Fliegen im Hintergarten?

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  • Wolfgang Neumann
    Wolfgang Neumann

    #16
    Fliegen im Hintergarten?

    Hallo,

    Danke Rüdiger für den Gesetzestext vermeidet wieder Diskussionen zu dem Thema - da es ja nun jeder im Original lesen kann, war gestern auch zu faul zu suchen und habe es dann in freie Worte gefasst.

    Schön zu erkennen ist, dass es also für Elektrohelis [ 5kg bis auf die Entfernung zu Flugplätzen keine Einschränken gibt :] .

    Also Freibrief für alle kleinen E-Helis ?(

    Leider nein !!!

    Denn Vorsicht, dies ist nur die Luftverkehrsordnung. Wie ich schon in meinen ersten Thread beschrieben habe, unterliegt man dann noch diversen anderen Gesetzen die nicht direkt was mit dem Fliegen zu tun haben(Lärmschutzverordnung für Wohngebiete / Parkordnungen / Nutzung öffentlicher Flächen und Plätze). Diese Gesetze können sogar regional in den Städten und Gemeinden anders gehandelt bzw. festgelegt werden. Die immer wieder angesprochne Erlaubnis des Grundstückseigentümers, hat nur was mit Hausfriedensbruch zu tun. Ich darf halt nicht einfach jedes Grundstück, auch wenn es ein seit 10 Jahren brach liegendes Feld ist betreten und benutzen. Das gleiche gilt auch für den öffentlichen Raum Parks, Straßen usw. sowie immer wieder gesehen für große private Parkplätze an Einkaufszentren und Firmen am Wochenende. Wenn´s bei einem Platzverweis bleibt ist man noch gut weggekommen. Auf öffentlichen Plätzen und Flächen ist das ganze aber Auslegungssache der jeweiligen Ordnungskräfte und könnte ganz schnell mal als "Gefährdung des öffentliches Verkehrsraumes" ausgelegt werden. Habe ich selbst schon gesehen, da flog doch im Sommer ein Eco8 auf den Wiesen der Kassler Aue bei schönsten Badewetter, zwar etwas Abseits, vor tausenden Badegästen umher. Und das war so interessant, das auch ganz viele Zuschauer dicht um den Piloten und den fliegenden Heli herumstanden. Er ist auch nicht lang geflogen, eine Streife hat ihn ziemlich schnell aufgefordert dies zu unterlassen und seine Personalien aufgenommen.
    Deshalb nicht einfach losfliegen, sich vorher informieren, Erlaubnis einholen und all zu neugierge Zuschauer von einer zweiten Person im nötigen sicheren Abstand im Zaum halten.

    Dann klappts auch mit dem fliegen und dem Spaß ohne nachträglichen ßrger :] .

    Gruß
    Wolfgang

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    • Dieter F. Heinlin
      Dieter F. Heinlin

      #17
      Fliegen im Hintergarten?

      In jedem Fall ist ein zugelassenes Modellfluggelände jedem Park, freier Wiese, Hintergarten vorzuziehen, da gibts auch Hilfe durch Vereinskollegen.

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      • Wolfgang Neumann
        Wolfgang Neumann

        #18
        Fliegen im Hintergarten?

        Stimmt Dieter,

        da gebe ich Dir vollkommen recht, sofern vorhanden, in erreichbarer Entfernung und HELIS erwünscht.
        Das meiste "Wildfliegen" wird doch von vielen Jugendlichen mit kleineren E-Helis vorgenommen und da sieht es mit Auto meistens schlecht aus und die Erfahrung und Einschätzung der Gefahren werden noch nicht erkannt. Deswegen finde ich dieses Forum auch so gut, da man doch auf einer größeren Basis Hilfe bekommt und auch plötzlich Kontakt zu anderen Fliegern ganz in der Nähe findet. Mit meinem ersten HELI vor 17 Jahren war ich hier in der Region absoluter Einzelkämpfer und das war sch.... !!! Aber er hats überlebt und ich auch .

        Gruß
        Wolfgang

        Kommentar

        • Dieter F. Heinlin
          Dieter F. Heinlin

          #19
          Fliegen im Hintergarten?

          Hallo Wolfgang,
          ich meine, dass Matthias am besten im Verein seines Vater´s aufgehoben wäre.

          Kommentar

          • malottki
            Member
            • 08.11.2001
            • 286
            • Stephan
            • Deutschland, NRW

            #20
            Fliegen im Hintergarten?

            Original von Dirk Krase
            hallo malottki,

            Aufstiegserlaubnis brauchst Du bei Modellen ] 5Kg, Abstand [ 1,5km zu einem Flugplatz und/oder bei Verbrennern [ 1,5km zu Ortschaften!

            Nachtrag: Du brauchst laut Gesetzgeber bei E-Modellen unter 5Kg auch keine Versicherung!

            Hallo Dirk

            der Auszug von Rüdiger:
            #######################
            (4) Der Aufstieg von Flugmodellen von weniger als 5 kg Gesamtmasse bedarf keiner Erlaubnis, es sei denn, daß
            sie mit Raketenantrieb versehen sind.
            (5) Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren dürfen in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von Wohngebieten
            nur mit Erlaubnis der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes betrieben werden. Dasselbe gilt für
            Flugmodelle aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von der Begrenzung von Flugplätzen. Auf
            Flugplätzen dürfen Flugmodelle aller Art nur mit Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung
            betrieben werden.
            #######################


            Ich danke die Beiträge festigen schon die Meinung.

            Gruß
            Stephan
            Raptor E820, Pyro 800, Kosmik 160HV, Hitec Aurora 9x

            Kommentar

            • Klaus G.
              Klaus G.

