ich habe ein Frage zu den Versicherungsbedingungen von Wildfliegern. Irgendwo habe ich gelesen, dass die Versicherung nur greift, wenn vom Grundstückeigentümer ein Einverständnis vorliegt. Ist das richtig? Wenn ja, machen das alle Versicherungen so?
Ich fliege auf wechselnden Plätzen - Wiesen und Feldern in meiner Umgebung. Gerade immer dort, wo die Bedingungen günstig sind. Da ist es schwierig den Eigentümer zu fragen.
Gruß Norbert

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