Wildfliegen (dieX.te) Genehmigung?

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    #1

    Wildfliegen (dieX.te) Genehmigung?

    Hallo an die" Juristen".
    Möchte auf einer Wiese ElektroHubi (unter 5kg) fliegen. Lese immer von Genehmigung des Grundstück......... ? was ist genau gemeint?
    Brauche ich die Genehmigung der GrundstückEiGENTßMER (hier vielleicht 6-8 verschiedene Parzellen) oder reicht die Genehmigung des GrundstückBESITZERS ( Bauer, der die Wiese von allen gepachtet hat und bewirtschaftet)?
    Danke Guido
  • HeliVirus
    HeliVirus

    #2
    AW: Wildfliegen (dieX.te) Genehmigung?

    Hallo,

    im Prinzip brauchst du eine Genehmigung um das Grundstück betreten zu dürfen, also von dem, der verantwortlich für die Wiese ist, würde ich sagen. Wenn jemand die Wiese gepachtet hat, dann würde ich die Person fragen. Den Eigentümern kann ja (fast) egal sein, was auf der Wiese passiert, da die Wiese eine Wiese bleibt. Nur den Landwirt solltest du auf alle Fälle fragen.

    Das kann man eigentlich mit Häusern bzw. Wohnungen vergleichen. Wenn jemand ein vermietetes Haus betreten möchte, musst man dazu den Mieter fragen, nicht den Vermieter.

    Aussage ohne Gewähr.

    Grüße

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    • donk
      donk

      #3
      AW: Wildfliegen (dieX.te) Genehmigung?

      Hallo Matzelein,
      würde ich nach meinem Bauchgefühl auch sagen, aber ich lese in den Gesetzestexten meistens von Eigentümern. MfG Guido

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      • didi-99
        didi-99

        #4
        AW: Wildfliegen (dieX.te) Genehmigung?

        Servus Guido......
        frag den Bauern, laß Dir vielleicht die Erlaubnis schriftlich geben und gut ist´s!!!!!!
        Sollten die grün-weißen kommen, zeigst denen die schriftliche Erlaubnis oder Du sagst, Du bist der Schwiegersohn von dem Bauern.....

        gruß didi

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        • donk
          donk

          #5
          AW: Wildfliegen (dieX.te) Genehmigung?

          Hi
          ,ich brauchs schon genau, ich wohne direkt an der Wiese und wenn mal was passiert weiß jeder wer ich bin und wo ich wohne ( "Schwiegersohn") und wenn ich bei meinem Nachbarn (Notar) ins Haus (oder schlimmer)fliegen sollte brauche ich eine rechtssichere Genehmigung auch schon für die Versicherung. MfG Guido

          Kommentar

          • didi-99
            didi-99

            #6
            AW: Wildfliegen (dieX.te) Genehmigung?

            Hi....
            frag doch gleich Deinen Nachbarn (Notar) oder Versicherungsvertreter, der sollte Dir eigentlich auch Auskunft geben können/müssen.....Trotzdem solltest Du Dir vom Bauern was schriftliches geben lassen.....

            gruß didi

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            • AMG Mike
              AMG Mike

              #7
              AW: Wildfliegen (dieX.te) Genehmigung?

              Hy Guido,

              wenn Du z.B. im DMFV Mitglied bist, helfen die Dir auch noch weiter.....ich denke nur mit der Frage der Wiese nach ist Dir nicht geholfen....ich denke da spielen noch mehrere Faktoren mit oder haben Einfluss wie Strassennähe etc........

              ....ich auf alle Fälle wünsche Dir bei der Gewinnung der Wiese ganz viel Glück und hoffe dass es klappt

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              • deuconet
                deuconet

                #8
                AW: Wildfliegen (dieX.te) Genehmigung?

                Zitat von AMG Mike Beitrag anzeigen
                ...ich denke da spielen noch mehrere Faktoren mit oder haben Einfluss wie Strassennähe etc........
                Nee, bei Elektrohubis, die unter 5kg abheben, ist das egal - kannste theoretisch auch an der Autobahn fliegen - wenn du die Genehmigung des Grundstückbesitzers/Pächters hast - am besten schriftlich.

                Grüße, Dennis
                ...der auch gern mal wild fliegt...

                Kommentar

                • Acer99
                  Acer99

                  #9
                  AW: Wildfliegen (dieX.te) Genehmigung?

                  ist doch ganz einfach, Du brauchst die Einwilligung (nicht Genehmigung) vom Eigentümer oder eines Nutzungsberechtigten (Mieter, Pächter, Leiher, Erbbauberechtigter), "sein" Grundstück betreten/nutzen zu dürfen.

                  Das hat aber nix mit Luftrecht zu tun, da Modelle <5kg keine Erlaubnis brauchen, den Luftraum zu nutzen, sofern sie sich ausserhalb des kontrollierten Luftraumes aufhalten.