              #21
              Fliegen im Hintergarten?

              Hallo Rüdiger,
              Dein Avatar Bild ist Spiiitze

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              • niethitwo
                niethitwo

                #22
                Fliegen im Hintergarten?

                Das mit dem Garten ist kein Problem, gehört meiner Oma.

                Wie viel kostet so eine Modellheliversicherung?


                Und noch eine Frage:
                Gab es da nicht mal was mit dem 35-Band und Ortschaften? Da darf man das doch nicht verwenden, oder? (nur 27Band, aber damit fährt ja jedes Dicki-mobil)

                Kommentar

                • Wolfgang Neumann
                  Wolfgang Neumann

                  #23
                  Fliegen im Hintergarten?

                  Hallo Matthias,

                  falls Du schon in einen Verein bist der im DMFV Mitglied ist brauchst Du nur eine Zusatzversicherung für "wildes" Fliegen (ausserhalb des Vereinsgeländes) die kostet derzeit noch 13,-€/Jahr und ab 1.1.2003 soll sie 17,-€/Jahr kosten, dann aber mit einer Summe von 3.000.000,-€ Deckung.

                  Bist Du noch nicht im Verein must Du noch im DMFV Mitglied werden, dass kostet dann nochmal 37,-€/Jahr. Aber schau Dir es doch mal sebst an unter : [a href=\"http://www.dmfv.de/mitgliedschaft.html\"]http://www.dmfv.de/mitgliedschaft.html[/a]

                  Dort findest Du auch noch, was der Verein sonst noch bietet.

                  Zur 35MHz kenne ich keine Einschränkung, ausser das der Betrieb auf diesen Band bei der Reglierungsbeörde angemeldet werden muss. Dafür erhälst Du eine pauschale Urkunde für das freigegebene 35MHz-Band die 10 Jahre gilt.
                  (Kosten ca. 50,-€ für 10 Jahre).
                  Anmeldeformulare findest Du hier im Forum in der Database.

                  Viele Grüße
                  Wolfgang

                  Kommentar

                  • Dieter F. Heinlin
                    Dieter F. Heinlin

                    #24
                    Fliegen im Hintergarten?

                    Original von Airdive
                    Hallo Matthias,

                    ...Bist Du noch nicht im Verein must Du noch im DMFV Mitglied werden, dass kostet dann nochmal 37,-€/Jahr.
                    Wolfgang
                    für Erwachsene € 37,-
                    für Jugendliche € 18,50 !
                    Jugendlicher ist jede natürliche Person bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Darüber hinaus können Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Ersatzdienstleistende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gegen Nachweis den Jugendlichenstatus zuerkannt bekommen

                    Kommentar

                    • niethitwo
                      niethitwo

                      #25
                      Fliegen im Hintergarten?

                      Puuh, sind das Gesetze! Ich glaub ich muss doch noch politiker werden...

                      Also, dass mit dem Anmelden der 35er-Bandanlagen wusst ich, dass mit der Beschränkung steht in einem 40Jahre alten Buch (ja,ja, wie die Zeit vergeht:rolleyes

                      Danke für eure Infos (bei dem Bild flieg ich doch lieber im Verein, und wenn er 30km weit entfernt ist!)

                      Kommentar

                      • Uli Haslinde
                        Uli Haslinde

                        #26
                        Fliegen im Hintergarten?

                        ...Die Beschränkung für 35MHz gab es früher tatsächlich um Störungen des TV Empfangs zu vermeiden.

                        Kommentar

                        • Wolfgang Neumann
                          Wolfgang Neumann

                          #27
                          Fliegen im Hintergarten?

                          @Uli

                          stimmt glaube mich daran zu erinnern, dass in meiner alten Urkunde von 1984 tatsächlich drinstand, dass der Betrieb in Wohngebieten nicht gestattet war. Habe aber in der Urkunde von diesem Jahr keinerlei Einschränkungen gefunden, nur das man keine Störungen verursachen darf. Ist also sehr allgemein gehalten. Gibt es diese Regelung noch oder ist sie mittlerweile überholt?

                          Gruß
                          Wolfgang

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                          • Geronimo
                            Geronimo

                            #28
                            Fliegen im Hintergarten?

                            ...stimmt, kann mich auch noch entsinnen. Als dieses ßbel beseitigt war, waren es die CB-Funker, die den Fernsehbetrieb gestört haben - auf 27 Mhz mit Brenner uns so...
                            Mann waren das Zeiten :O

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                            • Rüdiger
                              Member
                              • 07.06.2001
                              • 513
                              • Rüdiger
                              • Karlstein

                              #29
                              Fliegen im Hintergarten?

                              Servus Wolfgang! ;-)

                              Die Einschränkung, 500m Abstand von bewohnten Gebieten zu halten, gibts afair seit 1996 nicht mehr. Grund dafür war, daß die 35er Anlagen den Farbhilfsträger von Fernsehgeräten gestört haben und entweder ein Moiré oder kompletten "Farbverlust" hervorgerufen haben, je nach Abstand zum Fernsehgerät. Das war keine schlechte Methode, die Abstrahlung des Senders zu testen ;-) Heutzutage muss ich dazu das Radio auf Radio FFH abstimmen, wenn dann beim Einschalten des Senders das Radio stummschaltet, weiss ich, das mein Sender noch tut ;-)

                              Die heutigen Farbfernseher sind störfester, man muss wirklich ganz nah mit voll ausgezogener Antenne ans Gerät ran, dann sieht man u. U. ein ganz leichtes Moiré.

                              cu,

                              rüdiger
                              Du schreibst Akku's, Lipo's und Servo's? Dann nimm Nachhilfe auf http://www.deppenapostroph.de!

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