Versicherung Wildflieger

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Take5
    Senior Member
    • 23.09.2010
    • 4321
    • Christian
    • Wildflieger Mannheim, O-Town

    #16
    AW: Versicherung Wildflieger

    Zitat von SoloPro Beitrag anzeigen
    Ich fliege aber nur in meinem Garten oder an Plätzen wo weit und breit keine Person ist.
    Gruß Norbert
    Es gibt da eigentlich nichts zu diskutieren, sobald du mit dem Heli dein Haus verlässt und fliegst ist das Teil zu versichern, alles andere ist grob fahrlässig! Der Heli kann überall hinfliegen wenn die Funke ausfällt und ruck zuck ist er nicht mehr bei dir im Garten.


    Wer bei diesem Hobby keine 60 Euro im Jahr für eine Versicherung ausgeben möchte sollte es lassen, ich habe dafür überhaupt kein Verständnis, dafür bekomme ich gerade mal einen Satz Rotorblätter für meinen 550er.

    Grüße Chris
    Zuletzt geändert von Take5; 23.10.2011, 17:13.

    Kommentar

    • Farkas
      Member
      • 08.01.2006
      • 812
      • Arndt

      #17
      AW: Versicherung Wildflieger

      Dir ist aber schon bekannt das eine Versicherungspflicht besteht?

      Es wird nämlich kein Unterschied zwischen bemannten und unbemanntem
      Flugobjekt gemacht.
      Von den Luftfahrtgesetzen her werden diese gleichgesetzt.

      Ergo begehst du,ohne gültige Versicherung,eine Straftat.......





      Jeder wira wui




      gruss,Andi.

      Kommentar

      • JMalberg
        RC-Heli TEAM
        • 05.06.2002
        • 22636
        • J
        • D: um Saarbrücken drum rum

        #18
        AW: Versicherung Wildflieger

        Zitat von SoloPro Beitrag anzeigen
        Ich fliege aber nur in meinem Garten oder an Plätzen wo weit und breit keine Person ist. Einmal, weil ich mir bewust bin das ich keine Versicherung habe
        Nix da! Dadurch kannst du schon ein Bußgeld kassieren, da du ein fengesteuertes Modellflugzeug im öffentlichen Luftraum bewegst. Es besteht eine gesetzliche Pflicht deine Modellflughaftpflicht zu versichern.
        Das ist wie mit dem Auto, dass darfst du ohne Versicherungsnachweis auch nicht auf öffentlichem Grund bewegen.

        Zitat von Thallius Beitrag anzeigen
        Nein, total falsch. Ein fremdes Grundstück darf ich erstmal NICHT betreten egal ob es eingezäunt ist oder nicht.
        Nö, ist so auch falsch, den Wälder und Wiesen darfst du schon betreten, wenn es nicht ausdrücklich verboten wird.
        Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
        Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

        Kommentar

        • Michisw
          Michisw

          #19
          AW: Versicherung Wildflieger

          Das Betreten der Wälder ist erlaubt, § 14 BWaldG (in Bayern steht dies sogar in der Verfassung: Art. 141 Abs. 3 BV)

          Das Betreten landwirtschaftlicher Flächen wie Wiesen ist - abseits von Wegen - ohne das Einverständnis des Eigentümers nicht erlaubt. Es wird jedoch allgemein (fälschlicherweise) als erlaubt angesehen und meist auch vom Eigentümer geduldet. Das ßberfliegen ist grundsätzlich zulässig.

          Kommentar

          • JMalberg
            RC-Heli TEAM
            • 05.06.2002
            • 22636
            • J
            • D: um Saarbrücken drum rum

            #20
            AW: Versicherung Wildflieger

            Zitat von Michisw Beitrag anzeigen
            Das Betreten landwirtschaftlicher Flächen wie Wiesen ist - abseits von Wegen - ohne das Einverständnis des Eigentümers nicht erlaubt.
            Doch, wenn sie nicht genutzt wird. Betreten von landwirtschaftlich genutzten Fl?chen
            Betreten landwirtschaftlicher Flächen
            Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
            Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

            Kommentar

            • SoloPro
              Senior Member
              • 09.01.2011
              • 2209
              • Norbert

              #21
              AW: Versicherung Wildflieger

              von JMalberg. Das ist wie mit dem Auto, dass darfst du ohne Versicherungsnachweis auch nicht auf öffentlichem Grund bewegen.
              Mein Grundstück ist kein öffentlicher Grund. Ich darf da auch Autos ohne Anmeldung bewegen.
              von Take5. Der Heli kann überall hinfliegen wenn die Funke ausfällt
              Fail safe. Er sollte eigentlich dann nicht mehr überall hinfliegen.

              Aber trotzdem ist mir jetzt klar, dass es ohne Versicherung nicht geht, weil es immer ein Restrisiko gibt und die gesetzlichen Vorgaben eindeutig sind. Siehe Fukushima.

              Gruß Norbert

              PS: Irgendwie hab ich ein Problem mit den Zitaten. Es wird der Username des Zitierenden nicht angezeigt.
              Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren. (Berthold Brecht)

              Kommentar

              • hangeln1963
                Member
                • 29.03.2009
                • 68
                • Thomas
                • auf der Wiese

                #22
                AW: Versicherung Wildflieger

                Zitat von SoloPro Beitrag anzeigen
                Mein Grundstück ist kein öffentlicher Grund. Ich darf da auch Autos ohne Anmeldung bewegen.
                Hallo,

                der Luftraum über deinem Grundstück ist aber öffentlicher Luftraum, daher besteht auch dort die Versicherungspflicht.

