbot. Danach haben sich alle zu richten. Gästen kann die Teilnahme am Flugbetrieb vom Flugleiter erteilt werden. Durch Eintrag ins Flugbuch dürfen diese als Gäste unseren Platz nutzen. Unabhängig davon benötigen sie eine eigene, gültige Versicherung.
â?¢Vorrang haben landende Segel- vor Motormodellen.
Modelle mit technischen Problemen haben Vorrang vor allen anderen Modellen. Verlorengegangene Teile oder Teile abgestürzter Modelle sind vom Modellflugplatz und den umliegenden landwirtschaftlichen Flächen zu entfernen.
â?¢Beim *Betanken ist sorgsam darauf zu achten, dass keine Kraftstoff in Erdreich gelangt
Bei allen Flugaktivitäten ist der Sicherheitsabstand von 50 Metern zwischen Abfertigungsraum und Flugfläche zu gewährleisten.
�Ein *Windsack *ist *bei *jedem *Flugbetrieb *aufzuhängen.
�Vor in Betriebnahme der Fernsteuerungen ist an Hand des Flugleiterberichtes zu klären, ob nicht gleiche Frequenzen (bei 35 MHz) in Betrieb genommen werden. Im Fall gleicher Frequenzen, muss die Kanal Nr. aus dem Flugleiterkoffer genommen werden und unter den Fliegern nach Bedarf getauscht werden.
� der Flugbetrieb kann eingeschränkt werden, um anspruchsvollen Modellflugzeugen ein Zeitfenster zu gewähren, damit das Gefährdungspotential reduziert wird
8. Gäste
Bei Gästen sind verschiedene Faktoren zu überprüfen:
a) Gäste mit ferngesteuerten Flugmodellen: � * *Name *und *Anschrift *im *Flugleiterbericht *aufschreiben � * * *Versicherungsnachweis *überprüfen! � * * *Modell *überprüfen, *(Gewicht, *Lärmpass, *Funktionssicherheit) � * * *Einweisung *in *die *Platzverhältnisse *(Flugsektor...)! � * * *Flugfähigkeiten *beobachten *und *ggf. *einschreiten
b) Gäste mit Freiflugmodellen: � * * *Auch *Freiflugmodelle *(auch *sog. *Spielzeugflugzeuge) *sind *Luftfahrzeuge *nach *LuftVG *und
unterliegen der Versicherungspflicht. ßber die Privathaftpflichtversicherung sind diese neuerdings nicht mehr abgedeckt, sondern nur, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vermerkt ist. Daher können wir diese nicht ohne Modellhaftpflichtversicherung auf unserem Platz fliegen lassen!
� * * *Wir *können *diesen *Kollegen jedoch nicht verbieten, auf der Wiese nebenan zu fliegen, sofern unser Flugbetrieb dadurch nicht gefährdet wird
c) Anfänger mit ferngesteuertem Modell: � * * *Anfänger *mit *Modell, *aber *ohne *Haftpflichtversicherung, *kann *man *im *Lehrer-Schüler-Betrieb
fliegen *lassen. *Verantwortlicher *Flugzeugführer *ist *dann *der *-Lehrer-. � * *Der *Lehrer-Schüler-Betrieb ist nicht an entsprechende Sender gebunden. Der Lehrer muss
lediglich in der Lage sein, jederzeit einzugreifen und die Kontrolle über das Modell zu
übernehmen.
� * *Der *Lehrer-Schüler-Betrieb ist im Flugleiterbuch zu dokumentieren! � * *Der *Lehrer *muss *als *Vereinsmitglied *über *den *DAEC *versichert *sein.
9. Unfall
Was ist nach einem Unfall zu tun?
â?¢ *Als *Erstes *ist *der *Flugbetrieb *einzustellen!
� *falls nötig, Erste Hilfe leisten oder zu veranlassen � *falls *notwendig, *ist *Hilfe *von *außen *zu *organisieren *(Krankenwagen) � *Benachrichtigung *des *Vorstands *bei *Gesundheitsschäden *oder *Sachschäden, *die *schwerer
wiegen als bloße Bagatellschäden
� *Bei *Fremdschäden ist Kontakt zu den Geschädigten aufzunehmen (z.B. dem Landwirt) � *Fremdschäden *der *Versicherung *melden *(DAEC) � *Schäden *sind *genau *zu *dokumentieren *(z.B. *Fotos) � *Unfall *ist *ins *Flugbuch *einzutragen *(Rückseite)
10. Ein Flugleiter steht in der Verantwortung,
gleichzeitig sollte er den Teilnehmern den Spaß nur dann nehmen, wenn es nicht anders geht. Bitte niemals vergessen: Wir gehen gemeinsam einem Hobby nach. Daran sollte sich auch die Art und Weise der Kommunikation richten. So, wie es in den Wald hinein schallt, so schallt es heraus. Ein respektvolles Verhalten des Flugleiters führt zu natürlicher Autorität und ist im Vergleich zu herrischem Auftreten und Ansagen im Befehlston immer vorzuziehen.
