Gastflieger Verbot

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  • Xreôs
    Xreôs

    #46
    AW: Gastflieger Verbot

    Tja wenn du einen eigenen Flugplatz besitzt der eingetragen ist
    hast du auch eine Aufstiegserlaubnis.

    Da es dein Platz ist bist du auch somit der Vorstand bist kannst du jedem
    der zum Gastfliegen kommt fliegen lassen. Wenn es eine Interessen Gemeinschaft
    ist kommt das was in den Vereinssatzungen mit Mitgliedern angeht in den Wind
    schreiben.

    LG Chris

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    • Odysse
      Odysse

      #47
      AW: Gastflieger Verbot

      Zitat von Xreôs Beitrag anzeigen
      Tja wenn du einen eigenen Flugplatz besitzt der eingetragen ist
      hast du auch eine Aufstiegserlaubnis.

      Da es dein Platz ist bist du auch somit der Vorstand bist kannst du jedem
      der zum Gastfliegen kommt fliegen lassen. Wenn es eine Interessen Gemeinschaft
      ist kommt das was in den Vereinssatzungen mit Mitgliedern angeht in den Wind
      schreiben.

      LG Chris
      Nööö, ist leider nicht so. Denn in der Aufstiegsgenehmigung ist das ja geregelt das nun
      Tagesmitgliedschaften sein müssen. Und die Aufstiegserlaubnis erstellt das Bundesluftfahrtamt
      und ist Staatlich. Deshalb Paragraphen Reiterei.

      Alles völliger Blödsinn aber ist einfach so.

      Gruß Kai

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      • JMalberg
        RC-Heli TEAM
        • 05.06.2002
        • 22636
        • J
        • D: um Saarbrücken drum rum

        #48
        AW: Gastflieger Verbot

        Nochmal:

        1. Es gibt keine "Gastflieger" mehr, sondern nur noch "Tagesmitgliedschaften" (?)
        2. Einige Aufstiegserlaubnisse müssen geändert werden.
        3. Viele Satzungen müssen geändert und beim Vereinsregister eingereicht werden.
        4. ?


        (... und unnötige Arbeit ist es auch)
        Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
        Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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        • Xreôs
          Xreôs

          #49
          AW: Gastflieger Verbot

          Zitat von Odysse Beitrag anzeigen
          Nööö, ist leider nicht so. Denn in der Aufstiegsgenehmigung ist das ja geregelt das nun
          Tagesmitgliedschaften sein müssen. Und die Aufstiegserlaubnis erstellt das Bundesluftfahrtamt
          und ist Staatlich. Deshalb Paragraphen Reiterei.

          Alles völliger Blödsinn aber ist einfach so.

          Gruß Kai
          UND WENN ER KEINEN VEREIN HAT?

          Lg Chris

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          • Odysse
            Odysse

            #50
            Zitat von JMalberg Beitrag anzeigen
            Nochmal:

            1. Es gibt keine "Gastflieger" mehr, sondern nur noch "Tagesmitgliedschaften" (?)
            2. Einige Aufstiegserlaubnisse müssen geändert werden.
            3. Viele Satzungen müssen geändert und beim Vereinsregister eingereicht werden.
            4. ?


            (... und unnötige Arbeit ist es auch)
            Jepp so schaut es aus,

            das problem der änderung der Aufstiegserlaubnis zieht folgenden Rattenschwanz hinterher:

            Neue prüfung der Platzverhältnisse ( evtl wird der Platz nicht mehr zugelassen), Lärmpass Regelung, Flugzeitbestimmung, Flugkorridorregelung, Verbot oder Einsatzbeschränkung für Turbinen, Verbrennungsmotoren, Auflagen Naturschutz usw usw.
            Gerade Rheinlandpfalz bekommt hier richtig probleme, da wird selbst die Benutzung von 2.4 gig
            reglementiert...

            gruß Kai

            Zitat von Xreôs Beitrag anzeigen
            UND WENN ER KEINEN VEREIN HAT?

