Versicherung Wildflieger

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  • SoloPro
    Senior Member
    • 09.01.2011
    • 2209
    • Norbert

    #1

    Versicherung Wildflieger

    Hallo,
    ich habe ein Frage zu den Versicherungsbedingungen von Wildfliegern. Irgendwo habe ich gelesen, dass die Versicherung nur greift, wenn vom Grundstückeigentümer ein Einverständnis vorliegt. Ist das richtig? Wenn ja, machen das alle Versicherungen so?
    Ich fliege auf wechselnden Plätzen - Wiesen und Feldern in meiner Umgebung. Gerade immer dort, wo die Bedingungen günstig sind. Da ist es schwierig den Eigentümer zu fragen.

    Gruß Norbert
    Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren. (Berthold Brecht)
  • Klaus O.
    Senior Member
    • 03.12.2007
    • 22475
    • Klaus

    #2
    AW: Versicherung Wildflieger

    Hallo Norbert,

    hier steht alles was es übers versichern wichtig ist.
    Ist aber etwas umfangreich.
    Gruß Klaus

    Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

    Kommentar

    • heli-commander
      Senior Member
      • 11.08.2011
      • 1202
      • Werner
      • MFV Rossert & Cape Coral R/Sea Hawks & Charlotte Radio Control Society

      #3
      AW: Versicherung Wildflieger

      Hallo Norbert,

      hier was über Wildflieger Versicherung innerhalb des DMFV.
      2.2. Erweiterter Haftpfichtschutz für den Betrieb von Flugmodellen bis zu 25 Kilogramm
      Gesamt-Abfuggewicht
      Es gibt viele Mitglieder im DMFV, die ihre Flugmodelle auch außerhalb eines Vereinsgeländes zum
      Einsatz bringen wollen.
      Vereinsmitglieder, die Flugmodelle mit einem Abfuggewicht von mehr als 1.000 Gramm auch
      außerhalb von Modellfuggeländen (auf der -grünen Wiese-) und innerhalb geschlossener Räume
      (indoor) bis 5 Kilogramm betreiben möchten, müssen für diesen privaten Einsatz eine Zusatz-
      versicherung abschließen.
      Vereinsmitglieder haben auch die Möglichkeit, durch den Abschluss dieser Zusatzversicherung ihre 10
      Versicherungsschutz
      Deckungssummen für den Betrieb von Flugmodellen zu erhöhen und mit der Zusatzversicherung auch
      den privaten Einsatz von Flugmodellen (außerhalb des Vereinsrahmens) haftpfichtmäßig abzusichern.
      Es gibt drei frei wählbare Formen einer Zusatzversicherung, die sich in der Höhe der Deckungs-
      summe bei Haftpfichtschäden und der dafür zu entrichtenden Versicherungsprämie unterscheiden:
      1.500.000 Euro pauschal bei der Zusatzversicherung Form II,
      3.000.000 Euro pauschal bei der Zusatzversicherung Form III,
      4.000.000 Euro pauschal bei der Zusatzversicherung Form IV.
      Die Prämien für den erweiterten Versicherungsschutz werden zusätzlich zum DMFV-Mitgliedsbei-
      trag erhoben. Aktuell betragen diese (ßnderungen vorbehalten):
      Für die Zusatzversicherung Form II 14,36 Euro jährlich,
      für die Zusatzversicherung Form III 17,44 Euro jährlich,
      für die Zusatzversicherung Form IV 24,62 Euro jährlich.
      Die Deckungssummen gelten pauschal für Personen- und / oder Sachschäden.
      Die Zusatzversicherung der jeweiligen Form II, III oder IV muss vor Inbetriebnahme des Flug-
      modells bestehen. Sie kann in der DMFV-Geschäftsstelle beantragt werden. Der bestehende Ver-
      sicherungsschutz über die Form II, III oder IV wird auf dem DMFV-Mitgliedsausweis separat aus-
      gewiesen. Der DMFV-Mitgliedsausweis gilt als Nachweis des individuellen Versicherungsschutzes.
      Die Prämien für die Zusatzversicherung - gleich welcher Form - werden immer voll für das laufende
      Geschäftsjahr erhoben (1. Januar bis 31. Dezember) unabhängig davon, wann sich das Mitglied
      im Jahresverlauf für einen Eintritt in den DMFV oder den Abschluss einer Zusatzversicherung ent-
      scheidet. Die Kündigung einer Zusatzversicherung muss schriftlich in der DMFV-Geschäftsstelle
      erfolgen. Die Kündigung ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündi-
      gungsfrist von drei Monaten möglich. Maßgebend ist hier das Datum des Poststempels.
      Für die Zusatzversicherungen gelten alle Erweiterungen und / oder Einschränkungen, die auch
      auf die Halterhaftpficht-Versicherung der DMFV-Vereinsmitglieder zutreffen. Die bestehende Haft-
      pfichtversicherung über die DMFV-Mitgliedschaft für den Betrieb von Flugmodellen, schließt Mo-
      delle bis zu einem Gesamt-Abfuggewicht von 25 Kilogramm ein
      VG,
      Werner
      GruÃ?,
      Werner
      2x TDFun, TDSF, Logo 400SE und 500(SE)

