Rechte und Pflichten rund um den Modellflug

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  • holger_2
    holger_2

    #1

    Rechte und Pflichten rund um den Modellflug

    Hi alle,

    jetzt muß ich doch nochmal nachfragen , weil ich einen praktischen Fall habe:
    Ich bin "Wildflieger" ohne Verein (und fliege mit Flächenmodellen und Helis - alles Elektro deutlich unter 5kg!).
    Nicht weit entfernt gibt es ein wunderschönes Tal mit weiten Wiesen und ßckern, in der Mitte führen mehrere betonierte Feldwege hindurch. Nur auf den Fledwegen (ohne die Wiesen/ßcker zu betreten) habe ich in der Vergangenheit dort ab und zu Modelle gestartet und gelandet. Ein Bauer kam dann mit Güllefaß vorbeigefahren, hat mir laut schreiend verboten, dies weiter zu tun und mit der Polizei gedroht.

    - Kann der das, wenn ich auf dem Weg bleibe und seine ßcker nicht betrete? Oder gehören die betonierten Feldwege mit zum Privatgrundstück?
    - Wo und wie kann ich nachschauen, wem das Ackerland eigentlich gehört? Sonst kann ja jeder behaupten, daß ihm das ganze Tal gehört (und der sah nicht aus wie ein Großgrundbesitzer!)

    Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe, viele Grüße,
    Holger
  • Michael Vogler
    RC-Heli TEAM
    • 24.05.2006
    • 4685
    • Michael
    • im Verein, Wild und viel in Kärnten ;-)

    #2
    Re: Rechte und Pflichten rund um den Modellflug

    Hallo Holger,

    da würde ich mir keine weiteren Gedanken machen.

    Ich gehe davon aus dass die Wege nicht durch Verbotsschilder gesperrt sind
    und öffentlich befahren werden dürfen.

    Das wäre der einzige Grund weshalb Du ßrger mit der Polizei bekommen könntest.

    Für Elektroflug gibt es nämlich in dem Sinne keine Beschränkungen und wenn Du seinen Grund
    nicht betreten wirst kann er Dir auch nichts.

    Das ßberfliegen seiner ßcker kann er Dir nämlich nicht verbieten, und falls Du Dein Fluggerät einmal
    von einem seiner Grundstücke nach einem Absturtz bergen mußt darf er Dir den Zutritt auch nicht
    verbieten.

    Er muß Dich also auf sein Grundstück lassen um Dein Eigentum zu holen, oder er bringt es Dir.

    PS. Falls er richtig ßrger macht kannst Du ja mal festhalten wann er seine Gülle ausbringt, das ist nämlich auch nur
    zu bestimmten Jahreszeiten zulässig. Aber denn ist natürlich der ßrger komplett und Du brauchst Dich dort nicht mehr
    sehen lassen

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    • J-S
      J-S
      modellbau-nordhausen
      Fachgeschäft & Flugschule
      • 16.07.2003
      • 1073
      • jens
      • Nordhausen/Thüringen

      #3
      Re: Rechte und Pflichten rund um den Modellflug

      Zitat von Michael Vogler
      Ich gehe davon aus dass die Wege nicht durch Verbotsschilder gesperrt sind
      und öffentlich befahren werden dürfen.

      Das wäre der einzige Grund weshalb Du ßrger mit der Polizei bekommen könntest.
      Bist sicher das man einen Heli im bereich der STVO betreiben darf ?

      JS
      www.modellbau-nordhausen.com
      Flugschule & Bauservice

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      • water_and_sun
        water_and_sun

        #4
        Re: Rechte und Pflichten rund um den Modellflug

        Hallo Holger


        - Wo und wie kann ich nachschauen, wem das Ackerland eigentlich gehört? Sonst kann ja jeder behaupten, daß ihm das ganze Tal gehört (und der sah nicht aus wie ein Großgrundbesitzer!)
        Also irgendwo muss doch ein Bauernhof in der Nähe sein.... also falls Du öfters dort fliegen möchtest würde ich Dir empfehlen zuerst das Gespräch mit dem Besitzer zu suchen.. machte ich jedenfalls so, wenn ich irgendwo mit den Seglern in die Luft wollte.. und im Normalfall hiess es, ist ok, solange nichts beschädigt wird....
        Aber einen mal verärgerten Bauern zu bändigen ist sicher schwieriger... der wartet nur drauf, dass Du ein zweites mal unangemeldet kommst...

        Daniel

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        • Michael Vogler
          RC-Heli TEAM
          • 24.05.2006
          • 4685
          • Michael
          • im Verein, Wild und viel in Kärnten ;-)

          #5
          Re: Rechte und Pflichten rund um den Modellflug

          Bist sicher das man einen Heli im bereich der STVO betreiben darf ?
          Im Normalfall unternimmt die Polizei nichts wenn der Weg öffentlich zugänglich ist
          und es sich nicht unbedingt um einen stark frequentierten Weg handelt.

