Fliegt ihr als Wildflieger auch über 5KG

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  • DocMichi
    DocMichi

    #16
    AW: Fliegt ihr als Wildflieger auch über 5KG

    Oh Mann, das ist ja mächtig kompliziert bei Euch...
    in ßsterreich scheint das lockerer zu sein, zumindest habe ich noch nie etwas von der 5kg Grenze gehört.
    Meine Versicherung deckt Schäden aus Flugmodellen bis 20kg Abfluggewicht und das für 21.- € pro Jahr *gg*

    Da kann ich mich richtig glücklich schätzen...

    Aber legt doch mal ein wenig zusammen und beauftragt einen Rechtsanwalt, der mit diesem Gesetzesbereich vertraut ist, Eure Fragen fundiert und eindeutig auszuarbeiten...
    dann weiß jeder, was Sache ist und keiner braucht sich mehr fragen, ob er in einer rechtlichen Grauzone unterwegs ist oder nicht...

    Mfg,
    Michi

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    • Michael W
      Michael W

      #17
      AW: Fliegt ihr als Wildflieger auch über 5KG

      Den Rechsanwalt gibts schon. Das ist Carl Sonnenschein vom DMFV.
      Frageen kann man hier: http://www.dmfv.de/cgi-bin/forum/ult...?ubb=forum;f=2

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      • JMalberg
        RC-Heli TEAM
        • 05.06.2002
        • 22636
        • J
        • D: um Saarbrücken drum rum

        #18
        AW: Fliegt ihr als Wildflieger auch über 5KG

        @DocMichi:
        Tjo, wir sind eben penibel

        Aber wie ist es in ßsterreich? Da biste doch auf Gedeih und Verderb auf die Stimmung des Bürgermeisters (Obmann?) angewiesen, da er bestimmt ob du in seiner Gemeinde fliegen darfst. Da finde ist es in D-land besser: Ist die Hürde der Aufstiegserlaubnis erstmal übersprungen, bist du sicherer.

        Als Empfehlung als Rechtsberatung ist sicherlich der DMFV (z Zt RA Sonnenschein) und RA Felling (der auch einschlägige Literatur zum Thema verfasst hat) zu empfehlen.
        Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
        Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

        Kommentar

        • DocMichi
          DocMichi

          #19
          AW: Fliegt ihr als Wildflieger auch über 5KG

          @Malberg:

          ;-) hast schon recht, bei uns ist die Bürokratie nicht besser, teilweise wahrscheinlich sogar schlimmer... da wiehert der Amtsschimmel.

          Allerdings wird uns ßsis ja immer die 'Freunderlwirtschaft' nachgesagt, die dann auch ihre guten Seiten hat... wenn dein Onkel mim Huber Bauern befreundet ist und am Stammtisch immer wieder ein paar Achterl hebt, der wiederum gut mit dem Bürgermeister befreundet ist, dann kannst Du fliegen, bis Du an den Spritpreisen bankrott gehst... ;-p

          Spaß beseite...
          ich hab mich um sowas nie gekümmert... ich hab die Einwilligung vom Grundbesitzer, auf dessen Grund ich fliege, ich bin versichert und halte die Abstände zu Bundesstraßen, Autobahn, Wohnsiedlung, etc. ein

          Bisher hatte ich damit noch nie Probleme, im Gegenteil... wenn jemand sich mal in mein Revier verirrt hatte, dann hab ich den Heli halt abgesetzt, gewartet bis er/sie weg war und weiter gings...
          Die Mehrheit bleibt aber sogar stehen und möchte zuschauen....

          Sogesehen hats noch nie Troubles gegeben... zumindest nicht auf dem jetzigen Gelände...