            Lg Chris
            Dann hat er auch keine Aufstiegserlaubnis....
            somit fliegen nur bis kg xxx und erlaubnis des Gründstück Eigentümers und er sonstigen Regelung wie Lärmschutzverordnung...

            gruß Kai
            Zuletzt geändert von JMalberg; 02.04.2010, 21:09.

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            • JMalberg
              RC-Heli TEAM
              • 05.06.2002
              • 22636
              • J
              • D: um Saarbrücken drum rum

              #51
              AW: Gastflieger Verbot

              Zitat von Odysse Beitrag anzeigen
              ...
              Gerade Rheinlandpfalz bekommt hier richtig probleme, da wird selbst die Benutzung von 2.4 gig
              reglementiert...
              Lass mich raten: Frau Ute Rosenbach-Huth?
              Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
              Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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              • Monzta
                Senior Member
                • 17.10.2007
                • 2534
                • Andre
                • 55469 Simmern

                #52
                AW: Gastflieger Verbot

                Gut erkannt.
                Specter 700 NME / Kraken 580 Nitro / Nimbus 550 / Logo 200

                Kommentar

                • Osprey
                  Osprey

                  #53
                  AW: Gastflieger Verbot

                  Moin,

                  also bei uns ist das so:

                  Es gibt eine Satzung, Modellflugordnung, Lärmmessungen, Flugleiter, Tagesmitgliedschaften... usw. alles in bester Ordung und lupenrein falls ein Offizieller mal einen prüfenden Blick auf uns wirft.

                  Und es gibt die Realität - da ist alles oben genannte scheiss egal!!!
                  Hauptsache Versichert, ansonsten machen wir was wir wollen und fliegen wir wie wir wollen! Etwas gesunder Menschenverstand und fertig.

                  Kommentar

                  • Digger 600
                    Digger 600

                    #54
                    AW: Gastflieger Verbot

                    Moin,
                    wer mal nen bissel Lesen möchte ....

                    Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen gemäß § 16 LuftVO

                    Luftverkehrs-Ordnung § 16 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums (LuftVO)

                    Luftverkehrs-Ordnung

                    und ja, es stimmt ...
                    ... es gibt bei eingetragenen Vereinen keine "Gastflieger" mehr, sondern nur noch "Tagesmitgliedschaften" .

                    Kommentar

                    • nopost123
                      Member
                      • 14.09.2009
                      • 516
                      • Norbert
                      • Altenberge, FMSC-Steinfurt

                      #55
                      AW: Gastflieger Verbot

                      Ja Ja,
                      es ist schon traurig mit welcher Geringschätzung der Amtsschimmel unser schönes Hobby (Sport) betrachtet. Im Kapitel "Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstig von Flugmodellen gemäß §16 LuftVO" steht im Abschnitt 2.2.4 immer noch:
                      Beim Betrieb von ferngesteuerten Flugmodellen sind die Start- und Landeflächen von den Aufenthaltsbereichen für Zuschauer und sonstige nicht unmittelbar am Flugbetrieb beteiligte Personen, dem Vorbereitungsraum für die Steuerer, den Abstellplätzen für PKW sowie Gebäuden auf dem Modellfluggelände durch einen mindestens 2,5 m hohen Sicherheitszaun aus Maschendraht oder einem vergleichbaren Material abzugrenzen. Hiervon kann abgesehen werden, wenn die Art des Flugbetriebs und die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dies zulassen. Dies ist dann der Fall, wenn zwischen der Begrenzung der Start- und Landeflächen und den o. g. Park- und Aufenthaltsbereichen ein Abstand von mindestens 50 m eingehalten wird..

                      Ich frage mich warum der Fahrer (Lenker) eines Formel 1 Autos als "Pilot" bezeichnet wird, obwohl er doch auch (meistens) auf dem Boden bleibt? Oder der Segelflieger, der wie wir Modellflieger auch aus Spass an der Freud sein Hobby (Sport) ausübt. Wie mag die NASA wohl jemanden bezeichnen der eine Raumsonde ferngesteuert auf dem Mars landet*

                      Die letzten ßnderungen der LuftVO sind schon bitter, aber ohne unsere Dachverbände wärs noch schlimmer gekommen.

                      mfG

                      Norbert
                      Eigenbau-ElektroMechanik M2010/FC28-Jeti+FF9,Scale- und Rumpfhubschrauber mit Rigidköpfen.