          Ansonsten schicken sie Dich halt weiter.

          Ansonsten hilft meist ein klärendes Gespräch mit dem Bauern. Vermutlich befürchtet er
          dass irgendwelche Gegenstände (Hochstartgummis, abgebrochende Luftschrauben und dergleichen)
          in der Wiese liegenbleiben und seine Kühe diese Teile dann mit dem Futter fressen.

          Der Bauer wo ich immer fliege hatte schon Tierarztkosten von mehreren tausend Euro wegen liegengelassener
          Gegenstände (kamen aber Nachweislich von Drachenfliegern) und war anfangs auch nicht recht begeistert - mittlerweile fliegt er selber

          und hat eine Menge Spaß dabei.

          Kommentar

          • JMalberg
            RC-Heli TEAM
            • 05.06.2002
            • 22636
            • J
            • D: um Saarbrücken drum rum

            #6
            Re: Rechte und Pflichten rund um den Modellflug

            Also vom Fliegen aus kann die in deinem Falle keiner solange du nicht über oder nahe von Landschafts- oder gar Naturschutzgebieten fliegst.


            Das Betreten fremden Eigentums ist eine ganz andere Kiste. Da musst du schon beim zuständigen Katasteramt vorbei (oder per Netz) und den Eigentümer von Acker UND Strasse feststellen. Könnte ja wirklich eine Privatweg sein.

            Aber versuch mal mit dem Bauer zu reden. DIe sehen es eben nicht gerne wenn eben so ein Dreck auf den Weiden liegen bleibt den dann seine Tiere fressen. Was die aber scheinbar (aus eigener Erfahrung) ganz gerne haben, sind Leute die im die Vögel von seiner frischen Saat vertreiben
            Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
            Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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            • Fantus
              Senior Member
              • 25.05.2005
              • 8357
              • Torsten

              #7
              Re: Rechte und Pflichten rund um den Modellflug

              Zitat von JMalberg
              Was die aber scheinbar (aus eigener Erfahrung) ganz gerne haben, sind Leute die im die Vögel von seiner frischen Saat vertreiben
              kann ich voll bestätigen
              GruÃ?, Torsten
              nein, das wird tatsächlich ohne 'h' geschrieben) :D

              "Gott hat die Welt ja nur in sieben Tagen erschaffen können, weil es keine installierte Basis gab."

              Kommentar

              • JMalberg
                RC-Heli TEAM
                • 05.06.2002
                • 22636
                • J
                • D: um Saarbrücken drum rum

                #8
                Re: Re: Rechte und Pflichten rund um den Modellflug

                Hier wird auch darüber diskutiert:
                http://www.dmfv.de/cgi-bin/forum/ult...c;f=2;t=000400
                Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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                • holger_2
                  holger_2

                  #9
                  Re: Rechte und Pflichten rund um den Modellflug

                  Hi alle,

                  erst mal vielen Dank für eure zahlreichen Antworten! Ich habe mir auch mal den DMFV thread angeschaut, aber wirklich engültig scheint das dort auch nicht zu sein. In meinem Fall sieht es so aus:

                  Der Feldweg ist betoniert, aber für Fahrzeuge gesperrt (mit öffentl. Schild), wird jedoch gelegentlich von Radfahrern / Spaziergängern benutzt. Also parke ich vor dem Schild und laufe eine ganze Strecke rüber. Mit dem Heli bzw. bodenstartfähigen Elektrofliegern starte und lande ich tatsächlich nur auf dem Weg, alles andere bedeutet sowieso Bruch.
                  Mit dem Kerl zu reden hat m.E. keine Aussicht auf Erfolg. Lieber fliege ich ab und zu für 20 Mins und verschwinde bevor er ßrger macht. Frage ist halt: Ist er legal gesehen im Recht bzw. kann er mir erfolgreich die Polizei auf den Hals hetzen?

                  Falls wir das tatsächlich nachschauen lassen müssen: Wie beschreibe ich dem Katasteramt die genaue Lage - muß ich da irgendwelche Gemarkungssteine finden oder wie ist das geordnet?

                  Viele Grüße,
                  Holger

                  Kommentar

                  • holger_2
                    holger_2

                    #10
                    Re: Rechte und Pflichten rund um den Modellflug

                    Hi alle,

                    weiß das denn keiner?

