Tja wenn du einen eigenen Flugplatz besitzt der eingetragen ist
hast du auch eine Aufstiegserlaubnis.
Da es dein Platz ist bist du auch somit der Vorstand bist kannst du jedem
der zum Gastfliegen kommt fliegen lassen. Wenn es eine Interessen Gemeinschaft
ist kommt das was in den Vereinssatzungen mit Mitgliedern angeht in den Wind
schreiben.
Tja wenn du einen eigenen Flugplatz besitzt der eingetragen ist
hast du auch eine Aufstiegserlaubnis.
Da es dein Platz ist bist du auch somit der Vorstand bist kannst du jedem
der zum Gastfliegen kommt fliegen lassen. Wenn es eine Interessen Gemeinschaft
ist kommt das was in den Vereinssatzungen mit Mitgliedern angeht in den Wind
schreiben.
LG Chris
Nööö, ist leider nicht so. Denn in der Aufstiegsgenehmigung ist das ja geregelt das nun
Tagesmitgliedschaften sein müssen. Und die Aufstiegserlaubnis erstellt das Bundesluftfahrtamt
und ist Staatlich. Deshalb Paragraphen Reiterei.
1. Es gibt keine "Gastflieger" mehr, sondern nur noch "Tagesmitgliedschaften" (?)
2. Einige Aufstiegserlaubnisse müssen geändert werden.
3. Viele Satzungen müssen geändert und beim Vereinsregister eingereicht werden.
4. ?
(... und unnötige Arbeit ist es auch)
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!
Nööö, ist leider nicht so. Denn in der Aufstiegsgenehmigung ist das ja geregelt das nun
Tagesmitgliedschaften sein müssen. Und die Aufstiegserlaubnis erstellt das Bundesluftfahrtamt
und ist Staatlich. Deshalb Paragraphen Reiterei.
1. Es gibt keine "Gastflieger" mehr, sondern nur noch "Tagesmitgliedschaften" (?)
2. Einige Aufstiegserlaubnisse müssen geändert werden.
3. Viele Satzungen müssen geändert und beim Vereinsregister eingereicht werden.
4. ?
(... und unnötige Arbeit ist es auch)
Jepp so schaut es aus,
das problem der änderung der Aufstiegserlaubnis zieht folgenden Rattenschwanz hinterher:
Neue prüfung der Platzverhältnisse ( evtl wird der Platz nicht mehr zugelassen), Lärmpass Regelung, Flugzeitbestimmung, Flugkorridorregelung, Verbot oder Einsatzbeschränkung für Turbinen, Verbrennungsmotoren, Auflagen Naturschutz usw usw.
Gerade Rheinlandpfalz bekommt hier richtig probleme, da wird selbst die Benutzung von 2.4 gig
reglementiert...
Dann hat er auch keine Aufstiegserlaubnis....
somit fliegen nur bis kg xxx und erlaubnis des Gründstück Eigentümers und er sonstigen Regelung wie Lärmschutzverordnung...
gruß Kai
Zuletzt geändert von JMalberg; 02.04.2010, 21:09.
Es gibt eine Satzung, Modellflugordnung, Lärmmessungen, Flugleiter, Tagesmitgliedschaften... usw. alles in bester Ordung und lupenrein falls ein Offizieller mal einen prüfenden Blick auf uns wirft.
Und es gibt die Realität - da ist alles oben genannte scheiss egal!!!
Hauptsache Versichert, ansonsten machen wir was wir wollen und fliegen wir wie wir wollen! Etwas gesunder Menschenverstand und fertig.
