Forst- und Landwirtschaftlicherweg frei / Wildflieger

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  • hermslein
    custom-helicopter.de
    Haubenlackierungen
    • 22.01.2006
    • 1624
    • Hermann

    #16
    AW: Forst- und Landwirtschaftlicherweg frei / Wildflieger

    fost und landwitschaftlicher verkehr
    NEIN - selbst wenn ihr dort ein "anwesen" für den flugbetrieb gepachtet habt,
    darfst dur dort rein rechtlich nicht hin fahren!
    ich hatte dieses thema letztes jahr mit polizeit, bürgermeister und anwalt zur
    genüge durch!!!
    letztendlich hatten wir eine genehmigung vom bürgermeister in absprache mit
    der örtlichen polizei, dass wir "piloten" auf der strasse zu unserem gepachteten
    grundstück fahren dürfen.

    bei interesse kann ich gerne den entsprechenden § raussuchen,
    aber alleine das pachten eines grundstückes reicht noch nicht zur
    berechtigung des befahrens eines solchen weges aus!

    grüsse
    hermann
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    • Fly-So-High
      Senior Member
      • 15.12.2003
      • 2923
      • Marcel
      • Vogtland / Plauen

      #17
      AW: Forst- und Landwirtschaftlicherweg frei / Wildflieger

      Dazu fällt mir nur ein HILFE - Willkommen in Deutschland dem Lande wo es für alles nen Paragraphen gibt.
      Frag mich eh wie die ganzen "Wildflieger" immer zu schriftlichen Genehmigungen kommen - sowas macht bei uns nie ein Bauer mit, maximal mündlich und das nutzt dir genausoviel wie keine Genehmigung wenns brenzlig wird.
      Zu eurem Schild - wenn da steht Anlieger frei darf ich doch sobald ich ein "Anliegen" habe reinfahren egal ob das Anliegen nun Modellflug oder wild urinieren wäre....steht ja nix was für Anliegen.

      Marcel
      Zuletzt geändert von Fly-So-High; 01.04.2010, 21:34.
      Ich fliege Heli, Fläche, FPV & Fesselflug www.vogtland-heli.de

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      • mic1209
        Member
        • 27.06.2007
        • 48
        • Michael

        #18
        AW: Forst- und Landwirtschaftlicherweg frei / Wildflieger

        Zitat von Fly-So-High Beitrag anzeigen
        .... steht ja nix was für Anliegen.

        Marcel


        Genau genommen steht da gar nix von Anliegen.
        Da steht was von Anlieger, nur hat das eine mit dem anderen
        mal gar nix zu tun.
        GruÃ? Michael

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        • Crizz
          Gast
          • 10.03.2009
          • 1514
          • Chris

          #19
          AW: Forst- und Landwirtschaftlicherweg frei / Wildflieger

          Ein "Anlieger" ist jemand, der an der entsprechenden Zuwegung ein eigenes Anwesen unterhält / besitzt oder eine solche Person besuchen will ( Anliegerbesucher ). In beiden Fällen reicht die Anliegerschaft nicht aus, wenn die Zuwegung durch die Beschilderung "Gesperrt für Fahrzeuge aller Art außer Land- und Forstwirtschaft" nur für diese freigegeben ist und keinen Zusatz "Anlieger frei" hat. Genau genommen darf in solchen Fällen nichtmal der Bauer mit seinem privaten Golf Variant zu seinem Acker fahren um die Armbanduhr zu suchen, die ihm beim Misten vom Trecker gefallen ist.

          Da wir - leider - in einer Zeit leben, wo es zu viele frustrierte Mitmenschen gibt, die einem vergnügliche Minuten mit einem sinnvollen Hobby nicht vergönnen, und statt dessen gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen, würde ich in jedem Fall entsprechende "Sicherheitsvorkehrungen" im Sinne von Genehmigungen einholen, anstatt einfahc Schilder zu ignorieren oder nach eigener Laune heraus zu "deuten" - sowas kann unnötig teuer werden, und hindert einen nur unnötig am Hobby

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          • hermslein
            custom-helicopter.de
            Haubenlackierungen
            • 22.01.2006
            • 1624
            • Hermann

            #20
            AW: Forst- und Landwirtschaftlicherweg frei / Wildflieger

            wenn da steht Anlieger frei darf ich doch sobald ich ein "Anliegen" habe reinfahren egal ob das Anliegen nun Modellflug oder wild urinieren wäre....
            eben [SIZE="4"]NEIN[/SIZE] !!

            selbst wenn du für deinen privaten gebrauch auf dem gepachteten grundstück
            erdbeeren pflanzt, darfst du diese strasse nicht befahren!!

            wir hatten das so geregelt, dass wir ein grundstück eines bauern gepachtet hatten
            (der weg dazu war "land und forstwirtschaftl. frei") und beim bürgermeister die freigabe
            (mit absprache der polizeit) dazu hatten den weg zu benutzten.

            rein rechtlich hätten wir das gepachtete grunstück zur nutzung unseres hobbys
            bwz. die strasse dazu NICHT nutzen dürfen!