          Mfg,
          Michi

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          • andrew
            andrew

            #20
            AW: Fliegt ihr als Wildflieger auch über 5KG

            Der rechtliche Hintergrund und die ßberschreitung der 5kg Grenze hat nichts (!) mit der Versicherung zu tun! Wenn Ihr die Richtige beim DMFV abschließt, zahlt die weltweit auch wenn Ihr Wildflieger seid! Natürlich ist Vorsatz ausgeschlossen. Wer also mitten in der Fußgängerzone seinen 25kg Heli startet mag im Fall der Fälle, kein Geld von der VS bekommen.

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            • thomas1130
              RC-Heli TEAM
              Admin
              • 26.11.2007
              • 25912
              • Thomas
              • Österreich

              #21
              AW: Fliegt ihr als Wildflieger auch über 5KG

              Zitat von andrew Beitrag anzeigen
              Wer also mitten in der Fußgängerzone seinen 25kg Heli startet mag im Fall der Fälle, kein Geld von der VS bekommen.
              Ist dann aber wahrscheinlich auch schon egal, ob man mit oder ohne Schulden im Gefängnis sitzt..
              Stay hungry. Stay foolish.

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              • donk
                donk

                #22
                AW: Fliegt ihr als Wildflieger auch über 5KG

                Hallo Zusammen,
                hab da mal ne Verständnissfrage am Rande:Braucht man fürs Wildfliegen die Genehmigung des Grundstücksbesitzers( hier der Bauer, der die Wiese von vielen verschiedenen ParzellenEIGENTßMERN gepachtet hat) oder die Genehmigung der verschiedenen Eigentümer?
                Hier ist Elektro unter 5KG "hinterm Haus" im Wohngebiet geplant.
                Danke Guido

                Kommentar

                • Klaus O.
                  Senior Member
                  • 03.12.2007
                  • 22475
                  • Klaus

                  #23
                  AW: Fliegt ihr als Wildflieger auch über 5KG

                  Habs mal zu den Flugplätzen verschoben.
                  Gruß Klaus

                  Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

                  Kommentar

                  • Sycorax
                    Sycorax

                    #24
                    AW: Fliegt ihr als Wildflieger auch über 5KG

                    Hmm .. ich versteh's nicht .. wieso lest Ihr nicht die paar wenigen Gesetze und Vorschriften bevor Ihr hier wild spekuliert ? Vor allem .. hört mal auf, dauernd die Gesetzeslage mit der Frage der Versicherung durcheinander zu werfen !

                    Wie schon im Thread vor einigen Tagen zitiert, hier nochmal das LuftVG:


                    §58, Abs. 8a:
                    1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ...
                    ... als Führer eines Luftfahrzeugs entgegen § 25 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 oder 3 startet oder landet

                    Ein Blick in §25 Abs. 1
                    (1) Luftfahrzeuge dürfen außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze nur starten und landen, wenn der Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigte zugestimmt und die Luftfahrtbehörde eine Erlaubnis erteilt hat.

                    Zurück zum §58
                    (2) Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 2, 3, 8a, 9, 12 und 12a kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro, die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 5 bis 7 und 13 mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro, die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 1, 4, 8, 10, 11, 14 und 15 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.

                    Und wie in §16 der LuftVO ( http://www.gesetze-im-internet.de/lu...006520963.html ) festgelegt ist:

                    (1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im ßbrigen der Erlaubnis:
                    1. der Aufstieg von Flugmodellen
                    a) mit mehr als 5 Kilogramm Gesamtmasse,

                    Im Klartext:
                    Wildfliegen mit Modellen über 5kg ohne Genehmigung ( Grundstückseigentümer + Aufstiegsgenehmigung ) ist eine Ordnungswidrigkeit die mit bis zu 10.000€ belegt ist. Spätestens bei einem Personenschaden dürften ein paar Tausend Euro alleine dafür fällig werden.


                    Zur Versicherung: Die muss zahlen ! Wenn das Opfer keine Teilschuld trifft, zahlt die Versicherung.

