Hi,
Die Bauaufsichtsbehörde soll sich mal schlau machen, denn sie hat bei der Benutzung des Platzes zum Modellflug schlichtweg kein Mitspracherecht!
Sie kann zwar die Bauten wie Container, Zaun usw. entfernen lassen, mehr aber auch nicht!
Den Betrieb von Luftfahrzeugen, und dazu zählen Modellflugzeuge und -Helis, regelt das Luftverkehrsgesetz bzw. die Luftverkehrsordnung.
Die ausführenden Behörden sind die Luftfahrtbehörden der einzelnen Bundesländer, aber kein Popel-Bauaufsichtsamt.
Sollen sie doch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau verklagen, denn das ist die Landesluftfahrtbehöde in Rheinland-Pfalz.
Ich würde auch mal nachforschen, woher die Auflage stammt, dass in RP Modellflug nur mit entsprechendem Zaun genehmigungsfähig sei.
Wenn diese Bestimmung nicht von o.g. Luftfahrtbehörde stammt, ist sie nichtig.
Last, but not least: wenn man sich 2 m neben die ausgewiesenen Platzgrenzen stellt und dann widlfliegt, können die Bauaufseher nur erbost mit dem Fuss aufstampfen, denn für die Wildfliegerei sind sie nun noch weniger zuständig als für alles andere.
Nichts desto trotz, ohne Anwalt würde ich hier erstmal nichts unternehmen, denn sonst zieht man gegen das Berufsbeamtentum immer den Kürzeren.
den aber zügig mit einbinden, um nicht irgendwelche im Kleingedruckten vermerkten Fristen zu versäumen.
Siehe auch: http://www.rc-network.de/magazin/artikel_0...02-0001-00.html
bzw.
Gruss,
Thilo

,damit die nicht an die Weintrauben gehn und jetzt sollt ihr nicht mehr fliegen dürfen* X(
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