Hallo an die" Juristen".
Möchte auf einer Wiese ElektroHubi (unter 5kg) fliegen. Lese immer von Genehmigung des Grundstück......... ? was ist genau gemeint?
Brauche ich die Genehmigung der GrundstückEiGENTßMER (hier vielleicht 6-8 verschiedene Parzellen) oder reicht die Genehmigung des GrundstückBESITZERS ( Bauer, der die Wiese von allen gepachtet hat und bewirtschaftet)?
Danke Guido
im Prinzip brauchst du eine Genehmigung um das Grundstück betreten zu dürfen, also von dem, der verantwortlich für die Wiese ist, würde ich sagen. Wenn jemand die Wiese gepachtet hat, dann würde ich die Person fragen. Den Eigentümern kann ja (fast) egal sein, was auf der Wiese passiert, da die Wiese eine Wiese bleibt. Nur den Landwirt solltest du auf alle Fälle fragen.
Das kann man eigentlich mit Häusern bzw. Wohnungen vergleichen. Wenn jemand ein vermietetes Haus betreten möchte, musst man dazu den Mieter fragen, nicht den Vermieter.
Servus Guido......
frag den Bauern, laß Dir vielleicht die Erlaubnis schriftlich geben und gut ist´s!!!!!!
Sollten die grün-weißen kommen, zeigst denen die schriftliche Erlaubnis oder Du sagst, Du bist der Schwiegersohn von dem Bauern.....
Hi
,ich brauchs schon genau, ich wohne direkt an der Wiese und wenn mal was passiert weiß jeder wer ich bin und wo ich wohne ( "Schwiegersohn") und wenn ich bei meinem Nachbarn (Notar) ins Haus (oder schlimmer)fliegen sollte brauche ich eine rechtssichere Genehmigung auch schon für die Versicherung. MfG Guido
Hi....
frag doch gleich Deinen Nachbarn (Notar) oder Versicherungsvertreter, der sollte Dir eigentlich auch Auskunft geben können/müssen.....Trotzdem solltest Du Dir vom Bauern was schriftliches geben lassen.....
wenn Du z.B. im DMFV Mitglied bist, helfen die Dir auch noch weiter.....ich denke nur mit der Frage der Wiese nach ist Dir nicht geholfen....ich denke da spielen noch mehrere Faktoren mit oder haben Einfluss wie Strassennähe etc........
....ich auf alle Fälle wünsche Dir bei der Gewinnung der Wiese ganz viel Glück und hoffe dass es klappt
...ich denke da spielen noch mehrere Faktoren mit oder haben Einfluss wie Strassennähe etc........
Nee, bei Elektrohubis, die unter 5kg abheben, ist das egal - kannste theoretisch auch an der Autobahn fliegen - wenn du die Genehmigung des Grundstückbesitzers/Pächters hast - am besten schriftlich.
Grüße, Dennis
...der auch gern mal wild fliegt...
ist doch ganz einfach, Du brauchst die Einwilligung (nicht Genehmigung) vom Eigentümer oder eines Nutzungsberechtigten (Mieter, Pächter, Leiher, Erbbauberechtigter), "sein" Grundstück betreten/nutzen zu dürfen.
Das hat aber nix mit Luftrecht zu tun, da Modelle <5kg keine Erlaubnis brauchen, den Luftraum zu nutzen, sofern sie sich ausserhalb des kontrollierten Luftraumes aufhalten.
hallole,
mit nur der einwilligng des nutzungsberechtigten ist es nicht immer getan. z.b. gibt es zwischen baden würtemberg und bayern merkliche unterschiede.
der grundstückseigentümer kann es dir auch verbieten. so ist es bei uns geschehen.
eines tages wanderte die ortsvorsteherin bei uns an und hat uns zwar diesen sonntag mittag weiter fliegen lassen aber in zukunft so mittag verbrenner flugverbot. ist zwar jetzt nicht der direkte vergleich zum thema, rechtlich aber ähnlich handzuhaben.
zum thema ......... direkt neben einer autobahn fliegen *?? das steht in der luftfahrtverordnung. da muss jeweils zum bundesland wieder nachgeschlagen werden.
so weit ich mich entsinne gibt es da eine abgrenzung heli -> flächefleiger. bei und in bw müssen min 50m abstand zu solchen hindernissen eingehalten werden für flächenflieger sind das mindestens 300m. wie schon gesagt....... lesen in der luftfahrtverordnung.
In NRW empfehle ich die Lektüre des Landschaftsgesetzes, insbesondere §49:
§49 Betretungsbefugnis
(1) In der freien Landschaft ist das Betreten der privaten Wege und Pfade, der
Wirtschaftswege sowie der Feldraine, Böschungen, ßd- und Brachflächen und anderer landwirtschaftlich nicht genutzter Flächen zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Abschnitts oder aus anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben. Für das Betreten des Waldes gelten die Bestimmungen des Landesforstgesetzes.
In den anderen Bundesländern sehen die Regelungen ähnlich aus. D.h., das Betreten brach liegender Flächen in der Natur ist zwecks Erholung durchaus gestattet. Heli fliegen ist ein Hobby und damit Erholung. Ist eine Fläche allerdings erkennbar landwirtschaftlich genutzt, komplett eingezäunt etc. , dann hat man dort nichts verloren. Allerdings darf man die Wege dazwischen nutzen ( siehe oben ) und mehr brauchen wir ja für unser Hobby nicht.
...
eines tages wanderte die ortsvorsteherin bei uns an und hat uns zwar diesen sonntag mittag weiter fliegen lassen aber in zukunft so mittag verbrenner flugverbot...
Das interessiert mich brennend auf welcher Basis sie das angeordnet hat.
Zuletzt geändert von JMalberg; 24.05.2009, 22:13.
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!
Dann lies uns doch bitte mal aus der "Luftfahrtordnung" - die ist mir leider gänzlich unbekannt - etwas vor, was Deine Meinung stützt.
Sorry, aber ich reagiere immer etwas säuerlich auf Posts dieser Qualität. Das ist i.E. grober Unfug, rechtlich unsinnig und konstruiert Probleme, wo überhaupt keine sind.
Dann lies uns doch bitte mal aus der "Luftfahrtordnung" - die ist mir leider gänzlich unbekannt - etwas vor, was Deine Meinung stützt.
Sorry, aber ich reagiere immer etwas säuerlich auf Posts dieser Qualität. Das ist i.E. grober Unfug, rechtlich unsinnig und konstruiert Probleme, wo überhaupt keine sind.
OL
...wie jetzt,
er schreibt von der Luftfahrtverordnung, und Du von der Luftfahrtordnung
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