Fliegt ihr als Wildflieger auch über 5KG

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  • elko09
    elko09

    #1

    Fliegt ihr als Wildflieger auch über 5KG

    Hallo,

    ich bin Wildflieger, auch versichert im DMFV, jedoch ist mir jetzt ein Modell in die Hände gefallen, was weit über 5KG wiegt. Jetzt gibt es ja die Regelung, das man über 5KG nicht wildfliegen darf.

    Ich will jetzt ja keine Gesetze brechen und mich nicht stradfbar machen und natürlich auch immer den "Wenn Fall" im Auge behalten, aber gibt es unter euch auch Flieger, die ihr Modell, was weit über 5KG wiegt, auch mal so auf einer Wiese fliegen? Oder haltet ihr euch streng dran?

    Ich will mir durch diese Frage "keine Erlaubnis holen", ich wollte nur mal wissen, wie ihr das regelt als Wildflieger mit Modellen über 5KG?!

    Grüße,
    Rainer
  • Eddi E. aus G.
    Gast
    • 12.12.2003
    • 6399
    • Edward

    #2
    AW: Fliegt ihr als Wildflieger auch über 5KG

    Tja, da wäre ich neuerdings auch interessiert ... und wenn's auf die Art hinzubekommen ist, dass man sich für eine bestimmte Location vom Grundstücksbesitzer das OK geben lässt und vom zuständigen RP eine personen- oder modellbezogene Aufstiegsgenehmigung für eben diese Location kriegt. Und wenn die befristet ist und regelmäßig erneuert werden müsste.

    Effektiv wäre es m. E. nur eine Ordnungswidrigkeit und ggfs. ein Problem mit der Versicherung ... aber schon ersteres muss nicht sein und letzteres kann einem nachhaltig den Tag versauen, wenn was passiert.

    Bislang war ich tapfer unter 5 kg unterwegs ... demnächst ... öhm ... etwa das doppelte?

    Grüßle

    Eddi

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    • MiMeng
      Senior Member
      • 25.02.2008
      • 1205
      • Michael
      • Wetzlar

      #3
      AW: Fliegt ihr als Wildflieger auch über 5KG

      Hallo Rainer,

      nach meinem Kenntnisstand erlaubt das Bundesluftfahrtgesetz dies nicht. Ob das dann bei Verstoss "nur" eine Ordnungswidrigkeit wäre, kann ich nicht sagen, waage es aber zu bezweifeln. Vom versicherungsrechtlichen Aspekt mal abgesehen.

      Vorschlag: versuche doch, mit dem(n) Modellen > 5kg bei einem Verein unterzukommen, eventuell nur als Gastflieger. Du kannst ja hier im Forum unter "Flugplätze" mal anfragen, ob bei dir einer in der Nähe ist. Leider ist aus Deinem Profil nicht ersichtlich, woher du kommst.

      LG

      Michael
      Maloocht wie ein Tier: Lohngruppe 4 - kurz nachgedacht: Lohngruppe 8.

      Kommentar

      • dl7uae
        dl7uae

        #4
        AW: Fliegt ihr als Wildflieger auch über 5KG

        Na ja, mein Revo, betankt, oder mein Scaler wiegen auch nur mit etwas Fantasie max. 5kg. Den Revo habe ich noch nie wild geflogen, den Scaler früher schon oft.

        Ich stelle mir gerade vor, wie die nun blauen Männchen um die Ecke kommen und eine Waage dabei haben...

        Tom

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        • Lattinger
          Senior Member
          • 29.10.2005
          • 1433
          • Michael

          #5
          AW: Fliegt ihr als Wildflieger auch über 5KG

          Hallo,

          solange nicht passiert ist alles gut, wenn aber und dann noch mit Personenschaden, ist alles sehr schlecht.
          Wer es mal gesehen was dann abgeht, wenn der Rettungswagen auf den Platz gerufen wird. Polizei erscheint, Flugbuch und Modell mit FB wird beschlagnahmt, Pilot und Flugleiter werden mit ins Krankenhaus befördert zur Blutprobe.
          Nur zur Erinnerung, ein Pilot gilt ab 0,2 Promille als absolut Fluguntauglich, von anderen Drogen mal abgesehen.

          Mein Shark mit den schwersten Akkus die ich habe wiegt 4950 g.
          Ein Freund hatte mal ein Rappi 90 der 5 kg auch nicht eingehalten hat. Der hat sich bei DMV angerufen, da war auch die Rede von Ordnungswidrigkeit und die Versicherung würde trotzdem zahlen. Bei einem Sachschaden denke ich dürfte es wahrscheinlich kein Problem geben. Bei einer Rentenzahlung für die nächsten 50 Jahre weis ich nicht ob die sich nicht da raus winden wollen.