                    Wer also mitten in der Fußgängerzone seinen 25kg Heli startet mag im Fall der Fälle, kein Geld von der VS bekommen.
                    Der Pilot bekommt kein Geld von der Haftpflichtversicherung, sondern das Opfer. Die Versicherung holt es sich ggfs. später vom Piloten wieder zurück.

                    Kommentar

                    • andrew
                      andrew

                      #25
                      AW: Fliegt ihr als Wildflieger auch über 5KG

                      Das habe ich damit gemeint! natürlich bekommt der Geschädigte das Geld der VS und nicht der VN bzw. Pilot. Soviel Sachverstand hatte ich doch vorausgesetzt.

                      Die Paragraphen verwirren halt ein bisschen, aber natürlich stimmen sie.

                      Wenn der Pächter Dir erlaubt seine Wiese zu betreten, regelt das nur dieses Verhältnis. Das heißt aber nicht, dass Du deshalb fliegen darfst.

                      Ich würde mich immer beim Luftfahrtamt informieren und mit der Luftsicherung sprechen.

                      Es gibt Luftkoridore, die nicht von Linienmaschinen benutzt werden, sehr wohl aber von Freizeitpiloten, Polizei, Luftrettung, Militär. Ein gefährlicher Eingriff in die Luftfahrt kann übelst teuer werden und wenns dumm läuft wibkt auch das Gefängnis.

                      In Fall der Helis über 5kg würde ich nicht auf "passt scho" setzen. Genau erkundigen und im Zweifel lieber nicht dort fliegen gehen.

                      Kommentar

                      • Acer99
                        Acer99

                        #26
                        AW: Fliegt ihr als Wildflieger auch über 5KG

                        Zitat von andrew Beitrag anzeigen
                        Ich würde mich immer beim Luftfahrtamt informieren und mit der Luftsicherung sprechen. Es gibt Luftkoridore, die nicht von Linienmaschinen benutzt werden, sehr wohl aber von Freizeitpiloten, Polizei, Luftrettung, Militär. Ein gefährlicher Eingriff in die Luftfahrt kann übelst teuer werden und wenns dumm läuft wibkt auch das Gefängnis.
                        .
                        Sorry. aber das ist doch im wesentliche quark.

                        Egal wo man ist, auf "Freizeitpiloten" etc etc wird bzw. kann man immer treffen, schließlich ist der Luftraum "frei". Die Mindestflughöhe beträgt 150m, bleibt man drunter, ist man schonmal halbwegs sicher. Dann kann natürlich nochmal nen Segelflieger ankommen, der zu einer Aussenlandung ansetzt, aber dem kann man ausweichen so wie man schließlich auch anderen Modellen ausweichen würde.

                        Ansonsten gibt es keine "Korridore", zumindest keine, die in den vorgeschriebenen Karten ersichtlich währen.

                        Wenn schon, dann muss man prüfen, ob man nicht aus Versehen in der Kontrollzone eines Fluggeländes rumturnt, was zB in NRW recht schnell passiert aufgrund der Flugpaltzdichte. Dort darf man dann ohnehin nicht fliegen, ausser man holt sich vom "Turm" ne Freigabe. Theorethisch auch per Telefon möglich, in der Praxis wird sich da vermutlich einer verkaspert vorkommen.

                        OL

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                        • andrew
                          andrew

                          #27
                          AW: Fliegt ihr als Wildflieger auch über 5KG

                          Genau das habe ich gemeint mit der Anfrage bei der Luftsicherung. Wer da nicht aufpasst riskiert wie gesagt richtig ßrger zu bekommen. Ist der Platz innerhalb der Kontrollzone gibt es bei uns keine Aufstiegsgenehmigung. Anruf zwecklos. Die Flugsicherung hat bei uns keine Lust jedem richtigen Helipiloten, etc. alle zur Zeit in der Kontrollzone befindlichen Modellflieger mitzuteilen - kann ich auch verstehen.

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