Nun hat uns die Bundeswehr (genau: die Standortverwaltung Düsseldorf) den Mietvertrag zum 31. Mai schriftlich gekündigt, weil die Bundeswehr in ganz Deutschland viele Standorte schließt. Somit dürfen wir das Gelände danach nicht mehr nutzen.
Das Gelände geht an das Bundesvermögensamt (BVA). Ziel des BVA ist es, das Gelände möglichst teuer zu verkaufen. Ich habe schon mit dem zuständigen Sachbearbeiter telefoniert (nach einer telefonischen Behördenbesichtigung....). Ich wollte ihn dazu bewegen, dass wir vorerst das Gelände weiter nutzen können, bis es möglicherweise einen Käufer gibt.
Das geht aber nicht, weil das BVA von der Standortverwaltung das Gelände noch nicht überschrieben bekommen hat (Behörde halt). Die Unterlagen sind noch auf dem Behördenweg unterwegs, das kann noch Wochen dauern. Da das BVA somit offiziell noch nichts weiß, dass sie das Gelände demnächst hat, können sie uns auch nicht erlauben, das Gelände zu nutzen. Die Standortverwaltung kann es uns auch nicht erlauben, weil es das Gelände ja nun bald nicht mehr hat.
Nun könnte ein Schelm ja sagen, wenn es erstmal niemandem gehört, dann fliegt doch wild. Der Schelm weiß aber nicht, dass das Gelände im Landschaftsschutzgebiet liegt. Um im Landschaftsschutzgebiet Modellflug betreiben zu dürfen, ist in NRW eine landschaftsschutzrechtliche Befreiung vom Umweltamt nötig. Diese liegt unserem Verein vor. Unserem Verein halt, nicht jedoch einer Privatperson aber, die da dann wild fliegen würde.
Wir haben auch eine Aufstiegserlaubnis (bis 20 kg / 84 db/A) von der Luftfahrtbehörde. Aber auch nur für den Verein, nicht für eine... na, der aufmerksame Leser rät es schon, nicht für eine Privatperson.
Und um das Paket voll zu machen, ist die Aufstiegserlaubnis an den Mietvertrag geknüpft. Kein Mietvertrag - keine Aufstiegserlaubnis, keine Arme, keine Kekse.
Abgesehen davon, selbst wenn dort wild geflogen würde, würde jeder Privatperson die Einwilligung des Grundstückseigentümers fehlen. Das ist zwar nicht luftfahrtrechtlich, aber zivilrechtlich von Belang. Und über 5 kg ist eben die Aufstiegserlaubnis nötig - zumindest nach allgemeiner Rechtsauffassung, auch wenn RA Walter Felling in der letzten "Modell" die interessante Auffassung vertritt, dass es möglicherweise doch anders sei.
Inzwischen habe ich mit dem DAEC telefoniert. Dort habe ich erfahren, dass es in Deutschland viele Vereine betrifft. Somit werden viele Modellflieger "herrenlos" bzw. platzlos.
Allein unser Verein hat 150 Mitglieder und steht vor dem Aus, denn im Ruhrpott werden wir keinen geeigneten Platz finden. Lass es in D 20 Vereine gleicher Größe betreffen, dann wären das schon 3000 Leute.
Der DAeC als Dachverband für viele Vereine kann laut diesem Telefonat nichts unternehmen. Ich persönlich finde das schade und enttäuschend. Wenn in Deutschland tausende Modellflieger ohne Platz dastehen könnten, muss m.E. der Verband alles versuchen, dies zu verhindern. Viele Vereine sind gemeinnützig und machen Jugendarbeit. Ein großer Teil der Modellflieger wird illegal fliegen oder das Hobby aufgeben. Die Unfallgefahr steigt bei der illegalen Fliegerei, die Modellbauindustrie wird Absatz-/Umsatzeinbrüche bekommen, wenn ein Teil das Hobby aufgibt.
Und da sollen wir tatenlos zusehen?
Ich denke nein, deshalb hier mein Aufruf an alle Betroffenen und auch Nichtbetroffenen, sich was einfallen zu lassen, um den Modellflug in D zu retten.
Wer ist auch von Schließungen betroffen und wer hat Ideen, wie wir wenigstens mit wehenden Fahnen untergehen können und nicht mit hängenden Köpfen?

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