Eigene Flugwiese pachten - Was gibtâ??s zu bedenken?

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  • Sycorax
    Sycorax

    #31
    AW: Eigene Flugwiese pachten - Was gibt-s zu bedenken?

    Nur bei "Gefahr im Verzug" kannste drauf laatschen.
    Mit Akkus's , speziell LiPo's, an Board ist immer (Brand-) Gefahr in Verzug.

    Ansonsten noch ein Hinweis zur Sache: Man muss nicht gleich einen Verein gründen, eine Interessensgemeinschaft geht auch und wird z.B. vom DMFV auch unterstützt. Ich hatte mir vor ein paar Jahren mal die Unterlagen dazu kommen lassen.

    Spätestens wenn mehrere Leute die Wiese nutzen wollen, werden Fragen der Haftung spannend. Wer kommt z.B. für Schäden auf ( LiPo Brand im Nachbarfeld, etc. ) ? Als IG kann man das dann wenigstens auf alle gleichmässig verteilen.
    Eine Aufstiegserlaubnis braucht man nicht, so lange man unter 5kg bleibt und elektrisch fliegt, bzw. 1,5 km vom nächsten Ort entfernt ist. Dann kann man auch bis 5kg Verbrenner ohne AE fliegen.

    Was man noch beachten sollte wenn man eine Wiese pachtet, ist die umliegende Nutzung. Liegt man z.B. zwischen Feldern mit Nutzpflanzen und von der Wiese breitet sich Unkraut aus, weil man sie nicht richtig pflegt, gibt's auch sehr schnell ßrger mit den benachbarten Bauern.

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    • Thomas Pohl
      Member
      • 31.05.2001
      • 166
      • Thomas
      • Hoywoy-Heliteam.de

      #32
      AW: Eigene Flugwiese pachten - Was gibt-s zu bedenken?

      Zitat:
      Echt? Ein Pächter kann unterverpachten?
      Das ist für uns sehr wichtig, da wir aktuell damit kämpfen ohne Pacht (weil "nicht geht") nur mit Erlaubnis arbeiten.
      Ende
      Ja, bei uns ist es so. Wir haben vom Pächter gepachtet und auf unseren Pachtvertrag ist aber auch die Einwilligung des Eigentümers. (Unterschrift)
      Dem Eigentümer dürfte es eigentlich egal sein, weil wir zum eventuellen Pachtende eh den "Urzustand" wieder herstellen müssen.
      Und die Probleme mit den Jägern waren auch vorbei, als ich die Einwilligung des Eigentümers auf unseren Pachtvertrag zeigte.

      Also in Sachsen scheint es so zu gehen

      LG Thomas Pohl
      Zuletzt geändert von JMalberg; 29.01.2009, 19:25.

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      • DeWurst
        DeWurst

        #33
        AW: Eigene Flugwiese pachten - Was gibt-s zu bedenken?

        @ JMalberg: Den Heli kannste auch bergen, wenn Gefahr für ihn besteht (tiefentladung des Akkus inc. Explosionsgefahr, Rost, auslaufender Treibstoff......)

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        • JMalberg
          RC-Heli TEAM
          • 05.06.2002
          • 22636
          • J
          • D: um Saarbrücken drum rum

          #34
          AW: Eigene Flugwiese pachten - Was gibt-s zu bedenken?

          @Wurst: Nö. Nur wenn dann Gefahr davon ausgeht, wenn du nicht unmittelbar eingreifst.
          Ist ihm Prinzip das gleiche wie der Fußball in Nachbars Garten.
          Ist aber eher eine Spitzfindigkeit, denn wenn du ja nix kaputt machst, interessiert es ja auch niemand.
          Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
          Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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          • Fred-von-Jupiter
            Fred-von-Jupiter

            #35
            AW: Eigene Flugwiese pachten - Was gibt-s zu bedenken?

            Hallo, Michael, wo bekomme ich das in Bayern und welche auflagen hat man den da ?

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            • Michael Vogler
              RC-Heli TEAM
              • 24.05.2006
              • 4685
              • Michael
              • im Verein, Wild und viel in Kärnten ;-)

              #36
              AW: Eigene Flugwiese pachten - Was gibt-s zu bedenken?

