Genehmigung Recht Startplatz

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  • Michael Vogler
    RC-Heli TEAM
    • 24.05.2006
    • 4685
    • Michael
    • im Verein, Wild und viel in Kärnten ;-)

    #271
    AW: Genehmigung Recht Startplatz

    Lt. Auskunft vom bayr. Luftfahrtamt darf man bis 5kg und Elektro auch mitten in der Ortschaft fliegen, solange niemand gestört, belästigt oder gefährtet wird.
    Das mit der Ortschaft wird wohl eine etwas schwierige Angelegenheit

    Punkt 1.8 der Aufstiegsgenehmigung sagt:

    Das An- und ßberfliegen von Personen, Tieren und Fahrzeugabstellplätzen ist untersagt.

    Punkt 1.9 der Aufstiegsgenehmigung sagt:

    Straßen und Wege, die unterhalb des für den Flugbetrieb benutzten Luftraumes liegen, sind in einer Höhe von mindestens 25 m über Grund zu überfliegen. In horizontaler Richtung dürfen sich Flugmodelle anderen Verkehrsteilnehmern höchstens auf 50 m nähern.

    Beides Auszüge aus der Aufstiegsgenehmigung der Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern.

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    • KalleS
      Member
      • 28.05.2013
      • 743
      • Mario
      • Kreis Warendorf

      #272
      AW: Genehmigung Recht Startplatz

      Zitat von HP66 Beitrag anzeigen
      Und jetzt nochmal über den Satz nachdenken und überlegen ob vlt. in diesem Fall der berümte Gummiparagraph aus der Luftvo doch seine Berechtigung haben könnte.

      Hier fühlt sich ein Anwohner aus dem Wohngebiet belästigt durch die Fliegerei, nicht irgendein Spaziergänger im Feld oder ein Polizist dem das nicht passt das Ihr da fliegt.

      Hinweislich,
      die Polizei regelt keinesfalls den Luftverkehr. Das machen in D immer noch die Regierungspräsidien und deren " Polizisten" nennt man Flugsicherheitsinspekteure.



      @ Kalle

      Es tut mir leid für Dich, aber der Querolant ist leider im Recht weil er sich von Deiner Modellfliegerei in seiner Wohnung, aus welchem Grund auch immer, belästigt fühlt.
      Würdest Du auf freiem Feld fliegen ( Abstand größer 1,5 Km ) und der Typ sich beim Spazierengehen gestört fühlen wäre es anders. Dann könntest Du einfach sagen das er woanders rumlaufen soll wenn es Ihn stört. Aber so ist es leider Wohngebiet und das geniest im Luftrecht besonderen Schutz.


      Aber eine Frage hätte ich noch da hier schon mehrfach die Lärmemision angeführt wurde. Da wüsste ich mal gerne von den betreffenden Diskutanten wie hoch die denn für den erlaubnisfreien Modellflug ist. Die für den erlaubnispflichtigen Modellflug kenne ich bzw. weis ich wo ich die finde.


      Gruß Horst
      Hi Horst,
      Es ist ja in keinem Wohngebiet mehr, es ist freies Feld! Ich Verlasse das Wohngebiet mit dem Feldweg. Das macht die ganze Sache ja so kompliziert!
      Klar die Häuser Sind noch auf Ferne in Sicht, aber ich befinde mich ausserhalb des Wohngebietes.
      Ich muss Euch bei Gelegenheit mal ein Foto aus meiner Wohnung schiessen.
      Gruß Mario
      Zuletzt geändert von KalleS; 09.01.2015, 17:00.
      Protos Max V2, Synergy N7

      Kommentar

      • Juky
        RC-Heli TEAM
        • 15.03.2007
        • 20988
        • Ingolf
        • Dortmund

        #273
        AW: Genehmigung Recht Startplatz

        Zitat von KalleS Beitrag anzeigen
        aber ich befinde mich ausserhalb des Wohngebietes.
        Spielt keine Rolle, da Du keinen Verbrenner fliegst!

        Punkt 1.8 der Aufstiegsgenehmigung sagt:
        Aber handelt es sich nicht um erlaubnisfreien Wildflug, bei dem gar keine Aufstiegenehmigung erforderlich ist bzw. vorliegt?