          LG

          Michael
          Helis eben, was sonst?

          Kommentar

          • Michael Vogler
            RC-Heli TEAM
            • 24.05.2006
            • 4685
            • Michael
            • im Verein, Wild und viel in Kärnten ;-)

            #6
            AW: Fliegt ihr als Wildflieger auch über 5KG

            Hallo Rainer,

            ich bin ausschließlich "Wildflieger", und das auch mit meinem 12 kg Ranger.

            Das mit den Aufstiegsgenehmigungen für Privatpersonen ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.

            Einfach mal nachfragen - es kostet ja nichts und Du bist dann auf der sicheren Seite.

            Kommentar

            • Eddi E. aus G.
              Gast
              • 12.12.2003
              • 6399
              • Edward

              #7
              AW: Fliegt ihr als Wildflieger auch über 5KG

              Hi nochmal.

              Aufschlauen werde ich mich auf jeden Fall mal. Bin gespannt.

              Das mit dem Gewicht wird offenbar ausschließlich (?) in der LuftVO (Luftverkehrsordnung) geregelt, § 16 (1) 1. a)
              Nach § 43 20. eben dort handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, wenn man den 16er ingoriert.

              Mir geht's auch nicht drum, permanent mit so einem Schiff wild zu fliegen, aber wenn mal ein Shakedown-Flight oder ein Einstellflug anstehen würde ich doch gern "einfach hinters Haus" gehen. Ansonsten werde ich mir wohl einen Verein suchen ...

              Grüßle

              Eddi

              Kommentar

              • Jan-Hendrik
                Jan-Hendrik

                #8
                AW: Fliegt ihr als Wildflieger auch über 5KG

                Also
                so einfach hinters Haus gehen ist leider nicht. (Nachbarn störts) Wild fliegen nur mit großen Einschränkungen.1500 m um jegliche Bewohnte Bebauung sind einzuhalten.unter 5 kg bleibenm,Erlaubnis des Platzbesitzers. Erlaubniss der Gemeinde wegen der Wegebenützung (ist ja ein Feldweg der normalerweise nicht befahren werden darf)Da die Zufahrt ja irgendeinem Bauern gehört.Dann, über 5 kg nur mit Aufstieggenehmigung.
                und einen neuen Platz als Modellfluggelände zu bekommen ist aussichtslos.Uns wurden schon 18
                abgelehnt. So viel zum Thema. Kein Vergnügen, da irgend ein *** immer was gegen uns hat.
                Jan

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                • Uwe Z.
                  Senior Member
                  • 14.08.2005
                  • 9887
                  • Uwe

                  #9
                  AW: Fliegt ihr als Wildflieger auch über 5KG

                  über 5 Kg flieg ich nicht wild, aber wie manche schreiben kann man es mit der Gesetzestreue auch etwas übertreiben. Wenn mein Auto auf der normalen Straße oder Weg steht hole mir da nicht immer die Erlaubnis vom Eigentümer. Wenn die Leute zum Pilze suchen in den Wald fahren, stellen die ja auch nicht erst einen Antrag ob die da ihr Auto parken dürfen.

                  Also man kanns auch übertreiben

                  und mir is es auch schon passiert das der Bauer mit seinem Gefährt durch wollte und dann hab halt schnell mein Auto weg gefahren und hab mich entschuldigt das Er jetzt warten mußte. Immer beginnt dann ein Gespräch wo man dann zum schluß noch fragen kann, ob es Ihm was ausmacht wenn da ab und zu mal 2 Flüge mach am Tag. Sind 2x 7 Minuten... da sagt dann jeder "kein Problem" .

                  wie gesagt, das Luftfahrtbundesamt übertreibt meiner Meinung nach auch etwas in der Regelung. Warscheinlich wenn noch einer von der Brücke Springt kommen die auch noch daher und sagen " wo war ihre Aufstiegsgenehmigung ? sie sind doch über 5KG geflogen * " Ich sag nur Schallpegelmessprotokoll
                  Zuletzt geändert von Uwe Z.; 09.11.2008, 08:59.

                  Kommentar

                  • Loisl
                    Loisl

                    #10
                    AW: Fliegt ihr als Wildflieger auch über 5KG

                    Zumindest im Luftamt Süd gibt es die Möglichkeit für Bayern eine personenbezogene Sondergenehmigung zu erhalten. Kostet umme 50€ und gilt überall da, wo du auch die Genehmigung vom Grundstücksbesitzer hast. Die genauen Bedingungen kenn ich jetzt nicht - die stehen im Beiblatt zur Urkunde dabei.