Das Betreten und die Nutzung des Modellflugplatzes verflogt auf eigene Gefahr, Eltern haften für Ihre Kinder.
Die Modellfluggruppe und der LSV Wipperfürth übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung des Platzes entstehen.
Holm- und Rippenbruch und allen viel Spaß mit unserem schönen Hobby!
Das ist, wie ich finde, ein wichtiger Punkt über den ich gerne näheres erfahren würde und weswegen ich die Rolle des Flugleiters nicht auf die leichte Schulter nehmen würde.
Inwiefern kann denn eigentlich der Flugleiter zur Verantwortung gezogen werden wenn z.B. der schlimmste Fall eintritt und der Heli eines Kollegen einen Passanten trifft vor dem der Flugleiter nicht gewarnt hat?
Das ist, wie ich finde, ein wichtiger Punkt über den ich gerne näheres erfahren würde und weswegen ich die Rolle des Flugleiters nicht auf die leichte Schulter nehmen würde.
Inwiefern kann denn eigentlich der Flugleiter zur Verantwortung gezogen werden wenn z.B. der schlimmste Fall eintritt und der Heli eines Kollegen einen Passanten trifft vor dem der Flugleiter nicht gewarnt hat?
In Deutschland ist es üblich im Falle eines Unfalles einen Verantwortlichen greifbar zu haben. Meiner Meinung nach ist das die einzigste Aufgabe eines Flugleiters nach dem Gesetz.
Zu den Aufgaben des Flugleiters wie von @Pille oben geschrieben:
Die sind doch, nagelt mich nicht fest, aber zu 95% hausgemacht bzw. durch Vereinsbeschluss in die Satzung aufgenommen. Genauso gut könnt man den Flugleiter noch mit dem garen des Grillgutes beauftragen.
Was ich damit sagen will ist das die Aufgaben eines Flugleiters willkürlich von Verein zu Verein variieren.
Danke für den vielen Input!
Bisher kann ich also zusammenfassen:
1) Gewährleistung der Einhaltung der Bestimmungen der Aufstiegserlaubnis
2) Führung eines Flugtagebuches (o.ä.)
3) "Ordnungshüter" für den Flugbetrieb (Kein ßberfliegen des Vorbereitungsraumes etc.)
4) Herstellern von "Gerechtigkeit" bei der "Zuteilung" von Flugzeit
5) Ggf. Kontaktstelle zu Flugplätzen im Einzugsbereich
Im wensentlichen also Dinge, die mit der Aufstiegserlaubnis zusammenhängen zu scheinen.
Das andere fällt für mich in den Bereich "gesundes Miteinander".
Kurt
Das kann man durchaus so sehen.
Eines ist hier aber noch nicht erwähnt worden. Bisher ging es in diesem Thread um den normalen Flugbetrieb mit den Vereinskollgen und Gastflieger.
Einige Vereine richten auch Flugtage oder sogar Wettbewerbe aus. Dann kann es schon mal drunter und drüber gehen.
Unser Verein richtet z.B einmal im Jahr über mehrere Tage ein Gross Segler Treffen aus. Da bedarf es hin und wieder einer führenden Hand. Gerade bei diesem Event wird der Fluglieter auf mehrere Personen verteilt, die sich alle paar Stunden abwechseln. Das kann recht anstrengend sein.
Ich vermute mal in diesem Punkt dürfte das deine eingangs gestellte Frage am ehesten treffen.
ist nicht ganz richtig. Genehmigungsfreier Modellflug benötigt keinen Flugleiter, weil er sinnigerweise genehmigungsfrei ist. Geregelt ist dies in einem in Bundesgesetz, kann sich auch kein Vorstand darüber hinwegsetzen. Schließlich kann man auch die Mehrwehrtsteuer auf dem Gelände nicht abschaffen. Die Aufstiegserlaubnis gilt natürlich nur für Modelle, die auch eine solche benötigen. Walter Felling hat hierzu mal ein interessantes Buch geschrieben( Gutachter DAeC).