            ein nettes "vorstellungsgespräch" beim bürgermeister hilft z. b. hier oft wunder...!
            wenn sich die oberhäupter allerdings quer stellen, hat du fast keine chance... :-(

            EDIT
            Da unsere Fahrzeuge keine Forst-Landwirschaftliche Fahrzeuge sind ist uns die Einfahrt verboten
            richtig. und selbst ein bauer darf mit eben solchem gerät diese strasse nur zum bearbeiten seiner flächen diese
            strase benutzen!! wenn dieser bauer sonntags zur kirche eben diese strasse benutzt (da eine abkürzung zur kriche),
            darf er dieses nicht tun!

            grüsse hermann
            Zuletzt geändert von hermslein; 01.04.2010, 23:20.
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            • detlef
              detlef

              #21
              AW: Forst- und Landwirtschaftlicherweg frei / Wildflieger

              Hi,

              wie hermslein schon geschrieben hat, nützen Wortspiele und eigene Interpretation
              recht wenig. Gehe zum Ordnungsamt und versuche eine Erlaubnis zum Befahren
              der Wege zu bekommen. Sonst bleibt nur das Parken vorm Schild oder bei Nichtbeachtung
              und erwischt werden evtl. ne Geldstrafe.



              Gruss
              Detlef
              Angehängte Dateien
              Zuletzt geändert von JMalberg; 02.04.2010, 10:46. Grund: Persönliche Daten gelöscht

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              • Gerd01
                Member
                • 23.01.2007
                • 276
                • Gerhard
                • Pfinztal

                #22
                AW: Forst- und Landwirtschaftlicherweg frei / Wildflieger

                @Joe-Woody,

                Nein, keine Geldstrafe, aber wir haben unser Freizeitvergnügen mit sofortiger Wirkung ein zu stellen. Um weiteren ßrger zu vermeiden haben wir dann aufgehört. Der Verpächter selbst, findet diese Art und Weise ungeheuerlich. Zwischenzeitlich haben wir erfahren dass wir angezeigt wurden. Der Grund Nachbarschaftskrieg.

                Gerhard
                Piccolo Pro Umbau auf BK 117, Mini Titan E325, T-Rex 600 E,
                Vario BO-105 CBS DRF

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                • Fly-So-High
                  Senior Member
                  • 15.12.2003
                  • 2923
                  • Marcel
                  • Vogtland / Plauen

                  #23
                  AW: Forst- und Landwirtschaftlicherweg frei / Wildflieger

                  @ detlef
                  Tolles Schreiben aber sowas würde uns nie einer unterschreiben da erstens für jedes Mitglied / PKW ein eigenes fällig wäre und was viel schlimmer wäre, der Unterzeichner müsste ja Verantwortung für das unterschriebene übernehmen und davor drücken die sich alle wenn sie sich nicht auf irgendwas berufen können. Eigenverantwortliches Handeln in D ist halt so ne Sache bei dem Paragraphenwirrwar...

                  Marcel

                  P.s. trotzdem schön wenn ihr sowas habt...
                  Ich fliege Heli, Fläche, FPV & Fesselflug www.vogtland-heli.de

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                  • hermslein
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                    • 22.01.2006
                    • 1624
                    • Hermann

                    #24
                    AW: Forst- und Landwirtschaftlicherweg frei / Wildflieger

                    hallo nochmal

                    evtl. hilft ja ein vorsprechen bei der gemeinde?
                    bei uns war es so, dass darunter noch ein zusatzschild
                    vorgesehen war "anlieger frei"
                    hätten wir auch bekommen, aber leider wird dort nicht mehr geflogen.

                    grüsse
                    hermann
                    www.Custom-Helicopter.de

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                    • Fly-So-High
                      Senior Member
                      • 15.12.2003
                      • 2923
                      • Marcel
                      • Vogtland / Plauen

                      #25
                      AW: Forst- und Landwirtschaftlicherweg frei / Wildflieger

                      Zitat von hermslein Beitrag anzeigen
                      ...evtl. hilft ja ein vorsprechen bei der gemeinde?
                      bei uns war es so, dass darunter noch ein zusatzschild
                      vorgesehen war "anlieger frei"
                      hätten wir auch bekommen, aber leider wird dort nicht mehr geflogen.

                      grüsse
                      hermann
                      - eben in der Gemeinde würde da nie einer sowas unterzeichnen da liegt ja das Problem - die lachen eher über so ne Genehmigung und tun die wenn als unnütz ab
                      - wie jetzt Anlieger frei und ich darf doch / doch nicht rein ?
                      also mein Fahrlehrer hat mirs wie weiter vorn erklärt -> hab ich ein Anliegen egal welches wäre ich seiner Meinung nach berechtigt ...