              Hallo Udo,

              die Aufstiegsgenehmigung bekommst Du hier:



              Es genügt ein formloser Antrag, die Genehmigung wird befristet für 2 Jahre erteilt und ist bei Mißbrauch jederzeit widerrufbar.

              Die Auflagen werden mitgeschickt und umfassen ca. 4 DIN A 4 Blätter.

              Das Ganze kostet 30 ,-- EUR und gilt in den Regierungsbezirken
              Oberbayern, Niederbayern und Schwaben.

              Es handelt sich um folgende Auflagen - diese hier nur Auszugsweise:

              - mit Verbrenner 1,5 km von der nächsten Ortschaft weg
              - Einverständnis des Grundstückseigentümers
              - ßberfliegen von Wegen und Personen
              - Erster Hilfe Kurs bzw. Sofort Maßnahmen am Unfallort
              usw. usw.

              Bei den Auflagen ist aber nichts dabei was nicht einzuhalten wäre.
              Zuletzt geändert von Michael Vogler; 03.02.2009, 12:22.

              Kommentar

              • Acer99
                Acer99

                #37
                AW: Eigene Flugwiese pachten - Was gibt-s zu bedenken?

                Zitat von Michael Vogler Beitrag anzeigen
                Hallo Udo,

                Die Auflagen werden mitgeschickt und umfassen ca. 4 DIN A 4 Blätter.
                .
                Kann gut sein, aber wenn man sich gegen diese tlw. dümmlichen Auflagen nicht wehrt, sinds halt irgendwann 10 Blätter.....

                EInverständnis des Eigentümers ist zB Erlaubnisvoraussetzung, kann daher eigentlich nicht Auflage sein.

                ol

                Kommentar

                • Michael Vogler
                  RC-Heli TEAM
                  • 24.05.2006
                  • 4685
                  • Michael
                  • im Verein, Wild und viel in Kärnten ;-)

                  #38
                  AW: Eigene Flugwiese pachten - Was gibt-s zu bedenken?

                  Kann gut sein, aber wenn man sich gegen diese tlw. dümmlichen Auflagen nicht wehrt, sinds halt irgendwann 10 Blätter.....
                  Es sind seit Jahren 4 Blätter, die Auflagen sind nicht dümmlicher Art und machen alle Sinn - also brauche ich mich nicht dagegen wehren.

                  Ich bin froh dass die Genehmigung so unkompliziert erteilt wird, was soll da ein großes Ramba Zamba bewirken, - vielleicht dass sie mir in Zukunft verwehrt wird.

                  Ich hatte auch mit den zuständigen Herren telefonischen Kontakt und muß sagen dass Ausnahmslos alle sehr zuvorkommend und Hilfsbereit sind, warum sollte ich also irgendwo einen Aufstand anzetteln wenn mir völlig unbürokratisch geholfen wird.


                  EInverständnis des Eigentümers ist zB Erlaubnisvoraussetzung,
                  Es ist halt bei den Auflagen miterwähnt, darum hab ich es auch mit erwähnt.

                  Man kann jetzt hier auch Erbsenzählen, ich verstehe Deine Einwände im Moment nicht.
                  Es ist bei den Auflagen mit aufgeführt damit auch Leute die sich nicht so mit der Materie beschäftigen wissen auf was zu achten ist.

                  Kommentar

                  • Acer99
                    Acer99

                    #39
                    AW: Eigene Flugwiese pachten - Was gibt-s zu bedenken?

                    Zitat von Michael Vogler Beitrag anzeigen
                    Ich bin froh dass die Genehmigung so unkompliziert erteilt wird, was soll da ein großes Ramba Zamba bewirken, - vielleicht dass sie mir in Zukunft verwehrt wird.
                    .
                    Genau diese Einstellung ist es, die mich seit Jahren im Flugsport - ich gebe zu - ein wenig aufregt. Es ist diese Form der seit Jahrzehnten praktizierten Demutshaltung, die meiner Meinung nach diese ganzen Genehmigungsverfahren so kompliziert und auch langwierig machen. Das ist weder jetzt auf Dich gemünzt oder persönlich gemeint...also bekomme es bitte nicht in den falschen Hals.