Gruß
Hallo,
leider nicht ganz korrekt. Kommt auf die Aufstiegsgenehmigung an. Bei uns steht zum Beispiel drinnen, Modelle ab 1 Kg dürfen nur mit Flugleiter geflogen werden (stark verkürzt,nicht der originale Text) somit ist der genehmigungsfreie Flug bis 5 Kg rein elektrisch plötzlich auf dem Platz nicht mehr erlaubt. Und wir haben das mit dem Anwalt abgeklärt.
Somit hat man sich seinerzeit selbst ins Bein geschossen, weil man unter 1 Kg ohne Flugleiter fliegen wollte....
Gruss
Logo600SE mit Pyro, Warp360, Goblin700 mit Pyro - alles mit VBar
Unseren Verein beschäftigt derzeit das Thema "Flugleiter und Alkoholkonsum".
Klar ist, das der Flugleiter einen Piloten, welcher unter Alkoholeinfluss steht, nicht fliegen lassen darf.
Doch wie ist es mit dem Restalkohol?
Beispiel: Die Teilnehmer eines Flugtages, einschließlich der Flugleiter, sitzen Abends gemütlich zusammen und nehmen reichlich Alkohol zu sich.
Am kommenden Morgen machen sich die Piloten startklar und wollen ihre Modell in die Luft bringen.
Wie hat sich der Flugleiter zu verhalten? Ihm muss ja klar sein, das zumindest ein Restalkoholgehalt im Blut einiger Piloten sein muss. Muss er den bekannten "Saufkumpanen" ein Startverbot erteilen ? oder erst, wenn diese wirklich erkennbare "Ausfallserscheinungen" haben?
Wie geht ihr mit dieser Sache um?
oder erst, wenn diese wirklich erkennbare "Ausfallserscheinungen" haben?
Das würde ich als schwierig empfinden, denn grad die größten Säufer sind oft am beliebtesten, sodass sich keiner was sagen traut bzw. der Flugleiter fürchtet, sich unbeliebt zu machen, wenn er sagt, dass sie im Restdampf mehr aufpassen sollen oder gar nicht fliegen dürfen. Deshalb sind vielleicht klare Regeln sogar besser als menschlich der Situation angepasste.
Beispiel: Die Teilnehmer eines Flugtages, einschließlich der Flugleiter, sitzen Abends gemütlich zusammen und nehmen reichlich Alkohol zu sich.
Am kommenden Morgen machen sich die Piloten startklar und wollen ihre Modell in die Luft bringen.
Wie hat sich der Flugleiter zu verhalten? Ihm muss ja klar sein, das zumindest ein Restalkoholgehalt im Blut einiger Piloten sein muss. Muss er den bekannten "Saufkumpanen" ein Startverbot erteilen ? oder erst, wenn diese wirklich erkennbare "Ausfallserscheinungen" haben?
Wie geht ihr mit dieser Sache um?
In einem solchen Fall hätte sogar der Flugleiter seine Funktion unmittel an einen anderen zu übertragen oder seine Funktion erst gar nicht auszuüben. Aber das liesse sich ja alles noch weiter auf die Spitze treiben. Beispiel wäre z.B. eine starke Erkältung, oder Medikamenteneinfluss, oder, oder, oder...
Woran will man das bitte festmachen oder gar kontrollieren?
Woran will man das bitte festmachen oder gar kontrollieren?
genau diese Frage beschäftigt uns...
Des Weiteren: Was passiert wenn der Flugleiter ein Auge zudrückt und es kommt zu einem Unfall, im schlimmsten Fall mit Personenschaden?
Das Amt des Flugleiters, wenn er denn dieses Amt gewissenhaft ausüben möchte, ist wirklich nicht zu beneiden.
der Flugleiter darf und muss den Flugbetrieb leiten.
D.h. ist man Flugleiter und bemerkt, dass ein Flieger nicht fit ist und daher unsicher fliegt, darf/muss der Flugleiter demjenigen ein Flugverbot aussprechen. Tut er es nicht, kannn er später haftbar gemacht werden.
Genauso, wenn dem Flugleiter ein Modell nicht "sicher" vorkommt -> Flugverbot
Es gibt da schöne Flugleiter-Seminare, ich glaube die werden vom DMFV veranstaltet.
Gruß Timo
Aha... also dürfen alle Anfänger nicht fliegen...
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