        Kommentar

        • Breiti
          Helischule
          • 16.08.2014
          • 1513
          • Christian
          • Amberg-Sulzbach

          #274
          AW: Genehmigung Recht Startplatz

          Zitat von Juky Beitrag anzeigen



          ...
          Aber handelt es sich nicht um erlaubnisfreien Wildflug, bei dem gar keine Aufstiegenehmigung erforderlich ist bzw. vorliegt?

          Deine Aufstiegsgenehmigung ist erforderlich, bzw. liegt vor, wenn:
          - du Modellflieger bist, Abfluggewicht max. 5 kg
          - bei Verbrennern min. 1,5 km Abstand zu Wohngebieten einhältst
          - Luftraumgrenzen nach entspr. Kartographie eingehalten werden
          - ... weitere Auflagen nach LuftVG und LuftVO

          d.h. In dem Fall ist keine explizite / individuelle Erteilung der Aufstiegsgenehmigung erforderlich, da sie durch Erfüllung o.g. Punkte vorliegt.

          Gruß
          Breiti
          Breiti's Helischule

          Kommentar

          • KalleS
            Member
            • 28.05.2013
            • 743
            • Mario
            • Kreis Warendorf

            #275
            AW: Genehmigung Recht Startplatz

            Zitat von Breiti Beitrag anzeigen
            Deine Aufstiegsgenehmigung ist erforderlich, bzw. liegt vor, wenn:
            - du Modellflieger bist, Abfluggewicht max. 5 kg
            - bei Verbrennern min. 1,5 km Abstand zu Wohngebieten einhältst
            - Luftraumgrenzen nach entspr. Kartographie eingehalten werden
            - ... weitere Auflagen nach LuftVG und LuftVO

            d.h. In dem Fall ist keine explizite / individuelle Erteilung der Aufstiegsgenehmigung erforderlich, da sie durch Erfüllung o.g. Punkte vorliegt.

            Gruß
            Breiti
            Oh man ist das kompliziert!

            Ich hab mir immer gesagt!

            -Versicherung hab ich
            -Heli wiegt 4,8kg
            -Es ist ein Elektro
            -Bauers Feld betrete ich nicht, wobei der weiss das ich da flieg
            -Wohngebiet ist weit weit entfernt (nur aus der ferne zu sehen)
            -Spaziergänger nur selten, (wenn welche kommen, kann ich mich lang darauf einstellen) da der Weg weit zu überschauen ist
            -Luftraum ist öffentlicher Raum (fliege nie 300m hoch)
            -und der Weg gehört der Gemeinde ( und da andere zur Freizeitgestaltung da auch gelegentlich lang laufen, Fahrrad fahren, etc. kann ich da zur Freizeitgestaltung auch fliegen wenn obige Auflagen erfüllt sind.
            Protos Max V2, Synergy N7

            Kommentar

            • Klaus O.
              Senior Member
              • 03.12.2007
              • 22475
              • Klaus

              #276
              AW: Genehmigung Recht Startplatz

              Zitat von KalleS Beitrag anzeigen
              Oh man ist das kompliziert!
              Das ist nicht so kompliziert wie es scheint.
              Nach Deiner Auflistung liegst Du voll im grünen Bereich.
              Gruß Klaus

              Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

              Kommentar

              • Juky
                RC-Heli TEAM
                • 15.03.2007
                • 20988
                • Ingolf
                • Dortmund

                #277
                AW: Genehmigung Recht Startplatz

                Zitat von Breiti Beitrag anzeigen
                In dem Fall ist keine explizite / individuelle Erteilung der Aufstiegsgenehmigung erforderlich, da sie durch Erfüllung o.g. Punkte vorliegt.
                Aha, danke Dir!

                Kommentar

                • Michael Vogler
                  RC-Heli TEAM
                  • 24.05.2006
                  • 4685
                  • Michael
                  • im Verein, Wild und viel in Kärnten ;-)

                  #278
                  AW: Genehmigung Recht Startplatz

                  Aber handelt es sich nicht um erlaubnisfreien Wildflug, bei dem gar keine Aufstiegenehmigung erforderlich ist bzw. vorliegt?
                  Meine Ausführung hat sich auf die Aussage mit dem Flug mitten in der Ortschaft bezogen, diese würden von den oben genannten Auflagen unmöglich gemacht.

                  In dem vorliegenden Fall des Elektrofluges gibt es keine Genehmigungspflicht, da würde ich kein großes Aufsehen darum machen.