                      Marcel
                      Ich fliege Heli, Fläche, FPV & Fesselflug www.vogtland-heli.de

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                      • hermslein
                        custom-helicopter.de
                        Haubenlackierungen
                        • 22.01.2006
                        • 1624
                        • Hermann

                        #26
                        AW: Forst- und Landwirtschaftlicherweg frei / Wildflieger

                        - eben in der Gemeinde würde da nie einer sowas unterzeichnen da liegt ja das Problem - die lachen eher über so ne Genehmigung und tun die wenn als unnütz ab
                        - wie jetzt Anlieger frei und ich darf doch / doch nicht rein ?
                        also mein Fahrlehrer hat mirs wie weiter vorn erklärt -> hab ich ein Anliegen egal welches wäre ich seiner Meinung nach berechtigt ...
                        also wir hatten uns einen termin beim bürgermeister geben lassen und das problem
                        mit ihm besprochen. laut seiner aussage damals hatten wir die genehmigung mündlich,
                        (mit absprache der örtlichen polizei) bis das zusatzschild "anlieger frei" dran kommt.
                        danach sei es ja kein problem mehr.
                        hier mal der link zu wikipedia

                        ohne diesen zusatz, also nur "land- und forstwirtschaftlich frei" geht aber nix.

                        hab ich ein Anliegen egal welches
                        ganz so ist es nicht. der begriff kommt von anlieger und nicht von anliegen!
                        link

                        grüsse
                        hermann
                        www.Custom-Helicopter.de

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                        • JMalberg
                          RC-Heli TEAM
                          • 05.06.2002
                          • 22636
                          • J
                          • D: um Saarbrücken drum rum

                          #27
                          AW: Forst- und Landwirtschaftlicherweg frei / Wildflieger

                          Zitat von hermslein Beitrag anzeigen
                          ... der begriff kommt von anlieger und nicht von anliegen!
                          link
                          Bisher dachte ich immer:
                          Anlieger i.S. von Liegenschaft oder Besucher des Anliegers mit Liegenschaft, aber nicht "ein Anliegen haben".

                          Scheint aber nicht ganz so zu sein.


                          "Forst- und Landwirtschaftlicherweg frei" heißt eigentlich auch keine Durchfahrt für Jagdberechtigte?
                          Zuletzt geändert von JMalberg; 04.04.2010, 23:16.
                          Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                          Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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                          • Crizz
                            Gast
                            • 10.03.2009
                            • 1514
                            • Chris

                            #28
                            AW: Forst- und Landwirtschaftlicherweg frei / Wildflieger

                            Yep, weil Jagausübungsberechtigte keinen Forstwirtschaftlichen Auftrag haben. Forst ist Sache des Staates bzw. in Delegation der Länder, Jagdausübung hat damit nix zu tun - hatten wir letzten Herbst erst in nem anderen Thread zum Thema Weisungsbefugnisse.

                            Kommentar

                            • Mousse
                              Mousse

                              #29
                              AW: Forst- und Landwirtschaftlicherweg frei / Wildflieger

                              Wenn ich mir dann nen alten Traktor kaufen würde, Anhänger dran, Helis drauf, dann dürfte ich quasi die Strasse befahren!?!?

                              Kommentar

                              • hermslein
                                custom-helicopter.de
                                Haubenlackierungen
                                • 22.01.2006
                                • 1624
                                • Hermann

                                #30
                                AW: Forst- und Landwirtschaftlicherweg frei / Wildflieger

                                "Forst- und Landwirtschaftlicherweg frei" heißt eigentlich auch keine Durchfahrt für Jagdberechtigte?
                                hallo jürgen
                                zur durchfahrt ist dieser nicht berechtigt. ein jäger oder förster darf jedoch in ausübung
                                seines "amtes" dort rein. also z. b. zur fütterung, zur jagd... (man beachte die reihenfolge )
                                es darf auch nicht jeder jäger überall rein fahren, sondern nur jener, der dort was
                                zu suchen und zu tun hat. sprich z. b. dort die jagd gepachtet hat... ect...

                                Yep, weil Jagausübungsberechtigte keinen Forstwirtschaftlichen Auftrag haben. Forst ist Sache des Staates bzw. in Delegation der Länder, Jagdausübung hat damit nix zu tun -
                                diese jagdausübungsberechtigten fallen aber hier unter dieses schild,
                                da es leider (oder gott sei dank) keine extra ausschilderungen dafür gibt.

                                Wenn ich mir dann nen alten Traktor kaufen würde, Anhänger dran, Helis drauf, dann dürfte ich quasi die Strasse befahren!?!?
                                @ Mousse
                                bei forst und landwirtschaft frei - nein.
                                selbst wenn du dir dort eine wiese pachtest und erdbeeren oder sonnenblumen
                                pflanzt, darfst du nicht mal rein fahren um dieses grundstück zu bestellen!
                                klingt hart, ist aber so. hierzu gibt es auch eine urteil. bei interesse such ich
                                dieses gerne mal raus.
                                nur das zusatzschild "anlieger frei" kann etwas bringen.
                                als pächter einer wiese bist du anlieger und darfst dort rein fahren.
                                (egal welches anliegen du hast ).

                                viele grüsse
                                hermann
                                www.Custom-Helicopter.de

                                Kommentar

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