Genehmigung Recht Startplatz
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Wie nennt sich den das Dokument genau?Zitat von JMalberg Beitrag anzeigen
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Ich bezweifel stark dass es einer solchen Genemigung bedarf, bzw. dass es die überhaupt gibt. Die Polizei kann dir das gar nicht genemigen.Zitat von DJBlue Beitrag anzeigenZitat von JMalberg
Solltest du auf dem Weg starten, ist eine Erlaubnis von der Ortspolizeibehörde nötig.
Wie nennt sich den das Dokument genau?
Gundsätzlich gilt dass du auf öffentlichen Wegen fliegen darfst. Erst wenn du private Rechte oder andere Bereiche wie Verkehrssicherheit, Mindestabstände etc. tangierst wirds komplexer.
.. wie auch ? Mit dem Hobby iss man das ja eigendlich schon....Zitat von Helibasher Beitrag anzeigenlass dich nicht verrückt machen.
....für manntragenden Flug, für Modell gilt das nicht. => Stichwort genemigungsfreier Modellflug. Die Maxhöhe gilt, wobei ich die mit einem schönen großen Loop locker verletze. Aber damit kann man ja den Nachbarn sagen : Mein Copter darf gar nicht höher über deinem Garten.....( Also nicht mit Fanta Flaschen werfen..)Zitat von Hanss Axel Beitrag anzeigenDa die min. Flughöhe über bebautem Gebiet 300m beträgtSchweigen bedeutet nicht Zustimmung. Es ist das Desinteresse, mit Idioten zu diskutieren
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@ Garth: Danke, irgendwie ja auch logisch wenn man sich mal anschaut wo man doch überall fliegen darf.
@ Hanss Axel: Wie kommst du auf diese Höhenmeterangaben? Der kontrolllierte Luftraum beginnt erst bei 2500ft (ca 760m) über Grund. Da dürfen wir mit unseren Modellen nicht rein.
Lt. Auskunft vom bayr. Luftfahrtamt darf man bis 5kg und Elektro auch mitten in der Ortschaft fliegen, solange niemand gestört, belästigt oder gefährtet wird.
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Die 300 Meter über GND (Grund/Boden) gilt für die manntragende Fliegerei.Zitat von DJBlue Beitrag anzeigen@ Hanss Axel: Wie kommst du auf diese Höhenmeterangaben?
Ausgenommen sind Polizei, Militär usw.Gruß Klaus
Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.
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Hab ich das jetzt richtig verstanden:??
0-300m dürfen Modellfluggeräte fliegen. Ausgenommen Rettungshubis, Polizei, Bundeswehr.
300m-760m ist gemischter Flugbetrieb. Also Modellflugzeuge, kleinere manntragende Fluggeräte.
über 760m ist kontrollierter Flugraum. Also nur noch größere manntragende Fluggeräte.
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Und jetzt nochmal über den Satz nachdenken und überlegen ob vlt. in diesem Fall der berümte Gummiparagraph aus der Luftvo doch seine Berechtigung haben könnte.Zitat von DJBlue Beitrag anzeigen
Lt. Auskunft vom bayr. Luftfahrtamt darf man bis 5kg und Elektro auch mitten in der Ortschaft fliegen, solange niemand gestört, belästigt oder gefährtet wird.
Hier fühlt sich ein Anwohner aus dem Wohngebiet belästigt durch die Fliegerei, nicht irgendein Spaziergänger im Feld oder ein Polizist dem das nicht passt das Ihr da fliegt.
Hinweislich,
die Polizei regelt keinesfalls den Luftverkehr. Das machen in D immer noch die Regierungspräsidien und deren " Polizisten" nennt man Flugsicherheitsinspekteure.
@ Kalle
Es tut mir leid für Dich, aber der Querolant ist leider im Recht weil er sich von Deiner Modellfliegerei in seiner Wohnung, aus welchem Grund auch immer, belästigt fühlt.
Würdest Du auf freiem Feld fliegen ( Abstand größer 1,5 Km ) und der Typ sich beim Spazierengehen gestört fühlen wäre es anders. Dann könntest Du einfach sagen das er woanders rumlaufen soll wenn es Ihn stört. Aber so ist es leider Wohngebiet und das geniest im Luftrecht besonderen Schutz.
Aber eine Frage hätte ich noch da hier schon mehrfach die Lärmemision angeführt wurde. Da wüsste ich mal gerne von den betreffenden Diskutanten wie hoch die denn für den erlaubnisfreien Modellflug ist. Die für den erlaubnispflichtigen Modellflug kenne ich bzw. weis ich wo ich die finde.