                  OL

                  Kommentar

                  • spacebaron
                    helispecials.de
                    Hersteller Tuningteile
                    • 21.09.2005
                    • 2434
                    • Erich
                    • Trofi, auf der wilden Wiese, MFF Bitz und MFC Oberhausen

                    #10
                    AW: Wildfliegen (dieX.te) Genehmigung?

                    hallole,
                    mit nur der einwilligng des nutzungsberechtigten ist es nicht immer getan. z.b. gibt es zwischen baden würtemberg und bayern merkliche unterschiede.
                    der grundstückseigentümer kann es dir auch verbieten. so ist es bei uns geschehen.
                    eines tages wanderte die ortsvorsteherin bei uns an und hat uns zwar diesen sonntag mittag weiter fliegen lassen aber in zukunft so mittag verbrenner flugverbot. ist zwar jetzt nicht der direkte vergleich zum thema, rechtlich aber ähnlich handzuhaben.

                    zum thema ......... direkt neben einer autobahn fliegen *?? das steht in der luftfahrtverordnung. da muss jeweils zum bundesland wieder nachgeschlagen werden.
                    so weit ich mich entsinne gibt es da eine abgrenzung heli -> flächefleiger. bei und in bw müssen min 50m abstand zu solchen hindernissen eingehalten werden für flächenflieger sind das mindestens 300m. wie schon gesagt....... lesen in der luftfahrtverordnung.

                    grüsse
                    TDF,TDR1,TDR2,2xLogo400CFK,ME262,Edge540,TRex600N, Ergo50,CH53Ec.s.,H500,VBC+Touch..

                    Kommentar

                    • Sycorax
                      Sycorax

                      #11
                      AW: Wildfliegen (dieX.te) Genehmigung?

                      In NRW empfehle ich die Lektüre des Landschaftsgesetzes, insbesondere §49:

                      §49 Betretungsbefugnis
                      (1) In der freien Landschaft ist das Betreten der privaten Wege und Pfade, der
                      Wirtschaftswege sowie der Feldraine, Böschungen, ßd- und Brachflächen und anderer landwirtschaftlich nicht genutzter Flächen zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Abschnitts oder aus anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben. Für das Betreten des Waldes gelten die Bestimmungen des Landesforstgesetzes.
                      Quelle:


                      In den anderen Bundesländern sehen die Regelungen ähnlich aus. D.h., das Betreten brach liegender Flächen in der Natur ist zwecks Erholung durchaus gestattet. Heli fliegen ist ein Hobby und damit Erholung. Ist eine Fläche allerdings erkennbar landwirtschaftlich genutzt, komplett eingezäunt etc. , dann hat man dort nichts verloren. Allerdings darf man die Wege dazwischen nutzen ( siehe oben ) und mehr brauchen wir ja für unser Hobby nicht.
                      Zuletzt geändert von Gast; 24.05.2009, 21:58.

                      Kommentar

                      • JMalberg
                        RC-Heli TEAM
                        • 05.06.2002
                        • 22636
                        • J
                        • D: um Saarbrücken drum rum

                        #12
                        AW: Wildfliegen (dieX.te) Genehmigung?

                        Hier steht schon einiges darüber


                        Zitat von spacebaron Beitrag anzeigen
                        ...
                        eines tages wanderte die ortsvorsteherin bei uns an und hat uns zwar diesen sonntag mittag weiter fliegen lassen aber in zukunft so mittag verbrenner flugverbot...
                        Das interessiert mich brennend auf welcher Basis sie das angeordnet hat.
                        Zuletzt geändert von JMalberg; 24.05.2009, 22:13.
                        Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                        Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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                        • Acer99
                          Acer99

                          #13
                          AW: Wildfliegen (dieX.te) Genehmigung?

                          Zitat von spacebaron Beitrag anzeigen
                          lesen in der luftfahrtverordnung.

                          grüsse
                          Dann lies uns doch bitte mal aus der "Luftfahrtordnung" - die ist mir leider gänzlich unbekannt - etwas vor, was Deine Meinung stützt.


                          Sorry, aber ich reagiere immer etwas säuerlich auf Posts dieser Qualität. Das ist i.E. grober Unfug, rechtlich unsinnig und konstruiert Probleme, wo überhaupt keine sind.

                          OL

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                          • thomas1130
                            RC-Heli TEAM
                            Admin
                            • 26.11.2007
                            • 25912
                            • Thomas
                            • Österreich

                            #14
                            AW: Wildfliegen (dieX.te) Genehmigung?

                            Zitat von Sycorax Beitrag anzeigen
                            D.h., das Betreten brach liegender Flächen in der Natur ist zwecks Erholung durchaus gestattet. Heli fliegen ist ein Hobby und damit Erholung....
                            *ROFL

                            Das ist ja überhaupt die beste Argumentation die ich je gehört habe..

                            Grüße
                            Thomas
                            Stay hungry. Stay foolish.

                            Kommentar

                            • AMG Mike
                              AMG Mike

                              #15
                              AW: Wildfliegen (dieX.te) Genehmigung?

                              Zitat von Acer99 Beitrag anzeigen
                              Dann lies uns doch bitte mal aus der "Luftfahrtordnung" - die ist mir leider gänzlich unbekannt - etwas vor, was Deine Meinung stützt.


                              Sorry, aber ich reagiere immer etwas säuerlich auf Posts dieser Qualität. Das ist i.E. grober Unfug, rechtlich unsinnig und konstruiert Probleme, wo überhaupt keine sind.

                              OL


                              ...wie jetzt,

                              er schreibt von der Luftfahrtverordnung, und Du von der Luftfahrtordnung

                              ....Mike

                              Kommentar

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