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      • SoloPro
        Senior Member
        • 09.01.2011
        • 2209
        • Norbert

        #4
        AW: Versicherung Wildflieger

        Hallo Klaus,
        danke, auf Seite 66, 67 des Themas hab ich zwar was dazu gefunden, aber die Problematik scheint nicht geklärt zu sein. So wie es aus sieht, lohnt sich für mich eine Versicherung gar nicht, da sie mich im Schadensfall u.U. in Regress nehmen wird.

        Hallo Werner,
        mein CopterX hat genau 970g. Fällt also nicht unter diese Klauseln. Und es scheint, als ob man doch das Einverständnis des Grundstückeigentümers benötigt, da es eine gesetzliche Vorschrift ist.

        Gruß Norbert
        Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren. (Berthold Brecht)

        Kommentar

        • Darkboa
          Darkboa

          #5
          AW: Versicherung Wildflieger

          Bei meiner Erweiterte Hausratversicherung ist das schon mit dabei, dies wurde mir von meiner Versicherung mitgeteilt. Das ist wirklich super da ich nicht noch extra eine Versicherung für Helis abschließen muss.

          Kommentar

          • Jens50
            Jens50

            #6
            AW: Versicherung Wildflieger

            Zitat von Darkboa Beitrag anzeigen
            Bei meiner Erweiterte Hausratversicherung ist das schon mit dabei, dies wurde mir von meiner Versicherung mitgeteilt. Das ist wirklich super da ich nicht noch extra eine Versicherung für Helis abschließen muss.
            Ohne zu überkritisch zu wirken, Du solltest nochmal checken ob die Leistungen dieser Versicherung auch dem entsprechen was man als "Wildfliegerversicherung" bei DMFV, DAeC oder DMO bekommt. Nicht das Du im "Ernstfall" eine (böse) ßberraschung erlebst.

            Kommentar

            • Farkas
              Member
              • 08.01.2006
              • 812
              • Arndt

              #7
              AW: Versicherung Wildflieger

              Vorallem da die oft die Klausel enthalten-Modelle"ohne"Antrieb......

              Umbedingt schriftlich den Versicherungsumfang/Bedingungen/Leistungen
              bestätigen lassen!





              Gruss,Andi.

              Kommentar

              • SoloPro
                Senior Member
                • 09.01.2011
                • 2209
                • Norbert

                #8
                AW: Versicherung Wildflieger

                Hallo, auch wenn Ihr eine Versicherung habt die Wildflieger versichert, fragt Ihr denn auch immer den Grundstückseigentümer um Erlaubnis? Da liegt ja gerade das Problem. Ohne Erlaubnis des Grundstückseigentümers, dürft Ihr da nicht fliegen. Und wenn Ihr da nicht fliegen dürft, darf da auch kein Unfall pazieren. Also wird die Versicherung den Schaden zwar regeln, aber holt es sich von euch wieder!

                Gruß Norbert
                Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren. (Berthold Brecht)

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                • Farkas
                  Member
                  • 08.01.2006
                  • 812
                  • Arndt

                  #9
                  AW: Versicherung Wildflieger

                  Stimmt so nicht,die Erlaubnis des Grundstückseigentümer bezieht sich
                  auf das Starten und Landen,nicht auf den Luftraum über seinem
                  Grundstücksbesitz.

