ich kenne natürlich
und die darin enthaltenen Richtlinien. Ich möchte auch kein Thema das x-te Mal aufwärmen aber zur Sicherheit dennoch nachfragen.
Hintergrund:
Gestern wurde ich in ein Gespräch verwickelt. Mein Gesprächspartner behauptete, auch mit E-Heli´s < 5 kg Abfluggewicht müsse man 1 km von der nächsten Siedlung (3 Häuser) entfernt sein. Von Modellflugplätzen und Flugplätzen sogar 3 km.
Ich habe auf die LuftVO verwiesen und entgegnet, daß dem meinem Wissensstand nach garantiert nicht so sei. Vielmehr würde man nur die Genehmigung des Grundstückseigentümers benötigen.
Natürlich darf man keine Personen, Tiere etc. gefährden, überfliegen..... - aber von einem Mindestabstand zur Bebauung beim Betrieb von E-Helis bis < 5 kg Abfluggewicht ist mir nichts bekannt. M. E. nach muss der Abstand zu Flugplätzen 1,5 km betragen. Da ich Modellflugplätze mal für mich dazuzähle, würde ich auch nicht < 1,5 km zu einem (zugelassenen) Modellflugplatz mein Modell betreiben. Störungen von / durch andere (Wild-)Modellflieger muss ich wegen 2G4 auch nicht erwarten, 2G4 ist zudem legal.
Aber vielleicht habe ich doch was falsch interpretiert? Da ich nicht Diplom Rechthaber bin, frage ich Euch hier zur Sicherheit nochmal nach: Wenn ich das Einverständnis des Grundstückseigentümers habe, der Heli die Gewichtsgrenzen einhält und elektrisch betrieben wird, mich kein Jäger (berechtigt oder unberechtigt) vertreibt und ich weder Leib und Leben von Menschen / Tieren noch Sachwerte mit meinem Heli fahrlässig oder gar grob fahrlässig gefährde, ordnungsgemäß versichert bin, dann betreibe ich doch mein Hobby unter o. g. Randbedingungen im legalen Bereich..?
Anderer Aspekt: Wenn das wirklich so ist, könnte man ja mit einem 5 kg Brocken unter bestimmten Bedingungen sogar mitten in der Stadt im Park fliegen. Was dann schon eine echt herbe Nummer wäre (die ich nie bringen würde).
Danke & viele Grüße
Thorsten

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