Beim Kolbenmotor hast Du eine Explosion im Brennraum, dann kurz Ruhe, dann die nächste Explosion. Die Frequenzen sind entsprechend hart abgegrenzt. Der entstehende Schall trägt weiter und wirkt auch in der Entfernung noch störend.
Fliegen mit E-Heli - doch nicht überall?
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Sycorax
AW: Fliegen mit E-Heli - doch nicht überall?
Das hängt mit den erzeugten Frequenzen und der Ausbreitung des Schalls zusammen. Bei einer Turbine hast Du eine kontinuierliche Verbrennung die sich stetig in der Brennkammer nach hinten bewegt. Das entstehende Geräusch ist eher ein gleichmässiges Rauschen über ein breites Frequenzsprektrum. Die Turbine ist zwar in unmittelbarer Nähe lauter, der Schall trägt aber nicht so weit.Zitat von Tangokilo Beitrag anzeigen
Beim Kolbenmotor hast Du eine Explosion im Brennraum, dann kurz Ruhe, dann die nächste Explosion. Die Frequenzen sind entsprechend hart abgegrenzt. Der entstehende Schall trägt weiter und wirkt auch in der Entfernung noch störend.
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Aexxl
AW: Fliegen mit E-Heli - doch nicht überall?
Na ja, Flugkörper ist aber trotzdem alles was fliegt!
Klar ist das auch ein militärisches Wort, aber bei denen heißt ne Schubkarre auch: Einrädrigestransportflurförderfahrzeug oder so ähnlich..... ;-)
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AW: Fliegen mit E-Heli - doch nicht überall?
Der Begriff "Flugkörper" bezieht sich wirklich nur auf Drohnen und ähnliches (jedenfalls wird es so von den Luftämtern gehandhabt). Aus diesem Grunde werden auch solche Quadcopter für die Hooligan-ßberwachung u.ä. nicht als Flugmodelle geführt, da sie eben als Drohnen eigenständig fliegen.

Vergesst bitte nicht die ersten § der LuftVO: Dort steht auch was von "nicht gefährden" wie in der StVO und allein deshalb ist das Fliegen mim 700er-E-Heli auf dem Marktplatz nicht erlaubt.
Die Abstandsregel für Verbrenner gilt aber mAn lt LuftVO für alle Verbrennerantriebe ausser Raketen. Da steckt auch nur die Emmisionsgeschichte dahinter.
Mal ein Beispiel mit der Schallemmision:
84db in 7m abstand vom Modell ergibt nach 1000m ohne zusätzliche Däpfung durch Vegetation nur noch 41db, also knapp über dem Kurbetrieb mit 40db.
@BerndFFM:
Du darfst nur wenn Gefahr im Verzug besteht ohne die Erlaubnis des Eigentümmers dessen Eigentum betreten!!
Auch wenn in der LuftVO was steht dass du bergen MUSST...Zuletzt geändert von JMalberg; 30.07.2008, 15:54.Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!
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Matthais38
AW: Fliegen mit E-Heli - doch nicht überall?
Nur wer sein Flugmodell auf einen für die Luftfahrt zugelassenen Platz Startet ! ist gegen schäden die er anderen Persohnen zu fügt über den DMV Versichert aber achtung jetzt wieder die ausnahme
ausgenommen Modelle ohne Verbrennungsmotor mit einem gewicht unter 5 KG ergo
E-Heli ist erlaubt und wenn man in DMV ist auch Versichert siehe Rückseite der DMV karte ( aber Achtung nur wer auch Zusatz in der Vericherung angegeben hat aufstieg Auserhalb von Fluggeländen ist versichert
ein Model das auserhalb des Fluggeländes gestartet wird ( Wiese vor dem Platz ) ist nicht versichert
Was für einen Blöde Regelung
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AW: Fliegen mit E-Heli - doch nicht überall?
@Matthais: In der normalen Versicherung bist du im Rahmen einer Aufstiegserlaubnis versichert.
Für den erlaubnisfreien Modellflug (egal ob E oder V) über nimmt die erweiterte Versicherung.Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!
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AW: Fliegen mit E-Heli - doch nicht überall?
Dabei geht's ja auch nicht um eine eventuelle Gefährdung anderer, sondern um die Lärmbelästigung.Zitat von Fly-So-High Beitrag anzeigenDas ist ja echt heavy - da kann ich nen E-Power Heli mit 10s Antrieb und quietschendem Brushlessantrieb also in der City fliegen wenn der unter 5kg ist und einen Verbrenner der weniger Power hat und aber minimal lauter ist darf ich nur 1,5km entfernt davon fliegen. Also ich bin der Meinung wenns da kracht macht der E-Heli mehr Schaden da mehr Power.
...
Marcel
Gruß
oli
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AW: Fliegen mit E-Heli - doch nicht überall?
Sicher auch, aber vor allem, daß die Gesetzeslage die technischen Entwicklungen der letzten Jahre und die damit verbundene Ausbreitung der E-Helis (noch) nicht berücksichtigt.Dabei geht's ja auch nicht um eine eventuelle Gefährdung anderer, sondern um die Lärmbelästigung
Eigentlich müßten die gleich behandelt werden- also alles im Garten fliegen dürfen .. ;-)
Gruß
Juky
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