Wildfliegen (dieX.te) Genehmigung?

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  • Acer99
    Acer99

    #16
    AW: Wildfliegen (dieX.te) Genehmigung?

    Zitat von AMG Mike Beitrag anzeigen
    ...wie jetzt,

    er schreibt von der Luftfahrtverordnung, und Du von der Luftfahrtordnung

    ....Mike
    Ob nun mit oder ohne "ver", es gibt beides nicht . Deswegen mein Hinweis, dass ich sie auch nicht kenne.

    Es gibt eine Luftverkehrsordnung, jau, aber die enthält nix, womit sich die Meinung/Behauptung, die in dem von mir kritisierten Post zum Ausdruck kommt, stützen läßt.

    Meiomei, wir leben in einem "komplizierten" Land, aber deswegen muss man an sich einfache Dinge nicht auch kompliziert machen. Haste ne Wiese und der "Eigentümer" läßt dich fliegen, dann isses rechtlich ok (5kg Grenze usw natürlich zu beachten).

    Kommt es nun zu einem Unfall, der ja immer für die vermeintliche Komplexität herhalten muss, ist es wurscht, ob Du von der Wiese oder dem "Modellflugplatz" gestartet bist.

    OL

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    • Markus Gann
      Member
      • 13.04.2004
      • 360
      • Markus
      • Reutlingen und Umgebung

      #17
      AW: Wildfliegen (dieX.te) Genehmigung?

      @JMalberg
      Das interessiert mich brennend auf welcher Basis sie das angeordnet hat.
      Vermutlich ist die Gemeinde Eigentümerin der Wiese. Hat somit nichts mit Luftfahrt/-verkehrsrecht zu tun, sondern mit Eigentumsrecht.
      GruÃ? Markus

      Acrobat SE, Agusta A109 (Century Swift 550), Bell 212 (JR Parkmite)

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      • donk
        donk

        #18
        AW: Wildfliegen (dieX.te) Genehmigung?

        Hallo an Alle,
        danke für eure vielen Hinweise. Ja ich bin im DMFV und werde dort mal nachfragen.
        Interessant wäre auch die Frage, (in meinen Falle wohnt ein Eigentümer direkt in der Nähe-als Querulant bekannt) ob die Erlaubniß des Bauerns (Pächter)eine mögliche Verweigerung des Eigentümers überstimmt.
        Gebiet NRW
        P.S. Eigentlich könnte ich sogar in meinem Garten starten und dann auf die Wiese rüberfliegen.
        Grüsse Guido

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        • deuconet
          deuconet

          #19
          AW: Wildfliegen (dieX.te) Genehmigung?

          Zitat von donk Beitrag anzeigen
          P.S. Eigentlich könnte ich sogar in meinem Garten starten und dann auf die Wiese rüberfliegen.
          Grüsse Guido
          Doof nur, wenn du mal zwangsweise auf die Wiese musst, weil sich dein Hubi z.B. mit dem Gras zu sehr angefreundet hat und nicht mehr von da weg will...

          Grüße, Dennis ;-)

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          • Venom
            Venom

            #20
            AW: Wildfliegen (dieX.te) Genehmigung?

            Du musst dir das so vorstellen. Wenn du einen garten hast willst du ja auch nicht das andere leuite bei dir einsteigen und dort fliegen oder sonst einem hobby nachgehen. Stell dir vor du wachst mrogens auf und in deinem garten steht einer mit einem Heli und fliegt! Da würdest du dir doch auch vorkommen wie im falschen film! Und jetzt stell dir vor er sagt dann zu dir das er nicht verstehen kann warum du dich so aufregst, er fliegt doch nur und macht ja nix kaputt oder sowas... Is doch blödsinn!

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            • g.harry
              Senior Member
              • 18.10.2007
              • 1272
              • Harald
              • Wartenberg, Geisenhausen

              #21
              AW: Wildfliegen (dieX.te) Genehmigung?

              @Venom: Darum sollte man ja auch VORHER die Genehmigung einholen.
              Gruss Harry

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              • Venom
                Venom

                #22
                AW: Wildfliegen (dieX.te) Genehmigung?

                Zitat von g.harry Beitrag anzeigen
                @Venom: Darum sollte man ja auch VORHER die Genehmigung einholen.
                Genau DAS sag ich doch

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                • donk
                  donk

                  #23
                  AW: Wildfliegen (dieX.te) Genehmigung?

                  Hallo,
                  habe mit dem Rechtsexperten vom DMFV gesprochen. So eindeutig ist die Frage nicht zu beantworten. Am besten wäre die Genehmigung von beiden Seiten( Eigentümer + Besitzer). Es hängt auch mit dem jeweiligen Pachtvertrag zusammen -- in dem normalerweise nichts über Modellflug stehen wird --
                  Hlifsweise ist aber die Genemigung des Besitzers schon mal der erste Schritt.
                  MfG Guido

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