Hallo Zusammen,
was manche Schreiben ist schlichtweg nicht korrekt. Das Katasteramt ist für jeden der ein bekundetes Interesse zeigt öffentlich und hat mit Datenschutz nichts zu tun. Die Auskünfte werden erteilt.
Rechtlich sieht es so aus,wie die meisten schon geschrieben haben.
1,5 Km , unter 5 Kilo mit Erlaubnis des Eigentümers, keine Verbrenner, kein Start und Ladung auf
öffentlichen Wegen, und ßberflug von Straßen und Wegen in 25 Meter Höhe laut Bundesluftfahrtamt.
Kein Naturschutzgebiet, keine Gebäude (3 Wohnhäusern), keine Lärmbelästigung, usw.
Wo kein Kläger auch kein Richter. Die Polizei macht Dir definitiv nichts. (grins) #
Im Gegenteil, die Steigen aus und wollen den Heli fliegen sehn, oder nur die Wildfliegerversicherungskarte
sehen.
Die Stadt hat das Recht ( Ordnungsamt) ein Vorbot wegen z.B. Lärmbelästigung auszusprechen wenn
der Bauer sich belästigt fühlt.
Gruß Holger




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