Ich weiß nicht, ob das hier rein gehört, ich schreibs einfach mal hier rein.
Ist es rechtlich eigentlich erlaubt, mit einem E-Heli bis zu einer bestimmten größe im Hintergarten zu fliegen?
THX 4 Information
Wege sind nämlich auch eigentlich immer Eigentum von irgend jemandem.
,wir verstoßen nicht gegen die Lärmbschutzbedingungen in Wohngebieten. Liegen glaube ich bei 46dB (bitte nicht drauf festnageln und ist auch regional unterschiedlich / bei Stadt oder Gemeinde erkundigen!!!). Da auch ein Elektromotor und speziell die Rotorblätter doch ganz gut die Luft zum Schwingen bringen könnte dies den lieben Nachbarn schon etwas stören (und er wäre dann im Recht).Wir verarbeiten personenbezogene Daten über Nutzer unserer Website mithilfe von Cookies und anderen Technologien, um unsere Dienste bereitzustellen, Werbung zu personalisieren und Websiteaktivitäten zu analysieren. Wir können bestimmte Informationen über unsere Nutzer mit unseren Werbe- und Analysepartnern teilen. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
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