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                  • Breiti
                    Helischule
                    • 16.08.2014
                    • 1513
                    • Christian
                    • Amberg-Sulzbach

                    #279
                    Genehmigung Recht Startplatz

                    Zitat von KalleS Beitrag anzeigen
                    Oh man ist das kompliziert!

                    ...
                    -Luftraum ist öffentlicher Raum (fliege nie 300m hoch)
                    ....

                    Bitte nicht nur nach oben denken, auch der Umkreis ist wichtig. Allgemein zu Flugplätzen und Flughäven min. 1,5 km, bzw. nach Karteneintrag evtl. mehr.
                    UND: Der öffentliche Luftraum kann auch nach oben begrenzt werden (alphabetische Einteilung), ich glaube G ging bis 30 Meter, aber nagelt mich nicht jetzt gleich an's Kreuz, wenns nicht stimmt. Ich habe für meinen Location alles entsprechend gecheckt. Und das sollte jeder für sich und seinen auch tun. Ist eine gute ßbung für einen selber.

                    Gruß
                    Breiti
                    Breiti's Helischule

                    Kommentar

                    • Breiti
                      Helischule
                      • 16.08.2014
                      • 1513
                      • Christian
                      • Amberg-Sulzbach

                      #280
                      Genehmigung Recht Startplatz

                      Zitat von Michael Vogler Beitrag anzeigen



                      ...In dem vorliegenden Fall des Elektrofluges gibt es keine Genehmigungspflicht, da würde ich kein großes Aufsehen darum machen.

                      Nicht ganz richtig.
                      Jedes Modellflugzeug, das technisch in der Lage ist, höher als 30 Meter zu fliegen, wird als Luftfahrzeug erfasst und fällt somit immer unter LuftVG und LuftVO.
                      Somit muß es den Bestimmungen / Kategorien eingeordnet werden. Hier: Modellflugzeug
                      Und eben diese auch erfüllen.

                      Gruß Breiti
                      Breiti's Helischule

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                      • DJBlue
                        Senior Member
                        • 12.08.2010
                        • 3330
                        • Thilo
                        • Kempten und Umgebung

                        #281
                        AW: Genehmigung Recht Startplatz

                        Zitat von Michael Vogler Beitrag anzeigen
                        auf die Aussage mit dem Flug mitten in der Ortschaft bezogen
                        Die Aussage kam vom bayr. Luftfahrtamt auf erneutem Nachfragen.
                        Hab sogar noch die Nummer und den Namen meines Gesprächspartners da.
                        Werde sie hier jedoch nicht nennen. Wer weiß ob es meinem Gesprächspartner recht wäre?!
                        Zuletzt geändert von DJBlue; 09.01.2015, 22:01.
                        DJBlue´s Wix-Page

                        Kommentar

                        • Michael Vogler
                          RC-Heli TEAM
                          • 24.05.2006
                          • 4685
                          • Michael
                          • im Verein, Wild und viel in Kärnten ;-)

                          #282
                          AW: Genehmigung Recht Startplatz

                          Kann ich mir zwar nicht so ganz vorstellen, aber nichts ist unmöglich.

                          War es das Luftamt Nord- oder Südbayern ?

                          Kommentar

                          • DJBlue
                            Senior Member
                            • 12.08.2010
                            • 3330
                            • Thilo
                            • Kempten und Umgebung

                            #283
                            AW: Genehmigung Recht Startplatz

                            Südbayern (München)
                            DJBlue´s Wix-Page

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                            • Michael Vogler
                              RC-Heli TEAM
                              • 24.05.2006
                              • 4685
                              • Michael
                              • im Verein, Wild und viel in Kärnten ;-)

                              #284
                              AW: Genehmigung Recht Startplatz

                              Hätte ich jetzt nicht erwartet - man lernt eben nie aus

                              Kommentar

                              • Klaus O.
                                Senior Member
                                • 03.12.2007
                                • 22475
                                • Klaus

                                #285
                                AW: Genehmigung Recht Startplatz

                                Zitat von DJBlue Beitrag anzeigen
                                Südbayern (München)
                                Das sind die Einzigen die ganz locker und unbürokratisch eine personenbezogene Aufstiegsgenehmigung erteilen.
                                Ich habe auch eine.
                                Der Michl hat auch eine und ich mußte sie schon mal kontrollieren als er auf unserem Platz mit seiner Biene flog.
                                Gruß Klaus

                                Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

                                Kommentar

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