                Grüße
                Thomas
                Blade mSR, mCP X, HK 250GT, T-Rex 450 S, T-Rex 500 CF mit Starrantrieb

                Spektrum DX7

                Kommentar

                • stefan.S
                  Member
                  • 18.09.2011
                  • 687
                  • Stefan
                  • Goldboden

                  #23
                  Zitat von SoloPro Beitrag anzeigen
                  Das ist allerdings ein triftiger Grund für eine Versicherung. Ich fliege aber nur in meinem Garten oder an Plätzen wo weit und breit keine Person ist. Einmal, weil ich mir bewust bin das ich keine Versicherung habe und weil mich Personen beim Fliegen ablenken. Anfänger halt. Ich habe bis jetzt bei meinen Flügen ausserhalb meines Gartens noch nie eine Person im Blickfeld gehabt. Sollte jemand in meine Nähe kommen würde ich sofort landen.

                  Gruß Norbert
                  Du hast was falsch verstanden. Die Versicherung ist Pflicht, es interessiert nicht, ob du einen Grund siehst.

                  Sent from my HTC Sensation Z710e using Tapatalk

                  Kommentar

                  • SoloPro
                    Senior Member
                    • 09.01.2011
                    • 2209
                    • Norbert

                    #24
                    AW: Versicherung Wildflieger

                    @stefan.S
                    Zitat von SoloPro Beitrag anzeigen
                    Aber trotzdem ist mir jetzt klar, dass es ohne Versicherung nicht geht, weil es immer ein Restrisiko gibt und die gesetzlichen Vorgaben eindeutig sind.
                    Ist doch schon gebongt.

                    der Luftraum über deinem Grundstück ist aber öffentlicher Luftraum
                    Siehe hier unter Privater Luftraum: Luftraum - Wikipedia
                    Allerdings ist die Frage, bis auf welche Höhe das Luftverkehrsgesetz meine Herrschaft einschränkt.

                    Gruß Norbert
                    Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren. (Berthold Brecht)

                    Kommentar

                    • SoloPro
                      Senior Member
                      • 09.01.2011
                      • 2209
                      • Norbert

                      #25
                      AW: Versicherung Wildflieger

                      Habe noch was interessantes zum Thema gefunden:
                      Rechte und Pflichten - RC-Heli-Wiki
                      Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren. (Berthold Brecht)

                      Kommentar

                      • Hexahydrat
                        Senior Member
                        • 17.02.2011
                        • 1008
                        • Fritz
                        • Lanzendorf bei Wien

                        #26
                        AW: Versicherung Wildflieger

                        Bei uns in ßSTERREICH kann ich nirgends etwas finden das mich verpflichtet eine Versicherung zu haben.

                        Das man, wenn man einen Schaden verursacht, den begleichen muss , ist natürlich klar.

                        Wenn ich eine Zigarette in den Graben werfe und ich damit einen Brand aus löse und es wird mir nachgewiesen, das es meine Schuld ist , bin ich nämlich genau so wenig versichert.

                        mfg Fritz
                        Zuletzt geändert von Hexahydrat; 25.10.2011, 18:20.
                        Goblin700,650,630,500,380,https://www.facebook.com/fritz.schuller

                        Kommentar

                        • stefan.S
                          Member
                          • 18.09.2011
                          • 687
                          • Stefan
                          • Goldboden

                          #27
                          AW: Versicherung Wildflieger

                          Zitat von SoloPro Beitrag anzeigen
                          @stefan.S


                          Ist doch schon gebongt.


                          ....

                          Roger that

                          Kommentar

                          • JMalberg
                            RC-Heli TEAM
                            • 05.06.2002
                            • 22636
                            • J
                            • D: um Saarbrücken drum rum

                            #28
                            AW: Versicherung Wildflieger

                            Ich glaube dass "Haftpflicht" vielen nicht klar ist was es bedeutet.

                            Jeder Mensch (ab 7 Jahren) ist verpflichtet für das zu haften, was er tut: die Haftpflicht.
                            Ob er diese Haftpflicht versichert ist jedem selbst überlassen.

                            Nur bei bestimmten Tätigkeiten gibt es eine gesetzliche Pflicht die Haftpflicht zu versichern: Autofahren und Fliegen. Bei beiden ist es also eine Pflichtversicherung der Haftpflicht.

                            So ist es für Deutschland (und mWn auch in Frankreich). Wie ist es in ßsterreich und der Schweiz?
                            Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                            Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

                            Kommentar

                            • BunGeee
                              Member
                              • 19.09.2009
                              • 935
                              • Manuel
                              • 86663 Asbach-Bäumenheim / FP: Rain am Lech / MFC Donauwörth

                              #29
                              AW: Versicherung Wildflieger

                              wie is das jetzt eigentlich mit den 5 Kg. Ich bin beim DMO versichert habe einen Heli mit 5,6 KG den ich bis jetzt nur am Flugplatz fliege. Wenn ich das jetzt richtig gelesen habe bräuchte ich eigentlich nur eine Aufstiegserlaubnis dann könnte ich mit dem Wildfliegen? Die Aufstiegserlaubnis wird bei mir vom Verrein für alle Mitglieder gemacht! also hätte ich die ja eh schon.

                              Gruß Manuel
                              GruÃ? Manuel

                              Kommentar

                              • Jens50
                                Jens50

                                #30
                                AW: Versicherung Wildflieger

                                Die Aufstiegserlaubnis (ab 5kg) ist an den Platz gebunden. Bei Modellen ab 25kg braucht man neben dem zugelassenen Platz auch eine an das Modell gebundene Abnahme und Aufstiegserlaubnis.

                                Auf Deutsch: Wildfliegen mit Modellen über 5kg ist in Deutschland verboten.

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X