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                      • Donidon
                        Gesperrt
                        • 01.04.2010
                        • 661
                        • Don

                        #56
                        AW: Gastflieger Verbot

                        Der Witz ist doch das Wildflieger all diesen Mist nicht brauchen. Eine Genehmigung vom Grundstückseigentümer und gut ist.

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                        • nopost123
                          Member
                          • 14.09.2009
                          • 516
                          • Norbert
                          • Altenberge, FMSC-Steinfurt

                          #57
                          AW: Gastflieger Verbot

                          Zitat von Donidon Beitrag anzeigen
                          Der Witz ist doch das Wildflieger all diesen Mist nicht brauchen. Eine Genehmigung vom Grundstückseigentümer und gut ist.
                          Hallo Don
                          Leider ist es nicht ganz so einfach wie du dir das vorstellst. Ein paar Auszüge aus der LuftVO --§ 16 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums habe ich dir einmal angehängt.

                          Textauszug:

                          (1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im ßbrigen der Erlaubnis:

                          1. der Aufstieg von Flugmodellen

                          a) mit mehr als 5 Kilogramm Gesamtmasse,

                          b) mit Raketenantrieb, sofern der Treibsatz mehr als 20 Gramm beträgt,

                          c) mit Verbrennungsmotor in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten,

                          d) aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen, auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung,

                          7. der Aufstieg von unbemanntem Luftfahrtgerät im Sinne von § 1 Absatz 2 Nummer 11 des Luftverkehrsgesetzes.


                          (4) Die Erlaubnis wird erteilt, wenn die beabsichtigten Nutzungen nicht zu einer Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung führen können. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen versehen und Personen oder Personenvereinigungen für den Einzelfall oder allgemein erteilt werden. Die Behörde bestimmt nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen, welche Unterlagen der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis enthalten muss. Sie kann insbesondere das Gutachten eines Sachverständigen über die Eignung des Geländes und des Luftraums, in dem der Flugbetrieb stattfinden soll, verlangen.

                          (5) Die Erteilung einer Erlaubnis kann vom Nachweis der Zustimmung des Grundstückseigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten abhängig gemacht werden.
                          Du siehst also, viele der für einen Verein maßgeblichen Einschränkungen bzw. Punkte für den Erhalt einer Aufstiegserlaubnis treffen für einen einzelnen Steuerer von Flugmodellen genau so zu. Bist du dir sicher alle behördlich relevanten Punkte auf deiner Lieblingswiese beachtet und erfüllt zu haben?

                          Nur wenn wir Modellflieger uns organisieren, z.B. im DMFV oder DAEC, haben wir eine Chance auf Dauer zu überleben. Eine große Horde von Wildfliegern hat keine Lobby. Da kann der Amtsschimmel mit einem Federstreich dem Vergnügen den Garaus machen. Niemand kann sich dann erfolgreich wehren.
                          Viele Vereine sind zudem ständig bemüht den Modellflug in der ßffentlichkeit als positive, kreative Sportart darzustellen. Deshalb ist es auch sehr wichtig, dass wir so leise wie möglich unser Hobby betreiben. Und da sehe ich besonders bei den Wildfliegern ein großes Problem. Oder hast du einen eigenen Lärmpegelmesser und benutzt ihn auch? Die Lärmvorschriften in der BRD gelten für alle Modellflieger! Häufig sind es aber gerade "Wildflieger" die dem Ansehen des Modellflugsportes mehr schaden denn nützen! Jeder der gern auf einer Wiese seinem Hobby nachgeht möge nun für sich selbst einmal überlegen zu welcher Gattung von Modellfliegern er sich zählen darf. Apropo Lärm, bei kleinen Elektrohubschraubern ist das sicherlich kein Thema. Der Heli wird sicherlich den einen oder anderen Spaziergänger interessieren. Aber Vorsicht! Du hast kein abgegrenztes Gelände und auch keinen Schutzzaun. Kommt es zu einem Unfall, ist wieder eimal eine schlechte Presse zu erwarten.