                    Gruß,
                    Holger

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                    • gerhold
                      gerhold

                      #11
                      Re: Rechte und Pflichten rund um den Modellflug

                      Hallo Holger,

                      die ßußerungen meiner Vorgänger sind nur bedingt zutreffend.
                      Um in die Luft zu kommen braucht es einen Startplatz. Den Eigentümer dieses Geländes müssest du um Erlaubnis fragen. Fliegst du dann ein Modell, das ein Abfluggewicht von unter 5 kg hat und dein Startgelände nicht in einer Zone von 1,5km Entfernung zur nächsten durchgängigen Bebauung oder zu einem zugelassenen Flugplatz liegt, kannst du ohne Genehmigung fliegen. Sollte das Gelände innerhalb der 1,5km Zone liegen, so dürfen keine Verbrennungsmotoren eingesetzt werden. Dabei ist grundsätzlich zu beachten, dass öffentliche Feldwege oder Straßen nicht zu Startplätzen genutzt werden dürfen.
                      Du solltest also einen Grundbesitzer finden, der dir die Fliegerei erlaubt. Dann kannst du auch dessen Grundstück ansteuern, da du ja nun Anlieger bist.

                      Gruß

                      Gerhold

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                      • Acer99
                        Acer99

                        #12
                        Re: Rechte und Pflichten rund um den Modellflug

                        ....dann startet man halt aus der Hand oder vom Autodach

                        und ja, auch ich würde das Gespräch mit dem Agrarökonom suchen.

                        Viele sind am Anfang für uns "Städter" ungewöhnlich barsch, dass legt sich aber häufig.

                        Wenn es einem gelingt, "interdisziplinär" zu kommunizieren und man ihm bei Gelegenheit mal nen Fläschchen Korn vorbeibringt, was man alles bekommt. Die Erfahrung habe ich zumindest gemacht bei meinen sicherlich 50 Aussenlandungen in den letzen 22 Jahren.

                        Gruss

                        Oliver

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                        • Magic-Herb
                          Member
                          • 13.02.2006
                          • 508
                          • Markus
                          • Hengersberg im schönen Niederbayern

                          #13
                          Re: Rechte und Pflichten rund um den Modellflug

                          Hallo!
                          Das meiste wurde ja schon geschrieben, deshalb nur noch folgende Ergänzung:
                          Wenn dem Bauern das Grundstück, über dem der Weg verläuft, gehört, hast du schlechte Karten, dann kann er Dir als Eigentümer das Betreten bzw. die Nutzung als Start- und Landeplatz verbieten.
                          Ob dies so ist, kannst Du im Grundbuchamt (wird an den Amtsgerichten geführt) herausfinden, allerdings musst du dazu die Grundstücksnummer wissen, über die der Weg verläuft. Die Nummer wiederum findest Du im Katasteramt. da gibts genaue Lagepläne der Grundstücke mit den "Grundstücksnummern".
                          Das ßberfliegen eines Grundstückes ist zwar grundsätzlich zulässig, zumindest in einer gewissen Höhe, allerdings musst Du entscheiden, ob Du Dich tatsächlich mit einem engstirnigen Bauern anlegen willst...
                          Also, ich hab keinen Bock, mich beim Hobby zu streiten und würde versuchen mit dem "Herren" freundlich zu reden, auch eine Kiste Bier kann ggf. so manch anfängliches Missverständnis schnell beseitigen.

                          Grüße

                          Magic-Herb

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                          • Markus Gann
                            Member
                            • 13.04.2004
                            • 360
                            • Markus
                            • Reutlingen und Umgebung

                            #14
                            Re: Rechte und Pflichten rund um den Modellflug

                            Den Namen des Grundstücksbesitzers wird man dir aus Datenschutzgründen nicht mitteilen dürfen. Diese Erfahrung musste ich leider schon machen. Wenn's Stress gibt, würde ich den taktischen Rückzug bevorzugen. Ansonsten habe ich mir auch zur Gewohnheit gemacht ohne Not keine Wiesen zu betreten und nur auf Wegen zu starten und zu landen. Und immer schön grüßen, das hilft ungemein. Wenn man dich mal kennt und weiß, dass du dich anständig verhälst (kein Müll etc.), will normalerweise keiner mehr was.
                            GruÃ? Markus

                            Acrobat SE, Agusta A109 (Century Swift 550), Bell 212 (JR Parkmite)

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                            • Juky
                              RC-Heli TEAM
                              • 15.03.2007
                              • 20988
                              • Ingolf
                              • Dortmund

                              #15
                              Re: Rechte und Pflichten rund um den Modellflug

                              wird man dir aus Datenschutzgründen nicht mitteilen dürfen
                              Das ist imho aber Ermessungssache des Beamten (Kataster, nicht Grundbuch) - bei freundlicher, telefonischer Nachfrage und Darstellung des Anliegens ..

                              Gruß
                              Ingolf

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