Gruß Horst
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Da die nicht im Luftverkehrsrecht geregelt ist, gelten die allgemeinen Immissionschutz-Vorschriften (TA Lärm).Zitat von HP66 Beitrag anzeigenDa wüsste ich mal gerne von den betreffenden Diskutanten wie hoch die denn für den erlaubnisfreien Modellflug ist.
Grenzwert für sog. allgemeine Wohngebiete: tags 55 dB(A), nachts 40 dB(A)Gru� Michael
[FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]
Bedienungsanleitungen werden nicht nur kostenlos, sondern meistens auch völlig umsonst beigelegt!
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Was wie willst Du damit mir sagen? Die Auskunft kam vom bayr. Luftfahrtamt und nicht irgendwo ausm Internet. Ich raffs nicht, klär mich doch mal auf. Derzeit hol ich mir noch nen Kaffee, vielleicht wird mein Hirn dann wach...smileZitat von HP66 Beitrag anzeigenZitat:
Zitat von DJBlue Beitrag anzeigen
Lt. Auskunft vom bayr. Luftfahrtamt darf man bis 5kg und Elektro auch mitten in der Ortschaft fliegen, solange niemand gestört, belästigt oder gefährtet wird.
Und jetzt nochmal über den Satz nachdenken und überlegen ob vlt. in diesem Fall der berümte Gummiparagraph aus der Luftvo doch seine Berechtigung haben könnte.
Hier fühlt sich ein Anwohner aus dem Wohngebiet belästigt durch die Fliegerei, nicht irgendein Spaziergänger im Feld oder ein Polizist dem das nicht passt das Ihr da fliegt.
Hinweislich,
die Polizei regelt keinesfalls den Luftverkehr. Das machen in D immer noch die Regierungspräsidien und deren " Polizisten" nennt man Flugsicherheitsinspekteure.
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Für Modellflug gilt Luftraum G und der ist normalerweise 2500 ft, also ca. 750 m, GND hoch. Ausnahme um Flughäfen weil er dort abgesenkt ist bzw. in der Kontrollzone (CTR) direkt um den Flughafen nicht vorhanden ist weil die bis auf den Boden geht. ( kein Modellflug möglich )Zitat von DJBlue Beitrag anzeigenHab ich das jetzt richtig verstanden:??
0-300m dürfen Modellfluggeräte fliegen. Ausgenommen Rettungshubis, Polizei, Bundeswehr.
300m-760m ist gemischter Flugbetrieb. Also Modellflugzeuge, kleinere manntragende Fluggeräte.
über 760m ist kontrollierter Flugraum. Also nur noch größere manntragende Fluggeräte.
Also Modellflug in D bis ca. 750 m legal. Einflüge in den darüberliegenden Luftraum E mit Luftverkehrsfreigabe möglich ( schon gemacht ). Im Luftraum G tummelt sich, mit Ausnahme von Airlinern, alles was fliegt, Modellflugzeuge weichen immer Mantragenden LFZ aus.
Sicherheitsmindesthöhe über Grund oder Wasser sind übrigens nur 150m, wie es genau ist kannst Du hier .gesetze-im-internet.de/luftvo/__6.html nachlesen.
Nur ein kurzer Abriss der das gröbste erklärt.
Gruß Horst
P.S. Danke für Deinen Beitrag mit Luftamt Bayern. Ich meinte Andere die vlt. nochmal nachdenken sollten.
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Hallo
Ich hatte mal ziemlich das gleiche Problem. Ein Anwohner ( Bauer ) am Feld fühlte sich belästigt. Distanz +/- gleich wie bei dir. Zeit war unter der Woche, ca. Nachmittag am 13.30. ( Anmerkung wegen Rechtsgrundlage: Bin Schweizer )
Es endete darin, das der vom Bauern gerufene Polizeibeamte eine Lärmmessung an meinem HK 500 CMT ( geradeverzahnt
) durchgeführt hat.
Zitat:
"Der schafft ja nicht mal 70 db - das ist absolut kein Problem - fliegen sie ruhig weiter."
Mach dir keinen Stress - Lärm ist nicht gleich Lärm, und ein E- Heli wird von den wenigsten als "Lärm" wargenommen.
Grx Phi
Ich wäre lieber am fliegen...