                          In unserem Verein ist übrigends jeder "Gastflieger" gern gesehen. Die Tagesmitgliedschaft gibts kostenlos nach dem Nachweis der Haftpflichtversicherung und Einweisung durch den Flugleiter oder ein Mitglied.

                          mfG

                          Norbert
                          Zuletzt geändert von JMalberg; 05.04.2010, 22:01.
                          Eigenbau-ElektroMechanik M2010/FC28-Jeti+FF9,Scale- und Rumpfhubschrauber mit Rigidköpfen.

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                          • Donidon
                            Gesperrt
                            • 01.04.2010
                            • 661
                            • Don

                            #58
                            AW: Gastflieger Verbot

                            So ganz habe ich das glaube ich noch nicht verstanden.
                            Wenn ich unter 5kg und E fliege brauche ich doch keine Erlaubnis für die Luftraumnutzung. Mal davon abgesehen das es auch noch Flugverbotszonen gibt das ist klar.

                            Organisieren mag ich nicht so, bin nicht der Vereinstyp. Ich bin im DMFV und zahle da meine Wildflieger extra Versicherung. Die sollen sich um meine Belange kümmern, das ist meine Lobby.
                            Zuletzt geändert von Donidon; 05.04.2010, 19:01.

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                            • nopost123
                              Member
                              • 14.09.2009
                              • 516
                              • Norbert
                              • Altenberge, FMSC-Steinfurt

                              #59
                              AW: Gastflieger Verbot

                              Hallo Don
                              Wenn du dich wirklich absichern willst laß dir die Genehmigung des Grundstückseigentümers schriftlich geben. Im Zweifelsfall macht der sonst einen Rückzieher und hat dir die Erlaubnis nie erteilt. Weiterhin gibt es natürlich eine Reihe von Punkten die dazu kommen können. Z.B. Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiet, kontrollierter Luftraum, Gefährdung von Personen.... usw. Was ich damit aber nur andeuten will ist einfach die Tatsache das ich im Verein weiß was erlaubt ist und was nicht (meistens jedenfalls). Auf meiner Heimwiese fliege ich oft nur mit einem Teilwissen. Da in Deutschland aber der Grundsatz gilt "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" bleibt also immer ein gewisses Restrisiko. Leider erfährt man dann erst nach einem "Ereignis" die rechtliche Situation.
                              Meine persönliche Empfehlung an dieser Stelle ist: Fliege mit einem Heli nie alleine, du weißt nie wann er dich beißt. Nicht umsonst ist auf Modellflugplätzen der Betrieb nur in Anwesenheit einer in erster Hilfe ausgebildeten Person erlaubt. Eine Verunglückte Person ist unter Umständen nicht mehr in der Lage sich selbst zu helfen! In unserem Nachbarverein hatte es vor vielen Jahren einen tödlichen Unfall gegeben. Sein kleiner Sohn war mit am Platz und hat das miterleben müssen. Das geht mir heute noch kalt den Rücken runter.

                              Nun wollen wir aber nicht nur "schwarz sehen" sondern mit Freude und verantwortungsvoll immer eine Handbreit Luft unter den Rotorblättern unserem schönen Hobby nachgehen.

                              mfG

                              Norbert
                              Eigenbau-ElektroMechanik M2010/FC28-Jeti+FF9,Scale- und Rumpfhubschrauber mit Rigidköpfen.

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                              • Robby
                                Robby

                                #60
                                AW: Gastflieger Verbot

                                Meine Güte...Gott bin ich froh, dass ich [SIZE="5"]Freiflieger[/SIZE] bin. Wenn ich mir das hier so durchlese vergeht mir der Spaß am Hobby. Diese ganze Bürokratie wird immer schlimmer. Ferngesteuert sind nicht die Modelle die wir fliegen, sondern wir selbst!

                                Habe mich übrigens von "Wildflieger" zu "Freiflieger" umbetitelt. Macht einen besserern Eindruck


                                Viele Gruße

                                Robby

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