Gastflieger Verbot

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  • Odysse
    Odysse

    #1

    Gastflieger Verbot

    Hallo Kollegen,

    ich wollte mal hören wir ihr das derzeitige problem gelöst habt was die Gastfleigerei angeht?

    Ich denke mal das die wenigsten wissen das die Gastfleigerei eigentlich gar nicht gestattet ist und damit gegen die Aufstiegserlaubnis der Vereine verstößt und somit gefährdet ist. Ich habe die Information bei der Jahreshauptversammlung erfahren und es wurde ein AUS für Gastflieger beschlossen bis das ganze gehader aus der Welt geschaft ist.

    Wer hat dazu mehr oder sagen wir mal bessere Informationen, auf der Hauptversammlung des DMFV verbandes für die Vereins Vorsitzenden wurde das ganze anscheinend ausführlich mit dem Anwalt Sonnenschein besprochen.
    Leider sind die derzeitigen informationen sehr sehr spärlich, das einzigste was ich jetzt in Schriftform gefunden habe ist das hier:



    Irgendwo war im Network Forum ein Thread über diese Thema, ich kann ihn Leider nicht mehr finden dort war das ganze nochmal Diskutiert...

    na ich bin mal gespannt ob ihr da mehr wisst oder was ihr so darüber ehört habt!!!

    Gruß Kai
  • rutra
    Gelöscht
    • 17.10.2008
    • 939
    • Artur
    • In der Pfalz

    #2
    AW: Gastflieger Verbot

    Hallo,
    ich denke damit ist doch alles geklärt....-Gastflieger und Interessenten können eine Tagesmitgliedschaft erwerben".

    Kommentar

    • Kaspar Erhardt
      Kaspar Erhardt

      #3
      AW: Gastflieger Verbot

      Hallo,
      in unseren Verein ist es so:
      Gastpiloten müssen eine Startgebühr von 3.-Euro entrichten und eine gültige Haftpflichtversicherung für Flugmodelle nachweisen. Fliegen dürfen sie nur in Anwesenheit eines ordentlichen Vereinsmitglieds.

      mfg ke

      Kommentar

      • Odysse
        Odysse

        #4
        Zitat von rutra Beitrag anzeigen
        Hallo,
        ich denke damit ist doch alles geklärt....-Gastflieger und Interessenten können eine Tagesmitgliedschaft erwerben".
        Tja aber genau das ist halt doch nicht soo einfach.

        Da die Satzung dazu geändert werden müsste und ein riesen Bürokratischer Aufwand erforderlich wäre..

        denn Mitgliedschaften dürfen nur durch den Vereinsvorstand aufgenommen werden und dazu müssen diese auch den Aufnahme Antrag unterschreiben. Das bedeutet, kein Vorstand auf dem Platz auch keine Unterschrift...

        Gruß Kai

        Zitat von Kaspar Erhardt Beitrag anzeigen
        Hallo,
        in unseren Verein ist es so:
        Gastpiloten müssen eine Startgebühr von 3.-Euro entrichten und eine gültige Haftpflichtversicherung für Flugmodelle nachweisen. Fliegen dürfen sie nur in Anwesenheit eines ordentlichen Vereinsmitglieds.

        mfg ke
        Hallooooo, es gibt keine Gastflieger im alten Sinne mehr. Lese mal den Bericht durch


        Gruß Kai
        Zuletzt geändert von JMalberg; 27.03.2010, 23:29.

        Kommentar

        • dudy666
          Senior Member
          • 26.02.2009
          • 1929
          • Rainer
          • Kamen

          #5
          AW: Gastflieger Verbot

          Zitat von Odysse Beitrag anzeigen
          denn Mitgliedschaften dürfen nur durch den Vereinsvorstand aufgenommen werden und dazu müssen diese auch den Aufnahme Antrag unterschreiben. Das bedeutet, kein Vorstand auf dem Platz auch keine Unterschrift...
          Lies dir mal den Rest selber durch. Dort steht es eindeutig:

          Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, erfolgt die Entscheidung über die Aufnahme durch den Flugleiter.