Ja Ja,
es ist schon traurig mit welcher Geringschätzung der Amtsschimmel unser schönes Hobby (Sport) betrachtet. Im Kapitel "Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstig von Flugmodellen gemäß §16 LuftVO" steht im Abschnitt 2.2.4 immer noch: Beim Betrieb von ferngesteuerten Flugmodellen sind die Start- und Landeflächen von den Aufenthaltsbereichen für Zuschauer und sonstige nicht unmittelbar am Flugbetrieb beteiligte Personen, dem Vorbereitungsraum für die Steuerer, den Abstellplätzen für PKW sowie Gebäuden auf dem Modellfluggelände durch einen mindestens 2,5 m hohen Sicherheitszaun aus Maschendraht oder einem vergleichbaren Material abzugrenzen. Hiervon kann abgesehen werden, wenn die Art des Flugbetriebs und die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dies zulassen. Dies ist dann der Fall, wenn zwischen der Begrenzung der Start- und Landeflächen und den o. g. Park- und Aufenthaltsbereichen ein Abstand von mindestens 50 m eingehalten wird..
Ich frage mich warum der Fahrer (Lenker) eines Formel 1 Autos als "Pilot" bezeichnet wird, obwohl er doch auch (meistens) auf dem Boden bleibt? Oder der Segelflieger, der wie wir Modellflieger auch aus Spass an der Freud sein Hobby (Sport) ausübt. Wie mag die NASA wohl jemanden bezeichnen der eine Raumsonde ferngesteuert auf dem Mars landet*
Die letzten ßnderungen der LuftVO sind schon bitter, aber ohne unsere Dachverbände wärs noch schlimmer gekommen.
mfG
Norbert
Eigenbau-ElektroMechanik M2010/FC28-Jeti+FF9,Scale- und Rumpfhubschrauber mit Rigidköpfen.
Der Witz ist doch das Wildflieger all diesen Mist nicht brauchen. Eine Genehmigung vom Grundstückseigentümer und gut ist.
Hallo Don
Leider ist es nicht ganz so einfach wie du dir das vorstellst. Ein paar Auszüge aus der LuftVO --§ 16 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums habe ich dir einmal angehängt.
Textauszug:
(1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im ßbrigen der Erlaubnis:
1. der Aufstieg von Flugmodellen
a) mit mehr als 5 Kilogramm Gesamtmasse,
b) mit Raketenantrieb, sofern der Treibsatz mehr als 20 Gramm beträgt,
c) mit Verbrennungsmotor in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten,
d) aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen, auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung,
7. der Aufstieg von unbemanntem Luftfahrtgerät im Sinne von § 1 Absatz 2 Nummer 11 des Luftverkehrsgesetzes.
(4) Die Erlaubnis wird erteilt, wenn die beabsichtigten Nutzungen nicht zu einer Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung führen können. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen versehen und Personen oder Personenvereinigungen für den Einzelfall oder allgemein erteilt werden. Die Behörde bestimmt nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen, welche Unterlagen der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis enthalten muss. Sie kann insbesondere das Gutachten eines Sachverständigen über die Eignung des Geländes und des Luftraums, in dem der Flugbetrieb stattfinden soll, verlangen.
(5) Die Erteilung einer Erlaubnis kann vom Nachweis der Zustimmung des Grundstückseigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten abhängig gemacht werden.
Du siehst also, viele der für einen Verein maßgeblichen Einschränkungen bzw. Punkte für den Erhalt einer Aufstiegserlaubnis treffen für einen einzelnen Steuerer von Flugmodellen genau so zu. Bist du dir sicher alle behördlich relevanten Punkte auf deiner Lieblingswiese beachtet und erfüllt zu haben?
Nur wenn wir Modellflieger uns organisieren, z.B. im DMFV oder DAEC, haben wir eine Chance auf Dauer zu überleben. Eine große Horde von Wildfliegern hat keine Lobby. Da kann der Amtsschimmel mit einem Federstreich dem Vergnügen den Garaus machen. Niemand kann sich dann erfolgreich wehren.