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                    • Acer99
                      Acer99

                      #11
                      AW: Fliegt ihr als Wildflieger auch über 5KG

                      Zitat von Lattinger Beitrag anzeigen
                      Nur zur Erinnerung, ein Pilot gilt ab 0,2 Promille als absolut Fluguntauglich, von anderen Drogen mal abgesehen.
                      Michael
                      Moin.

                      Nö, das steht nirgendwo, zumindest nicht für Modeller.

                      Gem. JAR OPS I gelten 0,2 für Besatzungsmitglieder in der gewerbl. Luftfahrt, dann aber auch 8 Stunden vor Dienstantritt kein Alk.

                      Mit Verbrenner 1.5 km von Besiedlung entfernt. Ein einzelner Bauernhof o.ä. ist keine Besiedlung.

                      Versicherungsschutz in Gefahr, wenn schuldhafter Verstoss gg. Vorschriften und dieser verstos adäquat kausal für Schaden.

                      OL

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                      • Michael W
                        Michael W

                        #12
                        AW: Fliegt ihr als Wildflieger auch über 5KG

                        Ich fliege über 5kg nur auf dem Fluplatz. Selbst mit dem 600er Rex fühle ich schon unwohl beim Wildfliegen, weil er doch schon ordentlich Spektakel macht. Wobei ich nen Probestart auch schon mal auf dem Firmenhof mache.

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                        • andrew
                          andrew

                          #13
                          AW: Fliegt ihr als Wildflieger auch über 5KG

                          Wildfliegen über 5kg würde ich nur dann machen, wenn auuser der Aufstiegsgenehmigung alle anderen Kriterien erfüllt sind:

                          - Versicherung beim DMFV (hier die richtige Version wählen!!!)
                          - Grundstücksbesitzer sagt ja
                          - Abstand zur nächsten Wohnbebauung mind. 1,5 km
                          - Wenige oder keine Spaziergänger
                          - keine Jäger/Naturschützer
                          - kein Flughafen in der Nähe

                          Ansonsten in Süd-Bayern Luftamt Süd bei der Regierung von Obb. und Kontrollzenturm Flughafen. Die Aufstiegserlaubnis war bei mir kein Problem!

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                          • Bobo999
                            Bobo999

                            #14
                            AW: Fliegt ihr als Wildflieger auch über 5KG

                            bei 5,5 kg macht da bestimmt noch keiner ein Fass auf,wenn der Heli aber bspw.8 kg wiegt wärs mir zu risikoreich.Die Frage ist wie siehts im Schadensfall aus ? Beim fliegen mit dem Rex 600 kam mal so ein Motorrad Grüner vorbei.Hatte schon etwas Panik, weil ich meinen Versicherungsnachweis vergessen hatte.Der war aber sehr nett und hat mir nach dem Flug erstmal Löcher in de Bauch gefragt weil ihn die Technik sehr interessierte.Bin als Wildflieger aber noch nie kontrolliert worden.

                            MFG Manfred

                            Kommentar

                            • idefix-1972
                              Senior Member
                              • 10.06.2007
                              • 2340
                              • Kai
                              • owl

                              #15
                              AW: Fliegt ihr als Wildflieger auch über 5KG

                              Hallo,

                              ich denke es macht schon Sinn, daß das geregelt ist.

                              Wenn ein Helinun 5,5 kg wiegt, dann ist er halt über die Grenze. Und dann nur noch auf´m offiziellen Flugplatz oder mit Genehmigung vom Luftfahrtamt.

                              Auch wenn es nur 10% drüber sind, ists zuviel. Die Regelung beugen, vonwegen ist ja nur knapp drüber? Wo soll denn dann die Grenze sein?

                              Oder die Regelung wird auf beispielsweise 8kg erhöht. Sind dann 8,5kg auch ok? Es wird sich immer jemand finden, dem diese Regelung nicht passt.

                              Auch bin ich davon überzeugt, daß die Versicheung wegen grob fahrlässiger Handlung oder Vorsatz nicht zu bezahlen bräuchte. Denn das ist schon Vorsatz wenn man weis, wieviel sein Modell wiegt. Und da es nunmal ein Gesetz gibt das die 5kg- Marke vorschreibt, wird´s dann schon haarig.
                              Kann zwar sein, daß die Versicheung bezahlt, sich aber dann das Geld vom Verursacher holt. Und das mit Sicherheit!

                              Wer also etwas grösseres fliegen will, sollte sich einem Verein anschliessen. Dann gibt´s die Probleme erst gar nicht. Oder halt ein Fluggerät holen, das unter die 5KG- Marke fällt.

                              Gruß

                              Kai
                              Infos über mich in meinem Profil.

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