          Und ein Flugleiter ist nun mal immer der erste auf dem Platz.

          Gruß Rainer
          Hier bohren für einen neuen Monitor

          Kommentar

          • Odysse
            Odysse

            #6
            AW: Gastflieger Verbot

            Zitat von dudy666 Beitrag anzeigen
            Lies dir mal den Rest selber durch. Dort steht es eindeutig:

            Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, erfolgt die Entscheidung über die Aufnahme durch den Flugleiter.

            Und ein Flugleiter ist nun mal immer der erste auf dem Platz.

            Gruß Rainer
            Hallo Reiner,

            ja das steht da, aber es ist laut des Vorstandes nicht richtig. Denn eine Kurzmitgliedschaft-

            also Mitgliedschaft ist nur durch die Vorsitzenden aufzunehmen. Ich hatte den Vorschlag gemacht
            das doch der Flugleiter unterschreiben könnte. Tja das steht aber in fast jeder Vereinssatzung drinn das Mitglieder durch den Vorstand zu "genehmigen" sind.
            Somit haben wir den Salat.

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            • dudy666
              Senior Member
              • 26.02.2009
              • 1929
              • Rainer
              • Kamen

              #7
              AW: Gastflieger Verbot

              Ja, aber doch nicht bei einer Tagesmitgliedschaft. Das ist doch etwas vollkommen anderes. Wenn ich dauerhaft in einen Verein aufgenommen werden möchte, dann muß der Vorstand das bei der nächsten Sitzung entscheiden.

              Da will sich höchsten der Vorstand mit rausreden um keine Gastflieger mehr zu haben.

              Gruß Rainer
              Hier bohren für einen neuen Monitor

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              • RC Uwe
                RC Uwe

                #8
                AW: Gastflieger Verbot

                Zitat von dudy666 Beitrag anzeigen
                Da will sich höchsten der Vorstand mit rausreden um keine Gastflieger mehr zu haben.

                Gruß Rainer
                Hallo Rainer

                Das ist aber die Wahrheit, keiner macht ein wenig Platz. Leider!

                Gruß Uwe

                Kommentar

                • Odysse
                  Odysse

                  #9
                  AW: Gastflieger Verbot

                  Zitat von dudy666 Beitrag anzeigen
                  Ja, aber doch nicht bei einer Tagesmitgliedschaft. Das ist doch etwas vollkommen anderes. Wenn ich dauerhaft in einen Verein aufgenommen werden möchte, dann muß der Vorstand das bei der nächsten Sitzung entscheiden.

                  Da will sich höchsten der Vorstand mit rausreden um keine Gastflieger mehr zu haben.

                  Gruß Rainer
                  Nein eigentlich ist der Vorstand Gastfliegern immer sehr aufgeschlossen, ist ja auch eine Einnahmequelle, zumal die ja auch gerne mal auf anderen Plätzen zu Gast sind/ waren.

                  Das problem ist das die standard Satzung die ja fast jeder Verein nutzt keinen Unterschied macht zwischen der Vollmitgliedschaft und einer Kurzmitgliedeschaft. Jedes Mitgleid hat also nach
                  der Form Mitgliedschaft auch Rechte und Pflichten, und aus diesem Grund ist das mit Vorsicht zu genießen.
                  Was ich halt nicht nachvollziehen kann ist der Sinn von dieser ganzen Kacke... das wahr doch Jahrzehnte lang usus, und nun wird von heute auf morgen alles auf den Kopf gedreht durch die Bundesluftfahrtbehörde.

                  Mich wundert es das es kaum ein anderer Verein wahrgenommen hat das sich da eine Rechtliche änderung aufgetan hat wo der Vorstand in die Haftung genommen werden kann
                  und Gefahr besteht das die Aufstiegsgenehmigung erlischt. Waren wirklich sooooo wenige der Vorstände auf dieser JHV DmfV?