                  Der Luftraum ist grundsätzlich frei nutzbar,-ohne Besitzerrecht.
                  Natürlich gibt es zu beachtende Einschränkungen der Luftfahrtbehörde,
                  die regional unetrschiedlich ausfallen und zu erfragen sind.


                  Starten und Landen auf öffentlichen Besitztümern sollte kein Problem sein.
                  Sprich z.B.eine Wiese/Weg der im Besitz der Gemeinde/Stadt ist und für
                  öffentliche Nutzung"nicht"ausdrücklich reglementiert/gespert ist.





                  Gruss,Andi.

                  Kommentar

                  • JMalberg
                    RC-Heli TEAM
                    • 05.06.2002
                    • 22636
                    • J
                    • D: um Saarbrücken drum rum

                    #10
                    AW: Versicherung Wildflieger

                    Es geht ja nur um die "Betretungserlaubnis" die im LuftG gefordert wird.

                    Die Erlaubnis kann auch durch Duldung geschehen, aber trotzdem ist es klarer, wenn man vorher danach fragt.
                    Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                    Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

                    Kommentar

                    • Farkas
                      Member
                      • 08.01.2006
                      • 812
                      • Arndt

                      #11
                      AW: Versicherung Wildflieger

                      Genau und solange kein ausdrückliches Verbot vorliegt,oder ein Grundstück
                      z.B.eingezäunt ist oder mit Verbotsschildern ausgestatet,ist grundsätzlich
                      erst mal von einer Duldung auszugehen.






                      Gruss,Andi.

                      Kommentar

                      • Thallius
                        Thallius

                        #12
                        AW: Versicherung Wildflieger

                        Nein, total falsch. Ein fremdes Grundstück darf ich erstmal NICHT betreten egal ob es eingezäunt ist oder nicht. Das mit dem Zaum ist ein alter Volksglaube stimmt aber so nicht. Ein fremdes Grundstück darf grundsätzlich nur mit der Zustimmung des Eigentümers/Pächters betreten werden.

                        Gruß

                        Claus

                        Kommentar

                        • Ronny79
                          Ronny79

                          #13
                          AW: Versicherung Wildflieger

                          nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird...

                          Kommentar

                          • Jee
                            Jee
                            Member
                            • 20.07.2010
                            • 730
                            • Jan Peter
                            • Ulm

                            #14
                            AW: Versicherung Wildflieger

                            Unversichert fliegen finde ich unverantwortlich, einfach aus folgendem Grund:

                            Selbst wenn die Versicherung am Ende von dir Geld sehen will (dich also in Regress nimmt, der Worstcase bei vorhandener Versicherung) dann hat sie trotzdem erstmal den Schaden den das Opfer deines Flugmodells erlitten hat bezahlt.

                            Klar, für dich macht es keinen großen Unterschied ob das Opfer das Geld für seinen Schaden von dir haben will (weil du keine Versicherung hattest) oder die Versicherung weil du gegen eine Bedingung verstoßen hast - aber für den Geschädigten macht es einen riesen Unterschied, denn die Versicherung hat das Geld um da entsprechend zu zahlen. Du (ich jedenfalls) eventuell nicht.

                            Bei ner Autoscheibe für 200€ mag das in beiden Fällen nicht wild sein.. aber bei Personenschäden etc. sehen die Beträge ja dann schon ganz anders aus.
                            GruÃ?, Jan Peter
                            (Blog: http://janpeter.net)

                            Kommentar

                            • SoloPro
                              Senior Member
                              • 09.01.2011
                              • 2209
                              • Norbert

                              #15
                              AW: Versicherung Wildflieger

                              Zitat von Jee Beitrag anzeigen
                              aber für den Geschädigten macht es einen riesen Unterschied, denn die Versicherung hat das Geld um da entsprechend zu zahlen.
                              Das ist allerdings ein triftiger Grund für eine Versicherung. Ich fliege aber nur in meinem Garten oder an Plätzen wo weit und breit keine Person ist. Einmal, weil ich mir bewust bin das ich keine Versicherung habe und weil mich Personen beim Fliegen ablenken. Anfänger halt. Ich habe bis jetzt bei meinen Flügen ausserhalb meines Gartens noch nie eine Person im Blickfeld gehabt. Sollte jemand in meine Nähe kommen würde ich sofort landen.

                              Gruß Norbert
                              Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren. (Berthold Brecht)

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