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Hallo Michael,Zitat von goemichel Beitrag anzeigenDa die nicht im Luftverkehrsrecht geregelt ist, gelten die allgemeinen Immissionschutz-Vorschriften (TA Lärm).
Grenzwert für sog. allgemeine Wohngebiete: tags 55 dB(A), nachts 40 dB(A)
eben es ist nicht geregelt.
Dewegen braucht er nach Luftrecht nicht mal ne Lärmbelästigung als Argument anführen um das Modellfliegen untersagen zu lassen. Modellflugzeuge sind nun mal Luftfahrzeuge und ab dem Punkt wo ich das Gerät in Betrieb nehme gilt nun mal das Luftrecht.
Nach Bgb darf der Kalle schon aber nach Luftrecht ist dann leider schluss.
Gruß Horst
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Weil ein Aspekt nicht speziell geregelt ist, kann das Fliegen pauschal verboten werden, wenn es einem nicht paßt?Zitat von HP66 Beitrag anzeigenDewegen braucht er nach Luftrecht nicht mal ne Lärmbelästigung als Argument anführen um das Modellfliegen untersagen zu lassen
Zum Glück gilt immer noch der Grundsatz was nicht verboten ist, ist erlaubt- für ein Verbot müßte dieser Anwohner also stichhaltige Argumente liefern, die ich
-auch in Hinblick auf die Entfernung zum Wohngebiet und Elektroflug- nicht sehe. Einzig Erlaubnis zum Starten/Landen ist relevant- aber auch diesbezüglich
ist jener Anwohner nicht autorisiert, er darf nem Falschparker auch kein Knöllchen verpassen.
Woher kommen denn bitte nun die 1,5km beim Elektroflug? Diese Abstandsregel gibt es meines Wissens nach nur bei Verbrennerflug.Würdest Du auf freiem Feld fliegen ( Abstand größer 1,5 Km )
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Das haben wir hier schon mehrmals diskutiert mit immer dem gleichen Ergebnis: ßffentliche Wege/Straßen sind einer Nutzung gewidmet. Die ist meist sehr allgemein, kann aber je nach Gemeindeordnung aber eben an einem bestimmten Ort den Modellflug verbieten. Da reicht aber eine schlichte Anfrage an das Gemeindeamt.Zitat von garth Beitrag anzeigenIch bezweifel stark dass es einer solchen Genemigung bedarf, bzw. dass es die überhaupt gibt. Die Polizei kann dir das gar nicht genemigen.
Gundsätzlich gilt dass du auf öffentlichen Wegen fliegen darfst. Erst wenn du private Rechte oder andere Bereiche wie Verkehrssicherheit, Mindestabstände etc. tangierst wirds komplexer.
... und Ortspolizeibehörde ist NICHT Polizei, sondern das "Ordnungsamt".Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!
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Hmm.... Scheint wohl nur in Rheinland-Pfalz zu gelten. (Da komm ich herZitat von DJBlue Beitrag anzeigen@ Hanss Axel: Wie kommst du auf diese Höhenmeterangaben? Der kontrolllierte Luftraum beginnt erst bei 2500ft (ca 760m) über Grund. Da dürfen wir mit unseren Modellen nicht rein.
)
Interessant auch dies: (Wieder nur für Rheinland-Pfalz)Luftfahrtgeräte ohne Verbrennungsmotor mit einer Gesamtmasse inkl. Nutzlast bis max. 5 Kilogramm und einer max. Flughöhe von 100 Metern über Grund.
Im Klartext:Achtung:
Wird ein unbemanntes Luftfahrtgerät zu Sport- und Freizeitzwecken betrieben, ist sein Aufstieg erlaubnisfrei, wenn seine Gesamtmasse (inklusive Nutzlast) nicht mehr als 5 Kilogramm beträgt und es ohne Verbrennungsmotor in einer Entfernung von mehr als 1,5 Kilometer zu einem Flugplatz betrieben wird. Sobald mit dem unbemannten Luftfahrtgerät aber Luftbilder erstellt werden, gilt es als UAS, dessen Aufstieg genehmigt werden muss. Daher muss auch der Aufstieg eines unbemannten Luftfahrtgeräts, der zum Erstellen privater Luftbildaufnahmen erfolgt, genehmigt werden.
In Rheinland-Pfalz dürfen keine Modelle mit Kamera abheben!
Quelle:
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (Zuständig für alles was am Boden, im Wasser oder in der Luft so alles passiert)NE Solo Maxx BL Nightflight; T-Rex 150;
Forza 450EX; Forza 700;
T14SG
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