                  Gruß Kai

                  Kommentar

                  • dudy666
                    Senior Member
                    • 26.02.2009
                    • 1929
                    • Rainer
                    • Kamen

                    #10
                    AW: Gastflieger Verbot

                    Gut das hier in der Gegend zumindestens damit noch nie Probleme damit hatte. Lass mich mal überraschen wie es in meinem zukünftigen Verein hier in der Umgebung so zwischen Flächen- und Helifliegern klappt. Hab gehört das Heliflieger hauptsächlich Samstagsmorgens dort fliegen. Ich will aber die ganze Woche Helifliegen.
                    Hier bohren für einen neuen Monitor

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                    • Topknut2
                      Member
                      • 07.03.2008
                      • 903
                      • Knut
                      • Duisburg

                      #11
                      AW: Gastflieger Verbot

                      Macht ne Lehrer-Schüler Aktion draus und das Problem ist gelößt.

                      Gruß
                      Knut

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                      • Oliver Schwabe
                        Oliver Schwabe

                        #12
                        AW: Gastflieger Verbot

                        Gott sei dank bin ich Wildflieger und kann machen was ich will.

                        Wenn ich so was höre, Gastpiloten dürfen nicht mehr OH MEIN GOTT.

                        Man kann auch alles übertreiben. Solln die Vereine froh sein das jemand kommt und eine Gebühr bezahlt, so kommt Geld in die Kasse.

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                        • TopSan
                          TopSan

                          #13
                          AW: Gastflieger Verbot

                          Mahlzeit Gemeinde!

                          Mal ehrlich: so eine Satzungsänderung ist doch kein Hexenwerk? Ist alles nur ganz normale Vorstandsarbeit wie für so viele andere Sachen im Verein auch...

                          Die neuen Formulierungen haben mich insgesamt auch nur 2 Stunden Arbeit gekostet (ßnderungen notwendig in Satzung, Flugordnung, Beitragsordnung und eine neue Flugbuchvorlage).

                          Dann das ganze auf der nächsten Vorstandssitzung besprechen und beschließen; Die Satzungsänderung muss als Einziges dann noch von der Mitgliederversammlung genehmigt werden - dazu kann man im Rahmen des nächsten Vereinsflugtages offiziell einladen - wo ist das Problem?

                          Die Schildbürgerbeamtenschaft hat in der kürzlichen Vergangenheit schon ganz andere Schimmel wiehern lassen - seien wir eher froh, dass es "nur" so wenig aktuell zu ändern gibt


                          ßbrigens: man lese hierzu sorgfältig die jeweilige Aufstiegserlaubnis!

                          Die betreffende Formulierung gibt es nur in Aufstiegsgenehmigungen nach "neuer" Art - und somit müssen auch nur Vereine mit eben ejner "neuen" Aufstiegserlaubnis aktiv werden...

                          Papierkramgruß aus dem Wald...


                          Frank

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                          • Ulf
                            Ulf

                            #14
                            AW: Gastflieger Verbot

                            Hallo,

                            wir haben auf unserer letzten Jahreshauptversammluing folgende ßnderung durchgeführt:

                            Gastflieger müssen eine Tagesmitgliedschaft erwerben. ßber den schriftlichen Aufnahmeantrag (Eintragung im Flubuch) entscheidet der Vorstand. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, erfolgt die Entscheidung über die Aufnahme durch den Flugleiter. Die Tagesmitgliedschaft endet mit der Beendigung des Flugbetriebs am jeweiligen Tag und dem entsprechenden Eintrag im Flugbuch (Austritt).
                            Tagesmitglieder erwerben neben dem Recht zur Teilnahme am Flugbetrieb keine weiteren Mitgliederrechte.

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                            • EvOluT1on
                              EvOluT1on

                              #15
                              AW: Gastflieger Verbot

                              Hallo,

                              habe gestern auch über eine neue Satzung abgestimmt, eben aus diesem Grund.
                              Da unsere von 1973 war, war es eh an der Zeit diese an die aktuelle Rechtslage anzupassen.
                              Deshalb gleich komplett neu und nicht nur Tagesmitglieder mit aufgeführt.

                              Gruß
                              Mike

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