                    Wir müssen verstehen, dass wir einen ANSPRUCH auf diese Genehmigung haben und Auflagen nur zulässig sind, sonfern diese wirklich zwingend notwendig sind. Ob sie "sinnvoll" sind, darauf kommt es nicht an, zumal man sich über Sinn immer streiten kann.

                    Und so wird bei den Auflagen mitunter fröhlich drauflosgewürfelt und vorgeschieben, was entweder schon im Gesetz steht, Voraussetzung für die Erlaubnis selbst ist oder für das es schlichtweg keine Ermächtigungsgrundlage gibt.

                    Aber kann gut sein, dass meine Schmerzgrenze für derlei behörlichen Unfug berufsbedingt etwas niedriger ist.

                    Wir brauchens uns nicht zu verstecken, wir können unseren Anspruch mit dem gebotenen Nachdruck verfolgen und sind nicht auf die Gnade irgendeines Amtswalters angewiesen. Das müssen wir nur mal verstehen, sonst werden wir diese Opfermentalität nie los.

                    OL

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                    • *Wolle*
                      *Wolle*

                      #40
                      AW: Eigene Flugwiese pachten - Was gibt-s zu bedenken?

                      Hallo
                      Vieleicht weis jemand genau darüber bescheid.***
                      Wenn ein verein eine wiese bei einen bauern gepachtet hat und auch vom flugamt eine aufstiegsgenehmigung hat. und jetzt kommt ein jäger und erwirkt eine einsweilige verfügung das nicht mehr geflogen werden darf. die gründe gibt er später an sagt er.das kann sich ja monate hinziehen und bis dahin ist der sommer vorbei.
                      darf ich dann dennoch elektro unter 5 kg dort fliegen *
                      grus wolle

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                      • nexus665
                        nexus665

                        #41
                        AW: Eigene Flugwiese pachten - Was gibt-s zu bedenken?

                        Hi,

                        eine einstweilige Verfügung kann er nicht ohne Grund erwirken, das geht einfach nicht. Ein Richter gibt ihm die nicht, wenn er keinen konkreten Grund nennt - und: sie wird dem Verein ja auch zugestellt, und erst ab dann gilt sie! ..und da steht auch der Grund drauf.

                        Zumindest nach meinem Wissensstand gilt sie eben NICHT ab Ausstellung sondern ab ZUSTELLUNG.

                        Also: bis Rechtsgültigkeit der einstweiligen Verfügung zustande kommt, kann der Jäger mal gar nix.

                        lG,
                        Simon.

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                        • *Fredde*
                          *Fredde*

                          #42
                          AW: Eigene Flugwiese pachten - Was gibt-s zu bedenken?

                          Zum Glück wohne ich nicht in der Stadt oder sonst wo

                          Hier hab ich genug Wiesen und man kennt sich, da braucht man keine Berechtigung oder sonstige Firlefanzerei. Man geht hin und fliegt einfach, wenn dann doch der Bauer kommt dreht man sich um und fliegt auf der Wiese daneben. Alles kein Problem

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                          • Powerzone
                            Powerzone

                            #43
                            AW: Eigene Flugwiese pachten - Was gibt-s zu bedenken?

                            Eine solche Verfügung gilt ab der Sprechung, also ab da wo sie erlassen wurde. ßbrigens ist eine solche anfechtbar.
                            Also erkundige Dich bei der entsprechenden Gemeinde ob es sowas gibt oder ob ein Verfahren am laufen ist.

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                            • *Wolle*
                              *Wolle*

                              #44
                              AW: Eigene Flugwiese pachten - Was gibt-s zu bedenken?

                              Hallo
                              was versteht mann unter dem begriff ab der Sprechung****
                              ab dem tag wo zb der jäger sie beantragt hat oder *


                              gruß wolle

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                              • JMalberg
                                RC-Heli TEAM
                                • 05.06.2002
                                • 22636
                                • J
                                • D: um Saarbrücken drum rum

                                #45
                                AW: Eigene Flugwiese pachten - Was gibt-s zu bedenken?

                                MWn gilt die Verfügung erst ab der Minute in der ein Amtsgericht sie verfügt hat. Sie dient ja in erster Linie dazu unmittelbar und sofort einen Schaden abzuwenden.
                                Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                                Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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