Viele Vereine sind zudem ständig bemüht den Modellflug in der ßffentlichkeit als positive, kreative Sportart darzustellen. Deshalb ist es auch sehr wichtig, dass wir so leise wie möglich unser Hobby betreiben. Und da sehe ich besonders bei den Wildfliegern ein großes Problem. Oder hast du einen eigenen Lärmpegelmesser und benutzt ihn auch? Die Lärmvorschriften in der BRD gelten für alle Modellflieger! Häufig sind es aber gerade "Wildflieger" die dem Ansehen des Modellflugsportes mehr schaden denn nützen! Jeder der gern auf einer Wiese seinem Hobby nachgeht möge nun für sich selbst einmal überlegen zu welcher Gattung von Modellfliegern er sich zählen darf. Apropo Lärm, bei kleinen Elektrohubschraubern ist das sicherlich kein Thema. Der Heli wird sicherlich den einen oder anderen Spaziergänger interessieren. Aber Vorsicht! Du hast kein abgegrenztes Gelände und auch keinen Schutzzaun. Kommt es zu einem Unfall, ist wieder eimal eine schlechte Presse zu erwarten.
In unserem Verein ist übrigends jeder "Gastflieger" gern gesehen. Die Tagesmitgliedschaft gibts kostenlos nach dem Nachweis der Haftpflichtversicherung und Einweisung durch den Flugleiter oder ein Mitglied.
mfG
Norbert
Zuletzt geändert von JMalberg; 05.04.2010, 22:01.
Eigenbau-ElektroMechanik M2010/FC28-Jeti+FF9,Scale- und Rumpfhubschrauber mit Rigidköpfen.
So ganz habe ich das glaube ich noch nicht verstanden.
Wenn ich unter 5kg und E fliege brauche ich doch keine Erlaubnis für die Luftraumnutzung. Mal davon abgesehen das es auch noch Flugverbotszonen gibt das ist klar.
Organisieren mag ich nicht so, bin nicht der Vereinstyp. Ich bin im DMFV und zahle da meine Wildflieger extra Versicherung. Die sollen sich um meine Belange kümmern, das ist meine Lobby.
Hallo Don
Wenn du dich wirklich absichern willst laß dir die Genehmigung des Grundstückseigentümers schriftlich geben. Im Zweifelsfall macht der sonst einen Rückzieher und hat dir die Erlaubnis nie erteilt. Weiterhin gibt es natürlich eine Reihe von Punkten die dazu kommen können. Z.B. Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiet, kontrollierter Luftraum, Gefährdung von Personen.... usw. Was ich damit aber nur andeuten will ist einfach die Tatsache das ich im Verein weiß was erlaubt ist und was nicht (meistens jedenfalls). Auf meiner Heimwiese fliege ich oft nur mit einem Teilwissen. Da in Deutschland aber der Grundsatz gilt "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" bleibt also immer ein gewisses Restrisiko. Leider erfährt man dann erst nach einem "Ereignis" die rechtliche Situation.
Meine persönliche Empfehlung an dieser Stelle ist: Fliege mit einem Heli nie alleine, du weißt nie wann er dich beißt. Nicht umsonst ist auf Modellflugplätzen der Betrieb nur in Anwesenheit einer in erster Hilfe ausgebildeten Person erlaubt. Eine Verunglückte Person ist unter Umständen nicht mehr in der Lage sich selbst zu helfen! In unserem Nachbarverein hatte es vor vielen Jahren einen tödlichen Unfall gegeben. Sein kleiner Sohn war mit am Platz und hat das miterleben müssen. Das geht mir heute noch kalt den Rücken runter.
Nun wollen wir aber nicht nur "schwarz sehen" sondern mit Freude und verantwortungsvoll immer eine Handbreit Luft unter den Rotorblättern unserem schönen Hobby nachgehen.
mfG
Norbert
Eigenbau-ElektroMechanik M2010/FC28-Jeti+FF9,Scale- und Rumpfhubschrauber mit Rigidköpfen.
Meine Güte...Gott bin ich froh, dass ich [SIZE="5"]Freiflieger[/SIZE] bin. Wenn ich mir das hier so durchlese vergeht mir der Spaß am Hobby. Diese ganze Bürokratie wird immer schlimmer. Ferngesteuert sind nicht die Modelle die wir fliegen, sondern wir selbst!
Habe mich übrigens von "Wildflieger" zu "Freiflieger" umbetitelt. Macht einen besserern Eindruck
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